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USA: Zweiter Fall eines ungültig getauften Priesters

17. September 2020 in Aktuelles, 48 Lesermeinungen
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Vor wenigen Tagen wurde der Priester Zachary Boazman nun gültig getauft und geweiht.


Oklahoma (kath.net/pl) Der Priester Zachary Boazman aus der Erzdiözese Oklahoma City hielt sich für einen gültig getauften und gültig geweihten Priester. Doch nachdem die Glaubenskongregation Anfang August informiert hatte, dass die veränderte Taufformel „Wir taufen dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ ungültig ist, sah sich der junge Mann das Video seiner Taufe in einer anderen Diözese 1992 an. Dabei stellte er fest, dass dabei die ungültige Taufformel verwendet worden war. Damit waren auch alle folgenden Sakramente, die er erhalten hatte, ungültig. Ebenso erwiesen sich die Sakramente, die er seit seiner Priesterweihe 2019 gespendet hatte, als ungültig, darunter auch Eheschließungen und Beichten. Nach dieser Entdeckung trat er sofort mit seinem Erzbischof in Kontakt und bat um Rat. Das berichtete die „Catholic News Agency“. Inzwischen wurde er getauft, erhielt die Erstkommunion und am 12. September von seinem Erzbischof Paul Coakley zum Durchgangsdiakon und zum Priester geweiht.


 

In einem Brief, der der „Catholic News Agency“ vorliegt, schreibt der Bischof, dass dies „eine herzzerreißende Erfahrung für Kaplan Zak“ gewesen sei, die er aber in Geduld bewältigt habe. „Ich bin sicher, dass die vergangene Woche, so aufwühlend sie auch gewesen war, Kaplan Zaks Entschlossenheit, Gottes Volk zu dienen, weiter stärkte und er dadurch eine noch tiefere Wertschätzung für die Gabe des Priestertums entwickeln wird.“

 

Bereits im August musste ein Priester des US-Bistums Detroit feststellen, dass er ungültig getauft war: Aufregung in US-Bistum Detroit: Priester stellt bei Familienvideo fest, dass er ungültig getauft war.

 

Aus dem deutschen Sprachraum sind bisher noch keine derartigen Feststellungen bekannt geworden, obwohl es als wahrscheinlich gelten muss, dass die ungültige Taufformel auch hierzulande benutzt worden war.

 

Archivfoto Kaplan Boazman (c) Erzdiözese Oklahoma City


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Lesermeinungen

 Diasporakatholik 21. September 2020 
 

Ein Nachtrag aus.Sorge

Ich denke, dass die weitaus meisten hier postenden Foristen sich doch noch als gläubige Katholiken verstehen und es auch bleiben wollen.

So sehr ich auch nachvollziehen kann, dass z. B. manche vom Staat oder der Kirche veranlassten Maßnahmen (- z. B. u. a. solche zum Schutz vor Infektionen in der derzeitigen Pandemie -) im Einzelfall schwer einsehbar und noch schwerer ertragbar sein mögen, so kann ich nur an die Mitforisten aber auch an die Moderation appellieren, möglichst alles zu unterlassen, was durch billige Skandalisierung letztlich einer Fanatisierung der übrigen User hier Vorschub leistet.

Jede/r trägt da selbst enorme Verantwortung, dass wir sowohl von Wohlmeinenden aber auch von Andersdenkenden nicht als unverbesserliche oder gar verrückte Fanatiker zumindest noch geachtet und respektiert werden.


2
 
 HomoLiturgicus 21. September 2020 
 

Gültigkeit von Taufen

Erhellend für ein tieferes Verständnis der kirchenrechtlichen Hintergründe können vllt. auch die unten verlinkten Ausführungen des Kirchenrechtlers Martin Rehak sein, in denen dieser die jüngste Entscheidung der Glaubenskongregation in Zusammenhang mit c. 869 CIC erörtert. Auch wenn ich ihm nicht in allen Schlussfolgerungen zustimmen kann, gibt er dich eine präzise Analyse der theologischen Hintergründe.
Zu diskutieren wären auch noch die ökumenischen Implikationen dieser jüngsten Entscheidung zur gültigen Taufformel, die @Lilia ja schon in ihrem ersten Kommentar angesprochen hatte: Die orthodoxe Formel ("Es sei getauft ...") ist theologisch unproblematisch, allerdings ist es gut möglich, dass in den protestantischen kirchlichen Gemeinschaften vereinzelt auch ungültige Taufformeln verwendet werden. Hier wären bei Konversionen dann erneute Taufen nötig.

www.theologie.uni-wuerzburg.de/institute-lehrstuehle/prak/lehrstuhl-fuer-kirchenrecht/kanon-des-monats/


2
 
 Zeitzeuge 20. September 2020 
 

Nachhilfe für die stummen "Disliker" und alle theologisch Interessierten:

Im Link nochmals das Rundschreiben des Bischofs

von Detroit mit dem wichtigen Link betreffs die

nochmalige Spendung einzelner Sakramente.

Bischof Allen Vignaron ist ein gelehrter

Theologe und innerhalb der US-Bischofs-

konferenz Leiter des Ausschusses für die

Glaubenslehre und des Unterausschusses

für den Katechismus.

Laudetur Jesus Christus!

www1.kath.net/news/72609


3
 
 Zeitzeuge 20. September 2020 
 

Ich gestatte mir, das eigentliche Thema in Erinnerung zu rufen:

Daher im Link noch einmal die offizielle

Entscheidung mit theologischer Begründung

der Glaubenskongregation.

In theologischen Fragen sollte immer rein

sachlich argumentiert werden auf Grundlage

der verbindlichen kath. Glaubens- und Sittenlehre

wie sie in Schrift und Lehrtradition enthalten

ist!

Das Lehramt in Analogie zu setzen mit

"Entomologen" (Insektenforscher) oder Entschei-

dungen mit "Abspulen" zu kommentieren ist der

Angelegenheit völlig unangemessen!

P.S. Nicht nur ich wäre glücklich, wenn alle

Dubia theologisch-doktrinär korrekt

beantwortet würden!

Gerne wünsche ich allen hier einen gesegneten

und besinnlichen Sonntag!

press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2020/08/06/0406/00923.html#rispostede


4
 
 Diasporakatholik 19. September 2020 
 

Genau erfasst,

und zutreffend beschrieben.

Leider oft der Fall bei mir.


1
 
 Triceratops 19. September 2020 
 

@exnonne

@Diasporakatholik meint vielleicht die Erfahrung, dass manche Kommentare von vornherein nicht veröffentlich werden (mir schon mitunter passiert).


2
 
 exnonne 19. September 2020 
 

@Diasporakatholik

Dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, was Sie meinen. Denn Sie haben Ihre "Erfahrung" leider nicht definiert, und ich bin von dem ausgegangen, wie auf Sie hier häufig reagiert wird.


3
 
 Diasporakatholik 19. September 2020 
 

Liebe exnonne,

Da haben Sie mich leider missverstanden.
Es sind nicht die manchmal sehr scharfen Angriffe anderer.

Die verkrafte ich ebenso wie die Dislikes.

Es geht schon eher in die Richtung von J. Rückert.


1
 
 exnonne 19. September 2020 
 

@Diasporakatholik: "Aus Erfahrung sehe ich das leider anders."

Ich verstehe sehr gut, was Sie meinen. Die Anonymität des Internets führt leider dazu, dass manche in ihren Posts verbal sehr aggressiv und persönlich verletzend werden. Und so mancher Dislike ist offenbar nicht sachlich, sondern persönlich begründet. Trotzdem: Versuchen Sie, das nicht an sich heranzulassen! Und vor allem: Bemühen wir uns darum, uns selbst nicht auf diesem Niveau zu bewegen.


2
 
 Diasporakatholik 19. September 2020 
 

@exnonne

Aus Erfahrung sehe ich das leider anders.


3
 
 exnonne 18. September 2020 
 

@J.Rückert: "Jetzt bin ich hier eher ein Exot. Mal sehen, wie lange ich geduldet werde."

Keine Sorge, außer ab und zu ein paar Dislikes kann Ihnen nichts passieren. Und das ist auszuhalten ;-)!


3
 
 J. Rückert 18. September 2020 
 

Ein graues Schaf

@schlegel:
"Das zu sprechen traut sich aber aus verständlichen Gründen keiner seiner Stellvertreter" - das war nicht als Aufforderung oder Empfehlung gemeint. Es war eher ironisch.
Zu meiner Person: Ich war immer der brave, eingehegte Junge. (Beichtspiegel: Hast du an heiligen Dingen gezweifelt? Aber nicht doch!) Aber mit 60 (nun 70) wurde ich gründlich erwachsen. Jetzt bin ich hier eher ein Exot. Mal sehe, wie lange ich geduldet werde.


2
 
 galil?a! 18. September 2020 
 

Teil 3

Die die Taufe damals falsch Empfangen haben sind aus Gnade jetzt wirkliche Kinder Gottes geworden. Gott hilft seinen Kindern! Die die Sakramente von den nichtgetauften Priestern empfangen haben keine Schuld es wird wohl der Satz des Kirchenlehrers Thomas von Aquin gelten.

Alles was ans Licht kommt ist gut! Man sollte nie etwas verharmlosen, was einer Korrektur und ein Schuldbekenntnis verlangt.

Uns allen können Fehler passieren aber Gott gibt uns die Gnade diese zu erkennen und zu bereuen! Der Herr Jesus Christus wirkt in seine katholischen Kirche und liebt sie!


3
 
 galil?a! 18. September 2020 
 

Teil 2

aufschreien handelt es sich hier ja um eine grundsätzliche Lehre der katholischen Kirche und das Dogma der Dreieinigkeit!,

Es besteht sicher ein Unterschied ob man das Unabsichtlich oder mit Vorsatz so macht. Jedoch sollte man als Amtsträger doch in dem Glauben seiner Kirche vertraut sein.

Weinen, Busse tun und den Fehler wiedergutmachen kurz zur Beichte gehen. So kann man etwas Falsches auch wenn es damals unabsichtlich war wieder gut machen. Gott hat dies wohl aufgedeckt damit der Fehler wiedergutgemacht werden kann. Er lässt ja seine Priester nicht im Stich. Danken wir dem Herrn für solche Gnade! Sowohl der Handelte als auch die Getauften profitieren von der Gnade des ans Lichts bringen. Vielleicht wenn der Taufende bereits gestorben ist, profitiert er jetzt im Fegefeuer von der Aufdeckung und kommt schneller in den Himmel! Wenn er aber noch lebt sollte er schnellstens wie oben erwähnt Busse tun.


1
 
 galil?a! 18. September 2020 
 

Katechismus der Katholischen Kirche, Beten und weinen wir für alle!

233 Die Christen werden ,,im Namen" (Einzahl) und nicht ,,auf die Namen" (Mehrzahl) des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft[Vgl. das Glaubensbekenntnis des Papstes Vigilius im Jahre 552: DS 415.], denn es gibt nur einen einzigen Gott, den allmächtigen Vater und seinen eingeborenen Sohn und den Heiligen Geist: die heiligste Dreifaltigkeit.

Das heißt wer das wir verwendet kann gar nicht im Sinne der Kirche handeln, die glaubt ja an die heilige Dreifaltigkeit. Also an den einen Gott der uns bei der Taufe als seine Kinder aufnimmt. Das Ich steht für den einen Gott

Und selbst wenn der Handelende sagt ich benütze das wir für die Taufteilnehmer ist es auch nicht in der Absicht der Kirche, weil uns der eine Gott in der Taufe als seine Kinder annimmt. Niemand sonst könnte dies tun.

Daher kann die Kirche den Schaden nicht heilen.

Und selbst wenn der Handelnde nichts merkt, dann müsste sofort die Gläubigen aufschreien handelt es sich hier ja um eine grundsätzliche Lehre der


1
 
 Diasporakatholik 18. September 2020 
 

@siebenschläfer - Ihr Kirchenaustritt bleibt in meinem Urteil ein verhängnisvoller Fehler,

selbst wenn Ihnen "Ihre" Priester trotz dessen Kenntnis die Sakramente spenden.

Das müssen diese dann vor Ihrem Gewissen, eines Tages vor Gott und - falls ein anderes (no h weiterhin) steuerzahlendes Gemeindemitglied Sie und die Priester anzeigt - auch vor dem zuständigen Bischof verantworten.

Bei uns hier in der Diaspora wäre eine solche wissentliche Ignoranz der diesbezüglichen bischöflichen Weisungen jedenfalls ÖFFENTLICH nicht möglich, und ich behaupte mal, dass es auch in Ihrem Fall letztendlich nur mal wieder unter dem Deckmantel der Heimlichkeit geht und natürlich und wohlweislich die Beteiligten (Sie und die betr. ungehorsamen Priester) das Licht der Öffentlichkeit scheuen.

Das ist nichts anderes als Doppelmoral, die allen daran Beteiligten eines Tages um die Ohren fliegen dürfte.

Wo kämen wir hin, wenn jede/r nur noch nach seinem Gusto seine Abgaben an ihr/ihm persönlich zusagende Einrichtungen entrichtete?

In die Anarchie!


4
 
 SCHLEGL 18. September 2020 
 

@J. Rückert

Ein paar Klarstellungen:
Natürlich hat Christus nicht selbst getauft, er hat nach Mt 28,19f das Sakrament der Taufe eingesetzt.
Wer in der Apostolischen Sukzession (Amtsnachfolge der Apostel; absolut notwendig für katholische Kirche, orthodoxe Kirche, altorientalische Kirchen) steht, spendet ein Sakrament IN PERSONA CHRISTI, also repräsentiert er Christus.
Bei den Lateinern hat sich die Formel "Ich taufe dich......." eingebürgert, im byzantinischen Ritus heißt es hingegen: "Es wird getauft der Diener/die Dienerin Gottes im Namen....".
Beide Formen sind möglich und gültig. Entscheidend ist die Verwendung der TRINITARISCHEN Formel. Eine Taufe durch Sektierer "Ich taufe ich im Namen Jesu" ist daher auch absolut ungültig.
Wird ein ehemaliger Sektierer katholisch, wird zumindest die Taufe BEDINGUNGSWEISE erteilt.


4
 
 J. Rückert 18. September 2020 
 

Entomologen?

Wenn Christus selber taufte spräche er: Ich taufe dich im Namen des Vaters, in meinem Namen und im Namen des Hl. Geistes. Das zu sprechen traut sich aber aus verständlichen Gründen keiner seiner Stellvertreter.
Hat Christus auf Erden irgendwann getauft? Der Himmel hat seine Zeiten.

Jene, die das Reglement der Kirche festschreiben, kommen mir teilweise vor wie Entomologen, die unter dem Glas einer Vitrine die Objekte ihrer Forschung aufgespießt festhalten. In der Ewigkeit gibt es das „Davor“ und das „Danach“ nicht. Wenn tatsächlich wegen der Verwendung von „wir“ die Taufe ungültig ist, dann wird sie nachgeholt und sämtliche anderen Sakramente sind davon umschlossen. Das Abspulen aller Sakramente nach einer ungültigen Taufe ist irritierend.


3
 
 siebenschlaefer 18. September 2020 
 

@Diasporakatholik

Sie müssen dringend mal einen Kursus "Deutsche Begriffskunde" machen, wie mir scheint. Laut Duden bedeutet "Erschleichen" "durch heimliche Machenschaften erwerben, durch Täuschung erlangen". Wie wollen Sie einen solchen Vorwurf aufrechterhalten, wenn die Priester, mit denen ich es zu tun habe, mir in Kenntnis meines Nichtzahlens an die DBK die Sakramente spenden, weil sie sich an die Weisungen von Vater Benedikt gebunden fühlen?


8
 
 Diasporakatholik 18. September 2020 
 

Unterschied

Es ist m. E. ein gravierender - himmelweiter - Unterschied, ob jemand infolge Schlamperei o.ä. UNWISSENTLICH nicht korrekt ein "Sakrament" empfängt oder ein GANZ BEWUSST aus der Kirche Ausgetretener sich ein solches quasi erschleicht wie Siebenschläfer.

Letztere geben vor und für ihre Mitmenschen ein falsches und geradezu verheerendes Zeugnis ab, da sie sie m. E. zu schlechten Taten verführen.


4
 
 Zeitzeuge 18. September 2020 
 

Noch ein Versuch zur Verlinkung der wichtigen bischöfl. Weisungen!

www.aod.org/sacramentsupdate


2
 
 Zeitzeuge 18. September 2020 
 

Wichtig wegen Schlussfolgerungen für die Wiederholung

der Spendung ungültiger Sakramente ist das

Schreiben des Bischofs von Detroit, daß auch

bei kath.net unter 72609 veröffentlicht wurde,

z.B. bzgl. der Beichte von Todsünden.

Leider habe ich Sendeprobleme und kannn nur

auf das o.a. bischöfl. Dokument mit wichtigen

Links bzgl. Einzefragen verweisen.


4
 
 Zeitzeuge 18. September 2020 
 

Wichtig wegen Schlussfoler

https://www.kath.net/news/72609


1
 
 Riccardo 17. September 2020 
 

Ungültige Taufformel

Wenn man nachweislich-etwa durch Video- ungültig getauft wurde ist man doch auch nicht Miglied der rk Kirche in Deutschkand , also nicht kirchensteuerpflichtig u man könnte das Geld zurückfordern, da unrechtmässig bezahlt. Eine "neue" Taufe würde nur für die Zukunft gelten u nicht rückwirkend. Also Videokamera nicht vergessen u guten Ton.
Ich bin sicher, mehr als 1/3 aller Taufen sind ungültig, weil die Formel verändert wurde.


8
 
 siebenschlaefer 17. September 2020 
 

Grotesk und verwirrend

Hier gibt es also einerseits Diskutanten wie @Diasporakatholik, die der Priesterschaft bedingungslos folgen und mir schlimme Konsequenzen androhen, wenn ich das von der Priesterschaft (hier: Bischöfen) geforderte Simoniegeld für die Sakramente nicht zahle, obwohl ich meine Klarheit mit den sündigen Werken im Namen des Episkopats begründe und der Papst meine Entscheidung rechtfertigte.

Andererseits gibt es hier Teilnehmer, die bezweifeln, dass Gott überhaupt seine Gnade an die Vollmachten der Priesterschaft bindet.

Was denn nun?

Ehrlich gesagt, wenn ich nicht schon Jahre dabei wäre, wäre ich völlig verwirrt über die Positionen, die hier im Forum so nebeneinander stehen. Wo bleiben denn jetzt die Stimmen, die sich ansonsten strengstens den Priestern unterwerfen? Ich vermisse Euch, liebe Mitforisten. Es sind doch gerade die Protestanten, die uns Hokuspokus und Aberglauben in Bezug auf die Priester vorwerfen, wie @Numen richtig bemerkt. Die katholische Kirche ist eine Priesterkirche!


10
 
 HomoLiturgicus 17. September 2020 
 

Gültigkeit von Sakramenten

Vllt. lassen sich die entstandenen Gräben in der Diskussion durch die katholische Position überwinden, wie sie @Schlegl unter Bezug auf Thomas v. Aquin erläutert hat: Gott ist in seinem Heilswillen und seiner Gnade durch die Ordnung der Sakramente in keinster Weise gebunden, da er die Sakramente selbst in freier Entscheidung eingesetzt hat. Wohl aber die Kirche ist in ihrer Lehre und ihrem Handeln an diese gegebene Ordnung gebunden, d. h., sie kann über die Sakramente nicht frei verfügen, sondern ist nur deren treue Verwalterin. Als solche kann sie Bedingungen festlegen zum Empfänger, Spender, zur Form und Materie der Sakramente. Die rechtliche und dogmatische Kategorie der Gültigkeit ist für das Handeln der Kirche notwendig, denn kein Sakrament kommt ohne definitorische Bestimmung von Materie, Form und Intention aus ohne gänzlich beliebig und unkonkret zu sein - und somit seinen eigentlichen Sinn als sicheres Realsymbol göttlicher Zuwendung zuverlieren.


5
 
 SCHLEGL 17. September 2020 
 

@Triceratops

Mich wundert bei manchen hier im Forum nichts mehr! Unlängst habe ich irgendwo charakterisiert, welchen Hintergrund Leute haben, die überall "dislikes "-Daumen runter setzen. Das hat erst recht einigen nicht gepasst.
Ja, als Priester mit pastoraler Erfahrung ist man Freiwild für manche.
Aber das ist mir egal, Paulus sagt uns: "Tritt auf, sei es gelegen, oder ungelegen."
Sachlicher fundierter Einspruch stört mich nicht, im Gegenteil, ich lerne etwas dazu und schaue manche Dinge genau nach.


