Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  2. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  3. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  4. Tantum ergo Sacramentum
  5. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  6. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  7. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  8. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  9. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  10. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  11. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  12. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  13. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  14. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  15. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet

Kardinal Meisner: "Plichtverletzung des Bundesverfassungs- gericht"

17. Juli 2002 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kardinal Meisner zum BVG-Urteil über die "Homo-Ehe"


Köln (kath.net/PEK)
Mit seiner Entscheidung, die von der rot-grünen Regierungskoalition eingeführte sogenannte"Homo-Ehe" nicht zu beanstanden, hat das Bundesverfassungsgericht seine Pflicht verletzt, das Grundgesetz derBundesrepublik Deutschland zu schützen. Durch die Tatenlosigkeit des Gerichts wird der im Grundgesetzgarantierte besondere Schutz der Ehe bloße Makulatur. Wenn der Staat von Werten lebt, die er nicht selberschaffen kann, dann hinterlässt der Abschied von dem bewährten abendländischen Wertekanon ein Vakuum,das schon gegenwärtig und noch mehr zukünftig die Grundfesten der Gesellschaft ins Wanken bringt.

Die staatliche Förderung von Ehe und Familie hat den Sinn, dass Kinder in geschützten Verhältnissenentstehen und aufwachsen. In einer Zeit, in der in Deutschland ein absoluter Tiefstand in der Kinderzahl erreichtist, wirkt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anachronistisch und nicht zukunftsfähig. DieseEntscheidung gefährdet den Staat, nicht die Kirche. Wir Christen sind aufgefordert, uns unvermindert und sogarverstärkt für die Förderung von Ehe und Familie einzusetzen, gerade dann, wenn die Staatsordnung bei sowichtigen Fragen die Orientierung verliert.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Homosexualität

  1. Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
  2. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  3. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative
  4. ‚Ist das Synodenbüro des Vatikan die PR-Abteilung von P. James Martin SJ geworden?‘
  5. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  6. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  7. Zehn Jahre ‚Sehnsucht der ewigen Hügel‘
  8. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘
  9. Erzdiözese Salzburg veranstaltet Fortbildungsveranstaltung mit Homo-Aktivisten
  10. Dieses Jahr keine LGBT-‚Pride‘ Parade in Budapest







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  3. DJ "Padre Guilherme" begeistert in Mörbisch 5.000 Jugendliche
  4. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  5. Präsident der Akademie für das Leben meint: Unvollkommenes Euthanasiegesetz unterstützen
  6. Papst-Tipps an neue Bischöfe: Namen Kennen, Zuhören und Hausbesuche
  7. „Selbst wenn ein paar Omas dazu gedrängt werden – ist das nicht ein Preis, den man zahlen kann?“
  8. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  9. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  10. Erzbischof von Westminster: „Wir beten für eine Neuevangelisierung Englands“
  11. Benedikt XVI. zum Fest Kreuzerhöhung: „Ein unlösliches Band zwischen Kreuz und Auferstehung“
  12. Vergebung kennt keine Grenze
  13. Papst gewährt Mexiko "Heiliges Jahr" zum Guadalupe-Jubiläum
  14. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  15. Hofer: Mit Franziskus gegen "angepasstes Kulturchristentum"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz