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Bistum Münster wird auf Wunsch auch Ausgetretene beerdigen

5. Dezember 2012 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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Bistum Münster: „Wenn die Angehörigen dies wünschen, soll auch ein aus der Kirche Ausgetretener durch eine(n) Seelsorger(in) beigesetzt werden, sofern der Verstorbene dies nicht vorher ausdrücklich abgelehnt hat.“


Münster (kath.net/pbm) Die Begleitung von Sterbenden, Beisetzung der Verstorbenen und der Beistand für die Angehörigen bleibt ein "unaufgebbarer Dienst" der Kirche: "Er darf nicht verweigert werden und hat sich zuerst an dem Verstorbenen und den Bedürfnissen der Hinterbliebenen zu orientieren", heißt es in Empfehlungen für den Begräbnisdienst, den das Bischöfliche Generalvikariat Münster jetzt an alle hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger verschickt hat. Darauf weist die Bischöfliche Pressestelle in Münster hin. Der zweiseitige Text war in der Dechantenkonferenz beraten, vom Bischöflichen Rat beschlossen und dann von Bischof Felix Genn in Kraft gesetzt worden. Er bekräftigt, dass es seit Anfang der Kirche zu den "Werken christlicher Barmherzigkeit" gehöre, die Toten zu bestatten und Trauernde zu trösten.


Die Begräbnisfeier solle sich nach der Situation der Angehörigen und der Trauergemeinde richten und auf deren Wünsche eingehen, sofern sie nicht der Auferstehungshoffnung widersprächen, verdeutlicht die Bistumsleitung: "Unaufgebbare Elemente jedes christlichen Begräbnisses sind die Verkündigung aus der Heiligen Schrift, das Gebet für den Verstorbenen, der namentlich erwähnt wird, und als Zeichenhandlung das Kreuzzeichen sowie möglichst die Segnung mit Weihwasser in Erinnerung an die Taufe." Wenn die Angehörigen dies wünschen, soll auch ein aus der Kirche Ausgetretener durch eine(n) Seelsorger(in) beigesetzt werden, sofern der Verstorbene dies nicht vorher ausdrücklich abgelehnt hat. Bei Urnenbestattungen sei es sinnvoll, vor der Verbrennung den Leib des Toten zu segnen, um damit der "Würde dieses Menschen über den Tod hinaus" Ausdruck zu geben, heißt es in dem Text.

Das Bistum hält es für ratsam, in den Gemeinden Gruppen zu bilden, die trauernde Angehörige am Grab und auch in der Zeit danach begleiten. Auch das vielfach übliche Totengebet in den Tagen vor der Beerdigung, das Sechswochenamt und das Jahresgedächtnis behalten ihre Bedeutung. Darüber hinaus entspreche es dem Verkündigungsauftrag der Kirche, Sterben und Tod über den aktuellen Trauerfall hinaus als Teil des menschlichen Lebens ins Bewusstsein zu rufen. Auf den Friedhöfen als "Orten des Gedächtnisses und der Hoffnung auf das Leben" sollen "vielfältige Formen christlicher Beisetzung" möglich sein. Die Pfarrei sorge dafür, dass niemandem aus finanziellen Gründen ein christliches Begräbnis und eine würdige Grabstätte verwehrt bleibt, heißt es in den Empfehlungen der Diözese Münster.


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Lesermeinungen

 proetcontra 6. Dezember 2012 

Und genau mit diesem Argument

spende ich dann auch die Sakramente an alle - völlig unabhängig ihrer persönlichen Disposition! Enthebe sie ihrer Wirkungen und Bedingungen, weil es ja genügt, dass sie ein nettes missionarisches Zeichen für allerlei Publikum sein können. Wie untreffend diese Art zu argumentieren ist, zeigt auch, dass genau die gegenteilige Behauptung ebenso \"Zeichencharakter\" aufweist: Die Verweigerung (Abwesenheit einer kirchl. beauftragten Person für die kult. Zeremonien) und damit verbundene \"Leere\" würde nämlich die gleiche Betroffenheit und Fragen auslösen. Und völlig unabhängig einer wie auch immer gearteten Glaubens- oder Nichtglaubenshaltung, ergibt sich aus dem ohnmächtigen Konfrontiertsein mit dem Tod immer auch eine entsprechende Betroffenheit und Fragestellung.
Aber wie schon V.Frankl monierte: Es fehlt an durchgetragenen Konsequenzen für bewusste Entscheidungen.


1
 
 Adson_von_Melk 6. Dezember 2012 

Ein kirchliches Begräbnis für jemand, der ausgetreten ist

ist zunächst ein Dienst an denjenigen Hiterbliebenen, die gläubig sind.

Und dann, ganz wichtig: Gegenüber den anderen Trauergästen, die nicht oder kaum noch glauben, ist es eine missionarische Situation par excellence.

Der Anblick eines Toten ist eine von wenigen Gelegenheiten, wo unsere laute Gesellschaft einmal still wird - wenn auch vor allem, weil sie nichts zu sagen weiß.

Diese betretene Still lässt dem einen oder anderen vielleicht doch die leise Stimme Gottes hörbar werden.

Daher finde ich die Position des Bistums ebenso repsektvoll (auch die anderen zitierten Teile!) wie klug und ausgewogen.


2
 
 proetcontra 6. Dezember 2012 

ad JCM

Keine Frage, dass die Hintergründe einer solchen Entscheidung (Austritt) vielfältig und von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sind bzw. sein können.
Trotzdem bleibt: Wer aus der Gemeinschaft austritt, verichtet per se auch auf deren konstituierenden Rituale, die diese Gemeinschaft tragen und prägen! Jede/r kann auch außerhalb der Kirche \"gläubig\" sein, aber eben nicht im \"katholischen\" Sinne! Hierzu gehört nowendigerweise die Gemeinschaft mit der von Christus gestifteten Kirche, dem Papst, den Bischöfen und Klerikern, den Ordensleuten und den Laien! Die Sakramente sind an diese Gemeinschaft gebunden. Das muss auch diesen Menschen gesagt werden.
Im Nachhinein den/die Verstorbene \"katholisch\" zu machen, damit die Trauernden \"eine schöne Leich´\" haben? Irgendwelche \"Vorbeter/Innen\" engagieren, damit das kultisch Primborium gewahrt ist? Da gibt es auch andere Religionsgemeinschaften...


1
 
 Linus 5. Dezember 2012 
 

Wenn jemand aus der Kirche ausgetreten ist, sprich keine Kirchensteuer mehr zahlt, hat er nach Vereinsrecht natürlich kein Anspruch auf eine Beerdigung. Aber jemand der vor dem Einwohnermeldeamt austritt, ist ja immer noch katholisch und bleibt getauft. Und die Kirche ist kein Verein. Daher finde ich es in Ordnung, wenn man auf ausdrücklichen Wunsch diesen Menschen den Segen durch die Kirche und Bitte um Gottes Liebe zukommen lässt.
P.S.: Beerdigungen sind auch so wahnsinnig teuer - ob nun kirchlich oder nicht.


2
 
 Poldi 5. Dezember 2012 
 

@Michael048

Es geht mir auch gar nicht darum, dass ich den Wunsch nach der Beerdigung durch einen Priester nicht grundsätzlich für berechtigt halten würde. Ich will nur Verständnis dafür wecken, dass es Gegenden gibt, wo die Anzahl der Beerdigungen über das mögliche Maß für einen Priester hinausgeht. Wenn man als Pfarrer in \"Spitzenzeiten\" jeden Tag am Friedhof steht, manchmal sogar mehrmals, dann ist das auf Dauer grenzwertig. Jetzt kann man natürlich eine Prioritätendiskussion beginnen, das ist aber sehr müßig. Und letztendlich ist auch das Geld kein Argument, denn dafür kann man letztendlich alles fordern, was man gerade will. Dort, wo Laien im Beerdigungsdienst eingesetzt werden, geschieht das nicht, weil die das so schön finden, sondern weil es oft nicht anders geht.


1
 
 Michael048 5. Dezember 2012 
 

Seelsorgerin

Poldi, lassen sie sich doch von einer Seelsorgerin beerdigen. Ich selber möchte von einem Priester beerdigt werden. Wenn jemand aus der Kirche ausgetreten ist hat er sich selber gegen eine kirchliche Beerdigung entschieden und auch das sollte man dann respektieren.


3
 
 JCM 5. Dezember 2012 
 

@proetcontra

Sie geben allerdings leider nur die Hälfte der Mitteilung wieder. Die Erklärung geht über Ihre Unterstellung hinaus: Wer einen solchen bewussten Akt gesetzt hat, kann nicht kirchlich begraben werden. Die Wirklichkeit ist manchmal sehr kompliziert, das erlebe ich in meinem Alltag in einer Pfarrei.


5
 
 proetcontra 5. Dezember 2012 

Diese Entscheidung der Diözese Münster

halte ich für respektlos!
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit eine klare und deutliche Willenskundgebung geäußert und Position bezogen. Ihr/Ihm nachträglich wieder etwas \"aufzuzwingen\", was zeitlebens abgelehnt wurde?
Nur weil die trauernde Verwandtschaft eine schöne Feier haben möchte? Wo war diese, die ihr/Ihm bzgl. der Konsequenzen des Kirchenaustritts zugeredet hätte?


6
 
 Poldi 5. Dezember 2012 
 

Kirche als Dienstleistungsbetrieb

Ein Priester oder ein Diakon bei einer Beerdigung - bei uns eine gute Gewohnheit, aber noch lange nicht überall auf der Welt eine Selbstverständlichkeit. In vielen Teilen der Welt findet die eigentliche Beerdigung ohne Priester statt.

Schon heute haben manche Priester oder Diakone in großstädtische Regionen täglich Beerdigungen, das ist nicht mehr zu leisten.

Und der Hinweis auf das Geld, dass man zu Lebzeiten der Kirche zugewendet habe und man dann doch wohl einen Anspruch drauf habe, dass ein Priester am Grab steht, zeigt: Die Kirche ist für mich ein Verein, ich bin dort Mitglied und will gefälligst auch eine Gegenleistung, wie ich sie mir vorstelle. Da sind diejenigen, die nach der Petrusbruderschaft rufen nicht anders als die 08/15 Katholiken, die nur einmal im Jahr in die Kirche gehen und dann meckern, weil es ihnen nicht warm genug ist.


5
 
 JCM 5. Dezember 2012 
 

Das versteht sich

doch eigentlich von selbst, oder?


2
 
 ThomasvR 5. Dezember 2012 
 

Beerdigung durch eine katholische Seelesorgerin oder Pastoralreferenten

Nein, Danke-

Dazu noch kommt, dass jeder Katholik in seinem ganzem Berufsleben mehrere TSD Euro als Kirchensteuerabgabe an die Kirche überweist und trotzdem ein Laie bei der Beerdigung als Zeremonienmeister (?) erscheint.

Eine gute Tradition ist, dass man von einem Priester beerdigt wird

Dann ist mir sowieso eine Spende an die Petrusbruderschaft und einer Priester von der Petrusbruderschaft lieber


6
 
 goegy 5. Dezember 2012 
 

Dies ist nicht mehr als christliche \"misericordia\", nicht mehr als katholische Liebe zu jedem Menschen, auch wenn er Fehler gemacht hat.


3
 
 Waldi 5. Dezember 2012 
 

Ich finde es selbstverständlich,

dass auch von der Kirche ausgetretene Menschen auf Wunsch von einem Seelsorger auf ihrem letzten Weg begleitet werden.
Es hat mich zutiefst erschüttert, als neulich eine mir bekannte Frau ihrem sterbenden Mann das Angebot eines katholischen Priesters verweigert hat, ihm die Krankensalbung zu spenden. Nur etwa drei Stunden später ist er gestorben.


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