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Organspende: Lebensrechtler mahnen Selbstbestimmungsrecht an

28. November 2011 in Deutschland, 16 Lesermeinungen
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Kritik: Neuregelung hat „Charakter einer Nötigung“


Berlin (kath.net/idea) Mit Kritik und mahnenden Worten haben Vertreter der Lebensrechtsbewegung auf die im Bundestag geplante Neuregelung der Organspende reagiert.

Die Fraktionschefs aller Bundestagsparteien hatten sich am 24. November mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) darauf geeinigt, dass zukünftig jeder Bürger nach seiner Bereitschaft zur Organspende gefragt werden soll – etwa bei der Übersendung der Versichertenkarte. „Mit so viel Nachdruck wie möglich, ohne jedoch eine Antwort zu erzwingen oder Sanktionen auszuüben", solle die Abfrage geschehen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Bundestagsfraktionen.

Diese sogenannte Entscheidungslösung soll in der ersten Jahreshälfte 2012 durch den Bundestag verabschiedet werden. Sie tritt an die Stelle der bisher geltenden Zustimmungslösung, wonach ein Mensch zu Lebzeiten aus eigenem Antrieb einer Organspende zugestimmt haben muss oder Angehörige eines Hirntoten dies stellvertretend tun.


Laut Umfragen sind zwar etwa 75 Prozent aller Bundesbürger bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden - doch nur etwa 25 Prozent besitzen einen Organspende-Ausweis. 12.000 Kranke warten dringend auf ein Spenderorgan.

„Vergesellschaftung der Organe“

Scharfe Kritik an dieser Entscheidung übte die Vorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Mechthild Löhr (Königstein/Taunus). „Es grenzt an Willkür, dass sich die Chefs der Fraktionen ohne eine vorausgegangene breite Debatte in der Öffentlichkeit geeinigt haben“, sagte Löhr gegenüber idea. Der Antrag laufe auf eine „Vergesellschaftung der Organe“ des Einzelnen hinaus und sei damit eine „unglaubliche Hybris des Staates.“

Zwar werde bei der vorgeschlagenen Lösung formal das Prinzip der Freiwilligkeit gewahrt, doch indirekt übe der Staat Zwang auf die Bürger aus. Löhr: „Das hat den Charakter einer Nötigung.“ Besonders bei körperlich oder psychisch schwer erkrankten Menschen könne dies äußert negative Konsequenzen haben.

Unter Experten sei es zunehmend umstritten, ob die Organentnahme bei einem für Hirntod erklärten Menschen der Menschenwürde entspreche, so Löhr.

Es gibt kein Recht auf Gesundheit

Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), erklärte gegenüber idea: „Zwar haben alle das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit; daher rührt auch das Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung. Aber es muss auch klar bleiben: es gibt kein Recht auf Gesundheit.“

Weil die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts sei, dürfe es keine Pflicht geben, diesen ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Natürlich dürfe der Staat seine Bürger einladen, im Todesfall bedürftigen Menschen Organe zu spenden.

Mit der Einladung zur Organspende müsse aber die Pflicht verbunden werden, „sachgerecht, aufrichtig und tabulos“ zu informieren. „Es darf auch keinen Zwang zur Äußerung in einer solchen schwerwiegenden Frage geben.“

Steeb, der dem Vorstand des „Bundesverbandes Lebensrecht“ angehört, weiter: „Dann muss auch die Frage erlaubt sein, ob der Hirntod tatsächlich der richtige Aspekt für die Feststellung des Todes ist. Denn dass diese neue Todesdefinition ausgerechnet im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn von Organtransplantationen erarbeitet wurde, führt zu Recht zum Verdacht, dass das nicht problemlos geglaubt werden muss.“ Der gemeinsame Vorschlag der Bundestagsfraktionen zur Organspende lasse noch manche Fragen offen.


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