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Wegen Kirchenaustritt nicht automatisch exkommuniziert19. Mai 2010 in Deutschland, 11 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Der Münchner Kirchenrechtler Elmar Güthoff hinterfragt die Rechtspraxis der deutschen Bischöfe
München (kath.net) Katholische Christen in Deutschland leben seit dem Jahr 2006 in einer bis heute nicht geklärten Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Frage, ob jemand, der vor dem Staat seinen Austritt aus der Kirche erklärt, automatisch exkommuniziert ist oder nicht. Seitens der Bischofskonferenz wird der Kirchenaustritt, den es in theologischer Sicht gar nicht gibt, seit Jahrzehnten als Schisma gewertet, mit der Folge der automatisch eintretenden Exkommunikation. Diese Regelung wurde im Jahre 2006 durch das Zirkularschreiben des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen kassiert. Demnach müsse es sich nicht nur um einen äußeren Akt handeln, sondern auch um eine innere Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen. Ob man mit dieser römischen Entscheidung nun zufrieden ist oder nicht, fest steht, dass sie vom Papst, der hier kraft seiner Primatialgewalt entschieden hat, approbiert ist und somit entgegenstehende Ordnungen auf Ebene der Bischofskonferenzen außer Kraft gesetzt wurden. Die Rechtsunsicherheit ergibt sich nun daraus, dass die Deutsche Bischofskonferenz trotz entgegenstehender höherer Regelung vom 13. März 2006 an ihrer bisherigen Linie festhält. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz erklärte trotz bzw. aufgrund des römischen Dokumentes am 24. April 2006: Durch die Erklärung des Austritts aus der katholischen Kirche vor der staatlichen Behörde wird mit öffentlicher Wirkung die Trennung von der Kirche vollzogen. Der Kirchenaustritt ist der öffentlich erklärte und amtlich bekundete Abfall von der Kirche und erfüllt den Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC. Dass die deutschen Bischöfe im Widerspruch zur römischen Entscheidung weiterhin an ihrer Praxis festhalten, hängt in erster Linie wohl mit ihrer Angst um den Verlust der Kirchensteuereinnahmen zusammen, wodurch ein Zusammenbruch des katholischen Lebens in Deutschland befürchtet wird.
Mit der Drohung, nicht mehr voll zur Kirche zu gehören, keine Kommunion mehr empfangen zu dürfen und gegebenenfalls nicht kirchlich begraben zu werden ganz abgesehen von weiteren Schreckensszenarien: dem Verlust des Gnadenstandes und der ewigen Verdammnis sollen die Gläubigen offensichtlich zur Zahlung bewegt werden, auch wenn sie sich über die konkrete diözesane Verwendung ihrer Kirchensteuer oder gar über den Ungehorsam ihres Ortsbischofs gegenüber dem Papst ärgern und das Geld lieber direkt dem Papst als Peterspfennig oder einer Ordensgemeinschaft bzw. einem karitativen Zwecke zukommen lassen würden. Kirchenaustritt ist nicht automatisch Schisma Jetzt wurde mit einem Vortrag bei einem kirchenrechtlichen Symposion in München über die kirchenstrafrechtlichen Aspekte des vor dem Staat vollzogenen Kirchenaustritts Klarheit geschaffen. Der Münchner Kirchenrechtler Professor Elmar Güthoff hielt zwar daran fest, dass die Kirche den vor dem Staat erklärten Austritt aus der Kirche nicht sanktionslos hinnehmen müsse; stark in Frage gestellt wurde jedoch die derzeitige deutsche Regelung. Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff ist Ordinarius für Kirchenrecht, insbesondere für Eherecht, Prozess- und Strafrecht sowie Staatskirchenrecht, an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität München und "Fachvertreter Kirchenrecht" an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Augsburg. Wer wegen Häresie (Leugnung einer Glaubenswahrheit), Apostasie (völliger Abfall vom Glauben) oder Schisma (Lossagung von der kirchlichen Leitung durch Papst und Bischof) vor dem Staat seinen Kirchenaustritt erkläre, sei automatisch exkommuniziert. Und dies sei zweifellos häufig der Fall. Güthoff fragte aber an, ob eine solche Motivation beim Kirchenaustritt zwingend vorauszusetzen sei. Wer die drei Bande des