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| ![]() Türkei: Wende im Prozess um Mord an Bischof Padovese?4. Juni 2011 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen Mutmaßlicher Bischofsmörder laut Gerichtsmedizinern nicht verrückt. Damit stünde einem Prozessbeginn nichts mehr im Wege. Ankara (kath.net/KAP) Der mutmaßliche Mörder des Apostolischen Vikars von Anatolien, Bischof Luigi Padovese, kann nach Einschätzung türkischer Gerichtsmediziner vor Gericht gestellt werden. Der tatverdächtige Murat Altun sei geistig zurechnungsfähig, erklärte das Istanbuler Gerichtsmedizinische Institut laut türkischen Medienberichten vom Freitag. Damit stünde einem Prozessbeginn nichts mehr im Wege. Altun steht im Verdacht, den Bischof von Iskenderun und Vorsitzenden der Türkischen Bischofskonferenz vor genau einem Jahr, am 3. Juni 2010, in dessen Haus erstochen zu haben. Er arbeitete als Padoveses Chauffeur und hat die Tat gestanden. Altuns Anwalt macht jedoch eine geistige Umnachtung seines Mandanten geltend. Eine Klinik im südtürkischen Adana hatte dies auch bestätigt. Die zuständige Staatsanwaltschaft legte gegen die Einschätzung Widerspruch ein und wandte sich an die Gerichtsmedizin in Istanbul. Diese erklärte nun, man habe bei dem Tatverdächtigen weder eine Geisteskrankheit noch eine geistige Zurückgebliebenheit festgestellt. Nach dem Mord an Bischof Padovese war über mögliche politische Motive für die Gewalttat diskutiert worden, einige türkische Medien lancierten auch das Gerücht über eine angebliche homosexuelle Beziehung. In den vergangenen Jahren waren mehrere Christen in der Türkei von türkischen Nationalisten ermordet worden. Copyright 2011 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTürkei
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