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Religionsausübung gilt im Pandemierecht nicht mehr als Grundbedürfnis

30. Oktober 2022 in Kommentar, 18 Lesermeinungen
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Der österreichische Gesundheitsminister verlangt von den Kirchen ab sofort gleichwertige Corona-Maßnahmen wie im Veranstaltungsbereich. Das könnte zu 3G und Registrierungspflicht für Gottesdienste führen - Analyse von Michael Koder


Wien (kath.net/mk) Die neue, seit 24. Oktober geltende Corona-Maßnahmen-Verordnung des  Gesundheitsministers regelt wie berichtet [https://kath.net/news/79813] die Ausnahme für Kirchen und Religionsgesellschaften neu. Bisher war es nämlich in Österreich so, dass „Zusammenkünfte zur Religionsausübung“, also hl. Messen, Gebetskreise, Taufen, Hochzeiten usw., von den staatlichen Regelungen generell ausgenommen waren. Den Kirchen war dadurch die Setzung von Corona-Maßnahmen für ihren Bereich selbst überlassen. So erließ und aktualisierte die österreichische Bischofskonferenz regelmäßig, meist zeitgleich mit entsprechenden staatlichen Schritten, ihre „Rahmenordnung“. Bei genauerem Hinsehen war das aber nicht immer eine bloße Übernahme der gerade geltenden staatlichen Maßnahmen: während sonstige Zusammenkünfte, etwa Konzerte und andere Kulturveranstaltungen, lange Zeit durch 3G- bzw. 2G-Regeln nur sehr eingeschränkt möglich waren, bewahrten die Bischöfe Gottesdienstbesucher vor solchen Maßnahmen, hier galt nur die Maskenpflicht. Schließlich zog auch die katholische Kirche im letzten „Lockdown“ vergangenen November/Dezember nicht mehr mit: Während alle anderen Veranstaltungen abgesagt werden mussten, fanden Gottesdienste weiterhin statt.


Genau daran stießen sich verschiedene Kulturschaffende, die die entsprechende Verordnung vom Verfassungsgerichtshof prüfen ließen. Dieser stieg auf die Argumentation ein, verkehrte aber das angestrebte Ziel ins Gegenteil: während die Kultur darauf aus war, so wie die Kirchen auch in einem Lockdown offen haben zu dürfen, erklärte das Höchstgericht die betreffende Lockdown-Ausnahme der Kirchen für rechtswidrig. Begründung: eine sachliche Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung der beiden Freiheiten der Religionsausübung und der Kunst sei „nicht zu erkennen“. Beide würden „zu den Grundbedürfnissen einer zivilisierten Gesellschaft“ gehören. Von der bisherigen rechtlichen Einordnung der Religion auf einer Stufe mit Grundbedürfnissen wie dem Lebensmitteleinkauf will der Verfassungsgerichtshof also nichts wissen.

Damit aber rutschen die Kirchen sozusagen von der obersten Stufe ganz nach unten ab – noch hinter den Handel, der von den Maßnahmen meist weniger betroffen war als die Kultur. Das allein wäre schon ein gewaltiger „Paradigmenwechsel“, doch damit nicht genug, beschloss die Regierung nun, diese „Herabstufung“ im bisher auf Kooperation angelegten System Staat – Kirche künftig staatlicherseits durchzusetzen: die Kirchen sollen zwar nach der neuen Verordnung weiterhin ihre eigenen Regelungen erlassen; diese müssen aber den entsprechenden staatlichen, für die Kultur geltenden „gleichwertig“ sein, und sie müssen auch durchgesetzt werden. Andernfalls (also bei fehlender Gleichwertigkeit oder auch mangelnder Durchsetzung) gelten automatisch die staatlichen Regelungen, und dürfen damit auch polizeilich vollzogen werden.

Was nun „gleichwertig“ ist, bestimmt letztlich der Staat. Die Kirchen werden damit für jede Abweichung von den staatlichen Regelungen begründungspflichtig. Im Endeffekt liegt es nahe, dass 3G und Registrierungspflicht auch für Gottesdienste eingeführt werden müssten, sollten solche Maßnahmen wieder für Konzerte und Theater kommen. Ob die zuständigen Regierungsstellen für die Umsetzung des Höchstgerichtsurteils zu „loben“ sind, wie es der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, meint, ist damit sehr fraglich. Schipka selbst räumt ein, dass auch andere Regelungen möglich gewesen wären. Der Katholische Laienrat Österreichs hat die Gleichsetzung von Kunst- und Religionsausübung kritisiert: während dort nur das Recht des Kunstschaffenden geschützt werde und die Zuschauer „Konsumenten“ seien, würden alle an einer religiösen Handlung teilnehmenden Gläubigen ihre Religionsfreiheit aktiv ausüben.


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Lesermeinungen

 SCHLEGL 31. Oktober 2022 
 

Zum Teil überzogenen Maßnahmen

Bald nach Beginn der Pandemie hat mir ein Facharzt für Laryngologie und plastische Chirurgie, aus seinen Studien erklärt, Corona wird sich im Lauf der Zeit abschwächen und eine "bessere Erkältungskrankheit" werden. Viele Bischöfe haben auf Druck der Behörden die Aussetzung öffentlicher Gottesdienste verkündet. Orthodoxe und Griech.-kath.haben in den ethnischen Gebieten den Altar in der KIRCHENEINGANG gesetzt und die Gläubigen haben sich über den Platz verteilt.Zur Spendung der Kommunion wurden mindestens 3 Kommunionlöffel verwendet, die nach jeder Kommunion 20sec in einem Gefäß mit absolutem Alkohol (96 %) abgestellt wurden.
Nach Meinung meines Laryngologen würde es genügen, wenn Personen mit Erkältungssymptomen zuhause bleiben, beziehungsweise in der Öffentlichkeit eine FFP2-Maske tragen und Distanz einhalten.
Gegen solche neuen Vorschriften müssten sich alle christl. Konfessionen, die israel. Kultusgemeinde und die islamische Gemeinde zusammentun,das hätte einen nachhaltigen Effekt!!


1
 
 SalvatoreMio 31. Oktober 2022 
 

Religion - was ist das?

Soweit mir bekannt, bedeutet der Begriff: "Rückbindung an Gott". Wie sich das in der Seele der einzelnen Mitmenschen vollzieht und an welche "höhere Macht" sie sich wenden, mag ihr Geheimnis sein. Für Christen (als auch für Juden u. Muslime) geht Religion nicht ohne Gemeinschaft. Und da ist bei vielen Christen unserer Breitengrade zu erleben: "Religion ist kein Grundbedürfnis mehr!" (Außer wenn man an Adventskaffee, Ausflüge oder Grünkohlessen denkt, was auch oft abläuft ohne gemeinsames Gebet).


0
 
 gáidaros 31. Oktober 2022 
 

Fortsetzung

Ich hatte es nicht mitbekommen, dass für die Hl. Messe 3G erforderlich waren. Beim Eingang stand ein Mann vom Bauernbund, den ich sonst nie in einer Sonntagsmesse sehe und wollte mich nicht reinlassen. Ich sagte ihm, dass ich ohne Test in die Hl. Messe gehen kann, wenn sie in der Kirche stattfindet. Im Freien soll sie dann verboten sein ? Laut Virologen bestand im Freien nur eine sehr geringe Ansteckungsgefahr.
Ich habe den Mann vom Bauernbund einfach stehen gelassen und bin in den Feierplatz gegangen. Es war mir egal, ob mich jemand hinauszerrt oder die Polizei ruft.
Auch in den Jahren davor hat es mir schon ein we nig gestunken, dass sich beim Erntedankfest viele Männer wichtig machen, obwohl sie während des restlichen Jahres nie in der Sonntagsmesse zu sehen sind.
Der anschließende Frühschoppen hat mich sowieso nicht interessiert. Übrigens hat während des Gottesdienstes außer mir niemand eine Maske getragen, aber das ist ja kein Problem, wenn man geimpft ist. ???


2
 
 gáidaros 31. Oktober 2022 
 

Verbot der öffentlichen Hl. Messe durch die Kirche ?

Also wenn es stimmt, dass die Kirchen vom staatlichen Versammlungsverbot während des ersten Lockdowns ausgenommen waren, dann hätte die Kirche in Österreich die öffentlichen Hl. Messen auch während des ersten Lockdowns ermöglichen müssen. Ich erinnere mich daran, dass ich zu Beginn der Hl. Messe vom Priester aus der Kirche gebeten wurde wegen des Verbots der öffentlichen Messen. Außer mir und dem Priester war niemand in der Kirche.
Im Herbst 2021 waren Gottesdienste 0G zugelassen. Außer - das Erntedankfest. Dieses fand im Freien statt. Da es nach der Hl. Messe einen Frühschoppen gab, hatten die Organisatoren entschieden, dass die Gottesdienstbesucher ein Armband bekommen und den Feierplatz im Freien mit Plastikbändern abgesperrt.


1
 
 Chris2 30. Oktober 2022 
 

Soviel zum Thema Religionsfreiheit.

Ist der Damm einmal gebrochen, kann das Instrument jederzeit wieder aus dem Folterkeller geholt werden. Und die Kirche wird erst recht kuschen...


1
 
 Michelangelo1 30. Oktober 2022 
 

@ Lemaitre. Irgendwie spinnt mein Handy

Sie haben Recht! Heute ist dank Smartphone jeder der gläserne Mensch. Von daher kommen falsche Angaben eh irgendwann ans Licht.


0
 
 Michelangelo1 30. Oktober 2022 
 

@Lemaitre

Da haben Sie leider Recht! Wir sind schon lange gläserne Menschen und unsere Spuren sind digital aufzuspüren. Das ist die Kehrseite des Technologie Fortschritts.


1
 
 Lemaitre 30. Oktober 2022 
 

...

Kritisch ist es.

Irrelevant auch, denn egal, wie viele Witzbolde Karl Lauter und Eva Bach eingeben, wer ein Smartphone mit sich führt ist überwachbar. Und zwar freiwillig.


1
 
 Michelangelo1 30. Oktober 2022 
 

Corona und die Kirche..

Es war und ist nicht einfach was die Kirche in Hochzeiten der Pandemie gemacht hat. Viele Gläubige sind verschreckt worden und blieben weg. Dann ist wieder alles offen aber viele sind leider immer noch verunsichert, wissen nicht was sie machen sollen. Dann nun wieder 3G + 2G. Es ist zum verrückt werden. Unser Pfarrgemeinderat will sogar den Datenschutz aushebeln und Kopien der Impfpässe behalten. Man soll sich einmalig registrieren und beim nächsten Gottesdienst wird der Name dann abgehakt und man wird zum Platz geleitet. So ein Schmarrn … Der Tipp eines Teilnehmers mit Phantasie Name ist klasse! Wir sind ein Dorf mit gut 300 Einwohnern und 99% Katholiken und jeder kennt jeden. Von daher wird das nix mit falschen Namen. Aber für andere Veranstaltungen mit Namemspflicht auf jeden Fall zu überlegen.


3
 
 Cosmas 30. Oktober 2022 
 

die angstneurotische kirchliche Obrigkeit

kann sich nun beim Dichtmachen endlich auf den Staat ausreden, wenn die Gläubigen Druck machen. Drum hat niemand, schon gar nicht Herr Schipka, protestiert.


1
 
 Heinz1 30. Oktober 2022 
 

Das ursächliche Problem

in diesem Fall ist die fehlende Kompetenz der Höchstrichter, die scheinbar mangels eigener erfolgreicher Erfahrung mit Religion diese mit Akten der Unterhaltung und Zerstreuung gleichsetzen.

Auch das Höchstgericht ist ein Spiegelbild einer verfallenen Gesellschaft.


3
 
 elisabetta 30. Oktober 2022 
 

Fortsetzung

Der Klimawandel ist zur neuen Religion geworden, dass die immer mehr werdenden Katastrophen nicht nur auf Umweltsünden, sondern auch auf Sünden gegen den Schöpfergott beruhen, das kommt niemanden in den Sinn und die Kirche hütet sich aus Menschenfurcht davor, hier von einer eventuellen Strafe Gottes zu sprechen.


5
 
 elisabetta 30. Oktober 2022 
 

Das ist die Frage,

haben wir Gottesfurcht oder Menschenfurcht? „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29). Dass unsere Bischöfe durchwegs an Menschenfurcht leiden, ist hinlänglich bekannt und der allgemeine glaubensmäßige Niedergang ist eine Folge davon, weil die Gebote Gottes und die Morallehre der Kirche immer mehr der sogenannten Lebenswirklichkeit der Menschen angepasst werden. Es wird nur mehr das verkündet und vertreten, was den Ohren der Menschen schmeichelt. Dass aber die staatliche Macht ihre antichristliche Einstellung ohne Wenn und Aber durchdrücken kann, ist auch dem falschen Wahlverhalten von uns Christen zuzurechnen. Wer bewertet heute die zur Wahl stehenden Kandidaten noch nach deren Gesinnung? Christlich oder atheistisch, ob sie im Ehebruch leben, für oder gegen das Lebensrecht von der Empfängnis bis zum Tod eintreten usw., das ist den meisten Wählern völlig egal.


3
 
 Katholisch2023 30. Oktober 2022 
 

@Xaverflo. .. eine Seite

Und andere Seite. Über Sinn und Zweck der Kontaktaufnahme/ Registrierung kann man sicher streiten. Aber wenn ich in den Gottesdienst möchte und der Gesetzgeber hat die Adressen Registrierung nun mal vorgeschrieben und da ich nichts zu verbergen habe, kann ich meine Daten ja geben. Wie war das noch mit den 10 Geboten „Du Sollst nicht lügen „


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 Xaverflo 30. Oktober 2022 
 

Ignorieren..

das sehe ich auch so wie @Jothekieker. Wo ist denn der Beleg dass diese staatlichen Massnahmen irgendetwas bringen? Herr Lauterbach und Konsorten suchen wahrscheinlich immer noch den Patient Null und hoffen ihn durch Nachverfolgung aus Anwesenheitslisten zu finden.


4
 
 Katholisch2023 30. Oktober 2022 
 

@Jothekieker

Interessant. Aber würde / hat bei uns nicht funktioniert. Da spielen die Türsteher nicht mit. Ich habe / hatte nix zu verbergen von daher konnte ich meinen Klarnamen und den Impfpass auch vorlegen. Warum musste es überhaupt ein Fake-Name und ein Fake-Impfnachweis sein? Ich kenne eine ältere Dame die sich nicht impfen lassen wollte und sie hat dann für den Gottesdienst immer einen aktuellen (seinerzeit noch kostenlosen) Test vorgelegt


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 SalvatoreMio 30. Oktober 2022 
 

Was ist bloß los???

Haben solche Erlasse wirklich zu tun mit der Sorge um unsere Gesundheit - oder was? Ich denke an hl. Paulus, der in 2 Korinther 4,8 schreibt: "Von allen Seiten werden wir in die Enge getrieben und finden doch noch Raum..." (es lohnt sich nachzuschlagen, was Paulus noch weiter schreibt, z. B. 4,17: "Die kleine Last unserer gegenwärtigen Not schafft uns in maßlosem Übermaß ein ewiges Gewicht an Herrlichkeit, uns, die wir nicht auf das Sichtbare starren, sondern nach dem Unsichtbaren ausblicken ..."


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 Jothekieker 30. Oktober 2022 
 

Ziviler Ungehorsam

Man kann solche Vorgaben phantasievoll ignorieren:
Während der Registrierungspflicht in Deutschland haben meine Frau und ich uns als Karl Lauter und Eva Bach eingetragen. Wenn die Türsteher mitspielen, reicht als 3G-Nachweis auch ein Kassenbon aus dem Aldi.


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