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Bischof Küng über VfGH-Urteil zu Samenspenden

18. Jänner 2014 in Österreich, 23 Lesermeinungen
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Verfassungsgerichtshof: Samenspende für lesbische Frauen in Lebensgemeinschaft muss erlaubt sein - Familienbischof: Kinder haben Recht auf Mutter und Vater


Wien (kath.net/KAP) Bestürzt hat der St. Pöltner Bischof Klaus Küng auf das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu Samenspenden für lesbische Frauen reagiert. Der Verfassungsgerichtshof veröffentlichte am Freitag seinen Beschluss, wonach es verfassungswidrig sei, wenn Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben, von der Erfüllung eines Kinderwunsches durch künstliche Fortpflanzung mittels Samenspende ausgeschlossen werden.

"Diese Entscheidung erfüllt mich mit Sorge", so Bischof Küng dazu in einer Stellungnahme gegenüber "Kathpress". Ein "Kinderwunsch" sei nur dann legitim, wenn er auch die Wünsche des Kindes ernst nimmt. Und Kinder wünschten sich und hätten auch das Recht auf Vater und Mutter.


Küng: "Bei einer lesbischen Lebensgemeinschaft ist die Möglichkeit, mit einem Vater aufzuwachsen, von vornherein ausgeschlossen." Hier bestehe die Gefahr, "wesentliche Elemente des Lebens zum Gegenstand der Selbstverwirklichung zu machen, ohne die Menschenwürde eines anderen ernst zu nehmen". Bischof Küng ist in der Österreichischen Bischofskonferenz u.a. für Familienfragen zuständig.

Der Verfassungsgerichtshof begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass durch die bisherige österreichische Regelung Frauen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften diskriminiert würden, wofür keine "besonders überzeugenden oder schwerwiegenden Gründe" vorliegen. Der vom Gesetzgeber ins Treffen geführte Grund, nämlich die Vermeidung der Gefahr der Leihmutterschaft, treffe bei der Samenspende gerade nicht zu. Der bei dieser Form der künstlichen Befruchtung weitgehende natürliche Schwangerschafts- und Geburtsvorgang werfe - anders als die Befruchtung von Eizellen im Labor und die Eizellspende - auch keine besonderen ethischen oder moralischen Fragen auf.

"Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stehen gesellschaftlich gesehen nicht in einem Substitutionsverhältnis zu Ehen und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, sondern treten zu diesen hinzu; sie vermögen diese daher auch nicht zu gefährden", hält der Verfassungsgerichtshof weiter fest.

Laut Verfassungsgerichtshof beziehe sich die Entscheidung ausdrücklich auf Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben. Es gebe keine Aussage dazu, ob die Entscheidung Konsequenzen für allein lebende Frauen haben muss. Gleichzeitig bedeute die Entscheidung nicht, dass Männern, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, nunmehr die Möglichkeit der Leihmutterschaft eingeräumt werden muss.

Dem Gesetzgeber wird eine Frist bis Ende des Jahres eingeräumt, um das betroffene Fortpflanzungsmedizingesetz zu modifizieren.

Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich. Alle Rechte vorbehalten.

Foto: (c) Diözese St. Pölten



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Lesermeinungen

 Zwetschgenkrampus 24. Jänner 2014 
 

Grundrechte und die Judikatur

Das Problem bei diesem Verfahren vor dem VfGH ist halt, dass die Grundrechte einer konkreten Person gewährleistet bzw. beeinträchtigt werden: Das sind in diesem Falle die beiden Frauen. DIE wollen ein Kind, können/wollen den natürlichen Weg nicht beschreiten und auf dem künstlichen Weg war's illegal. Natürlich klagen sie; und in Zeiten, in denen der christliche Grund- und Minimalkonsens in der Gesellschaft immer mehr schwindet (man will ja keinesfalls auffallen), kriegen sie recht. Das Kindeswohl spielt in diesem Falle gar keine Rolle, hurra, die Rechtsordnung!, denn davon betroffen sind nur konkrete Personen - nicht etwa solche, die durch die Prozedur vielleicht entstehen (die "Erfolgsquote" bei künstlicher Befruchtung ist ja nicht berauschend). Kirchliche Gerichte haben z.B. einen Ehebandverteidiger, der sich nicht der Parteien, sondern des Ehebandes annimmt; bei weltlichen Gerichten gibt es nichts Vergleichbares.


