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Anglikaner: Beichtgeheimnis bei sexuellem Missbrauch lockern?

7. November 2014 in Chronik, 8 Lesermeinungen
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Debatte in der anglikanischen Kirche in England über eventuelle Lockerung des Beichtgeheimnisses. Wenn sexueller Missbrauch von Kindern eingestanden werde, sollte der Beichtvater die Möglichkeit haben, dies der Polizei zu melden.


London (kath.net/idea) In England ist eine öffentliche Debatte über die Beichte entbrannt. Der anglikanische Erzbischof John Sentamu (York) hat sich dafür ausgesprochen, das Beichtgeheimnis in bestimmten Fällen zu lockern. Wenn sexueller Missbrauch von Kindern eingestanden werde, sollte der Beichtvater die Möglichkeit haben, dies der Polizei zu melden.

Dagegen erhebt der katholische Kirchenhistoriker John Cornwell (Cambridge) Bedenken, wie die Londoner Zeitung „The Times“ berichtet. Denn Täter würden erst gar nicht zur Beichte gehen, wenn sie mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssten. Cornwell – selbst Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester – schlägt stattdessen vor, Tätern die Freisprechung von ihren Sünden zu verweigern, wenn sie sich nicht der Polizei stellen wollen. Diese Möglichkeit lässt sich biblisch begründen. In Johannes 20,23 sagt Jesus zu seinen Jüngern: „Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert.“ Eine ähnliche Aussage findet sich in Matthäus 18,18: „Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein.“


Anglikaner verging sich 50 Jahre lang an Kindern

Die Diskussion ist durch den Fall des früheren Bildungsdezernenten der anglikanischen „Kirche von England“ und Dekans der Kathedrale von Manchester, Robert Waddington, neu entbrannt. Der 2007 verstorbene Kirchenmann soll sich 50 Jahre lang an Schülern und Chorknaben in England und Australien vergangen haben. Seine Taten wurden offenbar vom früheren Erzbischof von York, Lord Hope, verschwiegen, wie eine Untersuchung ans Licht brachte. Er legte jetzt seinen Titel als „Ehrenbischof“ nieder. Hopes Nachfolger Sentamu bezeichnete die Tatenlosigkeit der Kirche als eine „Schande“. Lord Hope war von 1995 bis 2005 Erzbischof von York. Im vorigen Jahr beschuldigte ihn die „Times“ der Untätigkeit im Fall Waddington. Dadurch habe er Kinder gefährdet.

Deutschland: Bischöfin trat zurück

In Deutschland ereigneten sich die schwersten Fälle sexuellen Missbrauchs in der evangelischen Kirche in den siebziger bis neunziger Jahren in Ahrensburg bei Hamburg. Der frühere Pfarrer Gert-Dietrich Kohl verging sich an Minderjährigen, darunter auch an seinen Stiefsöhnen. Ein Kollege soll die Taten gedeckt und selbst intime Beziehungen zu Jugendlichen unterhalten haben. Die Vorfälle kamen 2010 ans Licht, doch schon 1999 sollen kirchenleitende Personen informiert gewesen sein. Die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen trat im Juli 2010 zurück, weil ihre Glaubwürdigkeit angezweifelt wurde.


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Lesermeinungen

 Der Nürnberger 10. November 2014 

Äähmmm

will sich die Anglikanische Kirche selbstauflösen? Oder wollen die der Queen an den Kragen?


0
 
 speedy 8. November 2014 
 

gibt es tatsächlich das beichte Sakrament bei den Anglikanern?


0
 
 bellis 7. November 2014 

Gott ist gerecht - keiner entkommt der verdienten Strafe

Die Beichte ist gekoppelt an die Erlösung in der Taufe. Ohne Beichte bleibt NIEMAND in der Taufgnade. In der Beichte bekenne ich meine Sünden nicht dem Priester, sondern dem Erlöser. Der Hl. Johannes Nepomuk ist für das Beichtgeheimnis in den Tod gegangen. Das zweite, was dann der Polizei gemeldet werden muss, ist sicher die Steuerhinterziehung - Heuchler, nach Gender-Irsinn ist doch Inzest, Pädophilie, Zoophilie alles multi und bunt.


3
 
 maxmichael 7. November 2014 
 

Hände weg vom Beichtgeheimnis!

Die Hl. Beichte ist ein Sakrament der katholischen Kirche und dient dem Seelenheil des reuigen Sünders. Der Beichtende anvertraut dem Priester, der Jesus vertritt, die Verfehlungen. Anstelle des barmherzigen Gottes erteilt der Beichtvater die Lossprechung. In der Seele aber wirkt Jesus selbst und dieser kennt die Seele besser als der arme Sünder selbst. Es ist völlig unplatziert das Beichtgeheimnis zu lockern oder an Bedingungen zu knüpfen, da diese Menschen nur ausgeschlossen würden. Der Beichtstuhl ist schon mal ein guter Weg der Bekehrung. Herrscht im Himmel nicht mehr Freude über einen Sünder, der umkehrt, als über 100 Gerechte, die es nicht nötig hätten umzukehren? Oder ist diese Aufweichung des Beichtgeheimnisses ein Angriff auf das heilige Sakrament selbst? Also, Hände weg vom Beichtgeheimnis!


5
 
 Theodor69 7. November 2014 
 

Völlig verrückt?

Was soll den das bringen? Ich sehe keinen einzigen (!) Vorteil darin! Die Idee ist, dass man auf diese Weise Pädophile aus dem Verkehr ziehen könnte. Doch welcher Pädophile geht dann - unter diesen Möglichkeiten - zur Beichte? Das Resultat: Der Pädophile vertraut sich niemandem an (der ihm helfen kann) und kann seine schwere Sünde nicht loswerden! - Tolle Idee!


6
 
 pjka 7. November 2014 

Schulung und Begleitung der Beichtväter

Vielleicht könnte man die Beichtväter entsprechend vorbereiten. Eine Beichte ist sowieso nur bei echter Reue gültig. Ein wirklich reuiger Täter versucht das ihm Mögliche zu tun um die Folgen der Tat zu mildern. Dazu gehört auch der Vorsatz, zukünftige Verfehlungen zu vermeiden. Bei Mißbrauch wäre das vermutlich die Selbstanzeige sowie die Inanspruchnahme professioneller Hilfe.
In den genannten Fällen bezweifle ich, daß die Täter das gebeichtet haben - wenn sie überhaupt zur Beichte gingen.
Insofern ist es überfällig, daß die Bischöfe sich mehr um die regelmäßige Beichte ihrer Gläubigen bemühen. Ein Priester der nicht regelmäßig beichtet hat wesentliche Aspekte des Katholizismus sowieso nicht verstanden.


3
 
 Fides Mariae 7. November 2014 
 

Totaler Schwachsinn...

... eine Aufweichung des Beichtgeheimnisses auch nur zu diskutieren. Mich wundert, dass erst ein Kirchenhistoriker kommen muss, um das offensichtliche vorzuschlagen - keine Lossprechung ohne Selbstanzeige. Klar.


9
 
 SpatzInDerHand 7. November 2014 

So???? Sollen wir dann in Zukunft auch die Schweigepflicht für Rechtsanwälte lockern???

Ich finde: Es muss auch einen geschützten Gesprächsraum geben, wo sich Verbrecher aussprechen können. Nur so ist es möglich, ihnen gut zuzureden und sie zur Umkehr und zum Aufsichnehmen der gerechten Strafe zu motivieren. Es wird ja hoffentlich niemand einem Beichtenden mit einem solchen Sündenregister einfach sagen: Macht nix, dir wird verziehen. JEDEM Beichtehörenden (egal in welcher Konfession) stehen ja wohl die Haare zu Berge, wenn ihm sowas berichtet wird!


9
 

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