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| ![]() Berliner Christenverfolgung16. September 2020 in Deutschland, 26 Lesermeinungen Irre: Staatsanwaltschaft in Berlin ermittelt gegen christliche Imbissbesitzerin und ordnet Hausdurchsuchung an, weil diese in ihrem Lokal christliche Sprüche aufhängt Berlin (kath.net) Die Berliner Staatsanwaltschaft in Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen "Volksverhetzung" gegen die 71-jährige Christin Park Young-Ai eingeleitet, weil diese in ihrem Lokal "Ixthys" im Stadtteil Schöneberg unter anderem ein Bibelzitat aus dem 3. Buch Mose aufgehängt hatte. Dies berichtet "idea". Die Christin zitierte dazu sieben Verse wie: "Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der einen von allen diesen Gereueln tut – die Personen, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes." Der Spruch war auch von außen zu lesen. Inzwischen wurde in ihrem Lokal eine Hausdurchsuchung durch das Amtsgericht Tiergarten angeordnet und durchgeführt.
Das Gericht begründete das Vorgehen mit einer angeblich "homophobe und menschenfeindliche Haltung" durch Park. Ihr Anwalt erklärte gegenüber idea, dass die Hausdurchsuchung ein "unglaublicher Vorgang" sei. Er hat Beschwerde eingelegt und auf die Religionsfreiheit in Deutschland verwiesen. In der Beschwerde wird auch darauf verwiesen, dass die Bibel in Deutschland ein frei und unzensiert zu erwerbendes Buch sei. "Wenn die Bibel aber in Deutschland gelesen werden darf, darf sie auch zitiert werden." Außerdem habe laut dem Anwalt das Amtsgericht ignoriert, dass Park auch andere Bibelzitate an den Wänden ihres Lokals aufgehängt hatte, die Gottes Liebe zu den Menschen in dem Erlösungswerk Jesu Christi erklärten.
Foto: (c) youtube/soulsaverKanal Mehr dazu auf kathtube:Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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