Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  3. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  4. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  5. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  6. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  7. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  8. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  9. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  12. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  13. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  14. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“
  15. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas

Berliner Gericht: Aufhängen von Bibelzitaten erfüllt nicht Tatbestand der Volksverhetzung

25. November 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Hausdurchsuchung im Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig


Berlin (kath.net) Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor, wie "idea" berichtet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Juli gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, bei dem die sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Amtsgericht Tiergarten hatte damals sogar die Durchsuchung des Lokals angeordnet.


Parks Anwalt reichte gegen die Durchsuchung eine Beschwerde ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. Laut dem Gericht habe Park durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei inzwischen zur Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Chris2 26. November 2020 
 

Gut so. Aber das Ganze hat einen Haken.

Demnächst werden dann Islamisten reihenweise Koranstellen an ihrem "Halal"-Laden aufhängen, in denen das Töten von "Ungläubigen" oder Homosexuellen gefordert wird und sich auf das Urteil berufen. Ist zwar absolut nicht vergleichbar, aber ich bin sicher: Ein Land, dass seinen eigenen Bürgern weitaus weniger Rechte zugesteht, als jedem meist muslimischen Asylbewerber (Stichworte: "Köterrasse", Hartz IV bei Vielweiberei, falsche Namen, Passfreiheit, Meinungsfreiheit, Einreise während Lockdown ..) und das es z.B. erlaubt, gegen die eigene Polizei hemmungslos als Nazis, Bombenleger und Mörder zu hetzen, wird auch das erlauben. Immerhin kann dann jeder die bittere Wahrheit erkennen, leider aber auch die kommende Generation der Terroristen...


1
 
 lakota 25. November 2020 
 

JA!

Gott sei Dank!


4
 
 DamianBLogos 25. November 2020 
 

“zeitgemäß?“

Seit wann ist Zeitgemäßheit ein juristisches Kriterium?


4
 
 Dr Feingold 25. November 2020 
 

@Simon Tolon

Entschuldigung ich habe den letzten Absatz übersehen
Danke für den Hinweis
Ihr Dr. Feingold


3
 
 Simon Tolon 25. November 2020 
 

Staatsanwaltschaft ist umgeschwenkt

Steht im Beitrag. Wer also, @Dr Feingold, sollte nun in die nächste Instanz gehen? Die Sache ist erledigt.


5
 
 stat crux dum volvitur orbis 25. November 2020 
 

Ja, es stimmt: "nicht [...] zeitgemäß" - denn

das Wort GOTTES ist an keine "Zeit" von menschlichen Dimensionen gebunden. Es ist ewig, immer gültig und, wie wir mit Johannes bekennen, 'Fleisch geworden'.
Das Landgericht hatte in seiner Urteilsbegründung diese Sicht der Dinge sicher nicht im Auge, gibt aber dennoch davon Zeugnis - GOTT schreibt hier im wahrsten Sinne des Wortes "auf krummen Zeilen gerade".
Ansonsten ist der gesamte Vorfall ein weiterer dramatischer Beweis für den völligen Verfall unserer Gesellschaft, nicht zuletzt was Wissen und das Erkennen von Zusammenhängen anbelangt. Sozusagen das Römische Reich im Endstadium. Offen ist, wer diesmal die Goten sein werden: der Islam oder China ...


7
 
 Dr Feingold 25. November 2020 
 

eine Frage

Ist dieses Urteil bereits rechtskräftig oder geht es in die nächste Instanz ?
Danke für Die Auskunft
Ihr Dr. Feingold


1
 
 maran atha 25. November 2020 
 

Hier handelt es sich um Christenverfolgung!


9
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  4. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  7. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  8. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  9. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  10. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  11. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  12. Aufbahrung und Beisetzung eines Heiligen Vaters
  13. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  14. Der Teufel sitzt im Detail
  15. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz