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Verwirrung um Kirchensteuer: Stiftung Warentest klärt auf

19. August 2015 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Automatischer Abzug auf Kapitalerträge ließ Austritte emporschnellen - Musterrechnung: Für 200.000 Euro Vermögen werden jährlich 8,96 Euro pro Jahr Kirchensteuer fällig.


Berlin (kath.net/idea) Die Stiftung Warentest (Berlin) klärt über den neu geregelten Einzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge auf. Seit dem 1. Januar behalten Banken, Sparkassen, Kreditinstitute oder Versicherungen diese Beträge automatisch ein. Schon die Ankündigung des Verfahrens im vorigen Jahr hatte für erhebliche Irritationen gesorgt und die Kirchenaustrittszahlen anschwellen lassen. Der katholischen Kirche kehrten 217.716 Personen den Rücken – so viele wie noch nie. Von der EKD liegt zwar noch keine Statistik vor, aber nach Recherchen der Evangelischen Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) hat die Zahl im Jahr 2014 vermutlich die Grenze von 200.000 überschritten. 2013 erklärten 176.551 evangelische Kirchenmitglieder ihren Austritt – ein Zuwachs von 27,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.


Regional unterschiedlicher Hebesatz für Kirchensteuer

Die Kirchen haben aufgrund der entstandenen Verwirrung mehrfach betont, dass es sich nicht um eine neue Steuer sondern nur um ein anderes Einzugsverfahren handele. Auch die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 801 Euro schon immer fällig war. Ihre Zeitschrift Finanztest erläutert auch die Größenordnung der Abgabe. Anleger, die nicht in der Kirche sind, zahlen auf Kapitalerträge einschließlich des Solidaritätszuschlags 26,38 Prozent Abgeltungssteuer. Aufgrund des regional unterschiedlichen Kirchensteuerhebesatzes von acht bzw. neun Prozent zahlen Kirchenmitglieder aus Bayern und Baden-Württemberg mit Kirchensteuer 27,82 Prozent und im übrigen Bundesgebiet 27,99 Prozent. Bei Paaren mit einem gemeinsamen Konto werden jedem Partner die Kapitalerträge je zur Hälfte zugerechnet. Wenn aber nur ein Partner Kirchenmitglied ist, kann das Finanzinstitut Kirchensteuer nur auf den halben Betrag abführen.

Widerspruch gegen automatischen Abzug möglich

Kirchenmitglieder können auch dem automatischen Abzug widersprechen. Dazu müssen sie jedes Jahr bis zum 30. Juni einen Sperrvermerk beantragen. Dann gibt das Bundeszentralamt für Steuern keine Daten über die Religionszugehörigkeit heraus. Die Bank führt dann die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht ab. Allerdings müssen die Anleger ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und, sofern sie einer Kirche angehören, die Steuer einschließlich Kirchensteuer begleichen. Kapitalerträge bis zu 801 Euro pro Jahr sind steuer- und kirchensteuerfrei; für Ehepaare und gesetzliche Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.

Musterrechnung der Kirchen

Die Kirchen selbst haben eine Musterrechnung aufgestellt: 200.000 Euro Vermögen erwirtschaften bei ein Prozent Zinsen 2.000 Euro pro Jahr. Davon sind nach Abzug des Sparerfreibetrags (für Ehegatten) 398 Euro steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent ergibt dies 99,50 Euro Kapitalertragssteuer; die Kirchensteuer beträgt somit 8,96 Euro pro Jahr.


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Lesermeinungen

 Fink 19. August 2015 
 

@ Stanley - nicht ganz richtig was Sie sagen

In DE werden die Gehälter von katholischen (und evangelischen!) Bischöfen und Domkapitularen aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt. Nicht dagegen die Gehälter der Pfarrer, die werden von der Kirchensteuer bezahlt. Die negativen Folgen davon sind eine "Staatsnähe" und Verweltlichung vieler Bischöfe. Ich bin dafür, diese "Staatsleistung" auslaufen zu lassen bzw. umzuwidmen und für den Erhalt sakraler Kulturgüter zu verwenden. Seltsam ist es bei den Evangelischen- da wurde doch nichts säkularisiert, da gibt es doch nichts zu entschädigen !?


3
 
 Seramis 19. August 2015 
 

Heikles Thema

Die Kirche muss hier sehr einfühlsam agieren. Einige Aspekte:
1. Wenn von "Raub an Kircheneigentum" die Rede ist, muss man immer mit der Gegenfrage rechnen, woher diese Reichtümer denn stammten. Kirche und Staaten waren früher eng verwoben und gingen beide nicht zimperlich vor (Beispiel Tempelritter). Häufig wird man auch an den Ablasshandel erinnert, der zwar nur eine Nebenrolle spielt, aber emotional stark aufgeladen ist.
2. Auch heute hängen Kirche und (deutscher) Staat eng zusammen (staatlicher Religionsunterricht, Bezahlung der Bischöfe, Einzug der Kirchensteuer, Gremiensitze,...); die Kirche hat hier einiges zu verlieren.
3. Die Regierung weigert sich gerade, 70 Jahre alte Kredite anzuerkennen, von einer Entschädigung für Raub und Zerstörung im 2. Weltkrieg ganz zu schweigen. Warum sollten dann dreimal so alte Vorgänge, die nur noch Experten bekannt sind, eine Rolle spielen?
4. Danke für die Info! Man sieht: Die Höhe der Kirchensteuer wird gerne überschätzt.


2
 
 Theobald 19. August 2015 
 

Staat/ Kirche

Sowohl Kirche als auch Staat wollen ja seit langem die vielen, vielen Kleinstvergütungen aus der Welt schaffen. Irgendwelche Rechte, die der Bürgermeister dem Pfarrer mal eingeräumt hat, wie die Gans auf St. Martin und ein Faß Bier. Das alles wird heute ja in Geld geleistet. Aber allein die Berechnung ("Marktwert einer durchschnittlichen Gans"?) ist unsagbar zeitraubend.
Das Problem: der Staat sagt, dass sowas nach 50 Jahren genug geleistet ist.
Die Kirche sagt 500 Jahre sollten schon sein...
Ergo sind dir fraglichen Summen sehr unterschiedlich.

Wahrscheinlich geht die Welt unter, bevor man da eine Lösung findet.


0
 
 Marcus, der mit dem C 19. August 2015 
 

@stanley 2ter Teil

Im übrigen wäre es an Ihnen zu belegen, daß die Kirche hinreichend entschädigt wurde und dies nicht nur zu behaupten und die Abschaffung der Entschädigungsleistungen zu fordern.


6
 
 Marcus, der mit dem C 19. August 2015 
 

@stanley

Warum gehören in Bayern viele Kirchen dem Freistaat und dieser bezahlt die Renovationen? Eben weil man der Kirche das Land geraubt hat, daß zum Unterhalt der Gebäude und des Klerus da war. Schon mal in Bayern Straßenschilder gelesen? Pfarrbichl und Meßnerbichl gibt es da häufiger, denn das waren die Äcker, die der Kirche gehörten zum Unterhalt des Pfarrers und des Meßners/Küsters. Tja, die Entschädigung wird ja auch im Konkordat erwähnt, doch an die abschließende Regelung hat sich bisher niemand ernsthaft herangetraut, da der Staat zu keiner Zeit genug Geld auf der Kante hat, um wirklich zu entschädigen. Bayern hat 70.000 qkm Fläche, daß sind 70 Mrd qm. Laut immowelt.de ist im Juli 2015 der durchschn. qm-Preis bei 165€. Das wären 1,65 Billionen €. Auch wenn dieses Beispiel falsch ist, da nicht zwischen Acker und Stadtgrundstück unterschieden wird, zeigt es das Problem. Dazu kämen 210 Jahre entgangener Nießbrauch mit Zinseszins, abzüglich aufgezinst die tatsächlichen Entschädigungen.


6
 
 Stanley 19. August 2015 
 

@elmar69

Gern will ich Ihnen Ihre Frage beantworten.

Das Beichtgeheimnis wird auch in Staaten geachtet, in denen es keine Staatsgehälter für Kleriker bzw. keine Kirchensteuer gibt.

Wollen Sie etwa allen Ernstes behaupten, dass das Beichtgeheimnis in Deutschland mit schnödem Geld erkauft wird?

Das Religion ordentliches Unterrichtsfach ist, trifft so nicht mehr auf alle Bundesländer zu.
Es gibt längst Möglichkeiten der Wahl eines Ersatzfachs.
In manchen Landesparlamenten wird inzwischen sogar die Abschaffung des Unterrichtfaches Religion anvisiert.

Ich kenne Religionslehrer, die ohne Erlaubnis eines Ortsbischofs die katholische Religion besser vermitteln als diejenigen mit Erlaubnis.
Das können z.B. Eltern oder Geistliche der katholischen Tradition sein, die keine Kirchensteuer erhalten.

Ich stelle Fest: Ihre Argumentation reicht bei Weitem nicht aus, um eine politische Forderung nach einer sofortigen Abschaffung des Konkordats von 1937 zu widerlegen.


2
 
 elmar69 19. August 2015 
 

@Stanley

Ein plaktatives "Das Konkordat von 1937 gehört auf jeden Fall abgeschafft" ist so einfach wir falsch.

Was spricht denn z.B. dagegen, dass das Beichtgeheimnis staatlich geachtet wird, Religion ordentliches Unterrichtsfach ist und katholische Religionslehrer eine Erlaubnis des Bischofs brauchen?


9
 
 Stanley 19. August 2015 
 

Was viele nicht wissen

Die eigentlichen Steuern für die hohen staatlichen Gehälter (und Pensionen) von Bischöfen und Pfarrern werden nicht mit der Kirchensteuer eingezogen, sondern generieren sich aus dem allgemeinen Steueraufkommen.

Mit der Kirchensteuer selbst werden unter anderem die Gehälter von Angestellten im kirchlichen Dienst bezahlt sowie soziale kirchliche Einrichtungen bezuschusst.

Abgeschafft werden sollten meiner Meinung nach die noch mit den Nazionalsozialisten im Konkordat vereinbarten staatlichen Gehälter und Ruhestandsgelder für Kleriker.

Eine Abschaffung der Kirchensteuer würde die Einführung einer ersatzweisen Sozialsteuer zur Folge haben.

Das Konkordat von 1937 gehört auf jeden Fall abgeschafft.

Leider traut sich zur Zeit noch keine Partei im Bundestag dies in Angriff zu nehmen.
Das wird sich jedoch schnell ändern, je mehr Wähler dies von den Parteien einfordern.

Es kann nämlich nicht sein, dass diejenigen, die den Gläubigen Wasser predigen, selbst Wein trinken!


7
 

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