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Kardinal Cordes: Hier irrt Kardinal Kasper

2. Februar 2015 in Weltkirche, 84 Lesermeinungen
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Kurienkardinal: Entgegen Kaspers Behauptung ist wiederverheirateten Geschiedenen die Geistige Kommunion erlaubt. Leseprobe aus Kardinal Cordes Büchlein "Geistige Kommunion".


Vatikan (kath.net) Den offenen Vorwurf der Häresie macht der als höchst besonnen geltende Kardinal Paul Josef Cordes (Foto) freimütig seinem Mitbruder Kardinal Walter Kasper in einer Schrift, die sich aus vielen Gründen zu lesen lohnt. Hier ein Auszug:

Seit der Ankündigung der außerordentlichen Bischofssynode über Ehe und Familie im Februar 2014 bewegte die Frage die Gemüter, ob wiederverheiratete Geschiedene zum Empfang der Eucharistie zuzulassen wären oder nicht. Kardinal Walter Kasper war vom Papst beauftragt worden, seine Sicht der anstehenden Problematik darzulegen. Dabei nutzte er ein ausführliches Doppelreferat, um seine schon oft dargelegten Argumente für ein mögliches „Schlupfloch der Barmherzigkeit“ zwar in Frageform vorzutragen, in der aber durchgängig der Wille zu erkennen war, an den bislang gültigen Rechtsnormen für den Kommunionempfang zu rütteln. Einige Väter erinnerten danach daran, dass das Wort des Evangeliums selbst ein fundamentales Hindernis gegen die Zulassung dieser Christen zum Empfang der Eucharistie sei. Der Herr lehrt ja in der Bergpredigt: „Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus, und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch“ (Mt 5,32). Der Vorstoß Kardinal Kaspers nötige demnach der Kirche eine Quadratur des Kreises auf. Er übersteige aber auch die Autorität aller geweihten Hirten, die schließlich an die Heilige Schrift gebunden sind.


Ohne Zweifel ist den wiederverheirateten Geschiedenen gerade heute die kirchliche Aufmerksamkeit zuzuwenden; ihre stark gewachsene Zahl gebietet den Seelsorgern, diesen Gliedern der Gemeinde besondere Sorge und Anteilnahme zu zeigen. Da es Kardinal Kasper war, dem das Aufzeigen der theologischen Grundkategorien für die anstehende Thematik oblag, konnte ich nach den Überlegungen der „Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“ in Würzburg in den Jahren 1972 bis 1975 (wo das „Schlupfloch der Barmherzigkeit“ schon zu einem geflügelten Wort wurde), nach Bischof Kaspers Hirtenbrief von 1993 und den Ausführungen seiner Publikation „Barmherzigkeit“ (2012) einen neuen Vorstoß erwarten, wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zum Empfang der Eucharistie zu ermöglichen.

Ich bereitete mich darum auf eine Stellungnahme vor und wies gleich nach seinem Referat auf das oben zitierte Wort Jesu aus der „Bergpredigt“ hin. Dann erinnerte ich an eine Möglichkeit der Christus-Begegnung, die den wiederverheirateten Geschieden offen stände und über Jahrhunderte den Glaubenden Trost und Nahrung für ihre Gottverbundenheit gewesen war: die Geistige Kommunion. Sie sei nur an das innere Begehren des Herzens gebunden. Gerade die Tatsache, dass solcher Form der Vereinigung mit dem Herrn keinerlei kirchenrechtliche Barriere im Weg stehe, gäbe ihr für unsern Kontext hohes Gewicht. Sein Kommentar lautete knapp und schlicht: Wer zum sakramental-zeichenhaften Empfang der Eucharistie nicht zuzulassen wäre, der sei auch unwürdig für die Geistige Kommunion.

Doch hier irrt der Theologe Kasper. Denn kirchliches Recht, das in unserm Falle die Zulassung zur Kommunion verweigert, und andererseits die geistliche Verfasstheit des Herzens – das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das Recht und auch das Recht der Kirche kann nicht über die seelische Situation des Menschen befinden und nimmt dies auch nie in Anspruch. In der undifferenzierten Gleichsetzung des „Außen“ mit dem „Innen“ des Menschen liegt aber der Pferdefuß von Kardinal Kaspers Behauptung. Sie widerspricht also nicht nur dem Kirchenrecht, sondern auch verbindlichen Aussagen der Päpste. So sagte Papst Benedikt XVI. am 2. Juni 2012 in Mailand: „Sehr wichtig ist es auch, dass die wiederverheirateten Geschiedenen spüren, dass die Eucharistie wahr ist, dass sie an ihr Anteil haben, wenn sie wirklich in Gemeinschaft mit dem Leib Christi treten. Auch ohne den »leiblichen« Empfang des Sakraments können wir mit Christus in seinem Leib geistlich vereint sein. Das zu verstehen zu geben, ist wichtig. Dass sie tatsächlich einen Weg finden, ein Leben des Glaubens zu führen, mit dem Wort Gottes, mit der Gemeinschaft der Kirche, und dass sie sehen, dass ihr Leiden ein Geschenk an die Kirche ist, weil sie so allen dienen, auch um die Stabilität der Liebe, der Ehe zu verteidigen; und dass dieses Leiden nicht nur eine körperliche und psychische Qual ist, sondern auch ein Leiden in der Kirchengemeinschaft für die großen Werte unseres Glaubens.“ – Papst Benedikts Wort und das Kirchenrecht empfehlen also mit Nachdruck weitere Überlegungen zu dieser Form der Begegnung mit dem Herrn – nicht zuletzt, weil die Schlussformulierung der Außerordentliche Bischofssynode den Eindruck macht, dass Kardinal Kaspers irrige Theologie unter Synodalen einige Anhänger gefunden habe.

kath.net-Buchtipp:
Paul Josef Cardinal Cordes
GEISTIGE KOMMUNION
Befreit vom Staub der Jahrhunderte
fe-medien-Verlag
48 Seiten
ISBN 978-3863571085
Preis 2,- Euro

Bestellmöglichkeit:
Für Bestellungen aus Österreich und Deutschland: [email protected]

Für Bestellungen aus der Schweiz: [email protected]

Alle Bücher und Medien können direkt bei KATH.NET in Zusammenarbeit mit der Buchhandlung Christlicher Medienversand Christoph Hurnaus (Auslieferung Österreich und Deutschland) und dem RAPHAEL Buchversand (Auslieferung Schweiz) bestellt werden. Es werden die anteiligen Portokosten dazugerechnet. Die Bestellungen werden in den jeweiligen Ländern (A, D, CH) aufgegeben, dadurch entstehen nur Inlandsportokosten.

Foto Kardinal Cordes: © kath.net/Paul Badde


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Lesermeinungen

  10. Februar 2015 
 

Bentheim

Das Entscheidende ist doch, dass die geistliche Kommunion nicht gespendet wird, es sich dabei also um kein Sakrament handelt.

Papst Johannes Paul II und infolge Papst Benedikt XVI emeritus haben immer hervorgehoben, dass WvG Katholiken zur Kirche gehören und die Kirche sich diesen Menschen zuwenden muss.

Dass heißt aber nicht, dass darum das bindende Wort Jesu Christi aufgehoben ist. Die geistliche Kommunion kann nur als pastorale Hilfe verstanden werden.

Bezüglich Erkenntnis und ihrer Vermittlung durch das subjektive Erkenntnisvermögen möchte ich auf John Henry Kardinal Newman und der Beschreibung seines Glaubensweges in der 'Apologia pro vita sua sua' verweisen. Kardinal Neman spricht hier von der Geschichte - Entwicklung - seiner religiösen Überzeugung. Herausgehoben wird dabei das eigene Gewissen, von dem wir uns nicht dispensieren können.

Das Thema ist zudem, wie Sie wissen, verwickelt, denn wir wissen ja darum, irren zu können.


0
 
 Bentheim 10. Februar 2015 
 

Suarez

Hinsichtlich der Seelsorge natürlich. Aber rec. et poen.17 wird durch fam. cons.84 nicht aufgehoben. BEIDE kommen von Papst JPII.
Leider nur kurz, ich muss zur Arbeit, bzw. Terminen.


1
 
  10. Februar 2015 
 

Bentheim - Erlauben Sie mir noch eine Nachbemerkung

Nein, allein der Verweis auf Reconciliatio et poenitentia 17, greift zu kurz.

In Familiaris consortio Nr. 84 hebt Papst Johannes Paul II hervor: "Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat"

Desweiteren heißt es: "Zusammen mit der Synode möchte ich die Hirten und die ganze Gemeinschaft der Gläubigen herzlich ermahnen, den Geschiedenen in fürsorglicher Liebe beizustehen, damit sie sich nichts als von der Kirche getrennt betrachten"

Das müssen wir Ernst nehmen, verehrter Bentheim, insbesondere vor dem Hintergrund dessen, was Jesus Christus (Mt 23,3 und Mt 23,13) uns aufgetragen hat.

Mit Wunder war das Mysterium gemeint. Das Eucharistische Wunder ist gesichert - insofern bedarf es zu meiner Aussage der Korrektur - nur eben sagt das nicht, dass jeder, der zur Kommunion geht, auch zum Empfang würdig ist.


0
 
  9. Februar 2015 
 

Glauben sie pro forma an Wunder oder ist es ihnen darum ernst?

"Dass Gott diesen Fall anders beurteilen kann, weil bei ihm nichts unmöglich sei, bestreiten wir nicht. Das legitimiert uns aber keineswegs, auch anders zu urteilen als es die Hl.Schrift kundtut. Wo kämen wir andernfalls mit einem solchen relativierenden Prinzip hin?"

"Warum immer wieder die Frage nach der aufgegebenen Gemeinschaft mit Gott? Warum ein ganzes Posting über Wunder, was jeder Schüler schon weiß?"

Eine Bemerkung scheint mir angesichts Ihrer dunklen Andeutungen notwendig: Ich bin seit Jahrzehnten glücklich verheiratet und werde meiner Frau bis zu meinem Lebensende treu sein. Ich halte die Krise der Ehe und damit der Familie in unserer Gesellschaft für eine ernste Gefahr und würde schon von daher keinem Relativismus das Wort reden. Gleichwohl sehe ich aber auch die Tragik einiger Schicksale und versuche mich ihnen in Demut ohne richtende Arroganz anzunähern. Das Wort Jesu Christi bleibt trotz der Tragik bindend und es würde mir nie einfallen, dies infrage zu stellen.


2
 
  9. Februar 2015 
 

Bentheim (III)

"Suarez tut aber so, als sei in dem konkreten Fall das Kommen der Wunderwirkung bereits gesichert."

Wo schreibe ich das?

Im Gegenteil, ich habe betont, wie übrigens Kardinal Cordes auch, dass wir nicht über dieses "Innen" des Menschen urteilen können, das kann nur Gott und ich halte es für vermessen und pharisäerhaft, wenn man sich dieses Urteil anmaßt. Das heißt aber eben genau nicht, dass die Kirche den Menschen von der Sünde freispricht, sondern in der geistlichen Kommunion findet die Tragik ihren Ausdruck.

Hätte ich auch nur ansatzweise behaupten wollen, dass diese Wunderwirkung gesichert ist - übrigens ein absurdes Paradox, weil es dann kein Wunder mehr wäre -, dann hätte ich notwendig für die Zulassung WvG zur Kommunion eintreten müssen.

Eben weil uns dieses Urteil unmöglich ist, kann sich die Kirche nicht an die Stelle Gottes setzen, sondern muss dem Worte gehorsam bleiben und kann eben das Sakrament der Kommunion nicht spenden.


2
 
  9. Februar 2015 
 

Bentheim (II)

...und von der modernen Erkenntnistheorie her gesichert.

Sie unterstellen mir die Auffassung, dass die zeitbedingte Erkenntnis mit Objektivität zusammenfällt. Genau das ist aber falsch.

Wahrheit ist unabhängig davon, ob sie subjektiv in einem Zeitmoment erkannt wird. Ein Mensch kann etwas in einer bestimmten Zeit nicht erkennen, obwohl es objektiv da ist, also Sein hat. Sonst gäbe es keinen Irrtum.

Und nur weil es eine Subjekt Objekt Relation gibt, ist damit eine objektivierbare Wahrheit nicht von vorneherein auszuschließen. Sie sind da mit ihren erkenntnisheoretischen Annahmen nicht auf dem Stand heutiger Diskussion. Denn schon die Reflexion über Erkenntnis ist ja selbst ein Erkenntnisakt. Es kommt darauf an, wie die Vermittlung gedacht ist.

Offenbarung geht über diese - irdische Vermittlung - hinaus, daher sprechen wir ja nun auch von Glauben und nicht von Wissen. Es handelt sich um eine andere Form der Gewissheit als die, die wir über unsere Sinneserfahrung haben.


1
 
  9. Februar 2015 
 

Bentheim (I)

Nach Ihren Ausführungen hätten die letzten 3 Päpste relativistische Positionen vertreten! Ich verweise hier nochmals auf Familiaris consortio Nummer 84 und auf das, was Papst Benedikt XVI. emeritus dazu geschrieben hat.

Sie unterstellen mir einen Mangel an Logik, indem Sie das, was ich schrieb, uminterpretieren.

Gradualität von Erkenntnis besagt nicht, dass es keine objektive Wahrheit gäbe, sondern dass wir uns in einem immerwährenden Prozeß der Wahrheit annähern. Es gibt aber auch Wahrheit, die wir mit unserem Intellekt nicht vollständig durchdringen können, sondern die uns nur als Mysterium zugänglich ist.

Es gehört übrigens zum Wesen von Wahrheit, dass sie eine vermittelte ist. Nur in Gott selbst ist Wahrheit unvermittelt. Hier liegt unser beider Differenz.

Sie hätten umgekehrt das Problem den Glaubens-Irrtum zu erklären. Es dürfte ihn dann gar nicht geben. Dass unser Erkennen immer vom Erkenntnisvermögen des Einzelnen abhängt, ist übrigens wissenschaftlich...


1
 
 Bentheim 9. Februar 2015 
 

Klaffer

Die für Glaubende objektive Aussage, dass das Band einer Gemeinschaft zwischen Gott und dem Sünder aufgegeben ist, der sich nicht vorübergehend, sondern im geplanten Dauerzustand der Todsünde hingeben will, versucht Suarez in immer wieder neuen Anläufen, aber nicht neuen Argumenten zu bestreiten. Dass Gott diesen Fall anders beurteilen kann, weil bei ihm nichts unmöglich sei, bestreiten wir nicht. Das legitimiert uns aber keineswegs, auch anders zu urteilen als es die Hl.Schrift kundtut. Wo kämen wir andernfalls mit einem solchen relativierenden Prinzip hin? Dass Gott Wunder wirken kann, bestreiten wir ebenfalls nicht. Suarez tut aber so, als sei in dem konkreten Fall das Kommen der Wunderwirkung bereits gesichert. Menschlich verständlich ist das, aber nicht verbindlich, meine ich.


1
 
 Bentheim 9. Februar 2015 
 

Suarez (III)

vermittelt wäre, von diesem subjektiven Erkenntnisvermögen abhängig wäre und damit relativiert würde. Wenn umgekehrt ich Ihnen das 2014 während des energischen Kampfes gegen den Relativismus vorgelegt hätte, Sie wären intellektuell explodiert. Der Suarez 2015 ist ein völlig anderer. Der Grund dafür ist nicht allein sachimmanent zu ermitteln.
4) „Die Rede von der Gradualität ist aber nur dann sinnvoll, wenn das Erkennen vom je einzelnen Vermögen abhängt“. Mit diesem Satz schränken Sie die Wirkung der Gradualität wieder ein. Es kann also sein, dass die von Ihnen propagierte Vermittlung der Objektivität durch das subjektive Erkenntnisvermögen doch nicht immer zustande kommt. Denn die Wirkung der Gradualität kann abhängig sein vom je einzelnen Erkenntnisvermögen — nunmehr Ihr 2.Relativismus. Sie wollten aber mit der Gradualität Ihren 1.Relativismus liquidieren. Das gelang nicht, und Sie handelten sich zusätzlich einen weiteren Relativismus ein.


1
 
 Bentheim 9. Februar 2015 
 

SUAREZ (II)

Warum überhaupt fühlten Sie sich in dieser Frage angesprochen und distanzierten sich, obwohl ich aus einem Gespräch erzählte? Warum immer wieder die Frage nach der aufgegebenen Gemeinschaft mit Gott? Warum ein ganzes Posting über Wunder, was jeder Schüler schon weiß? Warum der überflüssige Schlusssatz: „Die Katholische Kirche glaubt auch an Wunder, weil eben Gott alles(!) möglich ist. Das ist uns offenbart, verehrter Bentheim!“ Warum der untaugliche Versuch, im Folgenden Relativismus zu installieren?
3) "Durch das subjektive Erkenntnisvermögen vermittelt wäre sie von diesem unserem subjektiven Erkenntnisvermögen abhängig. " “Nein, sondern es gibt eine Gradualität der Erkenntnis, das ist übrigens auch geltende Lehre der Kirche..“
Die Gradualität, nur eine Eigenschaft der Erkenntnis, kann doch niemals die relativierende Vermittlungsbeziehung der gesamten Erkenntnis zur Objektivität aufheben: Sie hebt nicht auf, dass die Objektivität, sofern sie durch das subjektive Erkenntnisvermögen


1
 
 Bentheim 9. Februar 2015 
 

SUAREZ (I)

1) Woher nehmen sie Ihre(!) Gewissheit, dass jemand die Gemeinschaft mit Gott aufgegeben hat? (6.2.)
„Die Lehre der Kirche nennt denjenigen Akt eine Todsünde, durch den ein Mensch bewusst und frei Gott und sein Gesetz sowie den Bund der Liebe, den dieser ihm anbietet, zurückweist, indem er es vorzieht, sich selbst zuzuwenden oder irgendeiner geschaffenen und endlichen Wirklichkeit, irgendeiner Sache, die im Widerspruch zum göttlichen Willen steht.“ (Reconciliatio et poenitentia, 17)
2)„Ich würde einer Theologie ad hominem das Wort reden, wenn ich eine Zulassung der WvG zur Kommunion befürwortete, was ich aber an keiner Stelle getan habe.“
Nein. Wenn Sie noch über Kasper hinausgingen und bedingungslos für WvG die sakramentale Kommunion befürworteten, wäre das keineswegs eine Theologie ad hominem, es wäre überhaupt keine Theologie, sondern eine Haeresiologie. Jede Theologie- Konstruktion zugunsten eines Menschen ist theologia ad hominem.


1
 
  7. Februar 2015 
 

@Klaffer - Nein, das ist kein Relativismus

Solange man in einem mathematischen System sich bewegt, gibt es keinen Relativismus. Im Dezimalsystem ergibt 3 x 3 immer 9 und nicht 8 oder 10. Verlässt man dieses System ändert sich auch die Fragestellung. Sie kann ganz unsinnig werden oder aber ein anderes Ergebnis zeitigen.

Ein Kamel passt auch nicht durch ein Nadelöhr, darum fragten ja die Jünger Jesus, wer dann noch gerettet werde könne, worauf Jesus antwortet, dass das, was dem Menschen unmöglich ist, Gott möglich ist.

Gemeint sind hier aber nicht systemimmanente Wahrheiten, wie in der Mathematik oder Physik.

Christlicher Glaube kann durchaus logisch im Sinne sich nicht widersprechender Glaubenssätze sein, nur geht er über das Sichtbare, Beweisbare und durch Versuch verifizierbare hinaus.

Glaubensgewissheit ist eben keine mathematische Gewissheit. Es geht hier um ganz unterschiedliche Horizonte.

Darum bleibt die Kirche ja auch an die Worte Jesu gebunden und kann WvG nicht zur Kommunion zulassen.


6
 
  7. Februar 2015 
 

Relativismus

@Bentheim,
Sie schreiben: Das wäre so, wie wenn jemand nicht weiß, ob 3x3=8 oder 10 ist und dann sagt: Das macht nichts, bei Gott ist nichts unmöglich.
@ Suarez Sie schreiben:
Nach Ihrer Interpretation weiß er also ebenso wenig wie Kardinal Cordes dass 3x3=9 ist?

Es juckt mich und ich muss einfach auf die mathematische Diskussion, was das Ergebnis von 3x3 betrifft, eingehen. Es muss ja auch nicht alles tierisch ernst sein.
Es gibt nicht nur in Fragen des Glaubens/der Theologie einen gewissen Relativismus. Auch das Ergebnis von 3x3 ist nicht so eindeutig, wie man auf den ersten Blick vielleicht glauben mag. Ob 3x3 gleich 9 ergibt, hängt vom Zahlensystem ab, in dem man rechnet. Im Dezimalsystem kommt man auf das Ergebnis 9, aber im Achtersystem oder gar im Binärsystem?


0
 
  7. Februar 2015 
 

Korrektur

Es sollte natürlich heißen:

"Rein physikalisch Betrachtet, lässt sich ein Berg durch einen Menschen nicht versetzen und doch gibt uns Jesus dieses Gleichnis."

Genauso war mir unten ein Additionszeichen statt eines Multiplikationszeichens in den Satz gerutscht.

Leider sind meine Augen nicht mehr so gut und ich überlese solche Fehler schon mal.


3
 
  7. Februar 2015 
 

Bentheim - Die Katholische Kirche glaubt an das Wunder

Mt 21,21 Jesus antwortete ihnen: Amen, das sage ich euch: Wenn ihr Glauben habt und nicht zweifelt, dann werdet ihr nicht nur das vollbringen, was ich mit dem Feigenbaum getan habe; selbst wenn ihr zu diesem Berg sagt: Heb dich empor und stürz dich ins Meer!, wird es geschehen.
Mt 21,22 Und alles, was ihr im Gebet erbittet, werdet ihr erhalten, wenn ihr glaubt.

Rein physikalisch Betrachtet, lässt sich ein Berg durch einen Menschen versetzen und doch gibt uns Jesus dieses Gleichnis.

Mt 19,24 Nochmals sage ich euch: Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Reicher in das Reich Gottes gelangt.
Mt 19,25 Als die Jünger das hörten, erschraken sie sehr und sagten: Wer kann dann noch gerettet werden?
Mt 19,26 Jesus sah sie an und sagte zu ihnen: Für Menschen ist das unmöglich, für Gott aber ist alles möglich.

Die Katholische Kirche glaubt auch an Wunder, weil eben Gott alles(!) möglich ist. Das ist uns offenbart, verehrter Bentheim!


3
 
  6. Februar 2015 
 

Bentheim - Theologie ad hominem

Ich würde einer Theologie ad hominem das Wort reden, wenn ich eine Zulassung der WvG zur Kommunion befürwortete, was ich aber an keiner Stelle getan habe.

"Durch das subjektive Erkenntnisvermögen vermittelt wäre sie von diesem unserem subjektiven Erkenntnisvermögen abhängig. "

Nein, sondern es gibt eine Gradualität der Erkenntnis, das ist übrigens auch geltende Lehre der Kirche. Die Rede von der Gradualität ist aber nur dann sinnvoll, wenn das Erkennen vom je einzelnen Vermögen abhängt.

"Es kann auch keiner wissen, dass bei Ihnen 3+3=9 ist."

Dann könnten Sie es auch von keinem anderen wissen.

"Das wäre so, wie wenn jemand nicht weiß, ob 3x3=8 oder 10 ist und dann sagt: Das macht nichts, bei Gott ist nichts unmöglich."

So habe ich es aber genau nicht gesagt, zumal es hier ja nicht um mathematische Wahrheiten geht, sondern in welchem Verhältnis ein Mensch zu Gott steht. Woher nehmen sie Ihre(!) Gewissheit, dass jemand die Gemeinschaft mit Gott aufgegeben hat?


1
 
 Bentheim 5. Februar 2015 
 

Suarez (IV)

1)Sie liefern keinen Beweis, dass bei Ihnen der von mir kritisierte Relativismus nicht vorliegt.
2)Es kann auch keiner wissen, dass bei Ihnen 3+3=9 ist. Aber so zu formulieren, als hätte ich das auf die von Ihnen genannten Personen bezogen, ist eine beleidigende Unterstellung. Ich beende mit Ihnen diese Diskussion.


1
 
 doda 5. Februar 2015 

communio IV.

Für alle gilt, daß Christus unseren Heilsweg mit Hilfe der Sakramente wünscht in seiner Nachfolge, d.h. gerade auch in der Erfüllung seiner Worte und Gebote. Ein köhärentes Glaubensleben ist unabdingbar.
Die geistige/geistliche Kommunion ist hier ein erster Schritt, der ganze restliche Weg ist für alle Menschen von Christus in der Gemeinschaft des/ der Sakramente gedacht.


4
 
 doda 5. Februar 2015 

communio III.

Ja, wahre katholische Seelsorge muss die Gläubigen zur sakramentalen Gemeinschaft führen.
Deshalb wird sie, wenn sie wahrhaftig ist- in Liebe und Geduld, aber Festigkeit- z.B. wvG dahin führen, schnellstmöglich ihre Lebensumstände zu ordnen, um in sakramentaler Gemeinschaft sein zu können.
Wir verstehen die ökumenischen Gebetstreffen auch als Gemeinschaft im Gebet.
Wahrhaftige katholische Ökumene wünscht, betet und wirkt dahin, das alle den Weg in die sakramentale Gemeinschaft seines Heilsakramentes finden.
Somit ist der Weg über die geistige/geistliche Kommunion ein erster Schritt, in dem ich Ihn anspreche, Ihm sage, daß ich Ihn und Seine Gaben - auch Sakramente- kenne, schätze, begehre....
Das ist viel mehr, als Ihm, wie so viele es tun, den kalten Rücken zu zeigen und noch nicht einmal mehr mit Ihm zu sprechen.
Hier liegt eine seelsorgliche Chance, die Papst Benedikt XVI., Kardinal Cordes und andere, so verstehe ich sie, ergreifen möchten.


4
 
 doda 5. Februar 2015 

communio II.

Mein Erleben und ich denke nicht nur meins, ist doch, das sich Geschiedene in der Mehrzahl vom lebendigen Vollzug ihres Glaubens in einer Gemeinde abgewandt haben, ja häufig schon vor ihrer Traung. Wenn sie ihn jemals hatten.
Ich schreibe das Fakt, nicht als Urteil.
Wahre Seelsorger möchten denjenigen, die sich Gemeinschaft mit Gott in der Kirche wünschen, beistehen.
Denken und Sprechen, auch im Inneren ist geistiges Tun. Ist es Sprechen mit Gott, ist es geistliches Tun, wir nennen es Gebet
Die 'communio', die durch die geistige/geistliche Kommunion entsteht, wenn sie als innere Formulierung eines aufrichtigen! Wunsches verstanden wird, ist eine
Gesprächs g e m e i n s c h a f t. Ich bin mit Christus im Gespräch, ihn teile mich ihm mit, höre auf ihn...ich schaue Ihn an, Er schaut mich an...

Da Christus seine Kirche als Heilsakrament gestiftet hat, wird die Gemeinschaft mit Christus (und unter uns)im Sakrament in ihrer Fülle verwirklicht.


4
 
 doda 5. Februar 2015 

communio I.

Zwar kann ich meine Gedanken nicht so theologisch gefeilt und präzise ausdrücken , wie Sie es beide @Bentheim und @Suarez dankenswerterweise tun , da hier ein offener Kommentarbereich ist, poste ich dennoch meine Gedanken und hoffe verstanden zu werden.
Beten hilft, meine ich heute morgen gemerkt zu haben.
Vielleicht, so kam mir der Gedanke, müsste der Begriff der geistigen/geistlichen Kommunion präzisiert werden, um den 'unterschiedlichen Grad' von Gemeinschaft deutlich zu machen, in den ich durch sie mit Gott und seinem Leib, der Kirche eintrete.

Sie schrieben, @Bentheim (diese) "Communio entsteht doch hier nur befristet und muss schnellstmöglich wieder verlassen werden. Was ist das für eine communio? Wenn ein "im Inneren ausgesprochener Wunsch" entsteht, muss ich den doch nicht gleich mit einem so gehaltvollen Begriff wie communio belegen."


3
 
  5. Februar 2015 
 

Bentheim - Relativismus

Da irren Sie, ich baue keinen Relativismus ein, denn gerade in der Lehre weiß man um das Wirken des Hl.Geistes. Dieser ist keine Schimäre und er unterliegt auch ganz sicher nicht unserem Willen.

Sie gehen mit keinem Wort auf das ein, was sowohl Papst Benedikt XVI. emeritus in dem von mir erwähnten Artikel geschrieben hat. Papst Benedikt emeritus war, nur so zur Erinnerung, hatte eine Professur für Dogmatik und Fundamentaltheologie und gilt als der Fundamentaltheologie heutiger Zeit. Nach Ihrer Interpretation weiß er also ebenso wenig wie Kardinal Cordes dass 3+3=9 ist?

Durch den Verstand vermittelt heißt ja nicht, dass das, was wir erkennen, bloß in unserer Einbildung existiert, sondern dass wir das, was wir durch unsere Sinne und Verstand wahrnehmen, nur mit dem je eigenen Verstand wahrnehmen. Sonst gäbe es ja schlicht keinen Glaubensirrtum.

Mir ging es beider Mt 19,26 doch explizit darum, hervorzuheben, dass Gott immer konkret in seiner Schöpfung wirkt und zwar wie er will.


1
 
 Bentheim 5. Februar 2015 
 

Suarez (II)

Auf diesen Abschnitt von mir antworten Sie mit Matth.19,26: „Bei Gott ist nichts unmöglich.“ Das wäre so, wie wenn jemand nicht weiß, ob 3x3=8 oder 10 ist und dann sagt: Das macht nichts, bei Gott ist nichts unmöglich.
4)„Scholastik ist interessant, nur lässt sich heute nicht mehr bestreiten, dass alle Erkenntnis durch das Subjekt als Träger des Verstandes vermittelt ist.“ Zustimmung, aber für Ihren folgenden Satz fehlt jede Prämisse: „Es gibt also keine Objektivität, die nicht durch das subjektive Erkenntnisvermögen vermittelt wäre.“ Das ist nicht nur logisch unhaltbar, sondern scheitert auch schon am Beispiel der offenbarten Glaubenslehre: Durch das subjektive Erkenntnisvermögen vermittelt wäre sie von diesem unserem subjektiven Erkenntnisvermögen abhängig. Damit bauen Sie einen echten Relativismus ein, den Sie sonst regelmäßig bekämpfen.


3
 
  5. Februar 2015 
 

Bentheim - Schlussbemerkung

"Aus der Annahme, ein zivilrechtlich wiederverheirateter Partner könne von Gott ganz anders beurteilt werden als von uns, kann nicht geschlossen werden, dass er würdig sei für die geistliche Kommunion. Wo wäre dann eigentlich die Grenze der Geltung dieser Annahme?"

Mt 19,25 Als die Jünger das hörten, erschraken sie sehr und sagten: Wer kann dann noch gerettet werden?
Mt 19,26 Jesus sah sie an und sagte zu ihnen: Für Menschen ist das unmöglich, für Gott aber ist alles möglich.

Scholastik ist interessant, nur lässt sich heute nicht mehr bestreiten, dass alle Erkenntnis durch das Subjekt als Träger des Verstandes vermittelt ist. Es gibt also keine Objektivität, die nicht durch das subjektiven Erkenntnisvermögen vermittelt wäre.

Der christliche Glaube trägt dem insofern Rechnung, als er nicht beansprucht, das Geheimnis, das sich mit Gott verbindet, restlos im Rationalen auflösen zu können.

Glaube ist eine transzendente Gewißheit, keine der direkten Anschauung.


1
 
  5. Februar 2015 
 

Bentheim - geistliche Kommunion

Sie verwischen zudem den entscheidenden Unterschied zwischen geistlicher Kommunion und dem Sakrament der Eucharistie. Die "geistliche Kommunion" ist kein Sakrament im eigentlichen Sinne, sie wird ja auch nicht durch einen Priester vollzogen, sondern vom Gläubigen selbst in einer Gewissensprüfung. Insofern kann sie gar nicht mit der Hl. Kommunion als Sakrament gleichgesetzt werden, dies ist auch nicht der Sinn der Aussage von Papst Benedikt sowie Kardinal Cordes im obigen Artikel. Kardinal Cordes weist ja explizit darauf hin: "Denn kirchliches Recht, das in unserm Falle die Zulassung zur Kommunion verweigert, und andererseits die geistliche Verfasstheit des Herzens – das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das Recht und auch das Recht der Kirche kann nicht über die seelische Situation des Menschen befinden und nimmt dies auch nie in Anspruch." Durch die undifferenzierte Gleichsetzung soll eine Situation beschrieben werden, die extrem unbarmherzig erscheint und überwunden werden müsse.


2
 
  5. Februar 2015 
 

Bentheim - objektive und subjektive Gemeinschaft mit Gott / Teil III

"Die Kirche soll für sie beten, ihnen Mut machen, sich ihnen als barmherzige Mutter erweisen und sie so im Glauben und in der Hoffnung stärken.' Hier ist der Pastoral ein wichtiger Auftrag erteilt, der wohl noch nicht genügend ins Leben des kirchlichen Alltags übersetzt ist.Einige Details sind in dem Schreiben selbst angegeben. Dort wird gesagt, dass diese Menschen als Getaufte am Leben der Kirche teilnehmen können, ja dazu verpflichtet sind...Vielleicht müsste man aber auch noch deutlicher herausstellen, was vonseiten der Hirten und der Mitgläubigen geschehen kann, damit sie die Liebe der Kirche wirklich spüren können."

Zur geistlichen Kommunion schreibt Papst Benedikt weiter: "Dass dabei gerade so eine intensive geistliche Kommunion mit dem Herren, mit seinem ganzen Leib, mit der Kirche möglich ist, könnte für diese Menschen eine geistliche Erfahrung sein, die sie stärkt und ihnen hilft."

Nach Ihrem apodiktischen Urteil irrten hier gleich mehrere Päste!


2
 
  5. Februar 2015 
 

Bentheim - objektive und subjektive Gemeinschaft mit Gott / Teil II

In den Gesammelten Schriften Joseph Ratzingers Bd. 4 "Einführung in das Christentum" findet sich der Aufsatz: "Zur Frage nach der Unauflöslichkeit der Ehe - Bemerkungen zum dogmengeschichtlichen Befund und zu seiner gegenwärtigen Bedeutung".

Papst Benedikt XVI. emeritus stellt hier ausführlich die Problematik aus dogmengeschichtlicher(!) Perspektive dar. Er kommt zu dem Befund, dass eine Zulassung zur Eucharistie auf Grund der ewigen Bindung an das Wort Jesu Christi nicht möglich sei. Sieht aber gleichwohl die Problematik tragischer Konstellationen, denen die Kirche gerecht werden müsse. Wörtlich heißt es dort: "Das Apostolische Schreiben 'Familiaris consortio' von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981 ist noch einen Schritt weitergegangen. In Nummer 84 heißt es: 'Zusammen mit der Synode möchte ich die Hirten und die ganze Gemeinschaft der Gläubigen herzlich ermahnen, den Geschiedenen in fürsorglicher Liebe beizustehen, damit sie sich nichts als von der Kirche getrennt betrachten...


1
 
  5. Februar 2015 
 

Bentheim - objektive und subjektive Gemeinschaft mit Gott

Der Auftrag der Kirche ist es, dem verlorenen Schaf nachzugehen, nicht es seinem Schicksal zu überlassen.

Wodurch grenzen Sie konkret eine objektive Gemeinschaft von einer subjektiven Gemeinschaft ab? Ist derjenige der Gott sucht - auch als Sünder - objektiv(!) von der Gemeinschaft mit Gott ausgeschlossen?

Dann müsste die Kirche ihn doch exkommunizieren, denn nur wer exkommuniziert ist, steht außerhalb der Gemeinschaft mit Gott in der Kirche. Wollen Sie das ernsthaft behaupten und auch noch als vereinbar mit geltendem Kirchenrecht ausgeben?

Sie geben hier ihre subjektive Definition der Gemeinschaft mit Gott als objektiv aus und KONSTATIEREN, die Frau in meinem Beispiel habe die Gemeinschaft mit Gott aufgegeben(!).

Papst Johannes Paul hebt in der Familiaris Consortio Nr. 84 ausdrücklich hervor, dass die Kirche sich Gläubigen in solch tragischen Konstellationen in Liebe(!) zuwenden muss, weil diese sehr wohl zum Volk Gottes gehören.


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  4. Februar 2015 
 

@Lämmchen

Natürlich sollen sich alle prüfen, ob sie zum Kommunionempfang disponiert sind. Doch schon das Trienter Konzil hat zur öfeteren Kommunionermuntert - mit der Begründung, dass die Eucharistie nicht Lohn der Braven, sondern Nahrung auf dem Lebensweg sei. (Später hat dies Pius X. aufgegriffen und neuerlich betont: Wer frei von schwerer Sünde ist, darf kommunizieren.)


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 Bentheim 4. Februar 2015 
 

doda

Was Ihr Berater vortrug,ist kein Dauerzustand ("schnellstmöglich alles zu tun,um [wieder] in den Stand der Gnade zu kommen"), sondern eine befristete Maßnahme mit der sakramentalen Kommunion im Blick. Da das bei guten und praktizierenden Katholiken der Normalfall ist,weiß ich nicht, was hier das Wort "geistliche Kommunion" für einen Sinn haben soll. (Dass solche Katholiken weniger werden, ändert den Sachverhalt nicht.) Communio entsteht doch hier nur befristet und muss schnellstmöglich wieder verlassen werden. Was ist das für eine communio? Wenn ein "im Inneren ausgesprochener Wunsch" entsteht, muss ich den doch nicht gleich mit einem so gehaltvollen Begriff wie communio belegen.
Für wiederverh. Geschiedene (Thema des Artikels) gilt diese Maßnahme offensichtlich nicht.
Von denjenigen,die aus Gründen einer Erkrankung oder einer zu großen Entfernung auf die geistliche Kommunion dauernd angewiesen sind, hat er offenbar nichts gesagt. Das alles hätte zu einer erschöpfenden Auskunft gehört.


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 Lämmchen 4. Februar 2015 
 

Zur Ergänzung

die geistige Kommunion wird bzw. kann nicht nur von solchen praktiziert werden, die für den Empfang der hl. Kommunion nicht disponiert sind.
Sie ist auch - leider aus Notwendigkeit - für viele, die täglich zur hl. Messe gehen (würden) an den liturgiefreien Montagen, die in manchen Gegenden konsequent durchgeführt werden (oder Pensionäre morgens während der Arbeitszeit zelebrieren) die gelebte Praxis, aus Mangel an Gelegenheit.

Geschiedene, die eine neue Bindung eingehen und aus diesem Grunde die geistige Kommunion praktizieren, sind also nicht Menschen 2. Klasse, sondern finden sich in guter Gesellschaft.

Ich sehe auch immer wieder Personen, die nicht kommunizieren, bei denen kein offensichtlicher Grund bekannt ist (wiederverheirat, wilde Ehe o.ä.). Das sollte man als völlig normal annehmen und nicht als Norm sehen, dass man bei jedem Messbesuch auch kommuniziert - egal, wie disponiert man ist.


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  4. Februar 2015 
 

So macht sich denn jeder sein Religiönchen,

verdächtig diesen der Häresie, jenen des Relativismus und hätte es doch so einfach, alle zu erörternden Fragestellungen den Antworten der Synode zu überlassen.

Aber schon da tun sich einige schwer, haben sie doch immende innere Widersprüche zu den Entscheidungen des Vaticanum II., sei es Liturgie, sei es das Eherecht, seien es andere Regelungen und Beschlüsse.

Im Grunde wird nur weitergearbeitet werden auf der Synode am Eherecht der hl. Kirche.

Guter Aufsatz/gute Vorlesung hierzu, nachdenklich machend so und so:
https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/fb2/d-praktischetheologie/kanonischesrecht/service/einfuehrung_vorlesung.pdf


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 Willigis 4. Februar 2015 
 

@ Suarez

Die Kirche ist an das Wort Jesu gebunden, richtig. Aber wieso soll es dann keine Beugestrafe sein? Sie soll eben dazu anhalten, das ehebrecherische Verhältnis beenden. Danach wird sie aufgehoben. Beugestrafe nennt man sowas.


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  4. Februar 2015 
 

@Willigis - Beugestrafe???

Nein, das ist eben nicht der Sinn des Ausschlusses von der Kommunion. Vielmehr geht es um die Unmöglichkeit(!) vom bindenden Wort Gottes loszusprechen. Genau das liegt nicht in der Verfügung des Menschen und damit auch nicht in der Verfügungsgewalt der Kirche. Zwar sagt Jesus, dass das, was die Kirche bindet, auch im Himmel gebunden ist und das, was sie auf Erden löst auch im Himmel gelöst ist, jedoch nur im Rahmen des göttlichen Willens, nicht jedoch in der Eigenmächtigkeit. Es geht also allein um die fehlende Befugnis, die auch durch keine Barmherzigkeit erlangt werden kann - siehe familiaris consortio. Es ist eben nicht der pönale Charakter, der hier im Vordergrund steht, sondern die Selbstbeschränkung der Kirche allein auf den Willen Gottes. Wir wissen nicht, wem Gott seine Gnade zuwendet, gerade auch dem Sünder. Insofern können wir uns auch nicht an die Stelle Gottes setzen und behaupten, wir könnten den Meschen ins Herz schauen. Die Tragik des Schicksals kann nur Gott aufheben.


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  4. Februar 2015 
 

Bentheim - "Die Gemeinschaft mit Gott hat er aufgegeben" - III

"Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung."

FAMILIARIS CONSORTIO Nr.84

Die "geistige Kommunion" ist eben kein Sakrament, dass die Kirche spendet. In ihr kommt die Tragik der Situation der Menschen zu Ausdruck, die schuldlos verlassen wurden und die Gemeinschaft mit Gott gerade nicht aufgegeben haben, obwohl sie sich in Sünde verstrickt haben.


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  4. Februar 2015 
 

Bentheim - "Die Gemeinschaft mit Gott hat er aufgegeben" - II

"Die Kirche, die dazu gesandt ist, um alle Menschen und insbesondere die Getauften zum Heil zu führen, kann diejenigen nicht sich selbst überlassen, die eine neue Verbindung gesucht haben, obwohl sie durch das sakramentale Eheband schon mit einem Partner verbunden sind. Darum wird sie unablässig bemüht sein, solchen Menschen ihre Heilsmittel anzubieten.

Die Hirten mögen beherzigen, daß sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war."

FAMILIARIS CONSORTIO Nr. 84


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  4. Februar 2015 
 

Bentheim - "Die Gemeinschaft mit Gott hat er aufgegeben" - I

Eine erschreckende Aussage, die noch dazu mit dem, was die Kirche lehrt, nicht übereinstimmt. Wäre es so, wie Sie schreiben, stünde derjenige außerhalb der Kirche.

Die Kirche hat sich nie angemaßt zu richten, wie Gott richtet. Das wäre eine Anmaßung, die wir zwar heute allenthalben wieder in der Kirche sehen, gerade auch von der Seite Kard. Kaspers.

Die Kirche ist eben nicht befugt, die Kommunion zu erteilen, weil dies einem Freisprechen von der Worten Christi gleichkäme. Sie ist aber auch nicht befugt, diejenigen zu richten, die allein Gott richtet oder denen er aus freiem Willen seine Gnade zuwendet.

Zudem widerspricht Ihre Position dem, was sowohl Papst Johannes Paul II als auch Papst Benedikt XVI. immer sehr klar zum Ausdruck gebracht haben. Auch Kard. Cordes betont dies nochmals, in dem er auf die Worte von Papst Benedikt hinweist.

Um zu beurteilen, ob ein Mensch die Gemeinschaft mit Gott aufgegeben hat, müssten wir in sein Herz schauen können, das kann aber nur Gott!


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 doda 4. Februar 2015 

Im Katechismus der katholischen Kirche (KKK)

steht,@CharlesX, unter Punkt 1856:
"Da die Todsünde in uns das Lebensprinzip, die Liebe, angreift, erfordert sie einen neuen Einsatz der Barmherzigkeit Gottes und eine Bekehrung des Herzens, die n o r m a l e r weise im Rahmen des Sakramentes der Versöhnung erfolgt."
Vor der Lossprechung im Beichtsakrament bringt der Berichtende seine Reue und seine Bitte um Vergebung mit geeigneten Worten zum Ausdruck.
'In Demut und Reue bekenne ich...und bitte um Vergebung meiner Sünden.'


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  4. Februar 2015 
 

@ Doda @ Thomas-Karl

Das Gebet eines Menschen in schwerer Sünde wird in der Tat nicht erhört. Ihr Schluss @ Doda ist eine conclusio falsa. Denn: Wo ein schwerer Sünder bereut, ist das schon Gabe des Gottes, der bereits vergeben hat. Für die klassische mittelalterliche Theologie ist klar, dass Gott schon vergeben haben muss, damit Reue wirklich möglich ist.
Im Übrigen besteht ein Unterschied dazwischen, ob ein Kardinal einem anderen einen IRRTUM vorwirft, oder eine Häresie. Kardinal Kasper ist mitnichten ein Häretiker.


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 doda 3. Februar 2015 

@francesco46

Fühlen Sie sich jetzt erleichtert?
*seufz*


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 francesco46 3. Februar 2015 
 

Verketzern wir uns wieder mal gegenseitig?

Ein Kardinal wirft seinem Mitbruder Häresie vor und gibt damit eine Steilvorlage für endlose Diskussionen, in denen sich brave Katholiken so herrlich ereifern können. Ich kann mit "geistiger Kommunion" nichts anfangen. "Nehmt und esset", sagt Jesus im Abendmahlssaal und nicht: "Esset im Geiste!" Auf diesen Unsinn kommen nur Haarspalter, die sich um den eigentlichen Auftrag Jesu herumdrücken: Hungrige speisen, Heimatlose aufnehmen und all die anderen Werke der Barmherzigkeit. "Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werden", mahnt Jesus weiter. Und: "Wer von euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein." Die Schriftgelehrten und Pharisäer unserer Zeit wären gut beraten, das Neue Testament nicht dem Buchstaben, sondern dem Geiste nach zu lesen und zu befolgen, statt sich über Menschen, deren Ehe aus welchen Gründen auch immer gescheitert ist, die Mäuler zu zerreissen. Als ob unsere Kirche keine grösseren Probleme hätte!


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 doda 3. Februar 2015 

Irreführender Begriff?!

Ja, eine Kommunion im Sinne von Vereinigung, darf denjenigen, die nicht im Stand der heiligmachenden Gnade sind, nicht empfohlen werden. Wohl aber das Bittgebet und die Gnadengabe der Reinheit, Demut, Andacht...
Wenn nötig, eben zuvor die Gnadengabe der Reue, Umkehr und Abkehr von der schweren Sünde.
Der Begriff 'geistige Kommunion' als tatsächliche Vereinigung mit Christus wörtlich verstanden, ist irreführend.
Haben Sie, verehrter @Bentheim einen Vorschlag, welcher Begriff für den an sich von Kardinal Cordes-so denke ich- in rechter Seelsorgeabsicht gemachten Rat zutreffend wäre?:)


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 doda 3. Februar 2015 

Hoppla,

das aufrichtige Gebet eines Menschen im Stand der schweren Sünde, um die Gnade zur Umkehr, @Thomas Karl und seine wahre Reue wird von Gott erhört!
Das Sakrament der Beichte ist das Mittel, um über Gebet, Reue, Bekenntnis und anschließende Wiedergutmachung, vom Stand der schweren Sünde in den Stand der heiligmachenden Gnade zu gelangen.
Wie könnte dies bei Ihrer Sicht der Dinge gelingen?


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  3. Februar 2015 
 

Geistige Kommunion im Stand schwerer Sünde?

Nach der traditionellen Gnadenlehre ist der Mensch im Zustand schwerer Sünde von Gott getrennt, sodass Gebete nicht erhört und gute Werke nicht angerechnet werden. Wie geht das dann mit der Geistigen Kommunion?


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 gebsy 3. Februar 2015 

Mt 11,25

Intelligenz und geistige Kompetenz sind nicht das gleiche. Erstere wird oft nicht als Geschenk erkannt und führt zur Selbstgerechtigkeit. Zweitere weiß um das Beschenktsein aus Erfahrung der helfenden Liebe Gottes: http://gebsy.myblog.de/gebsy/page/1852983/Nachfrage-Angebot


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  3. Februar 2015 
 

Liebe Antigone, die Wiederverheiratung war doch Thema des Artikels

"Entgegen Kaspers Behauptung ist wiederverheirateten Geschiedenen die Geistige Kommunion erlaubt."

Mag sein, dass ich da etwas voraussetzte, was ich deutlicher hätte herausstellen müssen. Darum hatte ich ja in meiner "Ergänzung" unten an @Bentheim explizit von ziviler Wiederheirat geschrieben.


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 ART 3. Februar 2015 

FC 83

Lieber Suarez
Ich denke sie täuschen sich, bitte lesen sie Familiaris consortio Nr 83


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  3. Februar 2015 
 

Lieber Suarez,

es steht nirgends was von Wiederverheiratung. Man muss zu der Auffassung kommen, dass der Verlassene im Ehebruch lebt, obwohl nicht er, sondern der Partner die Ehe gebrochen hat. So ist es nicht. Wenn Sie es nicht so gemeint haben, haben Sie es missverständlich ausgedrückt. Hatte mich schon etwas gewundert.


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  3. Februar 2015 
 

@Willigis - Es bleibt ein Gewissensentscheid

Jemand kann ja zur Kommunion gehen und sich doch im Stand der Sünde befinden. Jeder muss also sorgfältig auf sein Gewissen horchen und sich fragen, ob er würdig ist, die Kommunion zu empfangen. Dies bleibt ein Gewissensentscheid, der sich im Innen vollzieht, nicht im Außen.

Das Kirchenrecht regelt den sichtbaren Sündenzustand, mehr kann es auch nicht leisten.

Warum sollte ein Katholik sagen, dann reicht ja die Geistige Kommunion, auch noch mit dem Gedanken, dies sei risikoloser. Risiko scheint mir ohnehin das falsche Wort, denn es geht ja, wie gesagt, um die ehrliche Gewissenserforschung. Wer sich da selbst betrügt, tut es in beiden Formen, mit den gleichen Konsequenzen.

Vielleicht ist auch schon der Gedanke einer "Lösung" des Problems irrig. Es gibt eben eine Tragik des Lebens, die nicht wirklich lösbar ist. Das drückt sich in der Geistigen Kommunion auch sehr anschaulich aus.


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  3. Februar 2015 
 

Liebe Antigone, lesen Sie und @bellis bitte meine ganzen Kommentare hier

Ich sprach explizit die Wiederheirat an und da ist es faktisch sehr wohl so, dass die Frau in meinem Beispiel dann nicht mehr zur Kommunion zugelassen ist. Ich sprach dabei von einer tragischen Situation, an der die Frau keine Schuld trägt. Nicht jeder Mensch hat die Stärke, wenn er schuldlos verlassen wurde, dem anderen, der sich endgültig von ihm abgewandt hat, weiter die Treue zu halten. Für solche schweren(!) Schicksalen kennt die Kirche die Geistige Kommunion, die ihnen eine große Hilfe ist. Eine Zulassung zur communio corporalis wäre hier aber auch aus Barmherzigkeit falsch, weil eben der Bund faktisch durch die Wiederverheiratung gebrochen ist und wir Gehorsam bleiben müssen, gegenüber dem Wort Jesu Christi.


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  3. Februar 2015 
 

@Suarez

Wenn ich, wie Sie sagen, vollmundig jene geistigen Kommunionen von Personen, welche bewusst die Sünde weiter pflegen, nicht als würdig beurteile, dann meine ich auch solche Personen. Sie denken aber an Menschen, die von der Sünde wegkommen möchten, es aber wegen des Partners nicht vermögen. Das kommt aber im Text von kath.net nicht zum Ausdruck - aber vielleicht im Text des Büchleins von Kardinal Cortes? Dann möchte ich mich bei ihm für meine Grobheit ihm gegenüber entschuldigen.


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 Willigis 2. Februar 2015 
 

Die Meinung des hl. Alfons von Liguori...

...über jene, die im Stande der Todsünde nach der geistlichen Kommunion streben:

"Es ist nämlich nötig, dass derjenige, welcher diese heiße Begierde hat, auch im Stande der Gnade Gottes sey, damit er sich in geistlicher Weise mit Jesus vereinigen, und den Nutzen genießen könne, welcher aus dieser Vereinigung entspringt; denn derjenige welcher damals wissentlich in einer Todsünde sich befände, würde nicht allein vergeblich diese Übung verrichten, sondern auch das Verlangen selbst, in einem solchen Stande Christum zu empfangen, würde eine große Sünde und eine Art Gottesraubes seyn." (Besuchungen des allerheiligsten Sakraments des Altars)

Soweit also der hl. Alfons. Darüber hinaus kann man nur davor warnen, die geistliche Kommunion zum Ersatzsakrament zu machen. Im Zweifelsfall führt dergleichen nur dazu, dass die Gläubigen nicht mehr kommunizieren, weil "geistlich" ja auch "reicht" - und weniger Risiko dabei ist. Die geistliche Kommunion ist keine Dauerlösung für das Problem.


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  2. Februar 2015 
 

richtig, @bellis,

Suarez irrt hier. Wer verlassen wurde, aber seinerseits an der Ehe festhält, auch wenn sie nicht vollzogen werden kann, ist zu den Sakramenten zugelassen.


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  2. Februar 2015 
 

@ DrBrunoKaiser

CIC can. 916:
Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten


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  2. Februar 2015 
 

Suarez- das ist falsch

Eine Frau, die mit keinem anderen Mann die "Ehe gebrochen"hat, wohl aber ihr Mann mit einer anderen Frau und deswegen die Ehe verlassen hat, lebt nicht im Ehebruch, auch nicht faktisch. Sie lebt als Teil einer zerbrochenen Ehe, aber sie hat keinen Ehebruch begangen.


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 DrBrunoKaiser 2. Februar 2015 
 

Frage zum Kirchenrecht

Wer kennt Can. 916?


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 ottokar 2. Februar 2015 
 

Woher wisst Ihr das alles?

Wer bin ich, dass ich glaube über die Qualität oder Heiligkeit eines Gebetes urteilen zu dürfen? Welche Anmassung einem Sünder abzusprechen, dass er trotz seiner individuellen Last mittels eines wahrhaftigen, innigen Gebetes nicht die gleiche Gottesnähe erfahren kann ,wie Du oder ich (Nichtsünder??)? Die Sehnsucht nach einer Vereinigung mit Gott kann bei einem Sünder sogar noch viel grösser, ja ehrlicher sein als bei einem "Reinen".Auch sollte es ein Akt der von unserem liebenden Gott erbetenen Barmherzigkeit sein, dem Sünder eine tröstende geistige Kommunion zu wünschen.Womöglich kommt für ihn gerade damit die Erlösung.
Manche der hier vorgetragenen Argumente klingen ja so, als ob ein Sünder nicht mehr die göttliche Nähe suchen dürfte. Nein, gerade darüber freut sich unser Schöpfer ganz besonders.Und wem er verzeiht, bestimmt in seiner Güte Er alleine!


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 Cyprianus 2. Februar 2015 

@Bentheim

Ich weiß nicht, ob Sie wissen, wonach Sie in Wahrheit gefragt haben.
Vielleicht kann meine Antwort für Sie ein Hinweis auf die Frage sein, die Sie hätten stellen sollen.


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 christine.mm 2. Februar 2015 
 

Communio- Kommunion - Einigung - Vereinigung

Als im Stande der Sünde = Uneinigkeit mit dem Willen Gottes befindlicher Christenmensch habe ich natürlich die Freiheit und auch die Erlaubnis am Gemeindeleben und an der Feier des Hl. Messopfers teilzunehmen :
wenn ich das überhaupt möchte und, wenn man mich auch s o annimmt und n i c h t hinausekelt.
Halte ich mich an das Gebot im Stande der schweren und freiwillig weiter bestehenden Verfehlungen, kann ich natürlich mit Gott geistig ins Gespräch kommen, mit IHM diskutieren ja sogar "verhandeln" um doch in m e i n e m Fall eine Ausnahme der Regel/n zu erreichen. Aber die VEREINIGUNG = EINHEIT = COMMUNIO werde ich nie und nimmer von Gott zu meinen Regeln erlangen.
Also kann ich mich geistig/geistlich ausschließlich in vollkommener Übereinstimmung mit dem Willen/Geboten Gottes an ein solches Ansinnen heranwagen - und darum bitten, daß ER alles was an Übereinstimmung durch meine Unwissenheit noch fehlt gelöscht/ergänzt werden möge. DAS ist dann vollständig Kommunion = EINHEIT


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 carl eugen 2. Februar 2015 

Jesus verfügt auch heute über eine e-mail Adresse. Wir müssen sie nur finden!

Das haben Sie sehr schön ausgedrückt, liebe @jadwiga. Wir dürfen Christus nie aussen vor lassen. Er ist unser Zentrum, er ist die Sonne um die wir kreisen. Die Worte Jesu dürfen niemals relativiert werden, sondern immer treu befolgt werden. Die Aufgabe, die uns jetzt gestellt ist, heisst, wie gehen wir mit WvG in der Kirche um. Wie können wir sie liebend in unseren Gemeinden aufnehmen? Wie können wir ihnen ermöglichen, am Leben der Kirche teilzunehmen,ohne die Unauflöslichkeit zu relativieren. Ich denke, wenn wir radikal auf Christus hören, seinen Worten und Geboten folgen, dann finden wir den rechten Weg.
Lieber @studiosus!
Sie haben Recht, ich habe mich falsch ausgedrückt. Es sollte besser heissen, wie können wir die Worte Gottes treu befolgen und falsch verstandene Barmherzigkeit vermeiden? So, denke ich, ist es besser ausgedrückt!
Ich danke Ihnen!


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  2. Februar 2015 
 

@Bentheim - Ergänzung zu meinem Kommentar unten

Auch wenn die Frau später wieder zivil heiratet, vielleicht weil sie die Einsamkeit nicht erträgt, befindet sie sich zwar im Zustand des Ehebruchs, hat diesen Zustand aber nicht schuldhaft herbeigeführt oder aufrechterhalten. Nur Gott vermag in ihr Herz zu blicken und dort zu erkennen, welche Schuld sie hat und welche nicht. Daher auch die Möglichkeit der Geistigen Kommunion, die so die Barmherzigkeit Gottes zum Ausdruck bringt und die Frau auf Grund ihrer tragischen Situation nicht zurück stößt.

Um so wichtiger ist es, die Geistige Kommunion von der Leiblichen Kommunion abzugrenzen, sie nicht zu vermischen, ansonsten der tragische Zustand Normalität gewönne, was den Worten Jesu widerspricht. Man muss sie als Bekräftigung der Einmaligkeit des Ehebundes begreifen, nicht als seine klammheimliche Aufhebung. Es geht um die Tragik in einem Bruch zu leben, den man nicht schuldhaft herbeigeführt und nicht wieder beheben kann, weil der andere Ehepartner dies schuldhaft verweigert.


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  2. Februar 2015 
 

@Veritasvincit - Sie missachten hier die Realität

Nicht jeder Geschiedene lebt in diesem Zustand schuldhaft. Bitte schauen Sie erst einmal auf das heutige zivile Scheidungsrecht, bevor sie so vollmundig von: "der die Sünde bewusst weiter pflegt" schrieben.

Zur Ehe gehören immer zwei Menschen, Mann und Frau, die diesen Bund schließen. Wenn einer den Bund bricht, kann der andere ihn nicht mehr weiter aufrechterhalten, wenn sich der andere faktisch verweigert.

Aus dieser Situation können tragische Situationen erwachsen, die nach Barmherzigkeit verlangen. Gleichwohl bleiben aber Jesu Worte gültig.

Es geht darum, dass die Möglichkeit der Geistige Kommunion dieser Verstrickung in der Schuld gerecht wird. Daher auch der Hinweis von Papst Benedikt: "Auch ohne den »leiblichen« Empfang des Sakraments können wir mit Christus in seinem Leib geistlich vereint sein."

Die Geistige Kommunion bekräftigt den Ehebund als einmalig. In ihr drückt sich das Leiden derer aus, die ohne eigene Schuld in die Situation des Ehebruches geraten sind.


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  2. Februar 2015 
 

Verehrter Bentheim, Sie irren / "geistliche Verfasstheit des Herzens"

Nehmen wir eine Frau, deren Mann die Scheidung eingereicht hat, gegen ihren Willen. Ferner nehmen wir an, die Ehe war im Sinne des Kirchenrechtes gültig geschlossen. Gemäß heutigem Zivilrecht wird die Ehe auch geschieden, wenn ein Ehepartner diese Scheidung nicht will, der andere sie aber verlangt. Die Frau leidet unter der Trennung und würde auch wieder in den Zustand der Ehe zurückkehren, kann sie aber nicht, da sich der Ehemann verweigert. Die Frau trifft also objektiv keine Schuld am Ehebruch, sie lebt aber trotzdem faktisch im Zustand des Ehebruchs. Sie befindet sich daher von der "geistlichen Verfasstheit des Herzens" nicht in der Schuld/Sünde. Trotzdem kann sie nicht zur Kommunion zugelassen werden, da der Ehebruch erfolgte. Die Geistige Kommunion ermöglicht ihr trotzdem in den Leib Christi einzutreten, weil sie ihr Herz Gott offenbart - sie hat ja nicht die Sünde des Ehebruchs begangen. Durch die Geistige Kommunion wird der Bund der Ehe nochmals als einmalig bekräftigt.


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  2. Februar 2015 
 

Wo ist der Pferdefuss?

Kardinal Cordes meint, jemand, der die Sünde bewusst weiter pflegt, könne geistig würdig kommunizieren. Wo ist da der gesunde Menschenverstand? Kardinal Kasper nützt diese Verkehrtheit aus, indem er sagt, wer geistig würdig kommunizieren kann, kann es auch sakramental.

Zur Unzuchtsklausel: Die Kirche befasst sich nicht erst heute mit dieser Frage. Das allgemeine Konzil von Florenz (1439-1445) stellte gegenüber den Armeniern fest: "Obwohl man aber aufgrund von Unzucht eine Trennung des Bettes vornehmen darf, ist es dennoch nicht erlaubt, eine andere Ehe zu schliessen, da das Band einer rechtmässig geschlossenen Ehe immerwährend ist." (Denzinger/Hünermann Nr. 1327). Die Stelle im Evangelium ist so zu verstehen, dass schon das erste Verhältnis unzüchtig war.


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 jadwiga 2. Februar 2015 

Man kann die Kirche entweltlichen, aber nicht Jesus Liebe

@Lieber carl eugen,
Sie haben mich gut verstanden. Ich suche nicht nach einem "Schlupfloch" für die Sünde. Ich bin davon überzeugt, dass Jesus auch heute unter uns ist und über "eine E-Mail Adresse verfügt" Wir müssen sie nur finden.


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 jadwiga 2. Februar 2015 

Die Kardinäle beschäftigen sich zu wenig mit diesem Thema.

Das Thema ist noch lange nicht gegessen!
Sicher ist nur, dass die Ehe heilig und damit auch unauflöslich ist.

Aber alles, was heilig ist, kann auch entweiht oder geschändet werden.

Kann man nicht über eine Entweihung oder über eine Schändung der Ehe sprechen? Und wenn "ja", dann welche Konsequenzen kann das für denjenigen haben, der als unschuldiger Mensch in solcher Ehe ausharren muss?

Ich möchte wirklich nicht so viel Böses verbreiten, aber wenn wir die nackte Wahrheit über Gottes Gesätze sprechen, dann müssen wir auch die unangenehme Wahrheit über die Realität sagen: Die Bordelle und XXX-internet-Börsen haben in so manchen Länder Hochkonjunktur!


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 Bentheim 2. Februar 2015 
 

Wynfried, Sehnsucht und geistliche Kommunion können niemals dasselbe sein

Stimme Ihnen zu:
"Es darf aber nicht der falsche Eindruck erweckt werden, dass die wiederverheirateten Geschiedenen durch die geistliche Kommunion genauso zur Vereinigung mit Christus gelangen könnten wie die anderen durch die sakramentale Kommunion. Es wäre unverantwortlich,..."
Dieser Eidruck wird aber erweckt, wenn die geistliche Kommunion als "Sehnsucht" verstanden wird. Sehnsucht ist noch keine Gemeinschaft. Folglich können Sehnsucht und geistliche Kommunion niemals dasselbe sein.


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 Bentheim 2. Februar 2015 
 

Cyprianus

Das unterliegt keinem Zweifel und habe ich deshalb nicht thematisiert.


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  2. Februar 2015 
 

Kommunion gehört zur Messe

Die hl. Kommunion (im Sinne von leiblichem Essen und Trinken) der Gemeinde gehört als integrierender Bestandteil zur Messe; das zeigen z. B. die Eucharistiegebete, die alle auf die Kommunion hinzielen. Die jetzt wieder propagierte sog. Geistige Kommunion mag in Ausnahmefällen sinnvoll sein, aber sie unterläuft das Ganze der Eucharistiefeier. - Wenn wiederverheirateten Geschiedenen der Kommunionempfang verwehrt ist, wäre es konsequent, die betreffenden Personen nach dem Wortgottesdienst wegzuschicken (wie es vielfach - z. B. in den USA - mit Taufkandidat/inn/en geschieht).


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 Wynfried 2. Februar 2015 

Noch einmal Differenzierung!

Wiederverheiratete Geschiedene befinden sich „in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht". Selbstverständlich dürfen solche Menschen Akte der Sehnsucht nach der hl. Kommunion erwecken und Gott bitten, ihnen zu helfen, ihren Zustand zu ordnen, damit sie wieder zur Kommunion gehen können. Es darf aber nicht der falsche Eindruck erweckt werden, dass die wiederverheirateten Geschiedenen durch die geistliche Kommunion genauso zur Vereinigung mit Christus gelangen könnten wie die anderen durch die sakramentale Kommunion. Es wäre unverantwortlich, wenn Hirten der Kirche diese Menschen glauben ließen, sie dürften zwar nicht zur Kommunion gehen, ansonsten aber stünden sie in derselben Christusvereinigung wie die Christen, die sich an die Gebote Gottes halten. Solange sie sich im Stand der schweren Sünde befinden, stehen sie nicht in der Lebens- und Liebesgemeinschaft mit Christus, die nur die heiligmachende Gnade gewährt. Hier wäre echte Seelsorge gefordert, um zu helfen.


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 studiosus 2. Februar 2015 

@ Carl Eugen

Naja, einen wirklichen Spagat sehe ich da nicht weil Barmherzigkeit und Wort Gottes (dem man treu ist) ja nicht als Contrapunkt gegeneinanderstehen, sondern das Wort Gottes IST barmherzig, weil es uns den Weg aufzeigt, der uns zu Christus fuehrt.
Barmherzig darf man nicht mit "den Wohlfuehlfaktor steigernd" verwechseln, sondern bei der echten Barmherzigkeit geht es um das ewige Wohl, nicht um das zeitliche Wohlbefinden


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 Bentheim 2. Februar 2015 
 

prim_ass

Der 1.Korintherbrief sagt nicht, dass man sich NUR durch Essen und Trinken das Gericht zuziehen kann. Sie gehen aber von diesem NUR aus.


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 prim_ass 2. Februar 2015 
 

Essen und trinken

Ist doch ganz einfach. Gem. 1.Korintherbrief muss sich jeder/jede bewusst sein, dass man bei der Kommunion sich selbst das Gericht essen und trinken kann. Bei der geistlichen Kommunion isst man und trinkt man aber nichts, daher kann man sich dabei auch nicht das Gericht essen oder trinken.


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 Konrad Georg 2. Februar 2015 
 

Die Ehe ist eine öffentliche Angelegenheit,

sowohl zivil als auch kirchlich!

Deshalb muß auch nach außen Klarheit der Verhältnisse bestehen. Der Genuß von Opferfleisch wurde deswegen abgelehnt, weil es mißverständlich ist. Zivil Wiederverheiratete schaffen ein Klima der Verwirrung, wenn sie kommunizieren und schwächen so die Gemeinde.

Wenn eine Trennung nicht möglich ist, dann hilft nur das öffentliche Versprechen der Enthaltsamkeit. Dann ist Beichte und Kommunion möglich. Die Beichte ist der Ort der Barmherzigkeit.

Das ganze Geschwurbel vermittelt nur den Eindruck der menschlichen Schwachheit und des Versagens. Ungezählte Menschen müssen mit einer solchen, evtl. auch anders gelagerten Situation zurecht kommen.


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 Bentheim 2. Februar 2015 
 

Cyprianus (II)

Nennen Sie mir doch bitte das Argument, das die communio spiritualis von der communio corporalis so unterscheidet, dass die erste bedingungslos zustande kommen kann, die zweite aber keineswegs!
Wenn man nun von der geistigen Kommunion als allein einer "Sehnsucht" spricht, dann stellt sich die Frage, inwiefern "Sehnsucht" einer communio gleichzusetzen ist. Wenn bloße Sehnsucht schon gleich communio wäre, dann sähe unser Leben eigentlich unvorstellbar aus.


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 kreuz 2. Februar 2015 

Pferdefuß

"In der christlichen Glaubensvorstellung tritt der Teufel, der mit einem Pferdefuß oder mit einem Ziegenfuß dargestellt wird, immer wieder als Verführer der Menschen auf, um sich ihre Seelen zu sichern." (wiki)

Zitat K. Cordes: "In der undifferenzierten Gleichsetzung des „Außen“ mit dem „Innen“ des Menschen liegt aber der Pferdefuß von Kardinal Kaspers Behauptung."

de.wikipedia.org/wiki/Pferdefu%C3%9F


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 Bentheim 2. Februar 2015 
 

Cyprianus, so einfach scheint mir die dogmatische Lösung nicht zu sein:

"Das Recht und auch das Recht der Kirche kann nicht über die seelische Situation des Menschen befinden und nimmt dies auch nie in Anspruch."
Das wäre auch gar nicht der Sinn des Kirchenrechts. Es setzt aber den sündhaften INNEREN Zustand der Wiederverheiratung eines Geschiedenen voraus und stellt daraufhin die Unmöglichkeit des Kommunionempfanges fest. Es ist also keineswegs eine rein ÄUßERE Angelegenheit. Wenn der sündhafte INNERE Zustand der Wiederverheiratung eines Geschiedenen allein maßgebend sein soll, wird damit das Kirchenrecht als ein lediglich ÄUßERES Hindernis bezeichnet. Seine Feststellung jedoch der fehlenden Beziehungsmöglichkeit zwischen dem sündhaften Zustand und dem Kommunionempfang ändert sich doch nicht damit, dass ich das Kirchenrecht als äußerlich bezeichne, um nun beim Rekurs auf den inneren Zustand ganz davon absehen zu können.
M.a.W.: Mit den Vokabeln "außen"/"innen" kann man das Problem nicht einmal in Sichtweite einer Lösung bringen.


3
 
 Stefan Fleischer 2. Februar 2015 

innen und aussen

Das ist die Unterscheidung, die eigentlich immer nötig ist, nicht nur in diesen Fragen, aber ganz besonders hier. Man könnte (oder sollte?) vielleicht besser auch von Tatbestand und Schuld sprechen. Der Tatbestand zeigt sich nach aussen und ist meist relativ gut zu beurteilen. Die Schuldfrage ist gerade in unserem Fall meist äusserst komplex und kann oft von einem menschlichen (auch kirchlichen) Gericht nur sehr schwer beurteilt werden. Die Gesetzgebung regelt den Tatbestand. Im Einzelfall wird der Richter auch die Schuldfrage zu klären versuchen. Aber die Gesetzesnormen wird er deswegen nie auflösen.
Eine ganz andere - in unserer oft zu wenig berücksichtigte - Frage sind die Konsequenzen, die all unser Tun hat, Konsequenzen für mich wie für andere, die meist unabhängig von der Schuldfrage eintreten. Auch die grösste Barmherzigkeit kann solche nicht einfach aufheben, besonders dann, wenn der dadurch entstandene Zustand bestehen bleibt.


1
 
 Rolando 2. Februar 2015 
 

Jadwiga

Es ist in der Bibel nicht Hurerei gemeint, sondern Ehen unter Blutsverwanden, welche bei Heiden häufig waren, nach ihrer Bekehrung durften solche blutsverwnde Ehen aufgelöst werden.


11
 
 Cyprianus 2. Februar 2015 

Differenzierung

Einerseits hat Kardinal Cordes Recht: Wer zum sakramentalen Empfang der Eucharistie nicht zugelassen ist, kann dennoch geistig kommunizieren. Das ist keine Frage. Die Argumentation von Kard. Kasper bedeutet in der Tat eine „undifferenzierte Gleichsetzung von außen und innen“. Auch ist die Gabe Gottes nicht von einem angenommenen sündenfreien Zustand des Menschen abhängig (eine absurde Vorstellung).
Andererseits kann die geistige Kommunion den Empfang des Sakraments auf Dauer nicht ersetzen. Das wäre eine „undifferenzierte Trennung von außen und innen“. Die Begegnung mit Jesus Christus drängt oder „zieht“ (Joh 6,44) nämlich den vom Heiligen Geist erfüllten Menschen zum Empfang des Sakraments, um die Wirkung der Gnade mit zu befestigen (zu sichern), damit sie länger bleibt.
Der Hinweis von Kard. Cordes ist aber insofern hilfreich, als dass die Wirkung der geistigen Kommunion den wv-g. Gläubigen auch in die Richtung drängt, seine objektiv sündhafte Situation mit der Zeit zu korrigieren.


7
 
 bernhard_k 2. Februar 2015 
 

Vergelt's Gott!!

... für diese klaren und wahren Worte!


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 Stefan Fleischer 2. Februar 2015 

Und wer richtet?


3
 
 carl eugen 2. Februar 2015 

Liebe @jadwiga!

Tatsächlich ist es so, dass Christus im Falle von Unzucht durchaus ein Auge zudrückt.
Die Frage lautet jetzt, wie kann man das ins Kirchenrecht überführen, ohne die Unauflöslichkeit der Ehe in Frage zu stellen? Einfach eine Zulassung zur Kommunion zu gewähren, glaube ich, wäre der falsche Weg. Die Frage lautet jetzt, wie können wir die Worte Jesu richtig in die heutige Zeit übertragen? Wie können wir Barmherzigkeit und Treue zum Wort Gottes unter einen Hut bringen? Ein fast aussichtsloser Spagat!


4
 
 jadwiga 2. Februar 2015 

Kardinal Cordes ist Christus treu!

Was ist aber mit der Treue und Untreue in der Ehe?
Was ist mit diesen Menschen, die wegen der Hurerei verlassen worden sind oder selbst weggehen mussten? Wird die Kirche überhaupt keine Ausnahmen machen? Der Ausmaß der Verdorbenheit der Menschheit ist immens, aber keine möchte darüber sprechen. Doch in der Bibel finden wir eine Ausnahme: „Jeder, der seine Frau entlässt, außer aufgrund von Hurerei ...“


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