
Niederlande: Sterbehilfe soll auch für todkranke Kinder unter zwölf Jahre erlaubt werden16. Oktober 2020 in Chronik, 9 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Eltern müssen dem zustimmen. Ärzte sollen von der Strafverfolgung ausgenommen werden
Amsterdam (kath.net)
In den Niederlanden wird zukünftig Euthanasie auch für todkranke Kinder unter zwölf Jahre legal sein. Der niederländische "Gesundheits"-Minister Hugo de Jonge hat dies diese Woche angekündigt. In der Praxis müssen dafür nicht einmal Gesetze geändert werden, es werden nur Ärzte, die das Töten des Kindes vornehmen, von der Strafverfolgung ausgenommen.
In den Niederlanden ist Euthanasie seit 2002 erlaubt. Bei Minderjährigen müssen die Eltern der Bitte um Sterbehilfe allerdings zustimmen 
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |