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| Bischof Küng: 'Ja zu Kindern mit Down-Syndrom'21. März 2013 in Weltkirche, keine Lesermeinung Durch Fortschritte in der Forschung sei es heute einfacher als früher, einem Down-Syndrom-Kind ein würdiges und erfülltes Leben zu ermöglichen, doch dieselbe Wissenschaft ermögliche es, Down-Syndrom-Kinder heraus zu selektionieren St. Pölten (kath.net/dsp) Sagen wir ja zu Kindern, auch zu Menschen mit Down-Syndrom, und wir werden eine reichere Gesellschaft sein, appelliert Bischof Klaus Küng (Foto) in einer Stellungnahme zum Welttag der Menschen mit Down-Syndrom am 21.3. Dieses Datum sei kein Zufall, denn das Chromosom 21 ist bei diesen Menschen dreimal vorhanden. Als Referatsbischof für Ehe und Familie der Österreichischen Bischofskonferenz sehe er, Küng, anlässlich dieses Tages die Größe wie Gefahren der modernen Medizin. Einerseits sei es durch die Fortschritte in der Forschung heute einfacher als früher, einem Down-Syndrom-Kind ein würdiges und erfülltes Leben zu ermöglichen. Zugleich ermögliche jedoch dieselbe Wissenschaft durch einen einfachen Bluttest, Down-Syndrom-Kinder wie Menschen zweiter Klasse heraus zu selektionieren. Bischof Küng ruft dazu auf, mutig die Botschaft in die Welt hinaus zu tragen, was für ein Geschenk ein Down-Syndrom-Kind für eine Familie sein kann, auf wie direkte Weise es oft Liebe schenkt. In diesem Zusammenhang weist Küng auf eine Titelgeschichte in der Wochenzeitschrift profil vor zwei Wochen hin, die mutig genau diese Hoffnung machende These transportiert hat. Auch eigene Gespräche mit Eltern von Down-Syndrom-Kindern hätten ihn in dieser positiven Haltung bestärkt. Gigi - der fröhliche Botschafter für Trisomie 21 (Down-Syndrom) Foto Bischof Küng: © Diözese St. Pölten Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuBehinderte
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