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| Meisner: 'Königsteiner Erklärung' war 'verheerend'27. Oktober 2004 in Aktuelles, keine Lesermeinung Kölner Kardinal: "Eines der Grundübel, daß die Deutsche Bischofskonferenz 1968 nach der Veröffentlichung der Papstenzyklika "Humanae Vitae" die "Königsteiner Erklärung" verabschiedet habe" Kassel (kath.net/idea) Den Kirchen stellte der Kardinal kein uneingeschränkt positives Zeugnis inihrem Kampf für einen besseren Lebensschutz aus. So sei eine Fortschreibungdes Papiers "Gott ist ein Freund des Lebens", das 1989 von EKD undkatholischer Deutscher Bischofskonferenz veröffentlicht wurde, heute nichtmehr möglich. Meisner macht dafür die Erweiterung der EKD um dieLandeskirchen in den neuen Bundesländern verantwortlich. Diese hättenbereits in der DDR-Zeit der Fristenregelung bei der Abtreibung wenigentgegengesetzt. Kritik übte der Erzbischof aber auch an seiner eigenenKirche. Es sei eines der Grundübel der weiteren Entwicklung gewesen, daß dieDeutsche Bischofskonferenz 1968 nach der Veröffentlichung der Papstenzyklika"Humanae Vitae", in der künstliche Verhütung verworfen wird, die"Königsteiner Erklärung" verabschiedet habe, die die Entscheidung überVerhütung ins Gewissen der Eheleute stellt. Meisner nannte es "verheerend",daß die Bischöfe von einem falschen Gewissensbegriff ausgegangen seien. DasGewissen schaffe keine Werte, sondern orientiere sich an einer vorhandenenNorm, betonte er. Diese sei durch die Papstenzyklika formuliert worden.Heute werde "Humanae Vitae" sogar von einem Teil der feministischen Bewegungrespektiert, weil die Antibabypille zur "Vermarktung der Sexualität" geführthabe. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuDeutschland
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