Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Liebe als oberste Regel. Über die Kirche, Synodalität und Demut
  2. In Geist und Wahrheit. Sechzig Jahre ‚Nostra aetate‘. Der Durst Gottes nach dem Menschen
  3. Bemerkenswert großer Andrang bei „Alter Messe“ im Petersdom - Kard.-Burke-Predigt in voller Länge!
  4. „Wie Leo still und leise Franziskus korrigiert“
  5. Benjamin Leven: „Was läuft schief in einer Kirche, die sich vor Zulauf fürchtet?“
  6. Wir predigen den heiligen Klimawandel
  7. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  8. Eklat durch NS-Vergleich gegenüber Israel bei interreligiösem Kongress in Rom
  9. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  10. Keine Religion hat derzeit einen so hohen Blutzoll zu zahlen wie das Christentum
  11. Microsoft-Gründer Bill Gates hat genug von Klima-Angstmache
  12. Asyl in den USA - Eine AfD-Influencerin fühlt sich in Deutschland verfolgt
  13. „Eine Kernfrage für Peter Seewald ist: Warum tun wir uns so schwer, an unser Lebensende zu denken?“
  14. Frankreich: Gericht von Marseille gibt katholischen Filmemachern recht
  15. Gott, sei mir Sünder gnädig! Über Demut, Wahrheit und die Heilung der Seele

Österreichische Regierung plant radikale Beschränkung der Meinungsfreiheit

17. November 2020 in Österreich, 33 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Neue Gesetze sollen einen nicht definierten „Hass im Netz“ unter Strafe stellen und Online-Plattformen zur Löschung etwa von „homophoben“ Beiträgen verpflichten - Von Michael Koder


Wien (kath.net/mk) Die Plattform „Meinungs- und Redefreiheit“, ein Zusammenschluss überparteilicher Organisationen „zur Verteidigung des Fundaments der Demokratie“, hat bei einer Anfang November stattgefundenen Pressekonferenz in Wien die Pläne der österreichischen Regierung zur Einführung mehrerer Gesetze zur Bekämpfung von „Hass im Netz“ scharf kritisiert. Die Experten verschiedener Disziplinen sehen darin einen „radikalen Anschlag auf die Meinungs- und Redefreiheit“ durch Schaffung neuer strafrechtlicher und prozessualer Normen, die nicht notwendig sei, weil es bereits ausreichend einschlägige Verbote gebe. Der neue Entwurf sieht insbesondere eine erneute Erweiterung des Verhetzungsparagrafen vor, und zwar auf Einzelpersonen, die mit der Behauptung einer etwa online gegen sie gerichteten üblen Nachrede oder Beschimpfung künftig wegen „Aufstachelung zum Hass“ aus rassistischen, frauenfeindlichen oder „homophoben“ Gründen die Polizei und den Staatsanwalt einschalten könnten.


Außerdem sollen Online-Plattformen ab einer gewissen Größe dazu verpflichtet werden, so genannte „Hasspostings“ zu löschen, womit die Aufgaben einer staatlichen Zensurbehörde auf diese überbunden werden, in Umgehung rechtsstaatlicher Standards der Strafprozessordnung. Ein Hauptziel der Kritik ist die fehlende Definition des Begriffes „Hass“, bei dem es sich um einen inneren Gefühlszustand einer Person handle, der nicht objektivierbar sei. Begriffe wie „Homophobie“ seien Teile politischer Konzepte, die man ausdiskutieren könne, jedoch nicht zu beliebig interpretierbaren strafrechtlichen Tatbeständen machen dürfe. Die Experten wiesen darauf hin, dass die Rechtsprechung der letzten Jahre gezeigt habe, dass solche Normen der „political correctness“ regelmäßig nur zugunsten bestimmter Gruppen verwendet würden: etwa werde der Islam weit häufiger und schärfer geschützt als das Christentum. Es drohe die Durchsetzung politischer Agenden mit dem Strafrecht als der schärfsten Keule des Staates, die auch jegliche sachlich vorgetragene Kritik immunisieren könnte. Selbst wenn es nur zu vereinzelten Verurteilungen käme, hätten diese eine verheerende Folgewirkung, nämlich das Schweigen der eingeschüchterten Mehrheit.

Die Plattform zitierte auch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach auch solche Ideen oder Informationen von der Meinungsfreiheit umfasst seien, die „verletzen, schockieren oder beunruhigen“. Der Entwurf konterkariere diese Rechtsprechung, indem er einem schockierten oder beunruhigten „Opfer“ ermögliche, ohne Kostenrisiko und mit eigener Prozessbegleitung ein Strafverfahren wegen „Hasses“ anzustrengen. Die Redefreiheit als der Dreh- und Angelpunkt einer Gesellschaft freier Menschen werde damit weiter ausgehöhlt. Notwendig wäre vielmehr eine rechtliche Handhabe von Nutzern, deren Beiträge aus nicht nachvollziehbaren Gründen gelöscht wurden; eine solche sehe der Entwurf aber nicht vor.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Bemerkenswert großer Andrang bei „Alter Messe“ im Petersdom - Kard.-Burke-Predigt in voller Länge!
  2. „Wie Leo still und leise Franziskus korrigiert“
  3. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  4. Benjamin Leven: „Was läuft schief in einer Kirche, die sich vor Zulauf fürchtet?“
  5. Wir predigen den heiligen Klimawandel
  6. Karmeliter bauen gotisches Kloster in den Rocky Mountains
  7. Konvertierter Ex-Anglikaner Nazir-Ali sagt neue Welle von Konversionen voraus
  8. Die Liebe als oberste Regel. Über die Kirche, Synodalität und Demut
  9. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  10. Keine Religion hat derzeit einen so hohen Blutzoll zu zahlen wie das Christentum
  11. „Eine Kernfrage für Peter Seewald ist: Warum tun wir uns so schwer, an unser Lebensende zu denken?“
  12. Der Vatikan veröffentlicht neues Apostolisches Schreiben "Gravissimum educationis"von Leo XIV.
  13. Euthanasie in Kanada: Menschen mit Behinderung haben mittlerweile Angst vor dem Gesundheitssystem
  14. Frankreich: Gericht von Marseille gibt katholischen Filmemachern recht
  15. Massive Kritik am „Spiegel“ nach skandalösem Artikel über „Dragqueen“ Jurassica Parka

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz