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Das Gewissen ist keine Allzweckwaffe

13. Dezember 2013 in Kommentar, 24 Lesermeinungen
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Wie kann man mit Rückgriff auf das „Gewissen“ die Lehre Jesu umgehen? Von Hubert Gindert (Forum Deutscher Katholiken)


Kaufering (kath.net/Blog Forum Deutscher Katholiken) Karl Feser ist Pfarrer im unterfränkischen Bad Königshofen. Feser ist einer der fünf Sprecher der „Pfarrerinitiative Deutschland“ von rund 800 Priestern und Diakonen. Die Initiative fordert eine Abkehr von „absolutistischen Strukturen“ in der katholischen Kirche. Das Instrument zur Durchsetzung der Forderungen ist die Berufung auf das eigene Gewissen. Ist das möglich? Nur bedingt! Auf die Frage „Bei der Priesterweihe haben sie ein Gehorsamsversprechen abgelegt – darf ein Priester dann seinem Bischof widersprechen?“ antwortete Pfarrer Feser: „Ja, wenn er seinem Gewissen folgt, kann er ihm widersprechen“ und auf die Frage „selbst, wenn es um grundlegende Fragen des Glaubens geht?“ sagt Feser: „Ja, normalerweise muss ich dem folgen, wovon ich überzeugt bin und wohin mich mein Gewissen führt. Das kann natürlich auch zu Konflikten führen. Die Bischöfe kommen oft sehr stark vom Kirchenrecht, aber, wenn man als Seelsorger mit Menschen zu tun hat, kann man nicht immer nach dem Recht gehen. Ich muss gucken: Was fördert Leben und was hindert Leben?“ Auf die Frage „nennen sie bitte ein Beispiel“, bringt Pfarrer Feser „konfessionsgemischte Ehen“, „und die gehen gemeinsam zur Kommunion“ und „wiederverheiratete Geschiedene“ (Quelle: Augsburger Allgemeine Zeitung 19.11.13).


Pfarrer Feser hat in einer Jahre dauernden theologischen Ausbildung die „absolutistische Struktur“ der Kirche kennen gelernt. Er hat sich nach reiflicher Überlegung mit freiem Willen zum Priester weihen lassen. Er hat dem Bischof ohne Zwang Gehorsam versprochen. Wo blieb da das Gewissen? Während der theologischen Ausbildung hatte übrigens Pfarrer Feser auch schon mit „Menschen zu tun“.

Das Gewissen bleibt letzte Instanz. Aber, was ist das Gewissen? Nach katholischer Lehre ist es „ein Urteil der Vernunft das ihm (dem Menschen) zum gegebenen Zeitpunkt gebietet das Gute zu tun und das Böse zu lassen. Durch das Gewissen erfasst der Mensch, ob eine ausführende oder bereits vollbrachte Handlung sittlich gut oder schlecht ist, und kann die Verantwortung dafür übernehmen. Wenn er auf das Gewissen hört, kann der kluge Mensch die Stimme Gottes, der zu ihm spricht, vernehmen“ (Kompendium des Katechismus der katholischen Kirche, Ziff 372). Damit das Gewissen „richtig und wahrhaftig ist“ muss es gebildet sein. Das geschieht „durch die Erziehung und durch die Aneignung des Wortes Gottes und der Lehre der Kirche“ (Kompendium, Ziff 374) denn sonst „kann das Gewissen Fehlurteile fällen“.

Jeder Mensch hat ein Gewissen. Dass es erstickt und verbogen werden kann, zeigt das reale Leben an vielen Beispielen. Wer möchte abstreiten, dass Kommunisten oder Nazis durch Propaganda verhetzt und veranlasst wurden, im Einklang mit ihrem Gewissen „Klassenfeinde“, „Untermenschen“, „Volksfeinde“ und „Volksschädlinge“ umzubringen. Das Gewissen ist keine Allzweckwaffe. Pfarrer Feser spricht vom „Kirchenrecht“ an das sich die Bischöfe klammern würden. Nun geht es bei dem von ihm angeführten Beispiel der geschiedenen Wiederverheirateten nicht um Kirchenrecht, sondern um die Weisung Jesu. Das Beispiel belegt nur, wie Pfarrer Feser die Lehre Jesu mit Rückgriff auf das Gewissen umgeht.

K-TV-Interview mit Prof. Hubert Gindert


Foto Hubert Gindert: © kathpedia/totus tuus


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