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| ![]() Schweiz: Corona-Maßnahmen treffen Kirchen hart26. Oktober 2020 in Schweiz, 13 Lesermeinungen In den Kantonen Wallis und Bern wurde die Zahl der Personen, die zu einem Gottesdienst zusammenkommen dürfen, auf 10 bzw. 15 reduziert - Religionsministerin verteidigt Maßnahmen als "notwendig und verhältnismäßig" Bern (kath.net/KAP) In der Schweiz wurden in den Kantonen Wallis und Bern die Corona-Schutzmaßnahmen massiv verstärkt - mit einschneidenden Folgen für die Kirchen: So dürfen im Kanton Wallis Gottesdienste nurmehr mit bis zu zehn Personen gefeiert werden - im Kanton Bern mit bis zu 15 Personen. Keine Einschränkungen bis auf die Pflicht zur Registrierung und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gibt es indes in Bern bei Trauerfeiern. Im Wallis indes sind zu Beerdigungen nur bis zu 30 Personen zugelassen. Ausnahmen wurden für die Kantone Jura, Freiburg und Neuenburg erlassen, heißt es in einer Meldung des Portals "kath.ch". Prinzipiell blieben die Kirchen jedoch für Besucher geöffnet. Verteidigt wurden die Maßnahmen am Wochenende von der Schweizer Religionsministerin Evi Allemann: Die Maßnahmen würden sich nicht gezielt gegen Kirchen richten, sondern gingen mit einer allgemeinen Einschränkung bei Veranstaltungen einher, sagte Allemann auf Anfrage von "kath.ch". "Die Corona-Situation im Kanton Bern ist besorgniserregend. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, Veranstaltungen mit über 15 Besucherinnen und Besuchern zu verbieten. Dies gilt auch für religiöse Anlässe", da es aus epidemiologischer Sicht keinen Unterschied zwischen privaten, betrieblichen oder religiösen Veranstaltungen gebe. "Der Eingriff ist zwar einschneidend", räumte Allemann ein, "jedoch "notwendig und verhältnismäßig". Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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