8
 
 exnonne 17. September 2020 
 

@Triceratops: "Witzig"

Ja, Sie haben recht. Es ist erstaunlich, was manche Leute alles schlecht finden. Vielleicht geht's da doch mehr um persönliche Animositäten als um sachliche Gründe?


6
 
 Triceratops 17. September 2020 
 

Ha! Witzig! Ich brech ab!

Da gibt es tatsächlich (bis jetzt) zwei Leute, die es schlecht finden, dass sich @Schlegl bei @Zeitzeuge für eine Information bedankt!


8
 
 Triceratops 17. September 2020 
 

Ach @Numen, Numen

Darf ich aus Ihren Ausführungen schließen, dass sich Gott also seine Barmherzigkeit sehr wohl von Priestern diktieren lässt?
Wenn es tatsächlich so wäre, dann hoffe ich für Sie, dass nicht irgendwann vor einigen Jahrzehnten ein ohne sein Wissen ungültig Getaufter vielleicht Bischof geworden ist, und Sie in vollkommener Arglosigkeit bei einem von diesem Nichtbischof nicht gültig geweihten Nichtpriester gebeichtet haben. Das wäre dann eine Nichtbeichte gewesen, und was würde dann mit Ihnen dereinst geschehen, wenn Gott sich tatsächlich an Ihre Ansichten halten würde bzw. tatsächlich von Menschen vorschreiben lassen würde, zu wem Er barmherzig sein darf und bei wem es ihm absolut - wegen eines Formfehlers - verboten ist.
Naja, vielleicht macht es Ihnen ja nichts aus, weil Sie vermutlich eh keine Sünden begehen, nicht wahr?


8
 
 SCHLEGL 17. September 2020 
 

@Zeitzeuge

Herzlichen Dank für die Informationen! Ich freue mich, dass mein Gedächtnis mich im Hinblick auf Thomas von Aquin nicht im Stich gelassen hat.


9
 
 Zeitzeuge 17. September 2020 
 

Hochwürden Msgr. Schlegl,

im Link finden Sie die offizielle Stellungnahme

der Diözese Detroit in dem Fall des betroffenen

Priesters dieser Diözese mit Behandlung von

Einzelfragen, bzgl. z.B. der hl. Beichte teilt

das Bistum Detroit Ihre Auffassung unter Bezug

auf St. Thomas von Aquin!

www.aod.org/sacramentsupdate


9
 
 SCHLEGL 17. September 2020 
 

Thomas von Aquin bringt die Lösung

Glaube mich erinnern zu können, dass schon der heilige Thomas von Aquin erklärt hat, Gott sei in der Gewährung seiner Gnade nicht unbedingt an die Sakramente gebunden! Natürlich muss die Kirche ALLES tun, damit eine GÜLTIGE SPENDUNG der Sakramente erfolgt. Es kann aber nicht sein, dass der einzelne Gläubige sozusagen das OPFER der SCHLAMPEREI, oder des mangelnden Glaubens eines Amtsträgers wird.
Ich glaube mich ebenfalls an eine Information zu erinnern, dass vor Jahrhunderten Rom angefragt wurde, als sich herausstellte, dass ein bereits verstorbener Priester/Ordensmann NIEMALS getauft worden sei. Auch hier wurde der Antwort gegeben, dass diese Person,weil sie an der ganzen Sache KEINE Schuld trifft, ebenso zur ewigen Seligkeit gelangen könne.


11
 
 Numen 17. September 2020 
 

@Triceratops

Hier tun sich echte Gräben auf! Was Sie hier vortragen, können Sie nicht nur sinngemäß, sondern fast wörtlich in Luthers Schriften nachlesen. Gott lasse sich seine Barmherzigkeit nicht von Priestern diktieren und schon gar nicht vom Antichristen selbst, dem Papst (O-Ton Luther). Kürzlich habe ich mir noch von einem Lutheraner sagen lassen müssen, mein katholisches Gottesbild sei "menschenverachtend". Erzählen das nicht auch Maria2.0 und die kfd? Liebe Leute, Priestertum ja oder nein als Vermittler zwischen Gott und Mensch? Wenn ja, dann ist das keine Beliebigkeit, weil es gerade hart oder unbequem oder sogar ungerecht ist.


11
 
 Numen 17. September 2020 
 

@cendrole

Ihre Rede von "Zauberformeln" einerseits und Versprechern, die etwas ungültig machen könnten, ist unsachgemäße Polemik. Damit bewegen Sie sich in protestantischer Argumentation.

Und was das bekannte Diktum anbelangt "Die Absicht zählt", so bezieht sich dieses z.B. darauf, dass Sie auf der Weg zur Sonntagsmesse einen Verletzten erstversorgen müssen und die Messe verpassen.


11
 
 Triceratops 17. September 2020 
 

Was für ein seltsames Gottesbild!

Da hat also jemand gebeichtet, womöglich eine schwere Sünde, und weil vor ein paar Jahrzehnten irgendein Taufspender beim zukünftigen Priester (der, wie man jetzt zufällig bemerkt hat, gar keiner ist, weil ungetaufter Heide) nicht exakt den vorgeschriebenen Wortlaut verwendet hat, ist derjenige, der gebeichtet hat, sogar bereut, also weiterhin im Stand der Sünde, womöglich sogar der schweren.
Vielleicht sollten manche wirklich ihr Gottesbild überdenken, besonders in Hinsicht darauf, ob Gott tatsächlich dazu verpflichtet ist, sich an den CIC und diverse päpstliche Dokumente zu halten.


8
 
 Zeitzeuge 17. September 2020 
 

Im Link die offizielle Antwort mit Begründung der Glaubenskongregation!

press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2020/08/06/0406/00923.html#rispostede


2
 
 Numen 17. September 2020 
 

@Lilia

Wie @HomoLiturgicus unten zurecht feststellte, hat die Kiche nicht die Möglichkeit, ungültige Eucharistiefeiern und ungültige Beichten zu "heilen". Daran sieht man, wie eng sich Gott an den Priester bindet. Der von Ihnen zitierte Theologieprofessor verkündet das inzwischen weitverbreitete laxe Sakramentenverständnis, und am Ende brauchen wir gar keine Sakramente mehr, weil wir für den Kontakt mit Gott und den Erhalt seiner Gnadengeschenke gemäß Luther überhaupt kein sacerdotium benötigen.


10
 
 Numen 17. September 2020 
 

Die Kirche hat laut CIC NICHT die Befugnis,

solche Mängel in der Sakramentenspendung zu heilen, die entweder die überhaupt fehlende Vollmacht, an Christi statt zu handeln, betrifft oder den Vorsatz des in der Vollmacht Stehenden, davon keinen Gebrauch zu machen, z.B. aus Apostasie.

Das betrifft heute natürlich die hl. Eucharistie, wenn nicht mindestens die vorgeschriebenen Wandlungsworte gesprochen werden. Nicht selten kommen Katholiken inzwischen aus einer Feier und sind verunsichert, ob sie überhaupt an einer Messe teilgenommen haben. Für den Fall des Priesters, von dem wir kürzlich hörten, dass er esoterische Versatzstücke in die Wandlungsworte integrierte, ist die Ungültigkeit klar. Wenn auch weniger häufig, so geschieht es doch auch in der hl. BEICHTE vermehrt, dass die Absolution nicht gesprochen wird anstelle von Segensworten. Viele moderne Priester lassen die Formel "Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung (...)." weg. Schade, aber erst das fehlende "Te absolvo" macht die Beichte ungültig.


11
 
 Lilia 17. September 2020 
 

@HomoLiturgicus

Herzlichen Dank für Ihre nähere Erläuterung von c. 144 CIC.

Kann demnach die Beichte bei einem als Priester verkleideten Hochstapler gültig sein, wenn der Pönitent nicht weiß, dass es sich nicht um einen Priester handelt?
Ein Theologieprofessor sprach davon, dass die Kirche auch hier "das Fehlende" ergänzen würde und die erteilte Absolution gültig wäre.


4
 
 cendrole 17. September 2020 
 

Die Absicht, nicht die exakte Formulierung entscheidet über die Gültigkeit!

Es ist natürlich richtig, dass die Taufformel grundsätzlich nicht verändert werden darf, leider kommen "eigene Formulierungen" bei allen Sakramenten immer wieder vor.
Es geht bei "ecclesia supplet" aber um die Absicht: Wenn z.B. die Taufe "im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" gespendet wird, macht ein "Wir taufen..." diese Absicht noch nicht zunichte. Daher ist dieses Nachholen von Taufen und Priesterweihen überflüssig. Das ist magisches Denken, die Kirche verwendet keine "Zauberformeln", um Sakramente gültig zu spenden!!! Wie viele wären dann ungültig getauft oder gefirmt, wenn ein Versprecher des Sakramentenspenders alles ungültig werden ließe!


6
 
 Lämmchen 17. September 2020 
 

in Deutschland

sollte man sich überlegen, vor den Priesterweihen erst mal die gültige Taufe zu prüfen und ggf. bedingungsweise vor der Priesterweihe zu taufen


10
 
 Woodstock 17. September 2020 
 

Taufformel

Mich würde interessieren, woher dieses "Wir taufen DIch..." kommt. Offensichtlich wurde oder wird das nicht selten verwendet. Was sind die Hintergründe? Kann vielleicht da mal jemand nachforschen?


6
 
 JezJerzy 17. September 2020 
 

@berno

Na ja, die Ungültigkeit des Sakraments resultiert aber nicht aus der Tatsache, dass gefilmt wurde. Besser so, als würden weiterhin ungültige Sakramente gespendet. Stellen Sie sich mal vor, der Priester würde irgendwann in der Zukunft zum Bischof geweiht, dann wären alle seine Handlungen als Bischof, inclusive weiterer Priesterweihen usw. auch ungültig.


2
 
 HomoLiturgicus 17. September 2020 
 

Ecclesia supplet, c. 144 CIC

@Lilia
Dieses Verständnis des Rechtsgrundsatzes "Ecclesia supplet" ist leider nicht korrekt. C. 144 CIC ermöglicht die sog. Suppletion nur bzgl. der fehlenden Leitungsgewalt (facultas), nicht der fehlenden Weihegewalt. Das heißt, dass die Eheschließungen, bei denen der vermeintliche Priester assistiert hat, gültig sind, da dafür keine Weihegewalt erforderlich ist, hier ersetzt die Kirche die fehlende facultas gemäß c. 144 (2) CIC. Die gespendeten Taufen sind sowieso gültig, denn hierfür bedarf es keiner Leitungs- oder Weihegewalt.
Ungültig sind alle Eucharistiefeiern, Firmungen, Krankensalbungen und Beichten, die vermeintlich gespendet wurden, da diese Sakramente die Weihegewalt des Priesters voraussetzen, Firmung und Beichte zusätzlich eine besondere facultas durch den Bischof oder von Rechts wegen.


10
 
 JezJerzy 17. September 2020 
 

Ecclesia supplet...

... ergänzt die fehlende Jurisdiktion, nicht aber die fehlerhafte Materie oder Form oder den falschen Spender eines Sakraments. Beispiele: würde ein gültig geweihter Priester versuchen, Reiskekse und Orangensaft zu konsekrieren, oder würde ein nicht geweihter Laie versuchen, Brot und Wein (korrekte Materie der Eucharistie) zu konsekrieren, dann würde auch kein Sakrament stattfinden und der Grundsatz „Ecclesia supplet“ hätte keine Anwendung.


4
 
 berno 17. September 2020 
 

Ich war schon immer dagegen, in Gottesdiensten so viel zu filmen und fotografieren ...


5
 
 Lilia 17. September 2020 
 

Ecclesia supplet

"die Kirche ergänzt das Fehlende" ist ein wichtiger Grundsatz des Kirchenrechts, dachte ich?!
Dabei ist sogar die Beichte bei einem Laien, der sich aus Priester ausgegeben hat, gültig. Außerdem erkennt die kath. Kirche die Taufe der Protestanten voll und ganz an. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dabei immer eine gültige Taufformel verwendet wird, wenn dies schon bei uns Katholen ein Problem zu sein scheint.
Wieso kann die Kirche auch in diesem Fall nicht einfach das Fehlende ergänzen, so dass alle Sakramente nicht noch einmal nachgeholt werden müssen?!ich

Wenn der neugeweihte Priester jetzt auch noch mal alle Sakramente, die er bereits gespendet hat, wiederholen muss, würde sich das "Ecclesia supplet" zukünftig erübrigen!


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