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Dem Osterfest entgegen

3. März 2009 in Schweiz, keine Lesermeinung
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"Ja, die Beichte ist die beste Vorbereitung auf die heilige Kommunion." Ein Hirtenbrief zum Sakrament der Versöhnung von Vitus Huonder, Bischof von Chur.


Chur (kath.net/Bistum Chur) Brüder und Schwestern im Herrn, dem Osterfest entgegen führt uns die Fastenzeit. Deshalb ist es eine Zeit der Sammlung, der Betrachtung des erlösenden Leidens und Sterbens unseres Herrn Jesus Christus, eine Zeit des Gebetes und ebenso eine Zeit großer geistlicher Freude.

Denn wir werden uns des Reichtums unseres Glaubens von neuem bewusst und erfahren die Güte und Menschenliebe Gottes. Wir entdecken, mit Bezug auf die erste Lesung dieses ersten Fastensonntags, wiederum den Bogen, den Gott, unser Herr, nach der Sintflut in die Wolken gesetzt hat, um mit den Menschen einen Bund zu stiften.

Wir sehen dieses Zeichen der Zuwendung Gottes im Sohn Gottes, Jesus Christus, bestätigt. Denn er hat sich mit uns im Neuen Bund auf ewig vereinigt. Das Zeichen des Neuen Bundes ist uns durch die heilige Taufe eingeprägt worden.

Darauf geht die zweite Lesung ein, vor allem mit den Worten: Es ist “... die Taufe, die jetzt euch rettet. Sie dient nicht dazu, den Körper von Schmutz zu
reinigen, sondern sie ist eine Bitte an Gott um ein reines Gewissen aufgrund der Auferstehung Jesu Christi”.

Im Wasser und im Heiligen Geist wurden wir in der heiligen Taufe für das Leben mit Gott geboren, in Christus eingefügt, mit der Gnade Gottes beschenkt, in die Gemeinschaft der Heiligen aufgenommen und durch die heilige Firmung für das Glaubenszeugnis gestärkt. So sind wir ausgestattet für ein Leben in Heiligkeit und dürfen erfahren, wie es der Psalm sagt, dass der Herr gut und gerecht ist.

Auch das Evangelium bewegt uns zu innerer Freude und zu starker Hoffnung, denn es zeigt, dass unser Herr Jesus Christus die Macht Satans gebrochen und die Fülle der Zeit herbeigeführt hat, die Zeit, da wir ganz aus der Gnade leben dürfen. Seinem Ruf “Kehrt um, und glaubt an das Evangelium” wollen wir daher tagtäglich Folge leisten.

Gewiss, auch als Getaufte und Gefirmte können wir versagen und in Sünde fallen. Um diese unsere Not wissend, hat der Herr uns das Sakrament der Versöhnung geschenkt. Wie uns der Evangelist Johannes berichtet, gab er den Jüngern am Osterabend mit den folgenden Worten die Vollmacht, Sünden zu vergeben: “Empfangt den Heiligen Geist. Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert”.


Ja, das Sakrament der Versöhnung ist ein österliches Sakrament, ein Sakrament, das Auferstehung und Lebensfülle bedeutet. Es zeigt sich daher, dass die heilige Beichte eine große Lebenshilfe ist. Ich gestehe zu, dass das in der Vergangenheit nicht immer so verkündigt und verstanden worden ist. Es gilt daher in vielen Fällen, diese befreiende und erlösende Gottesgabe wieder neu zu entdecken.

Den Priestern und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bin ich deshalb dankbar, wenn sie die Lehre der Kirche bezüglich dieses Sakramentes von neuem und mit neuem Elan darlegen, damit die Gläubigen seine Bedeutung für ihr Leben immer besser erkennen und einen neuen Zugang dazu finden.

Wie jedes Sakrament so schenkt auch das Sakrament der Versöhnung Gnade, also die Gabe des übernatürlichen, des göttlichen Lebens. Besonders wertvoll ist bei diesem Sakrament das persönliche Bekenntnis. Es darf nicht nur als eine Forderung betrachtet werden, um die Lossprechung empfangen zu können. Das Aussprechen unserer Verfehlungen ist ein Akt, der uns innerlich frei macht, uns für das vergebende Wirken Gottes öffnet und wesentlich zur geistig-seelischen Heilung beiträgt.

Indem der Beichtende sein Gewissen sorgfältig prüft, die Sünden bereut, das Bekenntnis vor dem Priester ablegt, die Lossprechung empfängt und das begangene Unrecht in Ordnung zu bringen gewillt ist, vollzieht sich der Prozess einer geistig-seelischen Wandlung, aus der neues Leben hervorgeht, so
dass auch hier das Wort des Herrn gilt: “Dein Glaube hat dich gerettet”.

Das persönliche Schuldbekenntnis vor dem Priester und die Lossprechung sind aufeinander bezogen und bilden eine innere Einheit. Eine Generalabsolution ohne vorgängiges Bekenntnis kann daher nur in unmittelbarer Todesgefahr gegeben werden, also in einer Situation, da der zur Beichte willige Gläubige wegen besonderer Umstände das Bekenntnis nicht ablegen kann.

(In der Fußnote: Vgl. die Verlautbarung der Schweizerischen Bischofskonferenz vom 1. Januar 2009 “Revision der Partikularnormen der Schweizer Bischofskonferenz zum neuen Kirchenrecht (Serie VI). Dekret zu can. 961 CIC”. Vgl. ebenso meinen Brief an die Priester vom Dezember 2007: “Letztmals hat sich Papst Johannes Paul II. im Motu proprio ‘Misericordia Dei’ vom 7. April 2002 zur Frage geäußert. Der Heilige Vater macht in seinem Schreiben darauf aufmerksam, dass das Urteil, ob eine Generalabsolution gerechtfertigt ist, nicht dem Beichtvater, sondern dem Diözesanbischof zukommt. Als Diözesanbischof erachte ich die Voraussetzungen, die im CIC, Can. 961, § 1 und 2 erwähnt werden, als nicht gegeben, da zur Beichte willige Personen in unseren Verhältnissen innerhalb nützlicher Frist einen Beichtvater finden können. Deshalb bitte ich alle Priester, sich als treue Verwalter des Bußsakramentes zu erweisen und die Bußgottesdienste entsprechend zu gestalten.")

Selbst in diesem Fall verlangt die innere Bezogenheit von Bekenntnis und Lossprechung, dass zur Gültigkeit der Absolution das Bekenntnis nachgeholt wird, sobald dies möglich ist. (Fußnote: Dies wäre denn auch bei der Praxis der vergangenen Jahre notwendig gewesen, was dadurch zum Ausdruck kam, dass von den kirchlichen Weisungen her immer betont wurde, nach dem Empfang einer Generalabsolution seien die schweren Sünden zu beichten. Ich bin mir bewusst, dass dies in vielen Fällen nicht geschah. Zugleich ist jedoch davon auszugehen, dass die Gläubigen in gutem Glauben gehandelt haben, so dass wir das Vergangene vertrauensvoll in die Hände des barmherzigen Gottes legen dürfen.)

Die bei uns verbreiteten und von der Kirche empfohlenen Bußfeiern haben ihren Wert nach wie vor darin, dass sie den Gläubigen helfen, den eigenen seelischen Zustand zu erkennen, die Sünden zu bereuen und Gott um Vergebung zu bitten. Doch dürfen sie nicht mit dem Sakrament der Buße verwechselt werden. Die Bußfeier ist eine Besinnung und eine Bitte an Gott um Verzeihung der Sünden.

Das Sakrament dagegen, immer mit dem Schuldbekenntnis des Beichtenden verbunden, ist kraft der priesterlichen Lossprechung Zusage der göttlichen Vergebung und der sakramentalen Gnade. Brüder und Schwestern im Herrn, ich möchte Euch ermutigen, von neuem dieses Sakrament der Hoffnung, der Befreiung und der Freude anzunehmen.

Den Priestern bin ich dankbar, wenn sie weiterhin und noch vermehrt den Gläubigen für die Spendung des Sakramentes zur Verfügung stehen. Unerlässlich ist auch die sorgfältige, dem Alter entsprechende Einführung der Kinder ins Sakrament der Versöhnung. Dabei wird die Erstbeichte vor der Erstkommunion erfolgen und ein wichtiger Schritt hin zum Empfang des Herrn im Allerheiligsten Sakrament sein.

Ja, die Beichte ist die beste Vorbereitung auf die heilige Kommunion. Gerade im Sakrament der Versöhnung bewahrheitet sich, was im Namen “Jesus” zum Ausdruck kommt. Bedeutet er doch “Erlöser”. Wirklich, er, unser Herr, ist unser Retter und Erlöser. Er überlässt uns nicht der Macht des Bösen, sondern begleitet uns unser Leben lang mit diesem Sakrament und erneuert, so oft wir ihn in der Beichte darum bitten, die Gnadengaben der heiligen Taufe und der heiligen Firmung.

In der Tat, das Sakrament der Versöhnung ist ein Geschenk, durch das wir geistlich gesund bleiben oder diese Gesundheit wieder erlangen. Es zeigt uns,
wie sehr dem Herrn an unserem Heil gelegen ist. Es ist wirklich ein österliches Sakrament, daher auch ein Sakrament, das uns auf die Feier der Auferstehung
unseres Herrn vorbereiten und dem Osterfest entgegenführen kann.

Möge uns die Fürbitte der Gottesmutter, die wir auch als “Zuflucht der Sünder” und “Helferin der Christen” anrufen, auf dem Weg der österlichen Bußzeit begleiten und die Gnade eines heiligen Lebens erbitten. Mit diesem Wunsch und mit der Zusicherung meines Gebetes grüße ich Euch herzlich und lasse Euch meinen bischöflichen Segen zukommen. Der Herr erhalte Euch in seiner Gnade.

Euer Bischof Vitus


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