Glaubens, der Sakramente und der kirchlichen Gemeinschaft nicht durchschneiden wolle und nur aus Kirchensteuergründen seinen Kirchenaustritt erkläre, gerate nicht ins Schisma und werde demzufolge auch nicht exkommuniziert. Exkommunikation tritt in vielen Fällen nicht ein Als Beispiel nannte Güthoff italienische oder spanische Gastarbeiter, die mit der ersparten Kirchensteuer ihre Heimatpfarrei in Italien bzw. Spanien unterstützten. In diesem Falle sei die Verweigerung der Kirchensteuerzahlung nicht als Schisma zu deuten und der Kirchenaustritt auch nicht von Exkommunikation bedroht. Dies gelte auch für andere Konstellationen, beispielsweise in der Schweiz, wo Katholiken den Kirchenaustritt erklärten, damit das Geld nicht der so genannten römisch-katholischen Landeskirche zufließe, sondern die Gläubigen ihre finanzielle Unterstützung direkt dem Bischof zuleiten könnten. Da inzwischen allgemein bekannt sei, dass viele nur aus Kirchensteuergründen austräten, würde in vielen Fällen nach der Erklärung des Kirchenaustritts die Tatstrafe der Exkommunikation nicht eintreten und daher auch nicht festgestellt werden können, so Güthoff. Straffrei bleibt, wer spendet Die Kirche könne einen Kirchenaustritt freilich auch dann belangen, wenn er aus dem alleinigen Grunde erfolge, Kirchensteuer zu sparen. Dies setze aber eine ausdrückliche Anordnung oder ein ausdrückliches Verbot des Papstes oder des Bischofs voraus. Eine Anordnung könnte sich darauf beziehen, Beiträge an die Kirche zu leisten, ein Verbot wiederum darauf, nicht vor dem Staat zu erklären, aus der Kirche austreten zu wollen. Als Strafe käme der Entzug einer Vollmacht, eines Amtes, einer Aufgabe, eines Rechtes, eines Privilegs, einer Befugnis, eines Gunsterweises, eines Titels oder einer Auszeichnung in Frage. Nach vorheriger Verwarnung käme auch die Verhängung des sogenannten Interdiktes in Betracht, womit bei einem Laien vor allem das Verbot des Sakramentenempfangs verbunden wäre. Wer allerdings trotz Kirchenaustritts weiterhin auf irgendeine Weise und in angemessener Höhe die Kirche finanziell unterstütze, werde von einem solchen bischöflichen Gesetz nicht getroffen und könne daher auch nicht mit kirchlichen Strafen belangt werden. Als nicht angemessen betrachtet Güthoff zudem, dass der Kirchenaustritt mit der Höchststrafe Exkommunikation bedroht werde, und dass sie automatisch, als sogenannte Tatstrafe, eintrete. Stattdessen käme allerhöchstens das Interdikt in Frage und dies auch nur in Form einer Spruchstrafe, die im Einzelfall vom kirchlichen Gericht verhängt werden müsste. Berufung bei der Rota Romana Der Vortrag von Güthoff zeigte, wie notwendig die Wiederherstellung der Rechtssicherheit in Bezug auf die kirchenstrafrechtlichen Folgen des sogenannten Kirchenaustritts ist. Katholiken, die ohne häretischen, apostatischen oder schismatischen Hintergrund vor dem Staat ihren Austritt aus der Kirche erklärt haben, werden in Deutschland bislang weiterhin als exkommuniziert betrachtet. Um ihre kirchlichen Gliedschaftsrechte zurück zu erlangen, bleibt ihnen solange nur ein Weg: wenn sie ihrer Beitragspflicht nach c. 222 CIC auf andere Weise nachkommen, können sie getrost Klage auf Nichtfeststellung der Exkommunikation aufgrund des Kirchenaustritts vor dem Diözesangericht und Berufung vor dem Metropolitangericht einlegen. Sollten die beiden deutschen Kirchengerichte trotz allem im Widerspruch zur päpstlichen Regelung entscheiden, folgt in dritter Instanz der Gang vor das römische Gericht: die Rota Romana. Und es ist klar: dort richtet man sich in jedem Fall nach dem, was der Papst im Jahre 2006 als für alle Bischofskonferenzen verpflichtende Ordnung approbiert hat, auch für die Katholiken in Deutschland. Foto: (c) vatican.va
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Lesermeinungen | 21. September 2010 | | | Sorry! Mir war bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, was ein Münchener und ein Bonner Kirchenrechtler im Mai zum Thema bereits gesagt hatten. Insofern hat mein Kompromissvorschlag eine gute Basis. | 0
| | | 30. Mai 2010 | | | viel versäumt exkommunikation schreckt heute keine austrittswilligen mehr--im gegenteil,die finden das eine lachnummer( kenne einige)-was diese aber nicht kennen ist der glaube der kirche-hier ist und wird viel versäumt | 0
| | | 30. Mai 2010 | | | steuer ja das schreckensszenario wie kathole es zitiert,lässt einen austrittswilligen heute nicht mehr umdenken--das alles hat längst an bedeutung verloren,übrigens auch bei den in der kirche gebliebenen--im zeitalter ungetaufter kinder,firmloser jugendlicher,partnerschaften ohne trauschein,friedwälder und trauerredner braucht es für viele keine kirche mehr und warum sollten die dann steuer zahlen???? hier wäre die kirche wieder mal missionarisch gefordert.....sinn des glaubens muss erklärt werden--kirche als sozialwesen ist tot--es lebe eine echte,wirkliche starke kirche jesu christi--eine kirche voller heil für den menschen,denn sine ecclesia non salus est---aber das kommt ja kaum rüber oder wir multikulti vornehm verschwiegen
und die kirchensteuer? ja,die ist wichtig,aber...es sollte jeder so eine steuer zahlen,wenn nicht an die kirche,dann an den tierschutzverein oder sozialverbänden....eine kultursteuer wäre notwendig,dann würde so schnell niemand wegen der kirchensteuer austreten können und die argumente müssen tiefer gehen--eine chance für die neuevangelisierung... | 0
| | | Kathole 20. Mai 2010 | | | Rom sagt zwar..., ich aber verkünde Euch.. ZITAT: \"Wer wegen Häresie (Leugnung einer Glaubenswahrheit), Apostasie (völliger Abfall vom Glauben) oder Schisma (Lossagung von der kirchlichen Leitung durch Papst und Bischof) vor dem Staat seinen „Kirchenaustritt“ erkläre, sei automatisch exkommuniziert. Und dies sei zweifellos häufig der Fall.\" ZITAT Ende
Hier widersprechen die Ausführungen von Professor Elmar Güthoff eindeutig der weltkirchlich gültigen Regelung, da sie die Erklärung nur vor einer staatlichen Stelle als ausreichend für eine automatische Exkommunikation ansehen.Tatsächlich gilt aber:
\"1. Der Abfall von der katholischen Kirche muss, damit er sich gültig als wirklicher actus formalis defectionis ab Ecclesia darstellen kann, auch hinsichtlich der in den zitierten Canones vorgesehenen Ausnahmen, konkretisiert werden in:
a) einer inneren Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen;
b) der Ausführung und äußeren Bekundung dieser Entscheidung;
c) der Annahme dieser Entscheidung von seiten der kirchlichen Autorität.\"
Es ist ausdrücklich von der kirchlichen Autorität die Rede, nicht von irgendeiner sonstigen, z.B. staatlichen Autorität. Hier betreibt Professor Elmar Güthoff leider dasselbe Spiel wie die deutschen Bischöfe: \"Rom sagt zwar..., ich aber verkünde Euch...\" www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_ge.html | 1
| | | Kathole 20. Mai 2010 | | | Da lobe ich mir doch Tetzel\'s Ablaßhandel, da kamen die Eröse doch wenigstens einem wahrhaft guten und kirchlichen Zweck zugute, von dem wir heute nach 500 Jahren noch zehren: dem Bau des Petersdoms!
ZITAT aus Artikel: \"Mit der Drohung, nicht mehr voll zur Kirche zu gehören, keine Kommunion mehr empfangen zu dürfen und gegebenenfalls nicht kirchlich begraben zu werden – ganz abgesehen von weiteren Schreckensszenarien: dem Verlust des Gnadenstandes und der ewigen Verdammnis – sollen die Gläubigen offensichtlich zur Zahlung bewegt werden, auch wenn sie sich über die konkrete diözesane Verwendung ihrer Kirchensteuer oder gar über den Ungehorsam ihres Ortsbischofs gegenüber dem Papst ärgern und das Geld lieber direkt dem Papst als „Peterspfennig“ oder einer Ordensgemeinschaft bzw. einem karitativen Zwecke zukommen lassen würden. \" ZITAT Ende
Wieviel Kirchensteuer wird jedoch in Deutschland zur Förderung von Personen, Strukturen und Aktivitäten eingesetzt, die mit dem rechten katholischen Glauben bestenfalls nichts zu tun haben, ihm oft aber sogar widersprechen oder ihn gar bekämpfen? Wird der Kirche mit 1 Euro Kirchensteuer nicht vielleicht sogar mehr Schaden zugefügt, als wenn derselbe Euro der kirchenfeindlichen atheistischen \"Humanistischen Union\" gespendet würde?
Die Arbeit der innerkirchlichen Kirchenfeinde ist ja von Natur aus immer um Größenordnungen effektiver, als es die Arbeit der Kirchenfeinde von außen jemals sein kann. Auch in diesem Sinne habe ich die Worte des Hl. Vaters im fliegenden Interview auf dem Weg nach Fatima verstanden: www.kath.net/detail.php?id=26724 | 2
| | | Don Quichotte 19. Mai 2010 | | | Hat Christus Jesus sein Erlösungswerk solchen Technokraten anvertraut - oder vielmehr Priestern, die um ihr Heil bangen müssen, wenn sie ein JOTA seiner Lehre verändern ???
Es ist ein Skandal wenn hier Kirchenrechtler Menschen verurteilen und aus der Kirche ausschließen, weil diese keine Kirchensteuer (kein göttliches Gesetz! ) zahlen.
Sie gleich damit den Pharisäern in der Bibel.
Schlimmer noch! Waren diese historischen \"Eiferer\" vielleicht wirklich um ihr Heil besorgt, so sind unsere §-Reiter und Kirchenfunktionäre nur mehr ums liebe Geld besorgt !!!
Gott hat die KIrchenspaltung (Reformation) zugelassen - quasi seiner Kirche die Gnade der Einheit entzogen. Man sagt heute: wegen den kircheninternen Verfehlungen in jener Zeit(käufliche Buße, etc.)
Darf es verwundern, wenn aufgrund der heutigen internen Verfehlungen bereit der Ruf nach einen neuen Luther (d.h.Spaltung) laut wird ? | 1
| | | Blaise Pascal 19. Mai 2010 | | | Ist Deutschland schismatisch? \"Schisma (Lossagung von der kirchlichen Leitung durch Papst und Bischof)\"
\"die deutschen Bischöfe im Widerspruch zur römischen Entscheidung weiterhin an ihrer Praxis festhalten,\" | 3
| | | 19. Mai 2010 | | | no.body Aber es steht auch geschrieben!
Matthaeus 22,21: Sie sprachen zu ihm: Des Kaisers. Da sprach er zu ihnen: So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!
Was glauben sie wird Gott unseren Herrn mehr gefallen, unser Geld oder unsere Seelen? Gibt es nicht auch die eine Glaubenswahrheit die besagt: Der Papst besitzt die volle und oberste Jurisdiktionsgewalt über die gesamte Kirche nicht bloß in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in der Kirchenzucht und der Regierung der Kirche. Wenn nun die Kleriker der Kirche (Deutschland + Österreich) hergehen und gegen den Willen des heiligen Vaters Papst Benedikt, siehe Link. verstoßen, begehen sie dann nicht Häresie, nach den geltenden Kirchenrecht? www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_ge.html | 2
| | | AdvocatusSamaritani 19. Mai 2010 | | | Ein Lob an die differenzierte Sichtweise des Professors! gerade in diesen Tage wird so viel von Transparenz udn Authentizität gesprochen. Nur weil es bei der Kirchensteuer um viel Geld geht, sollte man das Kirchenrecht und päpstliche Anordnungen nicht aufgrund finanzieller Erwägungen bewußt unterwandern. Das passt nicht zum Bild einer authentischen kirchlichen Obrigkeit. | 3
| | | Ja Ja-Nein Nein 19. Mai 2010 | | | @Steuer Die Bischöfe sollten es nicht so weit kommen lassen, dass ein treuer Katholik sein Geld nicht mehr geben möchte. - Auch gibt man ja in der Messe noch. - Wer liebt will geben, was oder wie er kann, f r e i w i l l i g. - Das Geld ist ein Kriterium wie es um das Einverständnis mit dem Beschof steht, nicht aber ein Sakrament mit Ewigkeitscharakter. Für Abtreibungen z.B., direkt oder indirekt, Steuern zu bezahlen (oder Krankenkassengeld), kann nicht als Abfall beurteilt werden. | 3
| | | no.body 19. Mai 2010 | | | Hat Jesus nicht auch Kirchensteuer bezahlt? Matthäus 17]
24 Als Jesus und die Jünger nach Kafarnaum kamen, gingen die Männer, die die Tempelsteuer einzogen, zu Petrus und fragten: Zahlt euer Meister die Doppeldrachme nicht?
25 Er antwortete: Doch! Als er dann ins Haus hineinging, kam ihm Jesus mit der Frage zuvor: Was meinst du, Simon, von wem erheben die Könige dieser Welt Zölle und Steuern? Von ihren eigenen Söhnen oder von den anderen Leuten?
26 Als Petrus antwortete: Von den anderen!, sagte Jesus zu ihm: Also sind die Söhne frei.
27 Damit wir aber bei niemand Anstoß erregen, geh an den See und wirf die Angel aus; den ersten Fisch, den du heraufholst, nimm, öffne ihm das Maul und du wirst ein Vierdrachmenstück finden. Das gib den Männern als Steuer für mich und für dich. | 0
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