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„Seien Sie versichert, dass die Erzdiözese München und Freising für den Lebensschutz eintritt“28. September 2020 in Prolife, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Erzdiözese München kritisiert BeleuchtunG des Münchner Rathauses am „Safe Abortion Day“ - UPDATE: Evangelische Landeskirche/Bayern auf kath.net-Anfrage: "Landesbischof Bedford-Strohm wird zu dem Thema nicht Stellung nehmen" - Von Petra Lorleberg
München (kath.net/pem/pl) „Seien Sie versichert, dass die Erzdiözese München und Freising für den Lebensschutz eintritt. Eine Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch lehnt sie ab. Diese Position wurde den Verantwortlichen für eine in diesem Zusammenhang beantragte Beleuchtungsaktion am Rathaus der Landeshauptstadt München bereits deutlich gemacht.“ Das antwortete Christoph Kappes, der Leiter der Pressestelle des Erzbistums München-Freising, auf die kath.net-Presseanfrage zur umstrittenen Beleuchtung des Münchner Rathauses am sogenannten „Safe Abortion Day“. Zuvor hatte es Kritik aus den Reihen der CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat sowie in einem Kommentar der Münchner „Kirchenzeitung“ und von Lebensschützern Kritik an der Beleuchtung des Münchner Rathauses gegeben. Inzwischen hat das Erzbistum München auch eine Pressemeldung zum Thema herausgegebe (siehe unten). 
kath.net dokumentiert die Pressemeldung des Erzbistums München-Freising in voller Länge:
Die Erzdiözese München und Freising kritisiert die für Montagabend, 28. September, geplante Beteiligung der Landeshauptstadt München am bundesweiten Aktionstag für eine Streichung des Paragraphen 218 StGB, indem das Münchner Rathaus lila angestrahlt wird. Vertreter des Erzbistums hatten sich bereits vergangene Woche in einem Brief an Oberbürgermeister Dieter Reiter gegen eine Beteiligung der Landeshauptstadt ausgesprochen und für eine differenziertere Auseinandersetzung mit dem Thema plädiert.
In ihrem Brief an den Oberbürgermeister hatten die Vertreter des Erzbistums klargestellt, dass eine Streichung von Paragraph 218 StGB dem christlichen Menschenbild und der christlichen Ethik widerspreche. Die katholische Kirche setze sich für einen umfassenden Lebensschutz ein, so das Schreiben: Das menschliche Leben stelle vom Augenblick der Zeugung bis zum Tod eine Einheit dar, die der Verfügungsgewalt anderer entzogen sei. Die Kirche stehe in der besonderen Verpflichtung, für die Schwächsten einzutreten, vor allem für das ungeborene Leben.
Die Bedenken gegen diese Aktion richteten sich natürlich nicht gegen Frauen in extremen Konfliktsituationen und auch nicht gegen ein Einstehen für Menschenwürde- und rechte, Gleichbehandlung und Frauenrechte, wie in dem Schreiben betont wird. Vielmehr engagiere sich die katholische Kirche im Erzbistum gerade auch in diesem Bereich mit verschiedenen Verbänden und Aktionen wie der Caritas, dem Sozialdienst der katholischen Frauen oder der Aktion für das Leben. Eine bloße Streichung des Paragraphen 218 StGB werde dem Problem und den Menschen allerdings nicht gerecht.
UPDATE 30.9.2020
Durch ein Versehen wurde die Antwort der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zunächst nicht in den vorliegenden Text eingearbeitet. Für die ELKB antwortete Pressesprecher Kirchenrat Johannes Minkus wörtlich: "Landesbischof Bedford-Strohm wird zu dem Thema nicht Stellung nehmen." Dann gab er einige Links zu Informationen zur grundsätzlichen Haltund der ELKB zum Thema Schwangerschaftsabbruch und zu Hilfsangeboten durch die "Diakonie" - Die kath.net-Redaktion entschuldigt sich für dieses Versehen.
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Lesermeinungen| | padre14.9. 29. September 2020 | |  | Diese Stellungnahme kommt zu spät, zu kraftlos, feige wo ist da ein Glaubensfeuer? Nichts gar nichts. Es sind Beamte, gut bezahlte Beamte. |  2
| | | | | Herbstlicht 29. September 2020 | | | | @girsberg74 Ihren Kommentar unterschreibe ich!
Die Stellungnahme der Erzdiözese wirkt routiniert, irgendwie amtlich, mit wenig Kraft und Geist ausgestattet.
Aber immerhin, sie hat reagiert. Dafür muss man heutzutage dankbar sein. |  1
| | | | | laudeturJC 29. September 2020 | |  | Dürr und kraftlos, vielleicht sogar schlimmer als das... Es wird nicht explizit die Abtreibung abgelehnt in diesem Text!
„Eintreten“ für „umfass.Lebensschutz“ kann vieles heissen, solange nicht klar gesagt wird, dass eine Abtreibung die Tötung eines Menschen ist. Das Gerede von von „extremen Konfliktsituationen“ und „Frauenrechten“ in diesem Zusammenhang könnte auch vom Inhaber eine Abtreibungsklinik stammen! Nein, das ist nicht ausreichend. Es gibt genau eine einzige berechtigte Indikation für eine Abtreibung, und das ist Lebensgefahr der Mutter. Ist es wirklich zuviel verlangt, dass ein Erzbistum samt Erzbischof dies vertritt? |  2
| | | | | girsberg74 28. September 2020 | | | | Mumm? An den Stellungnahmen aus der Diözese von München und Freising stimmt lehrmäßig alles, wo andere gar nichts bringen oder Schädliches / Falsches.
Sie reißen mich angesichts des lila Angriffs aber nicht vom Hocker; sie kommen mir eher pflichtgemäß daher, vom 100er Abreißblock, akademisch, wirkungsschwach. |  4
| | | | | ThomasR 28. September 2020 | | | | selbst Martin Luther und Katharina von Bora waren eher auf die Weitergabe des Lebens ausgerichtet und haben gemeinsam 6 Kinder gezeugt. Damit ist die EKD wenigstens nicht konsequent.
Selbst Sitz von EKD in München ist an der Katharina-von-Bora-Str. platziert.
"weder Abtreibung noch die Pille sind Geschenk Gottes" www.youtube.com/watch?v=vx1QZzQh_dM |  3
| | | | | ThomasR 28. September 2020 | | | | So eine Entwicklung in München freut sehr trotzdem auch in München fehlen wenigstens 100 Plätze für schwangere Frauen in Not in den Frauenhäusern.
Über das Anbieten der Plätze in Frauenhäusern wird aktiv den Abtreibungen vorgebeugt.
Ein Frauenhaus für sozial schwache und jugendliche Frauen könnte problemlos im Klostergebäude + Gasthof vom ehemaligen Birigittinenkloster in Altomünster statt einem weiteren Bildungshaus eingerichtet werden. Es gibt auch ausreichend geeignete Immobilien zum Kauf im Münchner Raum www.immobilienscout24.de/expose/118954918 |  7
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