Indiana erlaubt Dienstleistungsverweigerung aus Gewissensgründen26. März 2015 in Aktuelles, 1 Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Keine Hochzeitstorten einer christlichen Bäckerei mehr an gleichgeschlechtliche Paare.
Washington (kath.net/ KNA) Der Bundesstaat Indiana hat ein Gesetz beschlossen, das es erlaubt, Dienstleistungen aus religiösen Gründen zu verweigern. Medienberichten zufolge unterzeichnete der republikanische Gouverneur von Indiana, Mike Pence, am Donnerstag (Ortszeit) den «Religious Freedom Restoration Act».
Künftig können sich demnach etwa Bäckereien weigern, Hochzeitstorten an gleichgeschlechtliche Paare zu liefern. Die katholische Kirche in Indiana unterstützt das Gesetz, das in ähnlicher Form auch in anderen Bundesstaaten gilt. Die Demokraten hatten im Parlament gegen das Gesetz gestimmt. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.
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Lesermeinungen | Rumplhanni 30. März 2015 | | | Hat im ersten Moment etwas Diskriminierendes Andererseits hat ja auch der Verbraucher die Möglichkeit bestimmte Produkte nicht zu kaufen, also einen Anbieter zu meiden – zumindest noch im großen Angebot der Vielfalt. So manches würde durch solche Kundenverweigerungen langsam vom Markt verschwinden, ohne dass es der Wirtschaft übermäßig schadet.
Fernsehsender bieten bunte Auswahl an Sendungen - Pressefreiheit. Wo liegt das „Niveau“ einzelner Zuschauer? Der Zuschauer wählt sein Programm, schaltet ab-um, kritisiert, entscheidet.
Solange solche Freiheiten nicht auf Grundnahrungsmittel oder -bedürfnisse ausgedehnt werden dürfen, könnte es wohl unter Meinungsfreiheit fallen.
Um eine Dienstleistungsverweigerung verbal moralisch rechtfertigen zu können, wird wohl hier wieder gelten: „Wer ohne Schuld, werfe den ersten Stein“.
Letztendlich richtet eben wohl das „gemeine“ Volk auch über solche Entscheidungen - indem es bei so einem Konditor weiter kauft oder ihn meidet. | 0
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