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 Labrador 21. Jänner 2014 
 

Lieber Chris7776

Sie schreiben:
"Das Verfassungsgericht ist ausschließlich dem Grundgesetz verpflichtet ..."

- Da Sie "Grundgesetz" verwenden, schließe ich, dass Sie Deutscher sind. Hier geht es aber um die Österreichische Bundesverfassung (ganz lesen hilft)!
siehe auch:
http://diepresse.com/home/meinung/cultureclash/1550596/Samenspende?_vl_backlink=%2Fhome%2Fmeinung%2Fcultureclash%2Findex.do

- Ich finde weder in unserer Verfassung noch im Grundgesetz das "Recht auf ein Kind".

Sie:
"Forschungen zu Kindern in gleichgeschlechtlichen Elternhäusern ist widersprüchlich."

- also muss man jetzt eine Entscheidung treffen bevor die Forschung eindeutiger wird oder? ...

"Was bei heterosexuellen Elternhäusern ebenso der Fall ist (Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung)."

- Es geht doch hier nicht um besser oder schlechter, wie sie mit Ihrer Erwähnung vom Missbrauch im Elternhaus andeuten, sondern um strukturelle Defizite!


Also dieser Hüftschuss von Ihnen ging wieder mal gründlich daneben, nicht wahr?


1
 
 speedy 20. Jänner 2014 
 

warum führen wir nicht gleich die Anarchie in europa ein, anstatt es häppchenweise zu tun?
es bricht einem das herz wenn man diese verrückten Gesetze liest, oder davon hört,zb. der bildungsplan in baden- wuerttemberberg, oder das Gesetz zur Sterbehilfe in Frankreich.
wenn man das alles liest, denkt man, es ist ein film , und doch ist es wahr, wir sind beim nächsten Kapitel der offenbarung angelangt, das dicke ende kommt bestimmt bald


1
 
 dominique 20. Jänner 2014 
 

@Chris7776

Der Begriff "gleichgeschlechtliches Elternhaus" ist mehr als widersprüchlich, er schreit nach Widerspruch.


2
 
 Chris7776 20. Jänner 2014 
 

Dem Verfassungsgericht geht es um das individuelle Recht

Dem Verfassungsgericht vorzuwerfen, dass es die Familie zerstöre ist, diplomatisch formuliert, nicht zielführend. Die Bundesrepublik ist ein säkularer Rechtsstaat, was auch vollkommen richtig ist. Die Forschungen zu Kindern in gleichgeschlechtlichen Elternhäusern ist widersprüchlich. Was bei heterosexuelen Elternhäusern ebenso der Fall ist (Mißhandlung, Mißbrauch, Vernachlässigung).
Das Verfassungsgericht ist ausschließlich dem Grundgesetzverpflichtet und das ist genau richtig so.


1
 
 Wiederkunft 19. Jänner 2014 
 

VfGH

@ Reflektor," Es ist für ein Kind besser zu existieren, als nicht zu existieren". Der VfGH übersieht, dass hier ein Leben künstlich erzeugt wird, das so nicht existieren würde. Und das perverse daran ist, dass Kinder die schon im Mutterleib durch einen natürlichen Liebesakt existieren, dann einfach straffrei getötet werden können. Was für ein Wiederspruch in der Argumentation. Es bedarf keiner Studie, die eine Benachteiligung solcher Kinder belegt. Haben wir alle den gesunden Hausverstand schon abgelegt?


7
 
 Limburger 19. Jänner 2014 
 

Wenn das Kind fragt...

..."wer/wo ist mein Papa?", was antworten die "Mütter" dann? "Wir wissen es nicht"?


6
 
 Georg8 18. Jänner 2014 
 

Engel II

„Als der HERR sah, dass Moses näher kam, um sich das anzusehen, rief Gott ihm aus dem Dornbusch zu:“, aber in Vers 3 ist keineswegs die Rede davon, dass der Engel weggeht und Gott an seine Stelle tritt. Ein ähnlich abrupter Wechsel von „Der Engel des HERRN“ zu „der HERR“ findet sich in der Genesis, wenn Gott zu Hager spricht (Gen 16, 7 und 16, 13). Auch in Genesis 18 heißt es zunächst: „Der HERR erschien Abraham bei den Eichen von Mambre.“, im nächsten Vers steht dann aber: „Er blickte auf und sah vor sich drei Männer stehen.“ Der „Engel des HERRN“ ist also in diesen Stellen nicht ein himmlisches, Gott untergeordnetes Wesen, sondern der HERR selbst in einer irdischen Manifestation. Mit dem Wort Engel wird daher vielmehr ein Persönlichkeitsaspekt Gottes bezeichnet.


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 Georg8 18. Jänner 2014 
 

Engel I

Die katholische Vorstellung bezüglich Engel als Gott untergeordneter Wesen, kann auch nicht richtig sein, denn dies lässt die Begriffsbedeutung gar nicht zu, die Endung -el bedeutet im hebräischen nämlich „Gott“. Beispielsweise heißt „Raphael“ „Die heilende Kraft Gottes“. Es handelt sich also bei Engeln nicht um Eigennamen Gott untergeordneter Wesen, sondern um Gott selbst in einer irdischen Manifestation. Wenn die katholische Kirche behaupten, Engel wären von Gott erschaffene Wesen, verfälscht sie folglich die eigentliche Begriffsbedeutung, die ihr vom hebräischen Wortsinn zukommt.
Im zweiten Buch Moses, als Gott aus dem brennenden Dornbusch zu Moses spricht, heißt es beispielsweise: „Dort erschien ihm der Engel des HERRN in einer Flamme, die aus einem Dornbusch emporschlug.“ (Ex 3,2); nur zwei Verse später steht dann:


0
 
 Marienzweig 18. Jänner 2014 

"Warenangebot"

In einer Gesellschaft, die sich durch Angebot und Nachfrage, Konsumdenken, raffiniert-psychologische Werbung, Kosten, Profit und des schnellen, unbedingt "Haben"wollens und der Frage "Was bringt´s mir?" definiert, verkommt alles zur Ware.

Sind Kinder, Babys und vor allem auch ungeborenes Leben bereits zu solcher Ware geworden?
Ich fürchte, diese Entwicklung schreitet -fast unaufhaltsam- voran.
Bei Bedarf legt man sich die gewünschte "Ware" zu, zur Not auch über Umwege.
Ist diese "Ware" aber gerade unerwünscht, zeitlich nicht optimal passend oder sonstwie im Wege, entledigt man sich ihr - in Form von Abtreibung.
Ist das die Ethik einer sich human gebenden Gesellschaft?


8
 
 Ehrmann 18. Jänner 2014 

Kinderrechte

Ja, die sollte es wohl auch geben - ich kann mich dunkel erinnern, daß es das Recht des Kindes gibt, seinen Vater zu kennen oder zumindest zu erfahren, wer er ist.Das aber ist bei einer -im Regelfall anonymen - Samenspende nicht möglich. Wieweit es die Erfahrung - und nicht nur die Mutmaßung-zeigt, daß das Aufwachsen eines Kindes in einer gleichgescglechtlichen Partnerschaft für das Kind schädlich ist, können interationale Studien (Amerika) sicher schon belegen. Meines Wissens hat Frau Christa Meves einen guten Überblick. Andernfalls wird es wohl die Zukunft weisen müssen - wie z.B. beim Tabakgesetz - und es wird viel Kindesleid kosten. Ganz abgesehen von der Tatsache, daß sich solche Eingriffe nur Begüterte leisten können - wird dieses "Recht auf ein Kind" dann vielleicht auch von unser aller Krankenkassenbeiträgen bezahlt werden müssen? Neben den kirchlichen Bemühungen: in unser aller Interesse: gibt es eine Kinderlobby und wird sie entsprechen unterstützt?


8
 
 Helena_WW 18. Jänner 2014 
 

Wenn schon mal wieder mit der "Diskriminierungskeule" argumentiert wird : Was ist mit den Kindern ?

Was ist mit den Kindern, denen in solchen Beziehungen entweder der Vater oder die Mutter von beginn an bewusst vorenthalten wird ? Die Erfahrung mit dem väterlichen oder mütterlichen Elternteil. Kinder sollten, in der Familie heranwachsend möglichst mit Vater und Mutter ihr Menschenbild von Männern und Frauen, Jungen und Mädchen, Brüdern und Schwestern und ihre eigene Identität entwickeln können. Das wird bei solchen Kindern von Gleichgeschlechtlichen via Samenspender oder Ausbeutung und Herabwürdigung von Frauen als Leihmütter direkt ausgeschlossen.
Sind die Kinder dann nicht "diskriminiert" wegen einer "Ideologie" ohne Vater oder Mutter aufwachsen zu müssen ? Muss man nicht mehr auf die Kinder achten, als unbedingt alle aus noch so abstrusen Anwandlungen resultierenden Begehrlichkeiten von irgendwelchen Erwachsenen erfüllen zu wollen ? Pädophile/Pädosexuelle fühlen sich sicher auch "diskriminiert" und dann ?


8
 
 Scotus 18. Jänner 2014 

Ergänzung: Postivismus vs. Naturrecht

Aus der Rede Papst Benedikts XVI. im Bundestag:

"Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erklärt, kann keine Brücke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen. Das gleiche gilt aber auch für die Vernunft in einem positivistischen, weithin als allein wissenschaftlich angesehenen Verständnis. Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehört danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn. Deshalb müssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus. Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt – und das ist in unserem öffentlichen Bewusstsein weithin der Fall –, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt. Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist..."


3
 
 Reflector 18. Jänner 2014 
 

Auch abgesehen vom Naturrecht schwache Entscheidung

Der VfGH hatte aufgrund eines Antrags des Obersten Gerichtshofs zu entscheiden, der bei Zweifeln an der Verfassungskonformität zur Anfechtung verpflichtet war. Dabei hatte der OGH das entscheidende Problem angesprochen: Steht das Kindeswohl der künstlichen Befruchtung bei einem lesbischen Paar entgegen? Er nannte zwei Gründe gegen diese Ansicht: Einerseits den klassischen Satz: melius est esse, quam non esse - es ist für ein Kind jedenfalls besser, zu existieren, als nicht zu existieren; andererseits das Fehlen valider Studien, dass Kinder mit zwei gleichgeschlechtlichen "Eltern" wirklich gegenüber solchen mit "natürlichen" Eltern benachteiligt sind. Beides ist zumindest diskutabel (das erste Argument philosophisch, das zweite empirisch); umso erstaunlicher ist, dass der VfGH kein Wort dazu gesagt hat. In einer so grundlegenden Frage wäre mehr Tiefe der Argumentation angebracht gewesen.


3
 
 Scotus 18. Jänner 2014 

@SCHLEGL - Naturrecht

Habe in einem öffentlichen Kommentar auf das Naturrecht verwiesen und folgende Antwort bekommen:
"Aha. Wo hat denn die Natur, auf die Sie sich hier berufen, ihr Recht hingeschrieben? Würde das auch mal gerne lesen. Oder bezeichnen Sie einfach nur - wie ich vermute - Ihre eigene Meinung als natürliches Recht?"

Abgesehen davon war ich mit meiner Meinung in öffentlichen Medien wieder einmal Außenseiter und Rekordhalter für rotgestrichelte Postings.


7
 
 SCHLEGL 18. Jänner 2014 
 

Kein Wunder

Wenn das Naturrecht ausgeschlossen wird und nur mehr der Rechtspositivismus gilt,bzw. den "pressure groups" Folge geleistet wird,ist das kein Wunder.Linksgrüne,zT. ehemalige Kommunisten besorgen den Rest! Das Buch " Wahrheit,Werte und Macht" von Kard. Josef Ratzinger ist in diesem Zusammenhang sehr zu empfehlen!
Die griech.kath. Bischöfe der Ukraine u. Rumäniens,deren Priester u. Gläubige schütteln nur mehr den Kopf . Msgr. Franz Schlegl , rit.lat./ rit.byz.ukr.


8
 
 Wiederkunft 18. Jänner 2014 
 

Familienministerin

Diese Familienministerin ist der größte Fehlgriff die die ÖVP in der 2. Republik gemacht hat. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz, lässt sich jeder Unfug in ein Gesetz verwandeln. Wie lange wird es dauern, bis Homosexuelle darauf hin auch die Leihmutterschaft für ihren Kinderwunsch einfordern? Wir Christen dürfen auch in Zeiten der Verfolgung nicht über die Wahrheit schweigen! Die Wahrheit in Liebe sagen, immer wieder,...........!


7
 
 kluge Jungfrau 18. Jänner 2014 

Gottes Liebe

ist unendlich geduldig; der Mensch auf sich allein gestellt, hätte sich schon unzählige Male selbst ausgelöscht. Eine Wurzel des Unheils ist die Unzucht, die in unserer Zeit "Hochachtung" genießt ...


5
 
 pfaffenheini 18. Jänner 2014 

Unsere großartige neue Frau Familienministerin

begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach für lesbische Paare eine Samenspende möglich sein müsse. „Ich kann nur diesen Vorstoß des VfGH unterstützen und respektiere ihn voll“, sagte die Ressortchefin gestern in der ZIB2.

orf.at/stories/2214573/


6
 
 kluge Jungfrau 18. Jänner 2014 

Langzeitwirkung

von Unzucht kann schon lange nicht mehr geleugnet werden. Mit welcher Art von Blindheit sind Menschen geschlagen, die das nicht sehen wollen? Mit welcher Liebe muss Gott uns lieben, dass er es bis heute verhindert hat, dass wir uns selbst ausrotten? Wer kann das bestätigen: http://www.kathtube.at/player.php?id=33656


4
 
 Victor 18. Jänner 2014 
 

Dem Verfassungsgericht gehts um die Zerstörung der Familie und somit um die Zerstörung der menschlichen Gesellschaft.
Es geht ihm um die Zerstörung der Wahrheit, daß der Mensch als Mann und Frau Abbild des Schöpfers ist. Es geht dem Gericht um die Eliminierung Gottes und um die Inthronisation des Bösen, des Teufels.
Es ist gut, wenn Herr Bischöf Küng die Lehren der Kirche verteidigt und somit das Leben des Menschen als Geschöpf Gottes.


13
 
 girsberg74 18. Jänner 2014 
 

Mann kann nur immer wieder betonen,

dass ein Kind ein Recht auf Vater und Mutter hat.
Wer dies von vorneherein ausschließt / verunmöglicht stellt seine Eigenwünsche über das grundlegende Recht eines Kindes auf Vater und Mutter.


10
 
 Grazerin 18. Jänner 2014 

noch Hoffnung,

dass Gesetzgeber angesichts 40 Jahre Fristenlösung beginnt, aus Fehlern zu lernen?
Aber Gesetze, die der Liebe Gottes widersprechen, müssen für den persönlichen Glaubensvollzug nicht beachtet werden ...


2
 

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