Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  2. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  3. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  4. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  5. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  6. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  7. Der Bischof und der Denunziant
  8. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  9. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  10. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  11. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  12. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  13. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  14. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  15. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'

Als Kamala Harris nicht die ganze Wahrheit sagen durfte

17. Oktober 2020 in Chronik, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Glaube eines Kandidaten dürfe bei der Beurteilung eines Kandidaten keine Rolle spielen. Es könnte sich daraus aber Vorurteile ergeben, welche die Person disqualifizieren, sagte Harris vor Beginn der Anhörung von Amy Coney Barrett im Senat.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Amy Coney Barretts (Foto) Glaube disqualifiziere sie nicht für die Aufgabe einer Richterin am Obersten Gerichtshof der USA, doch könnte sie von Vorurteilen geprägt sein, die nicht mit dieser Tätigkeit vereinbar wären. Das sagte Kamala Harris, Kandidatin für die Vizepräsidentschaft der Demokratischen Partei und Senatorin.


 

„Der Glaube sollte nie die Grundlage für die Unterstützung oder Ablehnung eines Kandidaten sein, absolut nicht“, sagte sie wörtlich. Fragen zu Vorurteilen oder bestimmten Perspektiven hinsichtlich der Berücksichtigung der bisherigen Rechtssprechung und der Präzedenzfälle seien aber zulässig, sagte sie in einem Fernsehinterview noch vor Beginn der Anhörung Barretts durch den Senat.

 

2018 hatte Harris den katholischen Juristen Brian Buescher als Richter für ein Bundesgericht abgelehnt. Damals war die Zugehörigkeit zu einer katholischen Organisation für Harris ausreichend. Der Anlass für ihre Entscheidung war Bueschers Mitgliedschaft bei den „Knights of Columbus“, einer katholischen Bruderschaft, die sich sozial engagiert. Die „Knights of Columbus“ seien eine reine Männergesellschaft, die in sozialen Fragen „eine Reihe extremer Positionen“ einnehme, kritisierte Harris.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  3. Vor 100 Jahren: Guadalupe-Bild heimlich in Kleiderschrank versteckt
  4. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  5. Der Bischof und der Denunziant
  6. Studie: Weniger Angststörungen in religiös geprägtem Umfeld
  7. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  8. Frau, dein Glaube ist groß! Die Gnade, die Grenzen überschreitet
  9. Stift Heiligenkreuz: Abt Maximilian Heim tritt zurück
  10. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  11. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August
  12. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  13. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  14. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  15. Chaldäischer Patriarch: Rückkehr der Christen größte Herausforderung

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz