Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  2. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  3. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  4. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  5. „Warum bin ich Christ“
  6. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  7. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  8. Was auch immer Synodalität sein soll
  9. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  10. Was eine Messe wiegt
  11. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  12. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  13. Papst ab Dienstag im Gemelli-Krankenhaus
  14. 'The Chosen': Sechste Staffel ab Dezember auf Netflix
  15. Wenn dir beim Rosenkranzgebet der Zahnarzttermin einfällt

Berliner Christenverfolgung

16. September 2020 in Deutschland, 26 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Irre: Staatsanwaltschaft in Berlin ermittelt gegen christliche Imbissbesitzerin und ordnet Hausdurchsuchung an, weil diese in ihrem Lokal christliche Sprüche aufhängt


Berlin (kath.net) Die Berliner Staatsanwaltschaft in Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen "Volksverhetzung" gegen die 71-jährige Christin Park Young-Ai eingeleitet, weil diese in ihrem Lokal "Ixthys" im Stadtteil Schöneberg unter anderem ein Bibelzitat aus dem 3. Buch Mose aufgehängt hatte. Dies berichtet "idea". Die Christin zitierte dazu sieben Verse wie: "Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der einen von allen diesen Gereueln tut – die Personen, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes." Der Spruch war auch von außen zu lesen. Inzwischen wurde in ihrem Lokal eine Hausdurchsuchung durch das Amtsgericht Tiergarten angeordnet und durchgeführt.


 

Das Gericht begründete das Vorgehen mit einer angeblich "homophobe und menschenfeindliche Haltung"  durch Park. Ihr Anwalt erklärte gegenüber idea, dass die Hausdurchsuchung ein "unglaublicher Vorgang" sei. Er hat Beschwerde eingelegt und auf die Religionsfreiheit in Deutschland verwiesen. In der Beschwerde wird auch darauf verwiesen, dass die Bibel in Deutschland ein frei und unzensiert zu erwerbendes Buch sei. "Wenn die Bibel aber in Deutschland gelesen werden darf, darf sie auch zitiert werden." Außerdem habe laut dem Anwalt das Amtsgericht ignoriert, dass Park auch andere Bibelzitate an den Wänden ihres Lokals aufgehängt hatte, die Gottes Liebe zu den Menschen in dem Erlösungswerk Jesu Christi erklärten.


Der katholische Theologe David Berger hat in seinem Blog "philosophia-perennis" gestern übrigens dazu folgendes geschrieben: "Seit etwa 6 Jahren besuchen mein Partner und ich dieses Restaurant regelmäßig. Wir sind daher der Besitzerin auch als homosexuelles Paar bekannt. Nie, nicht einmal mit einer leichten Geste oder einem Verändern der Gesichtszüge hat sie irgendeine Abneigung gegen uns erkennen lassen, die auf Homophobie schließen lassen könnte. Ganz andere Erfahrungen habe ich und eine transsexuelle Bekannte da in muslimisch geführten Restaurants in Berlin gemacht."

 

Foto: (c) youtube/soulsaverKanal

Mehr dazu auf kathtube:


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Mexiko startet Jubeljahr der Guadalupe-Basilika mit Friedensappell
  3. Polen – ein Beispiel des christlichen Humanismus
  4. Papst ab Dienstag im Gemelli-Krankenhaus
  5. Müller kritisiert geplante öffentliche Hinrichtung in den USA scharf
  6. Was auch immer Synodalität sein soll
  7. Auf den Spuren des Hl. Paulus - Mit Michael Hesemann nach Griechenland
  8. Europa „entseuchen“?
  9. Gerettet durch ein Pro-Life-Schild: Die Geschichte der kleinen Sawyer
  10. Papst an Russland: Getreide der Ukraine muss exportiert werden
  11. US-Demokraten planen Abtreibung bis zur Geburt bei Wahlsieg im November
  12. Ägyptischem Konvertiten droht lebenslange Haft
  13. Arabische Jugendliche störten Abendmesse mit „Allahu Akbar“-Rufen in Wien
  14. Ukrainischer Bischof: Haben Russland nie um Hilfe gebeten
  15. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz