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Bischof Genn gegen Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene

11. Mai 2014 in Deutschland, 48 Lesermeinungen
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Frauen in andere leitende Positionen bringen, für die eine Weihe nicht erforderlich sei, sagte der Münsteraner Bischof.


Münster (kath.net/ KNA)
Der Münsteraner Bischof Felix Genn Genn hat sich gegen die Diakonenweihe für Frauen und gegen die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten ausgesprochen. Über den seit 1998 am 29. April begangenen „Tag der Diakonin“ sei er „nicht glücklich“, sagte Genn am Wochenende in Münster bei der Vollversammlung des Diözesankomitees der Katholiken.

Beim Abendmahl seien nur Männer zugegen gewesen, weshalb das Weiheamt auch nur Männern gespendet werden könne. Freilich sei die Gottesmutter Maria die größte Person in der Kirche, während „die Männer alle versagt haben“, so der Bischof. Genn sprach sich nachdrücklich dafür aus, Frauen in andere leitende Positionen zu bringen, für die eine Weihe nicht erforderlich ist.


Zum Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene sagte der Bischof, das Ehesakrament symbolisiere ebenso wie die Eucharistie den „unauflöslichen Bund und die Treue Gottes zu seiner Kirche“. Die Ehe zeige damit, was Kirche sei. Wenn sich Eheleute trennten, sei dies nicht mehr gegeben, sagte Genn. Er sprach von der Möglichkeit einer „geistlichen Kommunion“.

Der Bischof betonte, wiederverheiratete Geschiedene seien weiterhin volle Mitglieder der Kirche, sie könnten sich in Pfarreiräten oder als Lektoren engagieren. Auch das kirchliche Arbeitsrecht müsse ihnen eine Weiterbeschäftigung ermöglichen. Der Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen ist nach Genns Worten „die schwierigste und dornigste Frage der Pastoral“.

Für beide Forderungen hatte sich das Diözesankomitee der Katholiken, die oberste Laienvertretung im Bistum Münster, mit großer Mehrheit ausgesprochen. Genn unterstrich, Differenzen bei bestimmten Fragen müssten Laien und Bischof „aushalten“.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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