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Behindertenanwalt Buchinger: Spätabtreibung "schreiendes Unrecht"

6. Februar 2015 in Österreich, 5 Lesermeinungen
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Früherer SPÖ-Sozialminister: "Am unerträglichsten ist die Vorstellung, dass wenige Stunden vor der Geburt ein lebensfähiges Kind mit einem Stich ins Herz getötet wird."


Wien (kath.net/KAP) Behindertenanwalt Erwin Buchinger hat seine Vorbehalte gegen die gesetzlich erlaubte Möglichkeit einer Spätabtreibung von Kindern wegen Behinderung unterstrichen. Er halte die eugenische Indikation für eine "schreiende Ungerechtigkeit und Diskriminierung, die es seit 1975 gibt und die einfach so hingenommen wird", sagte Buchinger in einem Interview der "Kleinen Zeitung" vom Donnerstag.

Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) hatte am Montag das auch in der parlamentarischen Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens" vom Behindertenanwalt und früheren SPÖ-Sozialminister vorgebrachte Anliegen, hier eine Gesetzesänderung vorzunehmen, unterstützt. Nach geltender Gesetzeslage können im Mutterleib heranwachsende Kinder bei Vorliegen oder Verdacht auf körperliche oder geistige Behinderung bis kurz vor der Geburt straffrei abgetrieben werden.

Vor allem in der SPÖ gebe es "starke Vorbehalte" gegen eine Abschaffung der eugenischen Indikation, "was mir besonders wehtut, weil ich aus dieser Bewegung komme", sagte Buchinger. Besonders die SPÖ-Frauen fürchteten, "dass damit die Fristenlösung insgesamt unter Druck kommen könnte". Ausgeräumt werden könne diese Furcht, indem klargemacht wird, dass mit einer Gesetzesänderung nicht die Fristenregelung als ganze "ausgehebelt" werden soll. "Genau das rate ich meinen Freunden in der katholischen Kirche und anderswo", so Buchinger. In dieser Hinsicht nehme er "Bewegung wahr".


Als mögliches Vorbild verwies der Behindertenanwalt auf die deutsche Regelung, wo eine Abtreibung nach einer Bedenkfrist von drei Tagen mit verpflichtender Beratung möglich sei. Er "verstehe, dass man mit dieser Frage ringt", und sei nicht dafür, die Hürden zu hoch zu legen, so Buchinger. "Ich bin selber Vater eines behinderten Kindes, es verändert das Leben. Wenn man sich ernsthaft damit auseinandersetzt und dann entscheidet, ich kann es nicht, macht es das für mich viel erträglicher." Dann sei es "kein Werturteil über behindertes Leben, sondern über einen selbst".

Wenn schon eine Abtreibung erfolge, "dann möglichst früh", sagte Buchinger. "Am unerträglichsten ist die Vorstellung, dass wenige Stunden vor der Geburt ein lebensfähiges Kind mit einem Stich ins Herz getötet wird."

Behindertensprecher orten Diskriminierung

Auch ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg sieht in der deutschen Gesetzeslage ein mögliches Vorbild für eine österreichische Neuregelung. In den "Salzburger Nachrichten" (SN) hatte er am Dienstag auch kritisiert, dass in Österreich keine Statistiken über Schwangerschaftsabbrüche geführt werden; zumindest aus der Zahl der Spätabtreibungen sollte "kein Geheimnis gemacht" werden. Als "einfach unerträglich" bezeichnete es Huainigg, dass ein Fetozid bei bloßem Verdacht auf eine Behinderung per Herzstich erfolgen kann. Dies dürfe nur nach entsprechendem Entscheid einer Ethikkommission erlaubt sein.

SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig erklärte in derselben SN-Ausgabe, zweifellos sei die eugenische Indikation eine "Diskriminierung behinderten Lebens per Gesetz". Eine "wertfreie" Diskussion darüber sei nötig. Eine Abtreibungsstatistik kann die SPÖ-Mandatarin allerdings wenig abgewinnen: "Was sollte sich dadurch ändern?"

Die Katholische Aktion und viele andere Organisationen fordern seit Jahren die Streichung der eugenischen Indikation. "Kein Mensch darf über Wert oder Unwert menschlichen Lebens entscheiden", betonte KAÖ-Präsidentin Gerda Schaffelhofer am Montag. Sie appellierte an alle Nationalratsabgeordneten, "für dieses schwerwiegende Problem endlich ernsthaft Lösungen zu suchen". Die Fristenregelung insgesamt war in der KAÖ-Aussendung kein Thema.

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Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

  23. Februar 2015 
 

Selbstbestimmung der Frau

Hier zeigt sich ganz deutlich: Abtreibung egal zu welchem Zeitpunkt hat absolut nichts mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau zu tun. Ein Embryo ist kein Geschwür oder ein entzündeter Blinddarm, sondern ein eigenständiger Mensch.Da kann niemand drüber befinden ob er sterben muß. Auch mich die Mutter.


0
 
 speedy 23. Februar 2015 
 

Abtreibung ist und bleibt Völkermord- es gibt keinen guten Grund für Abtreibung, und Indikationen erst recht nicht- wir wurden alle belogen über soziale Indikation usw. die zeit wird sich dafür rächen


0
 
 Johanson 19. Februar 2015 
 

Abtreibung

Sollte man nicht besser Mord sagen? Egal ob in der ersten Woche oder erst kurz vor der Geburt. Es bleibt Mord. Es tut mir im Herzen weh, wenn ich solche Mitteilungen lese, all diese verlorenen Menschen, die sich nicht mal wehren konnten, die vielleicht ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft geworden wären.Einfach weg, ausgelöscht,einfach so...Das ist das wahrscheinlich größte Verbrechen unserer Zeit.


0
 
 mirjamvonabelin 6. Februar 2015 
 

Die Vorstellung ist so schrecklich

dass Niemand überhaupt darauf angesprochen werden will, geschweige glauben kann.
In meiner Umgebung sind die Leute überhaupt nicht auf die Abtreibung ansprechbar, sie überhören es. Sie glauben, das es in Wirklichkeit sowas überhaupt nicht gibt, sie blenden es einfach aus.


5
 
 Ehrmann 6. Februar 2015 

Die Vorstellung war so schrecklich, daß es niemand glaubte

Seit Beginn dieser Gesetzelage weise ich darauf hin - aber es ist einfach zu schrecklich, sodaß mir niemand glaubte, daß sie wirklich existiert - und durchgeführtwird (Ich sah solchen totes Kind schon vor 30 Jahren). Dieses Verbrechen abzustellen ist (wäre) wenigstens ein Teilerfolg.


10
 

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