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DBK veröffentlicht Handreichung zum Thema Hirntod und Organspende

29. Juli 2015 in Deutschland, 37 Lesermeinungen
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DBK: Die Bereitschaft zur Organspende muss frei bleiben von jedem sozialen Druck. Es besteht weder eine moralische Pflicht zur Organspende noch gibt es einen Rechtsanspruch auf den Erhalt eines fremden Organs.


Bonn (kath.net/dbk) Die christlichen Kirchen in unserem Land haben sich seit Jahrzehnten in Theologie und lehramtlicher Verkündigung mit den Fragen der Transplantationsmedizin, besonders der Feststellung des Todes („Hirntod“) und verschiedenen Fragen der Organspende beschäftigt. Nicht zufällig sind die Texte oft in ökumenischer Kooperation entstanden (Gott ist ein Freund des Lebens, 1989; Organtransplantationen, 1990; verschiedene gemeinsame Aussagen im Zusammenhang der „Woche für das Leben“ usw.). In letzter Zeit sorgten erhebliche Probleme (Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Spenderorganen, Versäumnisse im praktischen Umgang mit potentiellen Organspendern und ihren Angehörigen, neue gesetzgeberische Initiative auf Bundesebene im Jahr 2012) für einen dramatischen Rückgang der Spendenbereitschaft und legten damit eine erneute, sehr sensible Beschäftigung mit dem Thema nahe.

Vor diesem Hintergrund hat die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz unter dem Vorsitz von Kardinal Karl Lehmann (Mainz) in Zusammenarbeit mit ihrer Unterkommission „Bioethik“ unter dem Vorsitz von Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart) in intensiver Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz eine Orientierungshilfe vorgelegt, die jetzt veröffentlicht wird.


Unter den vielen Problemen wurden zwei Themenkreise ausgewählt, die das Zentrum der Schrift bilden: Zuerst geht es um die Frage der grundlegenden Akzeptanz des Hirntod-Kriteriums, die auf verschiedenen Ebenen seit einiger Zeit immer mehr in Zweifel gezogen wird. Die Einwände wurden genau überprüft. Die Studie kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass der Hirntod im Sinne des Ganzhirntodes nach unseren heutigen Erkenntnissen das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen darstellt.

Die im zweiten Problemkreis erörterten Themen zielen auf die ethische Bewertung und die praktischen Voraussetzungen einer Organspende. Es wird vor allem auf die Notwendigkeit der Freiwilligkeit der Organspende hingewiesen. Die Bereitschaft muss frei bleiben von jedem sozialen Druck. Es besteht weder eine moralische Pflicht zur Organspende noch gibt es einen Rechtsanspruch auf den Erhalt eines fremden Organs. Eine Organspende kann in diesem Sinne ein Akt christlicher Nächstenliebe sein. Darum ist eine umfassende Aufklärung aller Betroffenen zwingend erforderlich. Dabei geht es auch um Fragen der geistlichen Begleitung und der Sorge um die Angehörigen, um die Gelegenheit einer würdigen Verabschiedung sowie eines pietätvollen Umgangs mit dem Leichnam des Organspenders.

Die Studie bemüht sich also besonders um einen ganzheitlichen Blick auf die moderne Transplantationsmedizin. Sie reduziert das komplexe Phänomen nicht auf rechtliche, medizinische, wirtschaftliche und andere Einzelaspekte, sondern hebt die anthropologischen, ethischen und spirituellen Implikationen der Transplantation hervor. Sie möchte auch zu einer persönlichen Urteilsbildung beitragen.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, ruft im Geleitwort dazu auf, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen: „Wir Bischöfe sind der Auffassung, dass auf diesem sensiblen Feld ein hohes Maß an Transparenz erforderlich ist, um das verloren gegangene Vertrauen schrittweise zurückzugewinnen. Wir laden daher ein, sich ein wenig Zeit dafür zu nehmen, unsere Überlegungen zur Kenntnis zu nehmen und unsere Argumente auf ihre Überzeugungskraft hin zu überprüfen, um so zu einer fundierten persönlichen Urteilsbildung zu gelangen.“

Die Deutsche Bischofskonferenz ist sich voll bewusst, dass die komplexe und nicht selten auch spannungsvolle Diskussion besonders zu den zentralen Themen des Hirntodes und der Organspende sehr im Fluss ist. Wie sehr jedes Wort sich um die weiteren Erkenntnisse bemühen muss und die Dinge im Wandel begriffen sind, so dass es stets wieder der klärenden Reflexion – auch zwischen den Wissenschaften selbst – bedarf, zeigt die Tatsache, dass nach dem Abschluss des vorliegenden Textes der Glaubenskommission eine umfangreiche Studie des Deutschen Ethikrates „Hirntod und Entscheidung zur Organspende“ (24. Februar 2015) erschienen ist; fast zur selben Zeit hat die Bundesärztekammer genauere Richtlinien zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erstellt (Vierte Fortschreibung), die am 6. Juli 2015 veröffentlicht wurden.

Hinweis:

Das Dokument „Hirntod und Organspende“ der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz finden Sie als pdf-Datei zum Herunterladen unter www.dbk.de in der Rubrik „Veröffentlichungen“. Dort kann es auch als Broschüre (Die deutschen Bischöfe, Glaubenskommission, Nr. 41, Bonn 2015) bestellt werden.


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Lesermeinungen

 PPQR 6. August 2015 

@orgaNOs

Ich glaube auch, dass Ihnen die Diskussion in die falsche Richtung läuft.
Aber nur deshalb, weil ich nicht den Blick für Wesentliches verloren habe. Sonst wären mir die formalen Fehler in Ihren Beiträgen ja nicht aufgefallen.

Ich glaube Ihnen aber nicht, dass Sie „nichts“ mehr gegen die Organspende haben. Es bleibt Ihnen nur nichts anderes übrig, um nicht völlig unglaubwürdig zu werden, als zuzugeben, dass die Organspende eben NICHT moralisch verwerflich ist.

Auch den Vorwurf der Beleidigung kann ich nicht unwidersprochen stehen lassen. Da finden Sie nichts in meinen Beiträgen, was den Vorwurf rechtfertigt. Allerdings nenne ich ein ungebührliches Verhalten beim Namen.

Das endgültige Urteil überlasse ich gerne den vielen Lesern, die sicherlich auch gespannt abwarten, ob nun auf Ihrer Homepage eine Richtigstellung bezüglich der Zitate erfolgt. Das sind Sie dem Thema und dem guten Ruf der auf Ihrer Homepage genannten Experten schuldig.
Meinen Sie nicht auch?

... et respice finem!


0
 
 orgaNOs 5. August 2015 
 

@PPQR

Irgendwie läuft das jetzt schon in eine völlig falsche Richtung und Sie dürften den Blick auf das Wesentliche schon längst verloren haben – zur Erinnerung: SIE haben mit Unterstellungen und Beleidigungen begonnen.

Der Vollständigkeit halber sei nur noch erwähnt, dass der Deutsche Ethikrat am Hirntod-Konzept festhält, OBWOHL eine Minderheit dagegen argumentierte, dass der Hirntod nicht gleichbedeutend mit dem Tod des Menschen sei!

Wir haben nichts dagegen, wenn Menschen für die Organspende sind (das haben Sie völlig missverstanden) – wenn sie auch vollumfänglich über ALLE Aspekte informiert wurden. Jedoch ausschließlich die positiven Aspekte und die negativen mit keinem Sterbenswort zu erwähnen, und dies dann „Aufklärung“ zu nennen, kann wohl kaum jemand gutheißen, der klar bei Verstand ist.

Ende der Diskussion.


0
 
 PPQR 5. August 2015 

(3) Viel Lärm um von der Wahrheit abzulenken

@orgaNOs

Zum Organspendeausweis Joseph Ratzingers. Prälat Gänswein schrieb 2011: "Es trifft zu, dass der Heilige Vater (!) einen Organspende-Ausweis besitzt. Aber entgegen mancher öffentlicher Behauptung ist der aus den 70er Jahren stammende Organspende-Ausweis mit der Wahl Kardinal Ratzingers zum Oberhaupt der Katholischen Kirche ipso facto hinfällig geworden. (http://www.kath.net/news/29987)

Also hat sich Kardinal Ratzinger mit ungefähr 40 Jahren einen gültigen Organspendeausweis zugelegt und war sogar noch als Präfekt der Glaubenskongregation bereit, seine Organe zu spenden. Er hat den Ausweis nie zurückgegeben.
Welche „abenteuerliche“ Interpretation lässt diese Tatsache sonst noch zu?

Auszug aus der lesenswerten Stellungnahme des Ethikrates vom Februar 2015:
"Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist." (S. 167)


Non mortem timemus, sed cogitationem mortis!


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 PPQR 5. August 2015 

(2) Viel Lärm um von der Wahrheit abzulenken

@orgaNOs

Oder nehmen Sie die bewusste Irreführung in Kauf, um sich der Autorität JP II zu versichern?
Das funktioniert aber nicht, denn JP II hat in seiner Botschaft an die päpstl. Akademie geschrieben:

„Zum einen ermutigte die Kirche zur freiwilligen Organspende, ......"

Eindeutiger geht es nicht mehr.
Es gibt keine lehramtliche Begründung gegen die Organspende. Auch Benedikt XVI bezeichnet, wie seine Vorgänger, die Organspende als einen Akt der Nächstenliebe.
Dennoch darf jeder ohne Angabe von Gründen die Organspende aus Gewissensgründen ablehnen. Warum versuchen Sie und einige andere trotzdem, wider besseres Wissen, die Kirche als moralische Instanz vor ihren Karren zu spannen? Warum können Sie es nicht ertragen, dass es auch andere Meinungen gibt - einschließlich der Kirchen?


0
 
 PPQR 5. August 2015 

(1) Viel Lärm um von der Wahrheit abzulenken oder

„ubi sunt vasa? / @orgaNOs

Wie des öfteren schreckt der anonyme Gutmensch auch vor persönlichen Diffamierungen und Beleidigungen als Mittel für seine Zwecke nicht zurück. Generalisierte Diskursunfähigkeit und versuchte Meinungsdiktatur nenne ich das.

Nur so am Rande: Aus Ihrem eigenen Beitrag können Sie selbst sehen,
dass auch das schönste Avatar nicht vor Unverschämtheiten, Rufmord und Unterstellungen schützt. Allerdings lässt Ihr giftiger Ton vermuten, dass sogar schon "pseudointellektuelle" Beiträge die wunden Punkte treffen.

Nach den "pseudojuristischen" Haarspaltereien zu den bekannten Fakten:
Sie deklarieren Auszüge eines Essays(!), der nicht einmal ein offizielles Dokument der Kirche ist, als Originalzitate von JP II. Das ist wahrheitswidrig. Warum können Sie dies nicht klar stellen?
Die Aufforderung zur Korrektur hat nichts mit "Verunglimpfung" zu tun. Das ist nur billige Polemik und dient der Ablenkung.


0
 
 orgaNOs 4. August 2015 
 

@ PPQR

Da die Textmenge hier limitiert ist, teile ich den Kommentar auf.

"Vasa vacua maxime sonant".
Als “Rechtskundiger”, der mit juristischen Begriffen wie „Betrug“ und gleichzeitig auch im Laienjargon wie „Tricks“ plakativ um sich, zum Zwecke der Aufwiegelung wirft, dürfte Latein ja keine Probleme bereiten, stelle man sich an dieser Stelle allerdings vorerst die Frage nach dem für den §263 auch benötigten „Geschädigten“ - von einem „Vermögensvorteil“ mal ganz abgesehen. Könnte man mit unserem Service „Geld“ machen, würden sich schon längst Ärzte und Rechtsanwälte selbst darum „bemühen“. Nur mal so am Rande erwähnt.

Zu PPQR, welch Pseudointellektueller sich immer hinter diesem wohl in Anlehnung an den römischen Senat und Bürger (SPQR) sinnigen Akronym verstecken und sich dadurch wohl eher selbst gegen Rufmord, Rufschädigung, Üble Nachrede, Verleumdung oder auch Unterstellung etc. absichern will, wenn er versucht, andere zu verunglimpfen.


1
 
 PPQR 31. Juli 2015 

@Ulmus

Sie schreiben:
" Ja, orgaNOs hat wissenschaftlich nicht korrekt gearbeitet ..."

Das relativierende "wissenschaftlich" kann man getrost streichen.
@orgaNOs schreibt "Zitat von JP II". Und das ist eindeutig falsch.
Und wenn er es schon mit dem Zitieren nicht genau nimmt, wie ist es dann mit den wissenschaftlichen Fakten. Stimmen die?

Sie finden "Trick" nicht "angebracht".
Würde Ihr Urteil im entgegen gesetzten Fall genauso nachsichtig ausfallen?
Es schaut so aus, als ob der von @orgaNOs in eigener Deutungshoheit festgelegte "gute Zweck" wieder die Mittel heiligen muss.

Da @orgaNOs sicher die Diskussion verfolgt, werden wir ja sehen, ob er seinen Irrtum hier und auf seiner
HomePage korrigiert.
Tut er das, kann man nur einen Irrtum unterstellen, erfolgt keine Änderung, dann ist es Betrug.

Auch Ihre Schilderung vom Leiden und Sterben JP II vermag nichts an der Deutlichkeit seiner eigenen Worte zu ändern:

„Zum einen ermutigte die Kirche zur freiwilligen Organspende, ......"


0
 
 Ulmus 31. Juli 2015 
 

@ PPQR

orgaNOs zitiert aus einem Essay zur Tagung der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften im Februar 2005 (http://www.chninternational.com/brain_death_is_not_death_byrne_paul_md.html). Die Tagung ist noch von Johannes Paul II einberufen worden - das von Ihnen verlinkte Begrüßungswort zur Tagung trägt als Unterschriftsdatum allerdings schon den Tag seiner Hospitalisierung wegen Luftnot. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Tagung unter seinem Namen hat es dann nie gegeben. Das Essay wurde - da von vielen Tagungsteilnehmern unterzeichnet - vielfach auch als Ergebnisprotokoll gewertet. Ja, orgaNOs hat wissenschaftlich nicht korrekt gearbeitet - ihm/ihr deswegen sofort "Tricks" (auf gut Deutsch gesagt: Betrug) zu unterstellen, finde ich nicht angebracht.
Zumal ich das öffentliche Sterben von Johannes Paul II - seine bereitwillige Annahme von Leiden und Tod - ein deutlicheres Bekenntnis zum Leben bis ans natürliche Ende finde als ein Wort es sein könnte.


2
 
 Ulmus 31. Juli 2015 
 

@ Nordlicht3 (2)

… Neurodiagn J. 2015 Jun 55(2):77-81). Wenn man Hirntote den Sterbeprozeß natürlich beenden läßt, kann es Tage, Wochen, Jahre dauern bis es zum Herzversagen kommt. Endgültig tot sind Patienten, wenn sie die klassischen Merkmale wie Leichenflecke und Beginn der Verwesung zeigen.
Zur Frage "aber wann erklärt man dann für tot": Tod ist der endgültige Tod, auf dieses Pseudokonstrukt Hirntod sollte verzichtet werden. Vollständig aufgeklärte, volljährige Patienten, die ihr schriftliches Einverständnis regelmäßig erneuert haben, können nach der von ihnen gewünschten Definition spenden, ob das nun Hirnversagen (Gesamthirn oder Hirnstamm) oder Herzversagen ist: Falls sich diese Menschen dann irgendwann auf dem OP-Tisch liegend vorfinden und noch eine Wahrnehmung haben, sollte ihnen bewußt sein, daß es die eigene Entscheidung war. Erweiterte Zustimmungs-, Widerspruchs- und Notstandsregelung sind abzulehnen. Und es sollte allen klar sein, daß es kein Anrecht auf die Organe anderer Menschen gibt.


1
 
 Ulmus 31. Juli 2015 
 

@ Nordlicht3 (1)

Es ist Irrglaube, daß alle Körperfunktionen stoppen, sobald für das Hirn keine Funktion mehr nachgewiesen werden kann. Hirntote können die klassischen Zeichen des Lebendigen wie Stoffwechsel, Bewegung, Reizbarkeit, Fortpflanzung erfüllen. Das Problem ist, daß Organspende-Kritiker Punkte wie Bewegung und Reizbarkeit als bewußte und Befürworter als zufällige Reaktionen einschätzen. Es ist z.B. völlig normal (und kann in OP Berichten nachgelesen werden), daß (korrekt diagnostizierte) Hirntote bei Beginn der Explantation Abwehrbewegungen machen, in Fetalhaltung gehen und die Vitalzeichen (Blutdruck, Puls) hochgehen. In Fachzeitschriften wird schon seit Jahren offen diskutiert, daß es ehrlicher wäre, das "Dead Donor Rule" (Tote Spender Regel) genannte Konzept aufzugeben, und laut auszusprechen, daß die zu Explantierenden noch nicht biologisch tot sind und man sie für das Wohl anderer vorzeitig sterben läßt (Crit Care Med. 2003 Sep 31(9):2391-6, Ann Ital Chir. 2015 86:85-7; …


2
 
 PPQR 31. Juli 2015 

Und täglich grüßt das Murmeltier!

Es ist recht und billig, in angemessener Weise für seine Haltung zu werben.
Der Beitrag von @organNOs allerdings ist dreist. Denn die angeblichen „Aussagen“ finden sich an keiner Stelle der Botschaft des Hl. JP II an die päpstliche Akademie der Wissenschaften vom Februar 2005.
Das Dokument ist frei zugänglich:
http://w2.vatican.va/content/john-paul-ii/de/speeches/2005/february/documents/hf_jp-ii_spe_20050201_p-acad-sciences.html

WÖRTLICH steht dort:

„Zum einen ermutigte die Kirche zur freiwilligen Organspende, zum anderen zeigte sie die ethischen Bedingungen für eine solche Spende auf, indem sie die Pflicht zum Schutz des Lebens und der Würde sowohl des Spenders als auch des Empfängers hervorhob.“

Es ist wahrheitswidrig zu behaupten, die Kirche wäre gegen Organspenden.
Die Art und Weise, wie @orgaNOs wider besseres Wissen agitiert, finde ich moralisch im höchsten Maße verwerflich. Wer solche Tricks anwenden muss, hat weder sachliche Argumente noch eine redliche Absicht.


1
 
 bellis 30. Juli 2015 

Ex cadavere - und dann ist kein Organ mehr zu gebrauchen

Nordlicht: Menschen sterben nicht, weil kein Organ zur Verfügung steht, sondern jeder Mensch stirbt an seiner Krankheit.
Die "Kultur" des Todes will unter dem Deckmäntelchen von (falscher) Nächstenliebe oder Barmherzigkeit glauben machen, dass wir Gutes tun und verschleiern dass aktiv getötet wird z.B. bei der Organentnahme unpaariger Organe, bei der Abtreibung (die eben keine Schwangerschafts"unterbrechung" ist) und Tod in Kauf genommen wird z. B. bei der "Antibabypille" und der "Pille danach". An diesem massenhaften Töten wir massenhaft viel Geld verdient - nur darum geht es.


3
 
 Nordlicht3 30. Juli 2015 
 

aber wann erklärt man dann für tot?

Solange die Herz-Lungen-Maschine läuft, wird arbeitet das Herz, es wird beatmet. Einfach mal versuchsweise ausschalten geht doch wohl auch nicht. Wenn der Körper ausreichend gekühlt wird, lässt sich auch mehrere Stunden Herzstillstand überleben. Wenn das Hirn definitiv nicht mehr arbeitet, schlägt kein Herz mehr, arbeitet keine Lunge, bewegt sich kein Muskel mehr. Daher ist das für mich (ich betone: für mich) das Kriterium, dass man dann versuchen kann mit meinen Organen vielleicht noch Menschenleben zu retten...


1
 
 Ebu 30. Juli 2015 
 

Kann ein Mensch für tot angesehen werden...

...wenn 97% seiner Körperzellen noch funktionieren, aber nur 3%, die sein Gehirn ausmachen, ausgefallen sind?
Das Dilemma besteht ja darin, dass man als potentieller Spender so tot als möglich sein möchte und als Organempfänger diese Organe so frisch als möglich erhalten muss.
Bei einem Vortrag durch Herrn Ramm, dem 1. Vorsitzenden der Aktion Leben e.V. wurde weiterhin zitiert: Das heutige EEG, (bezogen auf 2013) dringt maximal 3 mm in die Hirnrinde ein - jedoch ist das Gehirn ein Universum!
Ich habe einen Nichtspender-Ausweis stets dabei - da werden mich auch die Aussagen der DBK nicht umstimmen können.
Im übrigen freut es mich, dass hier so viele Menschen die gleiche Meinung vertreten.


3
 
 orgaNOs 30. Juli 2015 
 

Detailinfos und gesetzliche Fallstricke

Was immer unerwähnt bleibt ist, dass im Falle von Reisen/Urlauben in andere Länder ein simpler deutscher Nicht-Organspendeausweis in den wenigsten Ländern ausreicht!

Alleine in Österreich und Frankreich sollte man auch als Urlauber im hiesigen Register eingetragen sein. In Griechenland wird sogar ein Widerspruch auf griechisch mit notarieller Beglaubigung verlangt usw. usw.

Die Gesetze und Auflagen für einen Widerspruch sind einerseits oft derartig bürokratisch und umständlich, werden andererseits jedoch nebulos gehalten - obwohl die Widerspruchsregelung in sehr vielen Ländern Europas gilt und jeden betrifft, der in ein solches Land reist.

Organspender zu werden, wird einem sehr leicht gemacht, in vielen Ländern ist man es gleich automatisch (ungefragt), der Widerspruch wird einem allerdings in vielen Fällen unnötig erschwert. Wie kann man so etwas gutheißen?

Spezifische Infos dazu finden Sie bei orgaNOs Global Protection Initiative, www.organosprotection.com


4
 
 orgaNOs 30. Juli 2015 
 

Zitat Papst Johannes Paul II

"Es gibt einen überwältigenden medizinischen und wissenschaftlichen Befund, dass das vollständige und unwiderrufliche Ende aller Gehirntätigkeit (im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm) kein Beweis für den Tod ist.

Der vollkommene Stillstand von Gehirnaktivität kann nicht hinreichend festgestellt werden. Irreversibilität ist eine Prognose und nicht eine medizinisch feststellbare Tatsache.

Wir behandeln heute viele Patienten mit Erfolg, die in der jüngsten Vergangenheit als hoffnungslose Fälle betrachtet worden waren.

Kein Gesetz sollte überhaupt versuchen, einen Akt als legal hinzustellen, der in sich ein Übel ist. Das Beenden eines unschuldigen Lebens bei dem Versuch, ein anderes Leben zu retten, wie es im Falle der Transplantation von unpaarigen lebenswichtigen Organen geschieht, mildert nicht das Übel, einem unschuldigen Menschen das Leben zu nehmen.

Böses darf nicht getan werden, damit Gutes daraus entstehen möge."


7
 
 girsberg74 30. Juli 2015 
 

Beruhigen kann nur der, dem man vertraut

Das einzig Beruhigende an dieser Handreichung ist die Aussage, dass es keine Pflicht zu "Organspende" gibt und dass niemand ein Recht auf ein "Spender"-Organ hat.

Die Frage ist aber, ob ich mich durch eine solche „ Handreichung“ beruhigen lassen kann, denn die Diskussion in kaht.net zeigt, dass mit dieser „Handreichung“ nahezu alles zu machen und zu begründen ist.

Dazu, scheint mir, braucht es aber keine „Bischöfe“, jedenfalls keine katholischen.


Handfeste, vertrauenswürdige Information gibt es etwa bei der KAO, bei Frau Dr. Regina Breul.


2
 
 catolica 30. Juli 2015 
 

Hirntod ist nicht der Tod des Menschen

ich selbst lehne für mich kategorisch die Oranspende ab und kann nicht verstehen, wie sich unsere Bischöfe mal wieder von der Lobby beeinflussen lassen.Auch Menschen mit Organspende sind nicht unsterblich.Statt wieder mal sozialpolitisch zu reden, wäre eine unisono Verkündigung des ewigen Lebens bei Gott viel wichtiger und der Ausbau einer gescheiten und für jeden Katholiken zugängliche Klinikseelsorge. Da mangelt es nämlich auch sehr!!!


10
 
 Muddel 30. Juli 2015 

Gegrüßet seist Du Maria ....

... jetzt und in der Stunde unseres Todes ...
Das sind die 2 Wichtigsten Momente unseres Lebens! Liebe Mitglieder der DBK, ihr seid auf einem Irrweg, wenn ihr den Menschen die Ruhe in der Stunde des Todes raubt und daraus eine Unruhestunde macht.


9
 
 Ulmus 30. Juli 2015 
 

Hirntod (2)

Persönlich lehne ich aktive und passive Organspende im Zusammenhang mit Hirntod ab. Ich halte es mit Benedikt XVI: nur eine ex cadaver Entnahme (also aus der Leiche) ist ethisch verantwortbar. "ex cadaver" bedeutet aber richtig tot, und dann ist außer der Augenhornhaut nicht mehr viel zu verwerten, da die meisten Organe nur aus einem lebenden Organismus transplantiert werden können.


11
 
 Steve Acker 30. Juli 2015 
 

Versorgungsmentalität

Was mich sehr stört in der Thematik ist die Versorgungsmentalität die z.B. von manchen Politikern an den Tag gelegt wird.
Motto: die Nachfrage nach Spenderorganen muss befriedigt werden.
Soweit ich weiss muss man in Österreich ausdrücklich widersprechen, wenn man nicht Organe spenden will. ein absolutes Unding.


5
 
 Ulmus 30. Juli 2015 
 

Hirntod (1)

Allein die Tatsache, daß eine Definition "Hirntod" erst 1968 im Rahmen der Transplantationsmedizin entstanden ist (also: wann ist der Patient bereits tot genug, damit er noch ausgeschlachtet werden kann), sollte hochgradig mißtrauisch machen.
Wenn eine Transplantation nach Hirntod durch den Staat erlaubt ist, würde ich zumindest eine schriftliche Einverständniserklärung mit voller Information über das Procedere (einschließlich des veränderten Sterbeprozesses) erwarten - dabei sollten alle potentiellen Vor- und Nachteile aufgelistet werden, ähnlich ausführlich wie bei einer klinischen Studie - sowie eine verpflichtende Vollnarkose und nicht nur eine Muskelrelaxation zur einfacheren Entnahme der Organe: wenn von medizinischem Fachpersonal Überlegungen geäußert werden, daß die Erwähnung einer Allgemeinanästhesie in der Patientenakte Zweifel am „echten Tod“ des sog. Hirntoten zum Ausdruck bringen und dadurch die Spendenbereitschaft sinken könne, finde ich das mehr als nur makaber.


8
 
 Alpenglühen 29. Juli 2015 

@Iñigo

Ich weiß nicht, wer „Johannes Bonelli“ ist.
Stattdessen habe ich jedoch die Ansprache von Papst Benedikt XVI. an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema „Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende“, veranstaltet von der Päpstlichen Akademie für das Leben am 07.11.2008 gelesen - kath.net Art. 33795. Dazu die Art. Nr. 34632, 38738, 42914 u. 49678. Ich habe mich sowohl unter www.initiative-kao.de informiert als auch bei den „Christdemokraten für das Leben, CDL“. U. bin aus Überzeugung weder Organspender noch Empfänger. Es ist m.E. unverantwortlich, daß die DBK „Hirntod“ nach wie vor als für „das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen darstellt.“ In den USA wird schon lange nicht mehr beschönigend von „Hirntod“ gesprochen sondern von „justified killing“ = „gerechtfertigtes Töten!“ Aber kann es jemals gerechtfertigt sein, einen Menschen zu töten, um ihn auszunehmen wie eine Weihn.-Gans?


8
 
 Ehrmann 29. Juli 2015 

@kempis :

Wenn wir davon audgehen, daß der Tod erst eintritt, wenn der Sterbeprozeß abgeschlossen ist, wenn also die Verwesung eingesetzt hat, dann war die Diagnose des Soldaten mit der Lanze falsch und Jesus bei der Grablegung nicht tot - ein dogmstisches Problem von nicht geringem Ausmaß! Nein, der Nachweis des Hirntodes ist die sicherste Todesbestimmung - aber, da gebe ich allen Zweiflern recht - wegen der menschlichen Irrtumsanfälligkeit - und der der eingesetzten Geräte, auch wegen der Verschleierung der Befunde durch Reste von Narkotika im Gewebe ist die Sicherheit der Todesbestimmung für eine Organentnahme meist nicht groß genug, wobei meines Wissens jtzt nicht mehr die Beobachtungszeit von mindestens 6 Stunden (!) eingehalten wird.Aufgabe der Medizin ist, Wege zu finden, die eine Organtransplantation unnötig machen.@Nordlicht: es gibt gerade bei Nieren die Lebendspende ( Niki Lauda hat schon die 3.Niere auf diesem Weg - die letzte von seiner jetzigen Frau).


2
 
 Stefan Fleischer 29. Juli 2015 

Ich sehe die weitere Entwicklung so,

dass sich mit der zunehmenden Akzeptanz der Euthanasie die Frage des Hirntodes nicht mehr stellen wird. Der Sterbende wird schlussendlich ein "Recht auf Erlösung von seinen Schmerzen", der von einer schweren Behinderung bedrohte Verunfallte ein "Recht" darauf haben, auf ein Weiterleben zu verzichten, was dann auch im Interesse der Transplantationsmedizin liegen und von ihr bis an die Grenzen (und auch darüber hinaus, soweit es nur geht) ausgenutzt werden wird. Man wird das dann natürlich nicht Tötung nennen, sondern z.B. Lebensabbruch oder Sterbevorgangverkürzung. Dann werden Christen sicher keinen Spenderausweis mehr unterzeichnen dürfen, weil ein solcher die Erlaubnis an die Medizin darstellen wird, einen solchen "Lebensabbruch" durchzuführen, wenn dies "im Interesse des Betroffenen" (und natürlich auch der eigenen Kasse) nützlich erscheint.


3
 
 kempis 29. Juli 2015 
 

@Iñigo Ich zitiere aus Ihrer Quelle

"Niemand weiß, ob die Trennung von Leib und Seele nicht erst dann erfolgt, wenn auch die letzte lebende Zelle abgestorben ist." Ich finde es auffallend, dass "Hirntodgegner" abschätzig als "gewisse Leute" angesprochen werden. Ich sehe mich nicht als dezidierter "Hirntodgegner". Ich melde mich nur zu Wort, wenn ich den Eindruck habe, dass Opportunismus über Wahrheit geht, dass Diesseitiges, dem Jenseitigen vorgezogen wird (weil beides für die Schlimmsten Irrtümer unserer Tage sind). Das Zitat ist interessant: Wenn man es doch nicht weiß, so handelt man doch grob fahrlässig, wenn man den Zeitpunkt des Todes sogar vordatiert. Man bedenke: Die letzte Ölung kann meines Wissens nach noch drei Stunden nach dem Tod gespendet werden, gerade weil keiner weiß, wann die Seele den Körper verlässt. Es wäre gut, wenn sich herausstellt, dass Organspende wahrhaft richtig wäre. Wenn aber Nützlichkeitserwägungen (bewusste oder unbewusste) der Wahrheit entgegenstehen, dann lasst uns das Kreuz tragen.


5
 
 julifix 29. Juli 2015 

Eine der wichtigsten...

...Ärzte, die das Thema seit seinen Anfängen begleiten, ist Dr. Regina Breul. Wer ihre Vorträge oder Bücher zum Thema gelesen hat, sieht Organspende und Hirntoddiagnostik in einem ganz anderen Licht. Aber recherchieren Sie selbst.


3
 
 SpatzInDerHand 29. Juli 2015 

@Iñigo:

Nun ja, es gibt auch andere Stellungnahmen. Hier von den Lebensschützern in der CDL, das ist eine CDU/CSU-nahe Gruppe:
http://www.cdl-online.de/organspende-transplantation-hirntod/151


2
 
 Iñigo 29. Juli 2015 

Fakten zum Hirntodkriterium

Zur Frage des Hirntodkriteriums empfehle ich den Artikel von Johannes Bonnelli auf der Homepage der IMABE (Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik).

http://www.imabe.org/index.php?id=1729

Das Institut gilt als Opus-Dei-nahe und untersteht dem Kuratoriumsvorsitzenden Bischof Dr. Klaus Küng.
Ich denke, das sollte an Referenz reichen, um den Beitrag nicht für unkatholisch zu halten.


2
 
 Nordlicht3 29. Juli 2015 
 

nicht einseitig

der Unterschied zwischen dem Empfänger der Organe und dem Spender, ist der, dass ich als Spender mich absolut freiwillig dazu bereit erkläre, meine Organe abzugeben. Der Empfänger, dem die Organe das Leben retten können hat diese Wahl nicht. Aber wie gesagt, jede Entscheidung ist in diesem Kontext zu akzeptieren, ich halte es für falsch, Menschen ihre eigene freiwillige Entscheidung abzusprechen.


2
 
 Stefan Fleischer 29. Juli 2015 

Was mich noch interessieren würde:

Gibt es Mittel (in der Natur vorkommende Gifte, Medikamente und/oder andere Behandlungsmethoden) die einen Hirntod herbeiführen, oder besteht die grundsätzliche Möglichkeit, dass solche entwicklet werden? Wer garantiert und/oder kontrolliert dann, dass solche nicht angewendet, bzw. keine solchen Forschungen nicht betrieben werden? Dass ein Interesse dafür vorhanden sein könnte kann sicher nicht geleugnet werden.


3
 
 SpatzInDerHand 29. Juli 2015 

@Nordlicht 3:

Möglicherweise stirbt für diesen 14-Jährigen, den Sie hier postulieren, ein anderer 14-Jähriger qualvoll auf dem OP, während man ihm schon die meisten Organe herausgeschnitten hat und nun sein Herz entfernt. Solange wir dies nicht absolut sicher ausschließen können, dass es sich bei der Organentnahme a) um aktive Tötung und b) um möglicherweise doch ein teilweise noch erlebtes Geschehen handelt, sollten wir m.E. sehr vorsichtig sein, einseitig nur von 14-jährigen Nierenkranken zu reden und das Schicksal der Organspender aus den Augen zu verlieren.


7
 
 MariaAnna 29. Juli 2015 
 

@ Nordlicht3

Ich wünsche keinem 14jähigen solch einen Tod, wie Sie ihn herzzerreißend beschreiben, aber ebenso wünsche ich Niemandem einen Tod auf dem Operstionstisch, wie ich ihn beschrieb. Das Dilemma muß jeder verantwortungsvoll für sich selbst lösen. Mir hat bei der Entscheidungsfindung geholfen, daß ich mich selbst im Alter von 25 Jahren aufgrund einer - falschen - Diagnose mit meinem eventuell baldigem Tod auseinandersetzen mußte, und ich fand zu meiner Einstellung, daß mich das Lebensende nicht schreckt, höchsten die Umstände des Todes.


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 Nordlicht3 29. Juli 2015 
 

@MariaAnna

wie möchte man sterben? Vielleicht mit 14 Jahren qualvoll an Nierenversagen, weil es kein Spenderorgan gibt? Ich denke jeder sollte für sich die Frage beantworten ob man Organe spenden will oder nicht...


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 beertje 29. Juli 2015 
 

Tot?

Tot ist man, wenn das Herz aufgehört hat, zu schlagen und sich nichts mehr regt und die Verwesung einsetzt. Dann erst hat die Seele den Leib verlassen. Wer weiß, was in der Seele eines Hirn'toten' vorgeht?


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 MariaAnna 29. Juli 2015 
 

Wie möchte man sterben? In den Armen seiner Kinder, von der Familie umgeben, geborgen und von Liebe begleitet, oder angeschnallt und - hoffentlich - narkotisiert auf einem OP-Tisch, umgeben von fremden Menschen die einem gerade den Körper öffnen und Organe entnehmen? Niemand vermag zu sagen, was ein Sterbender noch spürt, und vor allem wie lange, wenn man aber den Nahtoderfahrungen einiger Menschen - die ihr eigenes Sterben und ihren eigenen "toten" Körper von außen sahen - Glauben schenkt, verbietet sich eine Organtransplantation.


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 kempis 29. Juli 2015 
 

Nicht unproblematisch

Ich bin sicher kein Experte, möchte trotzdem einige Anmerkungen machen. Mich hat die Begriffsklärung eines Priesters sehr geholfen: "Der Tod tritt ein wenn der Sterbeprozess abgeschlossn ist." Der Ausdruck "Hirntod" zeigt schon an, dass nur ein Teil des Körpers tot ist, der Sterbeprozess also noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Da Transplantationen -meines Wissens nach- bei vollständig abgeschlossenem Sterbeprozess nicht mehr möglich sind, liegt die Vermutung nahe, dass der Hirntod aus rein opportunistischen Gründen als Todesdefinition gilt (der offensichtlich auch die DBK folgt). Ich persönlich möchte keine Organe spenden, weil ich niemanden in die Lage versetzen möchte, mein Sterben aktiv zu verkürzen, weil es das Seelenheil der Betreffenden gefährden würde. Aus sehr aktuellen Erfahrungen in der Bekanntschaft, weiß ich, dass dies eine schwere Entscheidung ist, die sich keiner leicht machen sollte.


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