Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  2. Liegt ein Schisma in der Luft?
  3. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  4. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  5. MAGNIFICA HUMANITAS
  6. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  7. Die Liturgie gehört nicht uns! Reform muss aus der Tradition wachsen
  8. Adios Toni!
  9. Polnische Bischofskonferenz bejaht in Positionspapier die Ehe nur „zwischen Mann und Frau“
  10. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  11. Das Babel-Syndrom. Die gezählte Seele und der steinerne Himmel der Maschinen
  12. Medien spekulieren weiter über möglichen Beginn des Seligsprechungsprozesses für Benedikt XVI.
  13. Weltweiter Rosenkranz für den Frieden am 30. Mai mit Papst Leo XIV. – Übertragung aus dem Vatikan
  14. Kardinal Kasper warnt deutsche Kirche vor Arroganz: „Beste Methode, sich unbeliebt zu machen“
  15. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative

Angriffe auf Amy Coney Barretts Religiosität widersprechen US-Verfassung

15. Oktober 2020 in Weltkirche, 13 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Wer Barretts Religiosität während der Prüfung ihrer Nominierung für den Obersten Gerichtshof ins Spiel bringe, zeige damit, dass er die Prinzipien der Verfassung nicht beachtet, kritisiert Erzbischof Thomas Wenski.


Washington D.C. (kath.net/CNA/jg)

Thomas Wenski, der Erzbischof von Miami, hat die andauernde Fixierung auf die religiösen Überzeugungen von Amy Coney Barrett (Foto) kritisiert. Die Juristin wurde von US-Präsident Donald Trump als Richterin für den Obersten Gerichtshof nominiert. Sie stellt sich diese Woche einer Anhörung im Kongress.

 

Die Verfassung der Vereinigten Staaten stelle eindeutig fest, dass die religiösen Überzeugungen bei einer Berufung in ein öffentliches Amt keine Rolle spielen dürften, betonte Wenski, der Vorsitzender des Komitees für Religionsfreiheit in der US-Bischofskonferenz ist.


 

Wer Barretts Religiosität während der Prüfung ihrer Nominierung für den Obersten Gerichtshof ins Spiel bringe, zeige damit, dass er die Prinzipien der Verfassung nicht beachtet, kritisiert der Erzbischof.

 

Die britische Zeitung The Guardian und die amerikanische Washington Post hatten berichtet, dass Barrett als Jura-Studentin im Haus eines der Mitbegründer der „People of Praise“ gewohnt habe. Die „People of Praise“ wurden 1971 gegründet. Sie sind eine charismatische ökumenische Gruppe. The Guardian bezeichnete die Gruppe als „verschlossen“ und warf ihr vor, das Leben ihrer Mitglieder streng zu kontrollieren und Frauen zu unterdrücken.

 

Senatoren der Demokratischen Partei machten Barretts katholischen Glauben ebenfalls zum Thema. „Ihr Glaube ist irrelevant“, sagte Mazie Hirono, Demokratische Senatorin aus Hawaii, fügte dann aber hinzu, es sei fraglich, ob Barrett objektive und gerechte Entscheidungen treffen könne, ohne dabei von ihren innersten Überzeugungen beeinflusst zu werden.

 

Sollte sie zur Richterin am Obersten Gerichtshof bestellt werden, dann würde Barrett der Versuchung nicht widerstehen können, Jahrzehnte der Rechtssprechung umzustoßen, um jeder amerikanischen Familie ihren persönlichen Moralkodex aufzuzwingen, fürchtet Senatorin Tammy Duckworth.

 

Mitch McConnell, der Fraktionsführer der Republikaner im Senat, kritisierte die Ansicht, dass Barretts Religiosität sie für die Position am Obersten Gerichtshof disqualifiziere. Genau diese Ansicht sei diskriminierend. Bis jetzt habe jeder Richter am Obersten Gerichtshof der USA persönliche Überzeugungen gehabt, stellte McConnell fest.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. ‚Rededicate 250‘: Tausende feiern auf der National Mall die Rückbesinnung auf Gott
  2. Fluglinie zahlt Stewardess fast eine Million Dollar nach Kündigung wegen pro-life-Ansichten
  3. Erzdiözese New York droht Insolvenz – jetzt sollen Pfarren Geld aufbringen
  4. US-Regierung streicht 11-Millionen-Dollar-Vertrag mit kirchlicher Wohltätigkeitsorganisation
  5. Bericht des US-Justizministerium: Regierung Biden ging gezielt gegen Lebensschützer vor
  6. Eucharistische Prozession zum 250-jährigen Jubiläum der USA
  7. Walt Disney World kehrt zu klassischer Begrüßung ‚Ladies and Gentlemen‘ zurück
  8. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  9. USA: Konservative haben mehr Kinder als Linksliberale
  10. Lebensschützer Mark Houck erhält siebenstelligen Betrag als Entschädigung






Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  3. Liegt ein Schisma in der Luft?
  4. MAGNIFICA HUMANITAS
  5. Weltweiter Rosenkranz für den Frieden am 30. Mai mit Papst Leo XIV. – Übertragung aus dem Vatikan
  6. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  7. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  8. Er starb, weil er die Ehe verteidigte
  9. Adios Toni!
  10. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  11. Martin Mosebach: ‚Die Nichtnagetiere betreten das sinkende Schiff‘
  12. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative
  13. Islamexperte Mansour warnt: Europa hat ‚naive Haltung‘ zum Islam
  14. Das Babel-Syndrom. Die gezählte Seele und der steinerne Himmel der Maschinen
  15. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz