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Für die katholische Kirche sind die offenen Fragen so gewichtig...

6. Oktober 2020 in Deutschland, 43 Lesermeinungen
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Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat eine Würdigung des Kontaktgesprächskreises zum umstrittenen Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ des Ökumenischen Arbeitskreises veröffentlich. Scharfe Kritik gab es für das Votum im September vom Vatikan.


Bonn (kath.net)

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat am Dienstag eine Würdigung des Kontaktgesprächskreises ZUM umstrittenen Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen veröffentlicht. Das Votum wurde zuletzt von der Glaubenskongregation kritisiert. Laut der DBK hat die Vollversammlung aus Respekt vor dem Einspruch des Vatikans keine Abstimmung über die „Würdigung“ des Kontaktgesprächskreises vorgenommen. Zum Kontaktgesprächskreis gehören von katholischer Seite: Bischof Dr. Stephan Ackermann, Bischof Dr. Georg Bätzing, Bischof Dr. Gerhard Feige, Kardinal Reinhard Marx, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger sowie Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann. Von evangelischer Seite gehören zum Kontaktgesprächskreis: Prof. Dr. Dr. Andreas Barner, Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, Bischöfin Kirsten Fehrs, Prof. Dr. Elisabeth Gräb-Schmidt, Prof. Dr. Jacob Joussen, Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke, Dr. h.c. Christian Schad, Präses Dr. Irmgard Schwaetzer.

Kath.net dokumentiert Auszüge aus der Würdigung :

Der Ökumenische Arbeitskreis ist nach langjähriger intensiver Arbeit zu der Überzeugung gelangt, dass eine wechselseitige Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl mit guten theologischen Gründen verantwortbar ist. Er stellt eine Übereinstimmung im theologischen Sinngehalt der Feier von Eucharistie und Abendmahl fest, die eine wechselseitige Anerkennung der unterschiedlichen Gestalten der Mahlfeier ermöglicht. Diese Sichtweise wird mit exegetischen und liturgiewissenschaftlichen Überlegungen sowie den im ökumenischen Dialog erreichten Konvergenzen untermauert. Nach der wechselseitigen Taufanerkennung in der „Magdeburger Erklärung“ von 2007 und dem darin festgehaltenen Grundeinverständnis über die Taufe sieht der Ökumenische Arbeitskreis in der wechselseitigen Teilnahme an Eucharistie bzw. Abendmahl einen nächsten wichtigen Zwischenschritt, der die weitere Suche nach der Gestalt umfassender sichtbarer Einheit der Kirche Jesu Christi einschließt.


[…]

Wir wissen um den dringenden Wunsch und bisweilen auch die tatsächliche Praxis von Christinnen und Christen, die Zusammengehörigkeit, die sie in ihrem Leben auf vielfache Weise erfahren und die in den vergangenen Jahren – nicht zuletzt dank der guten Erfahrungen in der Feier eines gemeinsamen Christusfestes 2017 – weiter gestärkt wurde, auch in der wechselseitigen Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl zum Ausdruck zu bringen. Im Blick auf den dritten Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt am Main wird der Wunsch nach einer wechselseitigen Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl eine eigene Dynamik entwickeln. Die Diskussion wird sich insbesondere auf die Frage konzentrieren, ob nicht nach den Ökumenischen Kirchentagen 2003 in Berlin und 2010 in München, die im Blick auf die Feier der Eucharistie und des Abendmahls mit ähnlichen Fragen konfrontiert waren, und  angesichts der Entwicklungen im ökumenischen Dialog der vergangenen Jahre die Zeit reif ist für Fortschritte im Blick auf eine Gemeinschaft am Tisch des Herrn.

Mit dem Votum des Ökumenischen Arbeitskreises gehen wir davon aus, dass in der Feier der Eucharistie und des Abendmahls Jesus Christus gegenwärtig ist und als Gegenwärtiger geglaubt wird. „Wir feiern in österlicher Hoffnung das von Jesus Christus selbst gestiftete Gedächtnis seines erlösenden Lebens und Sterbens für uns in einer liturgischen Handlung, in der seine Gegenwart in der Kraft des Heiligen Geistes im verkündigten Wort und im Mahl erfahrbar und wirksam wird.“ (Votum 8.2) Es gibt eine reale Gegenwart Jesu Christi ebenso in der katholischen Feier der Eucharistie wie auch in den Traditionen der evangelischen Abendmahlsfeier. Diese grundlegende Einschätzung sollte als gemeinsamer Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung in diesem Themenfeld wahrgenommen werden.

Der Text des Ökumenischen Arbeitskreises wirft aber auch Fragen auf, die noch geklärt werden müssen und sich in unterschiedlicher Weise an die katholische und die evangelische Seite richten. Einige davon sind schon in der Studie selber formuliert. Sie betreffen vor allem die Praxis, aber auch das Verständnis des Gefeierten. Sie beziehen sich unter anderem auf die Kommunion unter beiden Gestalten als Regelform, auf die ökumenischen Verständigungen zum Opferbegriff und deren Konsequenzen für einzelne liturgische Texte der katholischen Messfeier, auf die Leitung und Gestaltung der Feier, auf den Umgang mit den Elementen, auf das Zueinander von Taufe und Eucharistie sowie von Kirchen- und Eucharistiegemeinschaft. Diese Fragen bedürfen der theologischen und pastoralliturgischen Weiterarbeit.

Die Tragweite dieser Fragen wird von evangelischer und katholischer Seite unterschiedlich bewertet. Für die katholische Kirche sind die offenen Fragen so gewichtig, dass sie sich nicht in der Lage sieht, vor deren Klärung eine wechselseitige Teilnahme generell zu erlauben, zumal hier auch die Frage der Einheit der katholischen Kirche berührt ist. Das gilt auch im Blick auf den dritten Ökumenischen Kirchentag.

Für die evangelische Kirche bildet die Taufe die entscheidende Grundlage zur Einladung zum Abendmahl und für ihr Verständnis von eucharistischer Gastfreundschaft. Sie respektiert jedoch die Bedeutung, die die weltweite Einbindung und der konkrete Zusammenhang von Kirchen- und Eucharistiegemeinschaft für das katholische Verständnis der Eucharistie und die daraus folgende eucharistische Praxis haben. Andererseits erwartet sie aber auch eine konkrete Wertschätzung der nach langjähriger intensiver Arbeit erreichten Übereinstimmungen im Blick auf den theologischen Sinngehalt der Feier von Eucharistie und Abendmahl.

 

Der Vatikan hat im September dieses Schreiben klar abgelehnt. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien "noch so gewichtig", dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine "individuelle Gewissensentscheidung" gebe es keine Grundlage, hieß es in einem Schreiben der Glaubenskongregation damals. kath.net hat berichtet!


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