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Missbrauch: In Italien und Deutschland scharfe Sanktionierungen

16. Juli 2012 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Fall in Italien betrifft populären "Medienpfarrer": Der italienische Priester Giacomo Ruggeri, Leiter der Kommunikationsabteilung der Diözese Fano, soll sich an einem 13 Jahre alten Mädchen vergangen haben.


Rom-Trier (kath.net/KAP) In Italien hat die Polizei am Wochenende einen populären "Medienpfarrer" und Diözesanpressesprecher wegen des Verdachts auf Missbrauch verhaftet, und in Deutschland hat ein Bischof einen pensionierten Priester wegen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen. Der italienische Priester Giacomo Ruggeri, Leiter der Kommunikationsabteilung der Diözese Fano, soll sich an einem 13 Jahre alten Mädchen vergangen haben, berichtet die katholische Tageszeitung "Avvenire" (Samstag). Bischof Armando Trasarti, entband Ruggeri daraufhin am gleichen Tag von allen seelsorgerischen Aufgaben und untersagte ihm eine weitere Spendung der Sakramente. Der Priester wurde nach der Festnahme in das Gefängnis von Pesaro gebracht.


In einer am Samstag auf der diözesanen Internetseite veröffentlichten Stellungnahme äußerte der Bischof "Erschütterung und Schmerz" über die Anschuldigung und versicherte das mutmaßliche Opfer seiner "vollen Solidarität". Der Fall des 43 Jahre alten Priesters sorgte in Italien landesweit für Aufsehen. Als regelmäßiger Mitarbeiter des "Avvenire", Dozent für Kommunikation sowie Jugendseelsorger war Don Ruggeri in der breiten Öffentlichkeit bekannt.

Unterdessen entließ der Trierer Bischof Stephan Ackermann einen Priester wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen. Der jetzige Pensionist hatte zwischen 1966 und 1980 fünf Buben missbraucht, in zwei Fällen über einen längeren Zeitraum, wie die Diözese mitteilte. Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand verliert der Priester sämtliche Rechte, die mit dem Amt verbunden sind.

Die Diözese hatte nach eigenen Angaben 2010 durch Opfer von den Vorwürfen erfahren. Entsprechend der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz wurde ihnen nachgegangen und eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Nach deren Abschluss wurde die römische Glaubenskongregation informiert.

Rom verwies den Fall mit der Maßgabe an die Diözese zurück, ein außergerichtliches Strafverfahren durchzuführen. Nach dessen Abschluss schlug Ackermann Rom vor, den Priester aus dem Klerikerstand zu entlassen. Dem stimmte die Glaubenskongregation zu. Gegen die Entscheidung kann der Priester innerhalb von 60 Tagen eine Art Berufung bei der Glaubenskongregation einlegen.

Ackermann informierte die Opfer über die Entscheidung und brachte zugleich sein Bedauern zum Ausdruck. In dem Brief bittet der Bischof um Entschuldigung "für das, was ein Priester unseres Bistums getan hat, wohl wissend, dass damit nicht ungeschehen gemacht werden kann, was Ihnen widerfahren ist".

Seit 2010 sind in der Diözese insgesamt 16 kirchenrechtliche Voruntersuchungen eingeleitet worden. Es ist jetzt das erste Verfahren, das auf diese Weise zum Abschluss gekommen ist.

Copyright 2012 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 goegy 16. Juli 2012 
 

Es gibt nur eines : Schon während dem Studium, Priester-Anwärter viel besser prüfen, so wie heute Unternehmen ihre Kandidaten für Spitzenpositionen durchleuchten. Auch so können immer wieder einmal Fehler passieren. Die Gefahr aber muss minimiert werden!


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