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| ![]() Byzantinisches Kloster in Istanbul wird wieder Moschee2. Dezember 2013 in Weltkirche, 15 Lesermeinungen Nach der Hagia Sophia in Iznik, dem antiken Nicäa, und der Hagia Sophia von Trabzon soll auch das bedeutendste byzantinische Kloster Konstantinopels künftig wieder als Moschee dienen Istanbul (kath.net/KNA) Nach der Hagia Sophia in Iznik, dem antiken Nicäa, und der Hagia Sophia von Trabzon soll auch das bedeutendste byzantinische Kloster Konstantinopels künftig wieder als Moschee dienen. Wie die «Hürriyet Daily News» vergangene Woche berichtete, lassen die türkischen Behörden das Studionkloster in der Altstadt von Istanbul derzeit restaurieren. 2014 soll es demnach als Moschee eröffnet werden. Damit reiht es sich ein in eine Serie von byzantinischen Kirchen, die im Osmanischen Reich als Moscheen dienten, seit Gründung der Türkischen Republik 1923 aber nicht mehr zu Gottesdiensten genutzt wurden und nun wieder in Moscheen verwandelt werden sollen. Erst vor zehn Tagen hatte Vizeministerpräsident Bülent Arinc angedeutet, dass mit der Hagia Sophia in Istanbul ähnlich verfahren werden soll. Das Studionkloster wurde im fünften Jahrhundert von dem römischen Konsul Studios gegründet. Es war jahrhundertelang im Byzantinischen Reich und darüber hinaus theologisch einflussreich. 1204 von lateinischen Kreuzfahrern geplündert und zerstört, wurde es später von den Byzantinern wieder aufgebaut. Die Osmanen wandelten das Kloster nach der Eroberung Konstantinopels 1453 in eine Moschee um. Diese wurde bei Erdbeben im 19. Jahrhundert schwer beschädigt und im 20. Jahrhundert dem Verfall preisgegeben. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTürkei
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