Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  2. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  3. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  4. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  5. Wahrheit ist heilsrelevant
  6. 'Armutsindustrie' in der Kritik: Statistik misst Ungleichheit, nicht echte Not
  7. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  8. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  9. Ritus, Zeichen und Symbol: Der Weg zum Mysterium
  10. Papst an Pfadfinder: „Ihr verbindet auf kluge Weise das Buch der Natur mit dem Wort Gottes“
  11. Schönborn: Glaube braucht Tradition und kirchliche Einheit
  12. Die große Kraft der Marienverehrung in der Endzeit
  13. „Silere non possum“: „Die Führung dieses Dikasteriums war ein Desaster“
  14. Früherer Zeremoniär: Johannes Paul II. verband Humor und Spiritualität
  15. RTL-Journalistin Liv von Boetticher: „Habe die Bundespolizei zwei Nächte lang auf Streife begleitet“

Bischof Küng über VfGH-Urteil zu Samenspenden

18. Jänner 2014 in Österreich, 23 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verfassungsgerichtshof: Samenspende für lesbische Frauen in Lebensgemeinschaft muss erlaubt sein - Familienbischof: Kinder haben Recht auf Mutter und Vater


Wien (kath.net/KAP) Bestürzt hat der St. Pöltner Bischof Klaus Küng auf das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu Samenspenden für lesbische Frauen reagiert. Der Verfassungsgerichtshof veröffentlichte am Freitag seinen Beschluss, wonach es verfassungswidrig sei, wenn Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben, von der Erfüllung eines Kinderwunsches durch künstliche Fortpflanzung mittels Samenspende ausgeschlossen werden.

"Diese Entscheidung erfüllt mich mit Sorge", so Bischof Küng dazu in einer Stellungnahme gegenüber "Kathpress". Ein "Kinderwunsch" sei nur dann legitim, wenn er auch die Wünsche des Kindes ernst nimmt. Und Kinder wünschten sich und hätten auch das Recht auf Vater und Mutter.


Küng: "Bei einer lesbischen Lebensgemeinschaft ist die Möglichkeit, mit einem Vater aufzuwachsen, von vornherein ausgeschlossen." Hier bestehe die Gefahr, "wesentliche Elemente des Lebens zum Gegenstand der Selbstverwirklichung zu machen, ohne die Menschenwürde eines anderen ernst zu nehmen". Bischof Küng ist in der Österreichischen Bischofskonferenz u.a. für Familienfragen zuständig.

Der Verfassungsgerichtshof begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass durch die bisherige österreichische Regelung Frauen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften diskriminiert würden, wofür keine "besonders überzeugenden oder schwerwiegenden Gründe" vorliegen. Der vom Gesetzgeber ins Treffen geführte Grund, nämlich die Vermeidung der Gefahr der Leihmutterschaft, treffe bei der Samenspende gerade nicht zu. Der bei dieser Form der künstlichen Befruchtung weitgehende natürliche Schwangerschafts- und Geburtsvorgang werfe - anders als die Befruchtung von Eizellen im Labor und die Eizellspende - auch keine besonderen ethischen oder moralischen Fragen auf.

"Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stehen gesellschaftlich gesehen nicht in einem Substitutionsverhältnis zu Ehen und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, sondern treten zu diesen hinzu; sie vermögen diese daher auch nicht zu gefährden", hält der Verfassungsgerichtshof weiter fest.

Laut Verfassungsgerichtshof beziehe sich die Entscheidung ausdrücklich auf Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben. Es gebe keine Aussage dazu, ob die Entscheidung Konsequenzen für allein lebende Frauen haben muss. Gleichzeitig bedeute die Entscheidung nicht, dass Männern, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, nunmehr die Möglichkeit der Leihmutterschaft eingeräumt werden muss.

Dem Gesetzgeber wird eine Frist bis Ende des Jahres eingeräumt, um das betroffene Fortpflanzungsmedizingesetz zu modifizieren.

Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich. Alle Rechte vorbehalten.

Foto: (c) Diözese St. Pölten



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bioethik

  1. Euthanasie an Kindern 1-12 Jahre. Die Schranken fallen
  2. Französische Nationalversammlung stimmt für neues Bioethikgesetz – „So sterben Zivilisationen“
  3. Pariser Erzbischof Aupetit nennt Humanae Vitae eine „Prophetie“
  4. Japan: Chimären sollen bis zu Geburt heranwachsen
  5. Bischof Fürst: Präna-Test lässt Druck auf die Eltern steigen
  6. Schweizer Parlamentarier lehnen Legalisierung der Eizellspende ab
  7. Genom-Editing: Weltweite Empörung über gentechnisch veränderte Babys
  8. "Kritik der Medien und vieler Wissenschaftler unglaubwürdig"
  9. "Schockierender Verstoß gegen die Menschenrechte"
  10. Ethikerin: Keimbahneingriff für Forschung ein Schlag ins Gesicht






Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  3. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  4. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  5. RTL-Journalistin Liv von Boetticher: „Habe die Bundespolizei zwei Nächte lang auf Streife begleitet“
  6. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  7. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  8. Das brennende Herz des heiligen Philipp Neri: Ein wissenschaftlich dokumentiertes Pfingstwunder
  9. Warum haben alte Kirchen einen verborgenen Raum unter dem Altar?
  10. Arche-Noah-Nachbildung feiert 10-jähriges Jubiläum
  11. Die große Kraft der Marienverehrung in der Endzeit
  12. Schönborn: Glaube braucht Tradition und kirchliche Einheit
  13. Fossile Bäume lösen Debatte um Arche Noah und die Sintflut aus
  14. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  15. Wahrheit ist heilsrelevant

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz