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| ![]() Bischöfe wollen Verbot jeglicher organisierten Suizidbeihilfe28. Jänner 2014 in Deutschland, 3 Lesermeinungen Die Deutsche Bischofskonferenz lobte in diesem Zusammenhang einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und anderen Vertretern der großen Koalition Würzburg (kath.net/KNA) In der Debatte um eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe fordern die katholischen deutschen Bischöfe ein Verbot jeder Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung. Sie sprachen sich am Montag in Würzburg zugleich für den Ausbau von Palliativmedizin und Hospizversorgung aus. Die Bischofskonferenz lobte in diesem Zusammenhang einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und anderen Vertretern der großen Koalition. Das Leben eines jeden Menschen - gerade auch des hilfsbedürftigen, alten, kranken und verzweifelten sei unbedingt zu schützen, so die Bischöfe bei ihrem Ständigen Rat. Die Bischöfe forderten zugleich mehr Engagement für eine menschenwürdige Sterbebegleitung durch Palliativmedizin und Hospizarbeit. «Es ist wichtig, dass alte und kranke Menschen von ihren Angehörigen oder anderen nahe stehenden Personen fürsorglich begleitet werden. Der Wunsch zu sterben entsteht oft erst in Einsamkeit und Verzweiflung.» Die katholische Kirche sei in diesem Bereich in vielfältiger Weise tätig und selbst Träger zahlreicher ambulanter und stationärer Einrichtungen für Palliativ- und Hospizversorgung. In der vergangenen Legislaturperiode hatte das von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geführte Justizministerium einen (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuDeutsche Bischofskon
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