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Euthanasie für Kinder: Scharfe Kritik von Bischof Küng

14. Februar 2014 in Aktuelles, 11 Lesermeinungen
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Belgien ist weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt - Österreichs Referatsbischof für Familien- und Lebensschutz-Fragen Klaus Küng sagte, die Abstimmung in Brüssel sei ein unheilvolles Signal für Europa


Brüssel-Wien (kath.net/KAP) Belgiens Abgeordnetenkammer hat am Donnerstag über die gesetzliche Freigabe von aktiver Sterbehilfe für Minderjährige abgestimmt. 86 der Abgeordneten stimmten für, 44 gegen die Vorlage, 12 Abgeordnete enthielten sich. Beobachter rechneten angesichts der Mehrheitsverhältnisse seit langem mit einer Zustimmung. Der Senat hatte das Vorhaben bereits Ende 2013 gebilligt; der Justizausschuss der Kammer schloss sich an.

Belgien ist weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. In den Niederlanden ist bislang Tötung auf Verlangen für über 12-Jährige sowie für unheilbar kranke Neugeborene erlaubt.

Die belgischen Bischöfe warnten vor der Abstimmung erneut vor einer Banalisierung des Todes. Der Fall eines sterbewilligen Minderjährigen könnte als "normal" erscheinen, sobald eine bestimmte Krankheit oder Behinderung erst einmal allgemein als "unannehmbar" gelte.

Heftige Kritik durch katholische Kirche

Bischofskonferenzen mehrerer EU-Länder, darunter die österreichische, warnten in den vergangenen Monaten mehrfach vor allen Formen aktiver Sterbehilfe - nicht zuletzt im Blick auf Belgien. Österreichs Referatsbischof für Familien- und Lebensschutz-Fragen Klaus Küng (Foto) sagte am Donnerstagabend, die Abstimmung in Brüssel sei ein unheilvolles Signal für Europa.

"Heute ist ein Tag, an dem man nur tieftraurig sein kann", so Küng wörtlich: "Belgien hat mit großer Mehrheit der Parlamentarier und unter Zustimmung der Bevölkerung ein Gesetz beschlossen, das Euthanasie für Kinder zulässt. Und zwar nicht 'über 12 Jahren' wie in Holland, sondern sogar 'unter 18 Jahren'. Und das trotz zahlloser warnender Stimmen aus dem In- und Ausland, nicht zuletzt des Europarates. Leider wird dieses Gesetz den Druck auf leidende Kinder, ihre Eltern und die Ärzte erhöhen, sich für den Tod zu entscheiden. Und der belgische Schritt wird unheilvolle Signalwirkung für Europa und die Welt haben. Ich kann nur mit Kardinal König wiederholen: ein Mensch, schon gar ein Kind, kann an der Hand, aber niemals, niemals durch die Hand eines anderen Menschen sterben."


Die Abstimmung kann als direkte Folge des 2002 verabschiedeten Gesetzes gesehen werden. Damals beschloss die belgische Abgeordnetenkammer das "Gesetz zur Euthanasie" für Volljährige. Demnach muss ein unheilbar kranker Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben "freiwillig, überlegt und wiederholt" geäußert haben. Zudem darf keine Hoffnung auf Linderung bestehen, und die Krankheit muss ein Weiterleben für den Kranken "körperlich oder psychisch unerträglich" machen.

Mit der Ausweitung des Gesetzes können künftig auch Minderjährige unter diesen Umständen aktive Sterbehilfe erhalten. Der Wunsch des Kindes muss durch mehrere Experten bestätigt werden; die Eltern müssen die Entscheidung bewilligen.

Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof Andre-Joseph Leonard, kritisierte zuletzt, die geplante Gesetzeserweiterung untergrabe die "lebenswichtige Solidarität von allen Bürgern mit leidenden Menschen". Es sei nicht nachvollziehbar, dass Minderjährige aus zivilrechtlichen Gründen weder heiraten noch ein Haus kaufen könnten, ihnen aber bei einer Entscheidung über Leben oder Tod ein entsprechendes Urteilsvermögen zugetraut werde.

Statt aktive Sterbehilfe zu erweitern, solle die Gesellschaft überlegen, wie Schwerkranke durch das öffentliche Gesundheitswesen besser aufgefangen werden könnten. Leonard hatte die Belgier für vergangenen Donnerstag zu einem Gebets- und Fastentag gegen das Gesetz aufgerufen.

Auch der Europarat sprach sich gegen Sterbehilfe für Minderjährige aus. Die Meinung, ein Leben könne lebensunwürdig werden, rüttele am Fundament jeder zivilisierten Gesellschaft, so die Begründung. Es sei ein Irrtum zu glauben, dass auch ein Kind mit klarem Bewusstsein seine Zustimmung zu Sterbehilfe geben und die komplexen Folgen einer derartigen Entscheidung verstehen könne.

Immer mehr problematische Anwendungsfälle

2012 wurde in Belgien mit 1.432 Menschen, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nahmen, ein Rekordstand erreicht. Diese machten rund zwei Prozent aller gemeldeten Todesfälle aus.

Auch in den Niederlanden zeigt die Statistik eine klare Richtung: Die Zahl der Fälle ist von 2011 bis 2012 um 13 Prozent auf 4.188 gestiegen, berichtete die zuständige Kommission.

Schlagzeilen machte Belgien, weil dort auch Menschen Tötung auf Verlangen in Anspruch nahmen, die nicht todkrank waren. So erhielt im Oktober ein transsexueller Mann Sterbehilfe, weil er mit seiner Geschlechtsumwandlung unglücklich war.

Zur Jahreswende sorgte der Tod eines 45-jährigen Zwillingspärchens für heftige Diskussionen. Die beiden von Geburt an tauben Männer drohten allmählich zu erblinden. Auf Wunsch der Brüder leisteten Ärzte Sterbehilfe, obwohl die Zwillinge nicht an einer tödlichen Krankheit litten. Gegenüber kath.net hatte sich später ein anderer Taubblinder im Interview geäußert: „Taubblind, Familienvater, Diakon: 'Ich war schockiert!'“.

Ethisch problematisch zeigt sich auch die Vermischung von Euthanasie und Organspende. 2012 wurde bekannt, dass in Belgien seit 2005 neun nach Sterbehilfe verstorbenen Patienten Organe entnommen worden. Debattiert wurde, ob diese Spenden wirklich freiwillig erfolgten. Eine systematische Information der sterbewilligen Patienten über Organspende gebe es nicht, um keinen emotionalen Druck zu erzeugen, zitieren Zeitungen den Antwerpener Transplantationsmediziner Dirk Ysebaert.

Umstritten ist auch der Umgang mit Demenzkranken und ihrer Entscheidungsfähigkeit. Für Debatten sorgte etwa 2011 die Sterbehilfe für eine schwer demenzkranke Frau - ohne dass sie ihren vor Jahren formulierten Wunsch noch einmal klar zum Ausdruck bringen konnte. Nach Meinung der belgischen Bischöfe droht hier ein Dammbruch. Bei Demenzkranken und behinderten Kindern könnte es "soweit kommen, dass die Euthanasie ganz einfach die allgemeingültige Lösung würde - aus Mitleid", warnen sie.


Es besteht noch eine einzige Chance, das Gesetz zu verhindern: Petition an den belgischen König Philippe, seine Unterschrift zu verweigern:
CitizenGo: Petition an den König der Belgier, das Kindereuthanasiegesetz nicht zu unterschreiben

Copyright 2014 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Hadrianus Antonius 14. Februar 2014 
 

Sion desolata

Es ist illustrativ daß dieser Gesetzentwurf besonders von dem früheren genter Universitätsprofessor für Ethik Etienne Vermeersch vehement befürwortet wurd.
Vermeersch ist ein Ex-jesuit, inzwischen kämpferisch atheist und der Freimaurerei stark verbunden.
Der christdemokratische widerstand im Parlament war äusserst schwach und schlapp, die pseudokatholische Universität Leuven war in der ganzen Diskussion nicht präsent;
es waren nur wenige tapfere die sich für das Leben einsetzten.
Praemia pro validis!


4
 
 elmar69 14. Februar 2014 
 

Alles ist willkürlich ...

... wenn man Gott nicht mehr als Maßstab akzeptiert.

Als wenn tatsächlich jemand über Nacht sich soweit verändern würde, dass er mit z.B. 18 darf, was ihm am Vortag noch verboten war.


1
 
 nicodemus 14. Februar 2014 
 

WELT-Logik

Ich liebe dich, mein Kind,
so sehr, dass ich dich töten muss!
B e l g i s c h e - Logik!


2
 
 Stephaninus 14. Februar 2014 
 

Schiefe Ebene

Ich glaube es war Kardinal Meisner, der einmal sagte: Wenn man auf die schiefe Ebene geraten ist, kommt alles ins Rutschen.

Genau diese Situation kennzeichnet unserer westlichen Gesellschaft und der Prozess des Rutschens wird immer rascher. Belgien ist da an vorderster Front, bald werden andere Folgen. Was können wir tun, z.B: Vor allem Beten, unsere Arbeit in Familie und Beruf seriös und voller Fleiss tun, den Mut und den Humor trozt allem verlieren (der Teufel hätte sonst die grösste Freude) und das Beispiel einer Gegenkultur leben, das kann anziehender wirken als viele Dispute.


4
 
 Anna Lea 14. Februar 2014 
 

Was folgt denn als nächstes? Tötung von Kindern

von Gewaltätigen, Alkohol- und Drogensüchtige Eltern? Tötung von gemobbten Kindern? Tötung von Kindern aus Scheidungsfamilien wo weder Vater noch Mutter die gemeinsamen Kinder bei sich haben will? Belgien - was ist mit den überlebenden Kindern aus dem Fall Dutroux? Die leiden ja alle auch unheimlich und schwer! Die Ländern Europas holen für sich Woche für Woche unbegrenzte Verachtung & Hass aus der ganzen Welt mit ihren pervertierten und Menschheitsunwürdigen Gesetzen. Hilf uns Herr! Bald werden die Ärzte Europas mehr zur Tötung als zur Lebenserhaltung eingesetzt.


7
 
 raph 14. Februar 2014 
 

das ist sehr serh traurig

So tragisch diese Entscheidung ist, war es für die Entscheidungsträger nur die logische Konsequenz: wenn wir Kinder vor ihrer Geburt töten dürfen, war es wohl nicht mehr verständlich, warum man sie nicht auch nach ihrer Geburt töten dürfe.


6
 
 speedy 14. Februar 2014 
 

niemand der Politiker der diese Sterbehilfe gesetzte unterzeichnet, wird sich allen ernstes selbst umbringen, ich vermute das- die 12 abgeordneten die sich enthielten sind gleich zu setzen mit denen die dafür waren, ich denke Belgien stirbt bald aus, bis auf die Elite, die können sich dann von Robotern pflegen lassen, nur was passiert wenn der Roboter einen Kurzschluss hat?welch eine Beleidigung Gottes das doch ist, die unschuldigen zu ermorden


2
 
 dominique 14. Februar 2014 
 

Kranke Zivilisation

Langsam glaube ich, dass unsere Zivilisationen definitiv krank sind, erkrankt an einer sinistren Pervertierung des Denkens. Gibt es denn noch gar keine Hoffnung?


6
 
 frajo 14. Februar 2014 

Kinder sind

zwar in unserer Rechtssprechung bis zu einem gewissen Alter noch nicht schuldfähig, aber die Einsicht in die Folgen ihres Verlangens nach Selbsttötung wird ihnen vom obersten Gesetzgeber eines EU-Staates zugesprochen. Sind das die Werte, die von unseren Politikern lautstark als Grundlage unserer "Wertegemeinschaft" propagiert werden? Unmündige überredet man dazu, sich umzubringen. Der Schritt zur aktiven Beseitigung von unwertem Leben - so wie unter der Nazi-Diktatur - ist eigentlich gar keiner mehr. Ist das nicht Wiederbetätigung in seiner reinsten Form?


4
 
 Stefan Fleischer 14. Februar 2014 

Nur die logische Folge

Dieses Gesetz ist ein Skandal. Aber es ist nur die logische Folge einer Entwicklung, die wohl nur noch Gott zu stoppen vermag. Wo das ICH und nicht mehr Gott im Zentrum steht, wird alles möglich. Wo ICH über meine Leben bestimmen kann, da kann es nicht lange dauern, bis andere ebenfalls darüber bestimmen, sobald ich mich nicht mehr wehren kann. So langsam fürchte ich noch zu erleben, wie die "Sterbehilfe" auf Verlangen der Angehörigen und dann der Gesellschaft (des Staates) Normalität werden wird.


6
 
 *Barbara* 14. Februar 2014 
 

Du sollst nicht töten

Da kann einem Angst und Bange werden. Wohin treiben diese Politiker? Es geht noch soweit dass "unnützes" Leben einfach umgebracht wird und das unter dem Deckmantel der Barmherzigkeit. "Du sollst nicht töten ....." ist ein Gebot Gottes und gilt für jeden und alle, auch für Regierende, die glauben, sich über Gott erheben zu müssen.


6
 

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