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Sterbehilfe: Belgischer Beschluss stößt auf breiten Widerspruch

15. Februar 2014 in Aktuelles, 14 Lesermeinungen
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Kritiker in Deutschland befürchten „Dammbruch für den Schutz des Lebens“ – Petition an den belgischen König hat innerhalb von nur anderthalb Tagen schon fast 70.000 Unterschriften, die Zahl der Unterzeichner schnellt weiter empor


Brüssel/Berlin (kath.net/idea/red) In Deutschland stößt die Entscheidung des belgischen Parlaments, aktive Sterbehilfe für Kinder zuzulassen, weitgehend auf Widerspruch. Bei der Abstimmung am 13. Februar hatten 86 Abgeordnete mit Ja und 44 mit Nein votiert, zwölf enthielten sich der Stimme. Damit ist Belgien das erste Land, das keine Altersgrenze für aktive Sterbehilfe vorgibt. Kritiker befürchten „einen fatalen Dammbruch für den Schutz des Lebens“ auch für andere europäische Länder. Nur der belgische König Philippe kann das Gesetz noch stoppen, indem er die Unterzeichnung verweigert. Eine entsprechende Petition an den Monarchen wurde bereits auf den Weg gebracht. Diese Petition, die erst vor eineinhalb Tagen online gegangen ist, erhält beeindruckend viel Zuspruch. Am Samstagmorgen hatten bereits fast 70.000 Menschen unterschrieben, die Zahl der Unterzeichner schnellt weiter empor.

Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, Mitglied im Deutschen und Nationalen Ethikrat sowie der Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung, nannte diesen Schritt „ungeheurer Einbruch in die Kultur des Lebens mitten auf europäischem Boden. Gerade bei Kindern und Minderjährigen ist die Fürsorgepflicht und Verantwortung für das Lebensrecht und die Würde in einer Gesellschaft, die sich menschenwürdig nennen will, unermesslich“. In einer Pressemeldung des Bistums Augsburg betonte Losinger weiter, dass unsere christliche Verantwortung und Aufgabe darin bestehen müsse, nicht Hilfe zum Suizid, sondern Hilfe zum Leben bereitzustellen. „Viele Voten für aktive Sterbehilfe sind angstgetrieben: Angst vor Schmerzen. Angst vor dem Pflegefall.“ Es gelte deshalb, die guten Möglichkeiten der Palliativmedizin in der Schmerzlinderung und die behütete Umgebung der Hospizbewegung - gerade auch für Kinder -, sehr viel besser bekannt zu machen. „Es geht um die letzte, vielleicht wichtigste Lebensphase, die ein Mensch in freiheitlicher und liebevoll begleiteter Umgebung verbringen können soll“, so der Weihbischof.


Gesundheitsminister Gröhe „erschüttert“

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zeigte sich in einem Facebook-Eintrag „erschüttert“ über die Entscheidung in Belgien. Zusätzlich warnte der engagierte Protestant gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ (Berlin) davor, die Freiheit zur Selbsttötung zu verklären: „Manche junge Menschen genießen das Motorradfahren und sind der Überzeugung, dass sie lieber gar nicht leben würden als im Rollstuhl. Das ist eine Haltung, die sich nicht ausbreiten darf. Ich möchte, dass Menschen, die sich durch eine Behinderung, nach einem Unfall oder im Alter nicht mehr allein versorgen können, wissen: Die Gesellschaft hilft mir. Kein Mensch darf sich mit dem Gefühl beschäftigen müssen: Ich falle anderen zur Last, deshalb mache ich lieber Schluss.“

„Eine Gesellschaft, die im Ergebnis das Töten sogar der eigenen Kinder legalisiert, hätte Bankrott erklärt und wäre auf der kippenden Bahn“, stellte auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand am Freitag in der deutschen Tageszeitung „Welt“ fest.

Petition an den Belgischen König stößt auf große Unterstützung

Die Petition wurde unter anderem vom Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), unterzeichnet. „Die vorgesehene Tötungserlaubnis ist weder mit einem Sozialstaat, der Hilfe zum Leben leisten solle, noch mit einem Rechtsstaat vereinbar, weil Tötung immer die Würde des Menschen verletzt“, erklärte er gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. In einem Brief an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich Steeb vor über einem Jahr dafür eingesetzt, grundsätzlich immer für das Leben einzutreten und deshalb neben der aktiven Sterbehilfe auch die Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten. Ein weiterer deutscher Unterzeichner der Petition ist der Präsident der Internationalen Konferenz Bekennender Gemeinschaften, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg). Er befürchtet eine negative Signalwirkung für ganz Europa: „Belgien verabschiedet sich mit diesem Beschluss von den gemeinsamen humanitären und christlichen Werten. Einer Kultur des Tötens sterbenskranker Kinder muss deutlich entgegengetreten werden.“

ALfA: Sterbebegleitung statt Sterbehilfe

Die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), die Ärztin Claudia Kaminski (Köln), erklärte auf idea-Anfrage: „Wenn wir uns dafür einsetzen, lebensverkürzend erkrankte Kinder und ihre Angehörige auf bestmögliche Weise durch qualitativ hochwertige Palliativpflege zu begleiten, leisten wir den Familien ein viel größeren Dienst als mit einer gesetzlich legitimierten Sterbehilfe.“ Patienten, die medizinisch umfassend versorgt und menschlich liebevoll betreut werden, äußerten nicht den Wunsch nach aktiver Hilfe zum Sterben, sagte Kaminski, die auch Pressesprecherin der katholischen Hilfsorganisation Malteser ist. Mit 28 Kinder- und Jugendhospizdiensten und ebenso vielen Standorten für Trauerbegleitung gehören die Malteser zu den größten Betreibern von Palliativeinrichtungen für Kinder und Jugendliche in Deutschland.

Kinderhospiz: Kein Kind will sterben

Dass gerade schwersterkrankte Kinder voller Lebensfreude stecken, ist auch die Erfahrung im Kinderhospiz Balthasar in Olpe bei Siegen. In den 15 Jahren seit Gründung der Einrichtung sei es noch nie vorgekommen, dass ein Kind oder Jugendlicher selbst um Beendigung seines Lebens gebeten hätte, so die Pressesprecherin des Hospizes, Nicole Binnewitt, gegenüber idea. „Wir verstehen uns als ein Haus voller Leben und Lachen, in dem eindeutig die Freude am Leben im Vordergrund steht. Oft sind es die Kinder selbst, die ihren Eltern, Angehörigen und uns Begleitenden eine lebensbejahende Haltung vermitteln und ihre Lebensfreude auf ihre Umgebung übertragen.“ Deshalb könne man die Entscheidung des belgischen Parlaments auf keinen Fall nachvollziehen.

Medizinethiker: Schwarzer Tag für Belgien

Der Mannheimer Medizinethiker Prof. Axel W. Bauer sieht die Gefahr, dass aus dem Brüsseler Beschluss eine verfehlte Liberalisierung weiterer Strafgesetze folgen könnte. Schwerstkranke Betroffene und ihre Angehörigen, die das Recht auf aktive Sterbehilfe gar nicht in Anspruch nehmen wollen, könnten sich einem enormen gesellschaftlichen Druck ausgesetzt sehen. „Das Geschenk unseres Leben schließt nicht das Recht ein, getötet zu werden“, so Bauer gegenüber idea. „Wenn heute der eine Weg der aktiven Lebensbeendigung gesetzlich erlaubt ist, dann wird morgen ein weiterer folgen“, befürchtet der Mediziner. In der aktuellen Rechtssprechung sieht er „einen schwarzen Tag für Belgien, mit dunklen Wolken am Horizont auch für Deutschland“.

Es besteht noch eine einzige Chance, das Gesetz zu verhindern: Petition an den belgischen König Philippe, seine Unterschrift zu verweigern:
CitizenGo: Petition an den König der Belgier, das Kindereuthanasiegesetz nicht zu unterschreiben

Sie hätte Euthanasie-Opfer werden können: die vierjährige Jessica wurde mit schwerstem Herzfehler geboren. Sie bittet den König von Belgien, die Unterschrift unter das Kinder-Euthanasiegesetz zu verweigern (engl.)




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