Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  2. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  3. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  4. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  5. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  6. „Warum bin ich Christ“
  7. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  8. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  9. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  10. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  11. Was auch immer Synodalität sein soll
  12. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  13. Was eine Messe wiegt
  14. Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti
  15. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'

Österreichische Regierung plant radikale Beschränkung der Meinungsfreiheit

17. November 2020 in Österreich, 33 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Neue Gesetze sollen einen nicht definierten „Hass im Netz“ unter Strafe stellen und Online-Plattformen zur Löschung etwa von „homophoben“ Beiträgen verpflichten - Von Michael Koder


Wien (kath.net/mk) Die Plattform „Meinungs- und Redefreiheit“, ein Zusammenschluss überparteilicher Organisationen „zur Verteidigung des Fundaments der Demokratie“, hat bei einer Anfang November stattgefundenen Pressekonferenz in Wien die Pläne der österreichischen Regierung zur Einführung mehrerer Gesetze zur Bekämpfung von „Hass im Netz“ scharf kritisiert. Die Experten verschiedener Disziplinen sehen darin einen „radikalen Anschlag auf die Meinungs- und Redefreiheit“ durch Schaffung neuer strafrechtlicher und prozessualer Normen, die nicht notwendig sei, weil es bereits ausreichend einschlägige Verbote gebe. Der neue Entwurf sieht insbesondere eine erneute Erweiterung des Verhetzungsparagrafen vor, und zwar auf Einzelpersonen, die mit der Behauptung einer etwa online gegen sie gerichteten üblen Nachrede oder Beschimpfung künftig wegen „Aufstachelung zum Hass“ aus rassistischen, frauenfeindlichen oder „homophoben“ Gründen die Polizei und den Staatsanwalt einschalten könnten.


Außerdem sollen Online-Plattformen ab einer gewissen Größe dazu verpflichtet werden, so genannte „Hasspostings“ zu löschen, womit die Aufgaben einer staatlichen Zensurbehörde auf diese überbunden werden, in Umgehung rechtsstaatlicher Standards der Strafprozessordnung. Ein Hauptziel der Kritik ist die fehlende Definition des Begriffes „Hass“, bei dem es sich um einen inneren Gefühlszustand einer Person handle, der nicht objektivierbar sei. Begriffe wie „Homophobie“ seien Teile politischer Konzepte, die man ausdiskutieren könne, jedoch nicht zu beliebig interpretierbaren strafrechtlichen Tatbeständen machen dürfe. Die Experten wiesen darauf hin, dass die Rechtsprechung der letzten Jahre gezeigt habe, dass solche Normen der „political correctness“ regelmäßig nur zugunsten bestimmter Gruppen verwendet würden: etwa werde der Islam weit häufiger und schärfer geschützt als das Christentum. Es drohe die Durchsetzung politischer Agenden mit dem Strafrecht als der schärfsten Keule des Staates, die auch jegliche sachlich vorgetragene Kritik immunisieren könnte. Selbst wenn es nur zu vereinzelten Verurteilungen käme, hätten diese eine verheerende Folgewirkung, nämlich das Schweigen der eingeschüchterten Mehrheit.

Die Plattform zitierte auch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach auch solche Ideen oder Informationen von der Meinungsfreiheit umfasst seien, die „verletzen, schockieren oder beunruhigen“. Der Entwurf konterkariere diese Rechtsprechung, indem er einem schockierten oder beunruhigten „Opfer“ ermögliche, ohne Kostenrisiko und mit eigener Prozessbegleitung ein Strafverfahren wegen „Hasses“ anzustrengen. Die Redefreiheit als der Dreh- und Angelpunkt einer Gesellschaft freier Menschen werde damit weiter ausgehöhlt. Notwendig wäre vielmehr eine rechtliche Handhabe von Nutzern, deren Beiträge aus nicht nachvollziehbaren Gründen gelöscht wurden; eine solche sehe der Entwurf aber nicht vor.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Arabische Jugendliche störten Abendmesse mit „Allahu Akbar“-Rufen in Wien
  3. Ukrainischer Bischof: Haben Russland nie um Hilfe gebeten
  4. Papst mahnt Studierende: Glaubenslehre nicht einseitig auslegen
  5. Messi: Ohne Gott wäre ich nie so weit gekommen
  6. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  7. Das Hochzeitsmahl und die Einladung Christi: das Verhältnis zwischen Gott, Christus und der Kirche
  8. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  9. Die Wintersonne der Vernunft
  10. Astrochemikerin Karin Öberg erhält Pius-XI.-Medaille von Papst Leo XIV.
  11. Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti
  12. Präsident der Rabbinerkonferenz: Druck auf Juden in Europa steigt
  13. Wien: Über 3.000 Teilnehmende beim "Marsch fürs Leben"
  14. Frankreich: Jugendliche schänden Kirche und feiern islamistischen Rap-Song
  15. Papst Leo XIV. verlässt heute das Gemelli-Krankenhaus

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz