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| Kardinal Meisner: "Plichtverletzung des Bundesverfassungs- gericht"17. Juli 2002 in Deutschland, keine Lesermeinung Kardinal Meisner zum BVG-Urteil über die "Homo-Ehe" Köln (kath.net/PEK) Die staatliche Förderung von Ehe und Familie hat den Sinn, dass Kinder in geschützten Verhältnissenentstehen und aufwachsen. In einer Zeit, in der in Deutschland ein absoluter Tiefstand in der Kinderzahl erreichtist, wirkt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anachronistisch und nicht zukunftsfähig. DieseEntscheidung gefährdet den Staat, nicht die Kirche. Wir Christen sind aufgefordert, uns unvermindert und sogarverstärkt für die Förderung von Ehe und Familie einzusetzen, gerade dann, wenn die Staatsordnung bei sowichtigen Fragen die Orientierung verliert. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuHomosexualität
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