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Schweiz: Corona-Maßnahmen treffen Kirchen hart

26. Oktober 2020 in Schweiz, 13 Lesermeinungen
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In den Kantonen Wallis und Bern wurde die Zahl der Personen, die zu einem Gottesdienst zusammenkommen dürfen, auf 10 bzw. 15 reduziert - Religionsministerin verteidigt Maßnahmen als "notwendig und verhältnismäßig"


Bern (kath.net/KAP) In der Schweiz wurden in den Kantonen Wallis und Bern die Corona-Schutzmaßnahmen massiv verstärkt - mit einschneidenden Folgen für die Kirchen: So dürfen im Kanton Wallis Gottesdienste nurmehr mit bis zu zehn Personen gefeiert werden - im Kanton Bern mit bis zu 15 Personen. Keine Einschränkungen bis auf die Pflicht zur Registrierung und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gibt es indes in Bern bei Trauerfeiern. Im Wallis indes sind zu Beerdigungen nur bis zu 30 Personen zugelassen. Ausnahmen wurden für die Kantone Jura, Freiburg und Neuenburg erlassen, heißt es in einer Meldung des Portals "kath.ch". Prinzipiell blieben die Kirchen jedoch für Besucher geöffnet.


Verteidigt wurden die Maßnahmen am Wochenende von der Schweizer Religionsministerin Evi Allemann: Die Maßnahmen würden sich nicht gezielt gegen Kirchen richten, sondern gingen mit einer allgemeinen Einschränkung bei Veranstaltungen einher, sagte Allemann auf Anfrage von "kath.ch". "Die Corona-Situation im Kanton Bern ist besorgniserregend. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, Veranstaltungen mit über 15 Besucherinnen und Besuchern zu verbieten. Dies gilt auch für religiöse Anlässe", da es aus epidemiologischer Sicht keinen Unterschied zwischen privaten, betrieblichen oder religiösen Veranstaltungen gebe. "Der Eingriff ist zwar einschneidend", räumte Allemann ein, "jedoch "notwendig und verhältnismäßig".

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 JBE 30. Oktober 2020 
 

Demonstrationen

Hauptsache Demonstrationen z.B.des schwarzen Blocks können unbehelligt stattfinden!


1
 
 Herbstlicht 27. Oktober 2020 
 

Große Kirche, wenig Leute, genügend Abstand - aber Maske bitte!

Die Mesnerin unserer Dorfkirche hat mich vergangene Woche gebeten, heute abend den Rosenkranz einzuleiten und ich habe ihr gerne zugesagt.

Zu diesem Gebet kommen erfahrungsgemäß nicht viele und die Abstände sind mehr als reichlich.
Dennoch: Wir wenigen -in der Regel sechs bis sieben schon ältere Frauen- müssen während des ganzen Rosenkranzgebetes die Masken aufbehalten.

Wohlgemerkt, nicht in einer gut besetzten Kirche.
Das empfinde ich uns Gläubigen gegenüber als abwertend, absurd und obendrein als Schikane.
Und Gott und Maria gegenüber als eine handfeste Beleidigung.

Hätte ich nicht bereits zugesagt, ich würde nicht hingehen.
Den Rosenkranz bete ich ansonsten gerne zuhause in meiner kleinen, liebevoll hergerichteten Gebetsecke - und Gott sei Dank ganz ohne Lappen im Gesicht.


2
 
 lesa 27. Oktober 2020 

An Gottes Segen ist alles gelegen

Alle möchten gesund und glücklich sein. Mit Gewalt Gebete und Beter reduzieren ist gewiss nicht der Weg dazu. Manche wollen einfach nicht hören und nichts lernen und meinen noch, sie können anderen das Beten verbieten. Welch eine Dummheit!


2
 
 Stefan Fleischer 27. Oktober 2020 

Solange

die Kirche sich benimmt, als sei das irdische Heil des Menschen ihre Hauptsorge, wird niemand von den Aussenstehenden begreifen, dass Gottesdienste gerade in unserer Zeit überlebenswichtig sind. Rückbesinnung auf ihren eigentlichen Auftrag, das ewige Heil, ist dringend.
Inzwischen müssen wir der Öffentlichkeit klar machen, dass unsere Gottesdienste nicht zuletzt auch psychologische / psychohygienische Gruppentherapien sind, welche den Menschen helfen, mit all den verschiedenen psychischen Problemen wie Einsamkeit, Verlust des Lebenssinns, Schuldgefühlen etc. etc. fertig zu werden. Dieser Beitrag zur Bewältigung der Krise und ihrer Folgen ist nicht zu unterschätzen. Damit ist der Staat überfordert.
Dass wir dabei Gott ins Spiel bringen in der Überzeugung: «An Gottes Segen ist alles gelegen!» dürfen wir dabei ruhig auch bekennen. Menschen, welche sich davon überzeugen lassen, sind viel widerstandsfähiger in allen Schwierigkeiten des Lebens und zudem meist gehorsamer gegenüber dem Staat.


4
 
 laudeturJC 27. Oktober 2020 

Bei uns heisst es aktuell


0
 
 Fischlein 26. Oktober 2020 
 

Verhältnismäßig wäre es,

wenn die zugelassene Zahl die Größe des Raumes berücksichtigen würde. Starre Zahlen haben wenig mit Verstand und Logik zu tun.


4
 
 reto 26. Oktober 2020 

Schweizer Religionsministerin gibt es gar nicht

Evi Allemann ist Vorsteherin der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern - und damit keinesfalls die Schweizer Religionsministerin. Ein solches Amt gibt es gar nicht. Bundesrat Alain Berset ist der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Die Beziehung des Staates zu Religionsgemeinschaften liegt aber in der Kompetenz der Kantone. Alain Berset ist also auch nicht der Schweizer Religionsminister.


3
 
 Henning 26. Oktober 2020 
 

Gestern am Ende der Messe wurde eine Handreichung zur Messe

verlesen vom Generalvikar aus Erfurt. Ich konnte nur mit dem Kopf schütteln. Das hat alles nichts mehr mit einer Hl. Messe zu tun. Wir haben viel in der DDR erlebt, Drangsalierung wegen unseres Glaubens. Aber die Kirchen waren unser Hort und Halt, auch wenn wir wussten, dass da die Stasi mit dabei ist. Was jetzt passiert, empfinde ich als diabolisch.


5
 
 landpfarrer 26. Oktober 2020 
 

Gut, dass das mit der "Schweizer religionsministerin" klargestellt wurde. Es ist aber in der Tat so, dass man darauf wartet, dass der Bundesrat (=Schweizer Landesregierung) am kommenden Mittwoch (28.10.) neue d.h. schärfere Massnahmen landesweit beschliesst. Z.Z. treffen die einzelnen Kantone unterschiedliche Massnahmen, die teils auch die Gottesdienste betreffen teils nicht (Kanton Fribourg hat z.B. ausdrücklich die Gottesdienste ausgenommen) dafür hat der Kanton Schwyz gestern die Höchstteilnehmerzahl bei Veranstaltungen auf 30 festgelegt und eine Weile lang war es unklar, ob dies auch für Gottesdienste gilt oder nicht, es wurde dann aber klar, dass diese eingeschlossen sind.
Nota: Wenn ich hier mehrmals den Begriff "Gottesdienst" gewählt habe, so nicht, weil ich Probleme mit der "hl. Messe" habe, sondern weil diese staatlichen Reglementierungen eben alle Konfessionen und auch die nichtchristlichen Religionen betreffen und deswegen der Begriff Gottesdienst umfassender ist.


2
 
 Robensl 26. Oktober 2020 
 

Ja, hätten die Kleriker mal für die Notwendigkeit der Grundversorgung...

... im Frühjahr gekämpft statt sich einzuigeln (von wenigen Ausnahmen abgesehen)... Wie soll man Politikern verübeln, dass sie die Messe nur als letztlich dispensierbare Veranstaltung sehen, wenn schon die eigenen Leute sie so vermitteln?


3
 
 Seeker2000 26. Oktober 2020 
 

Kein Unterschied?

Mich würde interessieren, ob die zuständige Ministerin sich zuhause oder bei betrieblichen Feiern auch mit festen Sitzplätzen, formalisiertem Gesprächsablauf", keine Speisen- u. Getränkereichung (Essensausgabe oder Buffett etc.) und Abstandsregelung und sonstigen für Gottesdienste geltenden Regelungen konfrontiert sieht. Entweder die Frau hat noch nie eine Kirche von innen gesehen oder ihre Wahrnehmung bedarf einer Korrektur.
Zudem ist - meines Wissens nach - auch in der Schweiz Religionsfreiheit ein Grundrecht. Dann müssen halt organisatorische Regelungen gefunden werden, aber "nur alles verbieten", weil man den Unterschied nicht erkennt, zeugt von absoluter Hilflosigkeit. Wenn man es dann wenigstens zugeben würde, aber statt dessen "Wir haben die Lösung = Verbieten!" Lösungen finden, nicht verbieten, heißt das Gebot der Stunde! Wie lange soll das so weitergehen?


5
 
 Stephaninus 26. Oktober 2020 
 

Religionsministerin?

Entschuldigung, aber in der Schweiz existiert so etwas wie eine nationale Religionsministerin nicht. Kirchliche Angelegenheiten sind kantonale Angelegenheiten. In den einzelnen Kantonen sind die entsprechenden Verhältnisse darum auch durchaus unterschiedlich. Frau Evi Allemann ist Regierungsrätin (das entspräche in Deutschland einer Ministerin auf Länderebene) für Inneres und Justiz im Kanton Bern. Deshalb haben Ihre Aussagen, ihre Weisungen auch nur für diesen Kanton Gültigkeit. Bern ist traditionell ein reformierter Kanton, das Wallis ein traditionell katholischer.


3
 
 introibo 26. Oktober 2020 
 

Was derzeit so alles läuft

ob Klima, Pandemieängste, Bildungspakt, interreligiöser Dialog bzw. interreligiöse Gebete, Haltung zu Abtreibung und Sterbehilfe, Propaganda für gleichgeschlechtliche Lenensweisen, Gender etc. inklusive Begrenzung der Gottesdiensteilnehmerzahl hat alles schon etwas sehr Apokalyptisches.


7
 

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