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Verwirrung um Kirchensteuer: Stiftung Warentest klärt auf

19. August 2015 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Automatischer Abzug auf Kapitalerträge ließ Austritte emporschnellen - Musterrechnung: Für 200.000 Euro Vermögen werden jährlich 8,96 Euro pro Jahr Kirchensteuer fällig.


Berlin (kath.net/idea) Die Stiftung Warentest (Berlin) klärt über den neu geregelten Einzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge auf. Seit dem 1. Januar behalten Banken, Sparkassen, Kreditinstitute oder Versicherungen diese Beträge automatisch ein. Schon die Ankündigung des Verfahrens im vorigen Jahr hatte für erhebliche Irritationen gesorgt und die Kirchenaustrittszahlen anschwellen lassen. Der katholischen Kirche kehrten 217.716 Personen den Rücken – so viele wie noch nie. Von der EKD liegt zwar noch keine Statistik vor, aber nach Recherchen der Evangelischen Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) hat die Zahl im Jahr 2014 vermutlich die Grenze von 200.000 überschritten. 2013 erklärten 176.551 evangelische Kirchenmitglieder ihren Austritt – ein Zuwachs von 27,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.


Regional unterschiedlicher Hebesatz für Kirchensteuer

Die Kirchen haben aufgrund der entstandenen Verwirrung mehrfach betont, dass es sich nicht um eine neue Steuer sondern nur um ein anderes Einzugsverfahren handele. Auch die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 801 Euro schon immer fällig war. Ihre Zeitschrift Finanztest erläutert auch die Größenordnung der Abgabe. Anleger, die nicht in der Kirche sind, zahlen auf Kapitalerträge einschließlich des Solidaritätszuschlags 26,38 Prozent Abgeltungssteuer. Aufgrund des regional unterschiedlichen Kirchensteuerhebesatzes von acht bzw. neun Prozent zahlen Kirchenmitglieder aus Bayern und Baden-Württemberg mit Kirchensteuer 27,82 Prozent und im übrigen Bundesgebiet 27,99 Prozent. Bei Paaren mit einem gemeinsamen Konto werden jedem Partner die Kapitalerträge je zur Hälfte zugerechnet. Wenn aber nur ein Partner Kirchenmitglied ist, kann das Finanzinstitut Kirchensteuer nur auf den halben Betrag abführen.

Widerspruch gegen automatischen Abzug möglich

Kirchenmitglieder können auch dem automatischen Abzug widersprechen. Dazu müssen sie jedes Jahr bis zum 30. Juni einen Sperrvermerk beantragen. Dann gibt das Bundeszentralamt für Steuern keine Daten über die Religionszugehörigkeit heraus. Die Bank führt dann die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht ab. Allerdings müssen die Anleger ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und, sofern sie einer Kirche angehören, die Steuer einschließlich Kirchensteuer begleichen. Kapitalerträge bis zu 801 Euro pro Jahr sind steuer- und kirchensteuerfrei; für Ehepaare und gesetzliche Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.

Musterrechnung der Kirchen

Die Kirchen selbst haben eine Musterrechnung aufgestellt: 200.000 Euro Vermögen erwirtschaften bei ein Prozent Zinsen 2.000 Euro pro Jahr. Davon sind nach Abzug des Sparerfreibetrags (für Ehegatten) 398 Euro steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent ergibt dies 99,50 Euro Kapitalertragssteuer; die Kirchensteuer beträgt somit 8,96 Euro pro Jahr.


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