Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. 'Rote Linien dürfen nicht überschritten werden'
  2. Maria 2.0: „Wir machen die Dinge einfach selbst… Das ist eine Art Selbstermächtigung“
  3. "Dieser Vergleich macht mich wütend"
  4. „Eine Transfrau ist eine Frau. Punkt!“ – Wirklich?
  5. DBK-Vorsitzender Bätzing: „Wir leben in einem Missionsland“
  6. St. Michael/Emden: Kirchenbänke verscherbeln, dafür aber neue Stühle für die Kirche kaufen
  7. Wir brauchen einen Beauftragten für die Theologie des Leibes
  8. Papst zu Liturgiestreit in Kerala: "Wo Ungehorsam ist, ist Schisma"
  9. Kirche und Kommunismus: Gedanken über ein Bekenntnis von Papst Franziskus
  10. CDU-Politiker Wolfgang Bosbach: "Die Kirchentage sind für mich mittlerweile eher Parteitage..."
  11. ,Baby Lasagna‘: ,Mit Gott habe ich mich selbst zurückgewonnen‘
  12. Polens Bischöfe bekräftigen Position der Kirche zu Abtreibung
  13. Football-Spieler Harrison Butker ermutigt Frauen ihrer Berufung als Mutter zu folgen
  14. Johannes Hartl wurde in den Deutschen Knigge-Rat berufen
  15. Marienmonat Mai: Priester startet "Rosenkranz-Challenge"

Papst Franziskus beruft Kardinal Müller ans Oberste Kirchengericht

21. Juni 2021 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Dies teilte der Vatikan am Montag mit. Zusätzlich wurden auch die Weihbischöfe von Münster und Paderborn, Christoph Hegge und Dominicus Meier, an den Gerichtshof berufen


Rom (kath.net)

Papst Franziskus hat Kardinal Gerhard Ludwig Müller an den Obersten Gerichtshof (Supremo Tribunale) der Apostolischen Signatur berufen. Dies teilte der Vatikan am Montag mit. Zusätzlich wurden auch die Weihbischöfe von Münster und Paderborn, Christoph Hegge und Dominicus Meier an den Gerichtshof berufen. Das Mandat ist auf fünf Jahre begrenzt. Neben Müller wurden auch  der US-Kardinäle Joseph Tobin und James Harvey sowie Mario Grech aus Malta an den Obersten Gerichtshof berufen.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 lesa 23. Juni 2021 

Vielleicht sieht Past Franziskus eine Chance, das das Kirchenrecht auch zur Anwendug kommt mit dieser Personalentscheidung? Denn der Weinberg ist etwas verwildert, weil jeder tun kann, was er will.


0
 
 Granuaile 22. Juni 2021 
 

einem Weihbischof würdig?

Gerhard Ludwig Kardinal Müller, ehemaliger Präfekt der Glaubenskongregation, wird vom Papst in ein Amt berufen, welches üblicherweise einfache Weihbischöfe besetzen.


0
 
 greti 22. Juni 2021 
 

Es ist wie in einer Klinik

Wir wurden früher gefragt, wo wir denn gerne arbeiten möchten (und wo nicht). Und du bist genau dorthin geschickt worden, wo du nicht hin willst.

Bleiben wir in der Klinik und schicken den Unfallchirurgen in die Geriatrie, den Kardiologen in die Kinderklinik, den Dialysearzt in die Abt. Geburtsmedizin. Wenns vorher noch einiger Maßen lief, dann haben wir jetzt das komplette Durcheinander.

Ich trau dem Kard. Müller einiges zu.

Persönlich würde ich mir aber doch kein Festkleid von einem Sattler machen lassen - um bei 2 Beruf zu bleiben, die schneiden und nähen. Beide sind wichtig, aber nicht jeder kann alles.

Rom hat wirklich ein spezielles System!


1
 
 zeitundewigkeit 21. Juni 2021 
 

Lucillius

Lucillius, Sie brauchen keine Angst zu haben: Kardinal Müller wird, wie seither seinen Finger in die Wunde legen, wenn die Wahrheit verbogen wird. Bereits als Student hat er sich - zu Recht- mit Professoren angelegt, wenn die Lüge, Unsinn, Schwachsinn geboten haben.


3
 
 Herodotchen2 21. Juni 2021 
 

Weihbischof Meier

Weihbischof Meier war vor seiner Zeit als Bischof Abt der Benediktinerabtei Königsmünster in Meschede


2
 
 Lucilius 21. Juni 2021 
 

Ergänzung

Merkwürdige Personalentscheidung. Kardinal Müller ist ein renommierter Dogmatiker, aber kein Kirchenrechtler, wie es der vom Papst entlassene Kardinal Raymond Burke ist.


2
 
 Lucilius 21. Juni 2021 
 

Kardinal Müller wird sich jetzt mit kritischen Kommentaren zurückhalten. Das ist meine Prognose.


1
 
 Alpenglühen 21. Juni 2021 

Oberstes Kirchengericht

Hoffentlich wurde Kard. Müller nicht allein deshalb an das Oberste Kirchengericht berufen, um ihn „an die Leine“ zu legen - also weitere Veröffentlichungen mit klaren, lehramtstreuen Aussagen zu verhindern.
Zu WB Hegge, WB Meier u. Kard. Harvey fand ich keine Artikel. Aber Kard. Tobin u. Kard. Grech – prost Mahlzeit! s. nachstehende Links

https://www.lifesitenews.com/blogs/thousands-sign-petition-opposing-mccarricks-pal-cdl.-tobin-as-next-d.c.-arc

https://www.lifesitenews.com/news/francis-appointed-cardinal-personally-welcomes-lgbt-pilgrimage-to-cathedral

https://www.lifesitenews.com/news/who-are-the-bishops-fighting-for-pro-abortion-politicians-a-closer-look

Art. 73266 u. Art. 73184

https://www.lifesitenews.com/news/bishop-calls-those-who-disagree-with-maltese-guidelines-on-communion-prophe

https://www.lifesitenews.com/news/sec-general-of-synod-of-bishops-following-covid-we-have-discovereda-new-theology


2
 
 berger 21. Juni 2021 
 

Gottes Segen zu dieser verantwortungsvollen Aufgabe.


11
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ,Baby Lasagna‘: ,Mit Gott habe ich mich selbst zurückgewonnen‘
  2. Kirche und Kommunismus: Gedanken über ein Bekenntnis von Papst Franziskus
  3. "Dieser Vergleich macht mich wütend"
  4. St. Michael/Emden: Kirchenbänke verscherbeln, dafür aber neue Stühle für die Kirche kaufen
  5. 'Rote Linien dürfen nicht überschritten werden'
  6. Maria 2.0: „Wir machen die Dinge einfach selbst… Das ist eine Art Selbstermächtigung“
  7. Marienmonat Mai: Priester startet "Rosenkranz-Challenge"
  8. Wir brauchen einen Beauftragten für die Theologie des Leibes
  9. „Eine Transfrau ist eine Frau. Punkt!“ – Wirklich?
  10. P. Karl Wallner: „Es gibt keine Pflicht, immer zu Kommunion zu gehen bei der Hl. Messe“
  11. Kritik an Video über ,selbstbestimmte Sexarbeiterin‘ und Christin
  12. CDU-Politiker Wolfgang Bosbach: "Die Kirchentage sind für mich mittlerweile eher Parteitage..."
  13. USA: Bewaffneter löst bei Erstkommunion Panik aus
  14. Papst zu Liturgiestreit in Kerala: "Wo Ungehorsam ist, ist Schisma"
  15. Johannes Hartl wurde in den Deutschen Knigge-Rat berufen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz