Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Klerikalismus im Bistum Passau
  2. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden
  3. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  4. "Retter des Stephansdoms" sagte Nein zum Vernichtungsbefehl
  5. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  6. Der verkleidete Menschenfreund
  7. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  8. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  9. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  10. Von der Unfähigkeit, ruhig in einem Raum zu bleiben
  11. Gott will, dass wir treu sind!“
  12. Putin lässt am Palmsonntag Kirchbesucher bombardieren - Mehr als 30 Tote in Sumy
  13. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  14. Historiker: Johannes Paul II. sollte "der Große" genannt werden
  15. Wann hat Frau Esken das letzte Mal mit einem Normalbürger gesprochen?

Langsam wird mir bange

22. Mai 2015 in Kommentar, 20 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Psychologin riet in westfälischem Regionalblatt, Kinder nicht zur Homo-„Hochzeit“ mitzunehmen. Nach Shitstorm gibt Redaktion dem öffentlichen Druck der Anpassung nach. Wo bleiben Meinungs- und Pressefreiheit? Gastkommentar von Peter Winnemöller


Geseke (kath.net/katholon Blog) Mit der Kampfparole „Ich bin wohl homophob. Und das ist auch gut so“ polarisierte Matthias Matussek vor einigen Monaten in einem Essay in der Welt. Abgesehen von der Tatsache, dass knackige Formulierungen immer gut polarisieren, sind sie in der Regel zu grobkörnig für ein klares Bild. Dennoch kann die Polarisierung nötig sein, um einen Sachverhalt ins rechte Licht zu rücken. Die Homophobie, so die Grobthese von Matthias Matussek, hat den Antisemitismus als schlimmste ideologische Sünde abgelöst.

Eine These, die – so sollte man auf den ersten Blick denken – schlicht unhaltbar ist. Homosexuelle Männer und Frauen können in unserem Land Karriere machen, Partnerschaften eingehen, werden weder strafrechtlich verfolgt noch in irgendeiner Weise öffentlich zurückgesetzt. Der Popanz der Diskriminierung von Homosexuellen und sein fieser Bruder, der Popanz der Homophobie, sind also im Grunde nichts als Schattenbilder einer Lobby, die ihr politisches Spiel mit der persönlichen sexuellen Orientierung betreibt.


Wer sich also den öffentlichen Vorwurf der Homophobie zuzieht, ist in der veröffentlichten Meinung ein Vogelfreier, ein Geächteter unserer Tage und er darf beliebig von jedem Freien abgeschossen werden. Ein solcher Abschuss wird von Klaus Kelle hier nüchtern dokumentiert.

Eine Psychologin in der Rolle einer Briefkastentante einer ostwestfälischen Regionalzeitung rät einem Vater, seine kleinen Töchter nicht zu einer „Hochzeit” seines homosexuellen Bruders mitzunehmen. Der Vater legt seine Sorgen dar, dass die Kinder dadurch seelischen Schaden leiden könnten und die Ratgeberin stimmt ihm darin zu.

Folge dieser Veröffentlichung ist zunächst für Zeitung und letztendlich auch für die betroffene Psychologin ein enormer Shitstorm. Am Ende distanziert sich die Zeitung unter dem öffentlich gegen sie erhobenen Vorwurf der Homophobie von der Mitarbeiterin und erklärt, diese werde künftig für die Zeitung nicht mehr schreiben.

Wäre ich Abonnent dieser Zeitung, wäre das Abo jetzt beendet. Eine solche Zeitung brauche ich nicht. Das Einknicken der Verantwortlichen in der Redaktion vor dem öffentlichen Druck der Anpassung und political correctnes widert mich an. Diese Feigheit gegenüber öffentlichem Widerstand in einer Sache, die durchaus diskussionswürdig ist, ist dermaßen ekelig, dass ich mich weigern würde, der Redaktionsleitung überhaupt noch die Hand zu geben.

Zur erinnernden Vergewisserung: Der Artikel 5 Abs. 1 unseres Grundgesetzes lautet

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Im Shitstorm und dem Einknicken vor demselben wurde dieses Grundrecht schwer verletzt.

Geschieht die Verletzung von Grundrechten systematisch und/oder gar mit Billigung staatlicher Organe, so räumt das Grundgesetz in seinem Artikel 20 Abs. 4 ein besonders wichiges Recht ein:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dieses Recht wird zur moralischen Pflicht für alle, die den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat nicht auf dem Altar einer Selbstanpassung und politischen Korrektheit geopfert sehen wollen.

Wenn nun schon der Rat einer Briefkastentante ausreicht, eine Zeitung unter öffentlichen Druck zu setzen, dann ist das mehr als nur bemerkenswert, dann ist das ein Alarmsignal, dass die Freiheit in unserem Land ernsthaft gefährdet wird. So langsam wird mir wirklich bange darum, denn es sind die, die die Freiheit der Gemeinschaft bedrohen, indem sie vorgeben, für die Freiheit ihrer Klientel zu streiten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Pressefreiheit

  1. White Rabbit oder Der Abschied vom gesunden Menschenverstand
  2. Im Netz der Zensur
  3. Zeitschriftenverleger gegen geplante EU-Richtlinie






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Eine wichtige BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Klerikalismus im Bistum Passau
  4. Der verkleidete Menschenfreund
  5. Eis für Papst Franziskus - "Kleine Sünden" im Krankenstand
  6. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  7. Historiker: Johannes Paul II. sollte "der Große" genannt werden
  8. Waren Zisterzienser die Inspiration für die Modeschöpferin Coco Chanel?
  9. "Retter des Stephansdoms" sagte Nein zum Vernichtungsbefehl
  10. Christentum im Norden Nigerias „wächst astronomisch“
  11. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  12. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  13. Gott will, dass wir treu sind!“
  14. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  15. Putin lässt am Palmsonntag Kirchbesucher bombardieren - Mehr als 30 Tote in Sumy

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz