![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Kritik an deutschen Bischöfen: Unbarmherzig bei der Kirchensteuer7. November 2014 in Deutschland, 35 Lesermeinungen Mit dem Argument der Barmherzigkeit treten deutsche Bischöfe für eine Zulassung der geschiedenen Wiederverheirateten zur Kommunion ein. Gleichzeitig seien sie unbarmherzig gegen jene, die formal aus der Kirche austreten, kritisiert Sandro Magister Berlin (kath.net/CNA/jg) Beide Fälle stünden im Widerspruch zur Lehre der Kirche. Zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene dürfen die Kommunion nicht empfangen, wenn eine gültige kirchliche Ehe besteht. Die neue Verbindung bedeutet einen Ehebruch. Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte hat am 13. März 2006 erklärt, der rechtlich-administrative Akt des Abfalls von der Kirche kann aus sich nicht einen formalen Akt des Glaubensabfalls in dem vom CIC (Codex Iuris Canonici, Anm.) verstandenen Sinn konstituieren, weil der Wille zum Verbleiben in der Glaubensgemeinschaft bestehen bleiben könnte. Es sei also möglich, formal den Kirchenaustritt vor einer weltlichen Behörde zu erklären, der inneren Haltung und den sonstigen äußeren Akten nach aber in der Gemeinschaft der Kirche zu bleiben. Mit einem Dekret der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) vom 20. September 2012 werden diese Personen von den Sakramenten der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung (außer in Todesgefahr) ausgeschlossen. Es ist ihnen weiters nicht erlaubt, Aufgaben in der Kirche zu übernehmen, Tauf- oder Firmpate zu werden oder für den Pfarrgemeinderat zu kandidieren. Kritiker bezeichnen die Haltung der deutschen Bischöfe als heuchlerisch. Der Zusammenschluss papsttreuer Vereinigungen weist darauf hin, dass es möglich sei, eine Reihe von Irrlehren zu verbreiten, nach Ansicht der DBK aber trotzdem nicht von den Sakramenten ausgeschlossen zu sein. Wer nicht bereit sei, die Kirchensteuer zu zahlen, werde mit der vollen Härte der Sanktionen belegt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKirchensteuer
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |