Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  2. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  3. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  4. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  5. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  6. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  7. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  8. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  9. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  10. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  11. Leere der kirchlichen Lehre
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf
  14. Maria, die Mutter des Friedens
  15. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt

Österreichische Regierung plant radikale Beschränkung der Meinungsfreiheit

17. November 2020 in Österreich, 33 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Neue Gesetze sollen einen nicht definierten „Hass im Netz“ unter Strafe stellen und Online-Plattformen zur Löschung etwa von „homophoben“ Beiträgen verpflichten - Von Michael Koder


Wien (kath.net/mk) Die Plattform „Meinungs- und Redefreiheit“, ein Zusammenschluss überparteilicher Organisationen „zur Verteidigung des Fundaments der Demokratie“, hat bei einer Anfang November stattgefundenen Pressekonferenz in Wien die Pläne der österreichischen Regierung zur Einführung mehrerer Gesetze zur Bekämpfung von „Hass im Netz“ scharf kritisiert. Die Experten verschiedener Disziplinen sehen darin einen „radikalen Anschlag auf die Meinungs- und Redefreiheit“ durch Schaffung neuer strafrechtlicher und prozessualer Normen, die nicht notwendig sei, weil es bereits ausreichend einschlägige Verbote gebe. Der neue Entwurf sieht insbesondere eine erneute Erweiterung des Verhetzungsparagrafen vor, und zwar auf Einzelpersonen, die mit der Behauptung einer etwa online gegen sie gerichteten üblen Nachrede oder Beschimpfung künftig wegen „Aufstachelung zum Hass“ aus rassistischen, frauenfeindlichen oder „homophoben“ Gründen die Polizei und den Staatsanwalt einschalten könnten.


Außerdem sollen Online-Plattformen ab einer gewissen Größe dazu verpflichtet werden, so genannte „Hasspostings“ zu löschen, womit die Aufgaben einer staatlichen Zensurbehörde auf diese überbunden werden, in Umgehung rechtsstaatlicher Standards der Strafprozessordnung. Ein Hauptziel der Kritik ist die fehlende Definition des Begriffes „Hass“, bei dem es sich um einen inneren Gefühlszustand einer Person handle, der nicht objektivierbar sei. Begriffe wie „Homophobie“ seien Teile politischer Konzepte, die man ausdiskutieren könne, jedoch nicht zu beliebig interpretierbaren strafrechtlichen Tatbeständen machen dürfe. Die Experten wiesen darauf hin, dass die Rechtsprechung der letzten Jahre gezeigt habe, dass solche Normen der „political correctness“ regelmäßig nur zugunsten bestimmter Gruppen verwendet würden: etwa werde der Islam weit häufiger und schärfer geschützt als das Christentum. Es drohe die Durchsetzung politischer Agenden mit dem Strafrecht als der schärfsten Keule des Staates, die auch jegliche sachlich vorgetragene Kritik immunisieren könnte. Selbst wenn es nur zu vereinzelten Verurteilungen käme, hätten diese eine verheerende Folgewirkung, nämlich das Schweigen der eingeschüchterten Mehrheit.

Die Plattform zitierte auch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach auch solche Ideen oder Informationen von der Meinungsfreiheit umfasst seien, die „verletzen, schockieren oder beunruhigen“. Der Entwurf konterkariere diese Rechtsprechung, indem er einem schockierten oder beunruhigten „Opfer“ ermögliche, ohne Kostenrisiko und mit eigener Prozessbegleitung ein Strafverfahren wegen „Hasses“ anzustrengen. Die Redefreiheit als der Dreh- und Angelpunkt einer Gesellschaft freier Menschen werde damit weiter ausgehöhlt. Notwendig wäre vielmehr eine rechtliche Handhabe von Nutzern, deren Beiträge aus nicht nachvollziehbaren Gründen gelöscht wurden; eine solche sehe der Entwurf aber nicht vor.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  4. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  5. Tausende beim „March for Life“ durch London – 15 katholische Bischöfe mit dabei
  6. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  7. Die Freiheit der Liebe und die Einheit im Gebet
  8. „Wenn mich jemand fragen würde, ob ich der Kirche vertraue…“
  9. Papst Leo XIV. spricht mit Erzbischof Gänswein
  10. Wie die Dominikaner auf den Hund kamen
  11. Lopatka: EU muss Religionsfreiheit weltweit stärker schützen
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  14. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  15. Ein Schlag ins Gesicht: Wenn der Schutzengel zur Rüge greift

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz