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Bischof Huonder für freie Wahl statt Steuerpolizei

23. August 2012 in Schweiz, 7 Lesermeinungen
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„Die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche ist an kein Finanzierungssystem gebunden.“ Der Bischof von Chur nimmt zum Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli und dessen Folgen Stellung


Chur (kath.net/PM) Das Schweizer Bundesgericht hat am 9. Juli 2012 entschieden, dass jemand aus der staatskirchenrechtlich verfassten katholischen Kirche austreten und dabei Mitglied der Kirche bleiben kann, weil der Staat nicht über die geistliche Zugehörigkeit entscheidet. Katholische Landeskirchen in der Schweiz fordern jetzt, dass Kirchenmitarbeiter, besonders Pfarrer, in Zukunft kontrollieren sollen, ob Gottesdienstbesucher ihre Kirchensteuern bezahlt haben, und sie sollen Nichtzahler der Kirchgemeinde melden. Zu diesem Fragenkomplex hat sich jetzt der Churer Bischof Vitus Huonder zu Wort gemeldet. Der Fall des Bundesgerichts am 9. Juli betraf sein Bistum.

Wir dokumentieren die Stellungnahme des Bischofs im Wortlaut:

In den letzten Jahren und Jahrzehnten sind viele Gläubige in unserem Bistum aus den staatskirchenrechtlichen Organisationen (“Landeskirchen” und Kirchgemeinden) ausgetreten. Die Gründe dafür waren verschieden. Insbesondere bei Gläubigen, die erklärtermassen ihre volle Gemeinschaft mit der Kirche beibehalten wollten, lag der Austrittsgrund in bisweilen problematischen Verhaltensweisen staatskirchenrechtlicher Organisationen.

Das Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli 2012 betont, dass ein Austritt aus einer staatskirchenrechtlichen Körperschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen rechtens ist. Ein Austritt ist ebenso zulässig, wenn er allein deshalb erfolgt, um Steuern zu sparen.


Wie auch die Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ, nationaler Zusammenschluss der “Landeskirchen”) betont, wäre ein solcher Austritt aus der Körperschaft nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn die austretende Person die von der “Landeskirche” bzw. Kirchgemeinde finanzierten Leistungen weiterhin uneingeschränkt beansprucht. Zugleich aber rechnet das Bundesgericht damit, dass Gläubige in anderer Weise als durch die Zahlung von Kirchensteuern das kirchliche Wirken unterstützen können. Dann erschiene der Vorwurf „rechtsmissbräuchlich“ als unberechtigt.

So halte ich fest: Die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche ist an kein Finanzierungssystem gebunden. Voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche stehen jene Gläubigen, die verbunden sind mit Jesus Christus im Glaubensbekenntnis, in den Sakramenten und in der Einheit mit der kirchlichen Leitung (vgl. CIC, c. 205).

Auch wenn das Kirchenrecht von einer Verpflichtung der Gläubigen zu materieller Solidarität spricht (vgl. c. 222 § 1), bleibt die Art und Weise, wie diese geübt wird, dem freien Ermessen überlassen. So ist, wie bereits die "Synode 72" betont hat, die an die Kirchgemeinde entrichtete Steuer eine Form der Konkretisierung materieller Solidarität mit der Kirche, was auch ich als Diözesanbischof anerkenne.

Da die Kirche ihren Gläubigen aber keine konkrete Form der Unterstützung vorschreibt, kann die erwähnte Steuer nicht die einzige Form sein, die materielle Solidarität mit der Kirche zu leben. Deshalb darf man die Entrichtung einer Steuer auch nicht zum zwingenden Erfordernis für die volle Zugehörigkeit zur katholischen Kirche machen oder in Misstrauen erweckender Weise die Unterstützung der Kirche seitens der Gläubigen kontrollieren.

Kirchliches Selbstverständnis und bundesgerichtliche Rechtsprechung stehen hier im Einklang. Beide gehen von der Freiheit der Gläubigen aus, ihre Form der Solidarität selber wählen zu können, sowie von der Freiheit der Kirche, die Anerkennung der vollen Zugehörigkeit zur katholischen Kirche von keinem konkreten Finanzierungsmodell abhängig machen zu müssen.

Bereits im Jahr 2009 hat das Bistum Chur in Absprache mit den kantonalen staatskirchenrechtlichen Körperschaften einen Solidaritätsfonds eingerichtet, um Gläubigen, die aus den staatskirchenrechtlichen Organisationen ausgetreten sind, die Möglichkeit zu geben, ihre materielle Solidarität weiterhin nach freiem Ermessen zu leben. Der Fonds nimmt Spenden von Gläubigen entgegen, die trotz des Austritts aus den staatskirchenrechtlichen Organisationen erklären, katholische Gläubige bleiben zu wollen.

Gemäss c. 1261 § 2 ist der Diözesanbischof gehalten, die Gläubigen an ihre Verpflichtung zur materiellen Solidarität mit der Kirche zu erinnern. Dies möchte ich tun, indem ich neben der Praxis der Kirchensteuer die Gläubigen, welche aus den staatskirchenrechtlichen Körperschaften ausgetreten sind und aktiv am Leben der Kirche teilnehmen, auf den diözesanen Solidaritätsfonds hinweise (Diözesaner Solidaritätsfonds, Hof 19, 7000 Chur). Jeder Beitrag wird verdankt zusammen mit der Bestätigung, die Kirche materiell unterstützt zu haben. So kann nicht mehr der falsche Eindruck entstehen, die Gläubigen würden sich ihrer Freiheit in einem missbräuchlichen Sinn bedienen. Über die Tätigkeit des Solidaritätsfonds und über die Verwendung der Mittel wird zukünftig jährlich öffentlich informiert werden.

Ich danke allen Gläubigen, welche in den Pfarreien und Gemeinschaften unserer Diözese sowie in ihrem konkreten Alltag die Kirche durch ihr tätiges Christsein aufbauen sowie auch in materieller Hinsicht unterstützen, und grüsse Sie herzlich, verbunden mit meinen besten Segenswünschen.

Chur, 23. August 2012

+ Vitus Huonder
Bischof von Chur

Foto: © Bistum Chur


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Lesermeinungen

 supernussbi 23. August 2012 

Berechtigte Gründe zum Kirchgemeindeaustritt

Wenn Kirchgemeinden alte kostbare Altäre rausschmeissen oder schönste Marmor-Kommunionbänke zerstören und keinen Priester sondern nur noch Laien-Gemeindeleiter anstellen wollen, dann scheint mir ein Austritt aus der Kirchgemeinde berechtigt.
In der Regel sind solche Gläubige dafür an (kleinen) Wallfahrtsorten oder Nachbarpfarreien beheimatet und unterstützen dort pastorale und soziale Projekte. So können kleine lebendige Gemeinschaften entstehen, aus denen auch wieder Berufungen erwachsen, weil diese in der Regel nicht mehr antirömisch agieren, sondern eine fruchtbare Gebets- und Lebensgemeinschaft bilden, denen die Einheit mit dem Papst eine Selbstverständlichkeit ist.
Andrerseits muss man Einzelnen ins Gewissen reden, dass sie trotz unerfüllter Wünsche auch eine Mitverantwortung in und für die eigene Pfarrei haben und nicht einfach mit Abwesenheit glänzen können. Pfarreiliche Auseinandersetzungen getragen von echtem Gebetsgeist können auch gutes bewirken!


2
 
 H.Kraft 23. August 2012 
 

Bischof Dr. Vitus Huonder

Diese mutigen Überlegungen zum Thema
Kirchensteuer in der Kirche der Schweiz
wären einmal sehr übelegenswert für
unsere kath. Kirche in Deutschland.
Machbar wäre auch hier ein Solidaritäts-
fond auf der Basis der Freiwilligkeit von
Spenden zur Kirche von den Gläubigen.
Bischof Dr. Huonder überzeugt mit seinen
Gedanken und dies ist doch sehr wertvoll und auch wichtig um einen Standpunkt zu
bekommen und Lösungen zu finden.
Er fordert da keine Gebote und Verbote, sondern ihm geht es für eine Solidarität innerhalb der Schweizer Kirche. Auch möchte
er in einen Dialog kommen und eben Vor-
schläge unterbtreiten. Und so etwas kann
dann doch nur von Nutzen sein.
H. Kraft


1
 
 supernussbi 23. August 2012 

Deutschland kann man nicht mit der Schweiz vergleichen!

In der Schweiz verteilt die jeweilige Kirchgemeinde am Ort, in der Pfarrei, die von der politischen Gemeinde eingezogenen Kirchensteuern. Dazu haben weder der Pfarrer noch der Bischof viel zu sagen. Der Bischof ist finanziell völlig abhängig von den kantonalen Kirchgemeinden.
In Deutschland verteilt der Bischof bzw. seine Mitarbeiter gemäss geprüfter Objekte und Projekte das Geld. Darum hat der Bischof nicht nur einen grossen Mitarbeiterstab (weil Geld da ist), sondern entscheidet auch, ob gewisse Renovationen und Anschaffungen in den Pfarreien von ihm abgesegnet wird oder nicht. In der Schweiz nützen die Vorgaben für Kirchenbauten etc. eigentlich nichts., weil alle machen, was sie wollen, angefangen von der VaterUnser-Betongarage bis hin zum Mehrzweckraum verbunden mit einem kleinen Einkaufscenter.


2
 
 Aventin 23. August 2012 
 

Lieber Interessiert,

von welcher im Vatikan bestätigter Aussage der deutschen Bischöfe schreiben Sie? Mir ist keine bekannt. Im Gegenteil hat es aus dem Vatikan schon Äußerungen in Richtung derjenigen von Herrn Huonder gegeben. Es wird höchste Zeit, dass aus Rom eine unzweifelhafte Klarstellung im Sinne Bischof Huonders auch für Deutschland kommt. Mögen die Deutschen Bischöfe und das ZdK dann auch abk....


1
 
 H.Kraft 23. August 2012 
 

Bischof Dr, Huonder, Chur

Die Gedanken und Darlegungen von H. H.
Bischof Huonder von Chur kann ich nur ganz
unterstützen.
Die Kirche ist da an keine Finanzierungs-
system gebunden und wer solidarisch mit der
Kirche in der Schweiz sein will, könnte ja
etwas diesem Solidaritätsfond geben.
Aber der christliche Glaube ist nicht ab-
hängig vom Geld.
Meine Hochachtung für H. H. Bischof Dr.
Huonder, der hier einmal klare Worte ge-
sprochen hat.
H. Kraft


1
 
 Interessiert 23. August 2012 
 

und Deutschland?

Da die Kirche ihren Gläubigen aber keine konkrete Form der Unterstützung vorschreibt, kann die erwähnte Steuer nicht die einzige Form sein, die materielle Solidarität mit der Kirche zu leben. \"Deshalb darf man die Entrichtung einer Steuer auch nicht zum zwingenden Erfordernis für die volle Zugehörigkeit zur katholischen Kirche machen oder in Misstrauen erweckender Weise die Unterstützung der Kirche seitens der Gläubigen kontrollieren.\" gilt der \"Kirchenaustritt\" in Deutschland also auch als nichtig, trotz im Vatikan bestätigter Aussage der deutschen Bischöfe?


0
 
 Smaragdos 23. August 2012 
 

Das scheint mir eine saubere Lösung zu sein. Danke für die Klarstellung, Herr Bischof!


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