Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  3. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  4. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  5. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  6. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  7. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  8. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  9. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  10. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  11. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  12. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  13. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  14. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert
  15. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’

Expertin: Parlament soll Fortpflanzungsmedizingesetz korrigieren

12. Dezember 2014 in Österreich, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bioethikkommissions-Mitglied Merckens erneuert zentrale Kritikpunkte zu geplanter Freigabe von PID und Eizellspende - Viele Aspekte im Gesetzesentwurf "schlichtweg nicht genügend beachtet"


Salzburg (kath.net/KAP) Österreichs Parlamentarier dürfen das geplante neue Fortpflanzungsmedizingesetz nicht einfach "durchwinken", sondern sollen Position beziehen und die Novelle korrigieren. Das fordert die Juristin und kirchliche Bioethik-Expertin Stephanie Merckens. In einem Gastkommentar für die "Salzburger Nachrichten" erneuerte sie am Mittwoch zentrale Kritikpunkte etwa zur geplanten Freigabe von Präimplantationsdiagnostik (PID) und Eizellspende. Nach dem Beschluss des Gesetzesentwurfs durch den Ministerrat am Mittwoch sieht Merckens - sie ist auch Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt - jetzt die Nationalratsabgeordneten in der Pflicht: "Es liegt nun an unseren Volksvertretern: Verantwortungsvolle, erfolgreiche parlamentarische Politik winkt nicht durch, sie bezieht Position und korrigiert."

Der "im Eilverfahren vorgelegte" Entwurf enthalte viele "Tücken", so Merckens. Wesentliche Aspekte wie das Kindeswohl, die Vermeidung übrigbleibender Embryonen, aber auch massive Interessenskonflikte etwa bei der Aufklärung oder dem PID-Ausschuss würden durch den Entwurf "schlichtweg nicht genügend beachtet". Der vorgeschlagene Gesetzestext verabschiede sich von wesentlichen Grundsätzen des bisherigen Fortpflanzungsrechts und "wirft mehr Fragen auf als er beantwortet", kritisierte die Expertin. Und auch der von vielen Gesetzesbefürworter als Argument vorgebrachte rechtliche Handlungsbedarf bis zum Jahresende 2014 bestehe nur "in sehr geringem Maß", erinnerte Merckens: "Das viel zitierte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs verlangt keine allgemeine Öffnung der IVF (In-Vitro-Fertilisation) für lesbische Paare, sondern nur eine Korrektur der Beschränkung der Fremdsamenspende in vivo."


Jede Schwangerschaft birgt Risiken

Im Detail erneuerte Merckens die Kritikpunkte zu Eizellspende und PID. Bei letzterer etwa sei "die intendierte Beschränkung auf halben Weg stecken geblieben". In den Fokus nahm die Expertin dazu vor allem die Probleme rund um die laut Regierungsvorlage vorgesehene beschränkte Freigabe der PID bei "unerklärter Unfruchtbarkeit".

Die Ursachen für "unerklärte Unfruchtbarkeit" seien vielschichtig und können jedes Mal andere sein; anders als bei PID wegen einer möglichen Übertragung einer schweren Erbkrankheit durch die Eltern, wüssten Mediziner bei der Indikation "unerklärter Unfruchtbarkeit" also auch nicht, wonach sie im Rahmen der PID genau suchen müssen. Merckens: "Daher werden auch möglichst viele Eizellen befruchtet und umfassend angeschaut, um den fittesten Embryo unter ihnen auszuwählen. Die übrigen verkümmern." PID wegen "unerklärter Unfruchtbarkeit" lasse sich daher nicht beschränken "und fördert immer mehr Information zu Tage, als man erlaubter Weise wissen darf", kritisierte die Juristin, die für ihre Ablehnung der PID auch noch zwei weitere Argumente anführte: So sei wissenschaftlich nicht belegt, dass diese Methode tatsächlich erfolgreich zu mehr Schwangerschaften führt. Außerdem bevorzuge sie ungerechtfertigter Weise die künstliche Befruchtung, weil jede Schwangerschaft - egal ob künstlich, unterstützt oder natürlich empfangen - das Risiko einer unerklärten Fehlgeburt oder eines Kindes mit neu entstandenem genetischen Defekt berge, so Merckens: "Es wird daher nicht lange dauern, bis man rechtlich die IVF für alle Frauen einfordern wird, um ihnen die PID zur 'Überprüfung der Herbeiführung einer Schwangerschaft' zu ermöglichen. Wenn man also schon nicht wie ich bereit ist, die PID dem Grunde nach abzulehnen, weil sie nie zu Therapie der Krankheit, sondern immer nur zur Selektion des Kranken führt, dann muss man sich doch Gedanken machen, wie weit man sie zulässt und eine Zulassung bei unerklärter Unfruchtbarkeit ablehnen."

Eizellspende aus Gesetz nehmen

Zur geplanten Ermöglichung von Eizellspenden empfahl Merckens "dringend", die Eizellspende "aus dem Entwurf zu nehmen und einer tiefergreifenden Auseinandersetzung zuzuführen". Es bestehe hier auch rechtlich "überhaupt kein Grund zur Eile". Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe das Verbot der Eizellspende gerade bestätigt und aufgetragen, sich laufend mit den Bedenken und Entwicklungen in diesem Bereich auseinanderzusetzen, erklärte die Bioethik-Expertin: "Gerade diese Auseinandersetzung hat aber nicht stattgefunden, könnte aber beweisen, dass die Bedenken aus 1999 weiter aktuell, ja sogar bestätigt sind."

Ein "höchst kurzsichtiges Verständnis von Antidiskriminierung" sieht Merckens zudem hinter der Forderung nach Einführung der Eizellspende wegen einer Gleichbehandlung zur Samenspende. Die Eizellspende sei mit wesentlich höheren gesundheitlichen, psychosozialen und Missbrauchs-Risiken für alle Beteiligten verbunden, erinnerte die Expertin. Eine Ungleichbehandlung zur Samenspende sei daher "nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar geboten".

Copyright 2014 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 gebsy 12. Dezember 2014 

Gesetze & Novellen,

welche dem christlichen Glauben widersprechen, sind eine Herausforderung an die Pastoral & Verkündigung: Im Gewissen gebildete Christen sind gegen Verführungen "immun" und beten für die Verführten & Verführer ...


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bioethik

  1. Euthanasie an Kindern 1-12 Jahre. Die Schranken fallen
  2. Französische Nationalversammlung stimmt für neues Bioethikgesetz – „So sterben Zivilisationen“
  3. Pariser Erzbischof Aupetit nennt Humanae Vitae eine „Prophetie“
  4. Japan: Chimären sollen bis zu Geburt heranwachsen
  5. Bischof Fürst: Präna-Test lässt Druck auf die Eltern steigen
  6. Schweizer Parlamentarier lehnen Legalisierung der Eizellspende ab
  7. Genom-Editing: Weltweite Empörung über gentechnisch veränderte Babys
  8. "Kritik der Medien und vieler Wissenschaftler unglaubwürdig"
  9. "Schockierender Verstoß gegen die Menschenrechte"
  10. Ethikerin: Keimbahneingriff für Forschung ein Schlag ins Gesicht






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  4. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  5. Roma locuta - causa (non) finita?
  6. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  7. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  8. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  9. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  10. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  11. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  12. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  13. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  14. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  15. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz