Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Brasilianischer Erzbischof droht Teilnehmern an der Alten Messe Exkommunikation an
  2. Österreich: Liturgische Kommission wirbt für Kommunion in beiderlei Gestalt
  3. Ist die Zeit der Barmherzigkeit bald vorbei? Stehen wir kurz vor der Zeit des Gerichts?
  4. Möge die Versöhnung der Kirche in Deutschland gelingen
  5. "Alle Iraner feiern. Die schlimmsten Menschen der Welt weinen"
  6. Um Gottes willen: „die Waffen nieder“ – Kardinal Brandmüllers Ruf zur liturgischen Vernunft
  7. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  8. Toni Faber und der Zölibat - Beschwerdewelle gegen Wiener Dompfarrer
  9. Ein Gott, der nichts mehr verlangt
  10. Der Apostolische Stuhl und die FSSPX: Wenn Extreme sich berühren
  11. „Gemeinnutz vor Eigennutz“: Bischof erntet Kritik für NS-Vergleich in Richtung AfD
  12. Papst antwortet auf Leserbrief eines Atheisten
  13. 'Ein Katholizismus ohne Beichte ist wie ein Krankenhaus ohne Medikamente'
  14. "Mit Hitler hat es keinen vernünftigen, authentischen und verantwortungsvollen Dialog gegeben!"
  15. Kärntner Ordinaritaskanzler: Rechthaberei in der Kirche überwinden

Vatikan bekräftigt Verbot aktiver Sterbehilfe

22. September 2020 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Glaubenskongregation bezeichnet lebensverkürzende Maßnahmen als Zeichen einer "Wegwerfkultur" - Zugleich Positionierung gegen "unverhältnismäßigen und entmenschlichenden Einsatz von Technologien" vor allem in kritischen Lebensphasen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Aus Sicht des Vatikan bleiben aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid weiter ethisch verboten. In einem am Dienstag veröffentlichten Papier bekräftigt die Glaubenskongregation die katholische Lehre, nach der solche Schritte die ethischen und rechtlichen Grenzen der Selbstbestimmung überschreiten. Zugleich wendet sich die Vatikanbehörde gegen einen "unverhältnismäßigen und entmenschlichenden Einsatz von Technologien", vor allem in den kritischen Phasen des Lebens. Das 23 Seiten umfassende Schreiben auf Italienisch trägt den Titel "Samaritanus bonus" ("Der barmherzige Samariter").

Lebensverkürzende Maßnahmen seien Zeichen einer "Wegwerfkultur" und keine Lösungen für die Probleme todkranker Patienten, heißt es in dem als "Brief" bezeichneten Dokument, das die Unterschriften von Glaubenspräfekt Kardinal Luis Ladaria Ferrer und dem Sekretär der Kongregation, Erzbischof Giacomo Morandi, trägt. Das Schreiben betont die unaufgebbare Würde des Menschenlebens "auch in seinen extremen Phasen des Leidens und Todes".


Schmerz und Tod könnten nicht die letzten Kriterien sein, nach denen sich die Menschenwürde bemesse, so die Glaubensbehörde. In komplexen Gesundheitssystemen drohe das Verhältnis zwischen Arzt und Patient auf technische und vertragliche Aspekte reduziert zu werden. Dieses Risiko bestehe vor allem in Ländern, in denen man Beihilfe oder gar gewerbsmäßige Hilfe zum Suizid sowie Tötung auf Verlangen legalisiere.

Hinter dem Verlangen von Schwerkranken nach einer Beendigung ihres Lebens stehe fast immer der Ruf nach Hilfe und Liebe, so das Schreiben weiter. Die Antwort darauf müsse in Beistand und Zuneigung liegen. Faktoren bei einem Todeswunsch seien auch nicht behandelte Schmerzen, Mangel an "menschlicher und christlicher Hoffnung" und unzureichende psychologische und spirituelle Betreuung.

Legitim ist es aus Sicht der katholischen Kirche hingegen, solche Maßnahmen abzulehnen, die nur eine geringfügige und schmerzhafte Lebensverlängerung bewirken. Ein Verzicht auf unverhältnismäßige Therapien könne in Achtung vor dem Willen der sterbenden Person erfolgen. Das Dokument verweist dabei auf die Möglichkeit von Patientenverfügungen.

Am aktuellen gesellschaftlichen Umgang mit Leid kritisiert der Vatikan eine verengte Auffassung von Lebensqualität und ein falsches Verständnis von Mitgefühl, ferner einen Individualismus, der andere als Last betrachtet, und einen heimlichen Wunsch nach Befreiung von den Grenzen der Körperlichkeit. Angst vor Leiden und Tod seien Hauptursachen für den Versuch, die "Ankunft des Todes zu kontrollieren" und zu managen.

Der Empfang von Beichte und Krankensalbung ist laut dem Dokument für jene Menschen, die um aktive Sterbehilfe oder Suizidbeihilfe bitten, nicht möglich, sofern sie sich von ihrer Entscheidung nicht distanzieren. Dennoch sei eine nahe Begleitung dieser Personen angebracht, um den Weg zur Zulassung zu den Sakramenten wieder zu öffnen, heißt es - "besonders wenn die Euthanasie nicht sofort oder unmittelbar bevorsteht". Jegliche Geste der Zustimmung zu der Entscheidung müsse jedoch vermieden werden, um nicht "Mittäter" zu werden.

In seiner Argumentation fußt das Papier im Wesentlichen auf einer früheren Erklärung der Glaubenskongregation von 1980 und auf Lehrschreiben von Papst Johannes Paul II. (1978-2005), aber auch auf Äußerungen des amtierenden Papstes Franziskus. Dieser beklagte wiederholt eine "Wegwerfkultur" gegenüber Kranken und Schwachen, mangelnde Zuwendung zu Leidenden und neue Vorstellungen einer individualistischen Selbsterlösung


Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDUNG nur mehr bis 25. MÄRZ möglich!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Toni Faber und der Zölibat - Beschwerdewelle gegen Wiener Dompfarrer
  4. "Alle Iraner feiern. Die schlimmsten Menschen der Welt weinen"
  5. "Europa hat die Gefahr der islamischen Republik Iran noch immer nicht begriffen"
  6. "Mit Hitler hat es keinen vernünftigen, authentischen und verantwortungsvollen Dialog gegeben!"
  7. Um Gottes willen: „die Waffen nieder“ – Kardinal Brandmüllers Ruf zur liturgischen Vernunft
  8. Ist die Zeit der Barmherzigkeit bald vorbei? Stehen wir kurz vor der Zeit des Gerichts?
  9. Möge die Versöhnung der Kirche in Deutschland gelingen
  10. Brasilianischer Erzbischof droht Teilnehmern an der Alten Messe Exkommunikation an
  11. Der Apostolische Stuhl und die FSSPX: Wenn Extreme sich berühren
  12. Österreich: Liturgische Kommission wirbt für Kommunion in beiderlei Gestalt
  13. 'Ein Katholizismus ohne Beichte ist wie ein Krankenhaus ohne Medikamente'
  14. Ein Gott, der nichts mehr verlangt
  15. „Gemeinnutz vor Eigennutz“: Bischof erntet Kritik für NS-Vergleich in Richtung AfD

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz