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| ![]() Litauen: Großer Erfolg für Lebensschützer30. Mai 2013 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Parlament entscheidet klar: 46 gegen 19 Stimmen (25 Enthaltungen) - Abtreibungen sollen demnach künftig nur bei Gefahr für Gesundheit oder Leben der Mutter sowie nach einer Vergewaltigung erlaubt sein Vilnius (kath.net/KNA) Das litauische Parlament hat ein Gesetz für ein weitgehendes Verbot von Abtreibungen auf den Weg gebracht. Der Seimas sprach sich laut litauischen Presseberichten von Mittwoch in erster Lesung mit 46 gegen 19 Stimmen für einen entsprechenden Entwurf aus. 25 Abgeordnete enthielten sich. Das Töten eines ungeborenen Kindes sollen demnach künftig nur bei Gefahr für Gesundheit oder Leben der Mutter sowie nach einer Vergewaltigung erlaubt sein. Bisher sind in Litauen Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ohne Einschränkungen zulässig. Der Gesetzentwurf der «Wahlaktion der Polen in Litauen», der kleinsten der vier Regierungsparteien, muss nun in den zuständigen Parlamentsausschüssen beraten werden. Im Herbst soll der Semias endgültig darüber entscheiden. In dem Land mit drei Millionen Einwohnern sank die Zahl der registrierten Abtreibungen in den vergangenen Jahren stetig: von 16.259 im Jahr 2000 auf 6.205 im Jahr 2011. Auf 100 Geburten kamen nach Angaben der nationalen Statistikbehörde zuletzt 21,5 Abtreibungen. Von 1.000 Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren ließen 7,8 ihr ungeborenes Kind töten. Frühere Initiativen gegen die Fristenregelung fielen im Parlament bislang stets durch. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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