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Die Sonderregelung für die Absolution von der Sünde der Abtreibung

2. September 2015 in Aktuelles, 22 Lesermeinungen
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Eine Verfahrensänderung, die die Schwere der Sünde der Abtreibung und das mit ihr verbundene Drama für den Menschen betont. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Am 1. September wurde das Schreiben von Papst Franziskus zum bevorstehenden Heiligen Jahr der Barmherzigkeit veröffentlicht, mit dem der Papst sich zu einigen konkreten Verfahren für das Jubeljahr zur Praxis der Buße und für das Erlangen des vollständigen Ablasses (auch für Verstorbene) äußert. Eines dieser Verfahren betrifft die Beichte der schweren Sünde der Abtreibung.

Irreführende Medienberichte führten dazu, dass das Wort des Papstes sogar als „Aufweichung“ der Haltung der katholischen Kirche zum Drama der Abtreibung verstanden wurde. Dass dem nicht der Fall ist, hätte klar sein sollen. Eine gewisse Ignoranz, die vor allem im katholischen Bereich unverstehbar ist und bezeugt, dass elementares Katechismuswissen anscheinend nicht mehr vorausgesetzt werden kann, führt zu diesen seltsamen Blumen.

Worin besteht also der wahre Inhalt des Erlasses von Papst Franziskus?

Zunächst muss die Bestimmung des Papstes aufmerksam gelesen werden. Franziskus stellt als gravierendes Problem unserer Zeit die veränderte Beziehung zum Leben heraus und beklagt den Verlust der persönlich und gesellschaftlich geschuldeten Sensibilität gegenüber der Annahme eines neuen Leben: „Das Drama der Abtreibung wird von manchen mit einem oberflächlichen Bewusstsein erlebt, so dass sie sich über das schwerwiegende Übel, das ein solcher Akt mit sich bringt, fast nicht im Klaren sind“.


Dann wendet der Papst seinen pastoralen Blick auf die Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen haben: „Ich weiß um den Druck, der sie zu dieser Entscheidung geführt hat. Ich weiß, dass dies eine existentielle und moralische Tragödie ist. Ich bin sehr vielen Frauen begegnet, die in ihrem Herzen die Narben dieser leidvollen und schmerzhaften Entscheidung trugen. Was geschehen ist, ist zutiefst ungerecht. Und doch: Nur wenn man es in seiner Wahrheit versteht, ist es möglich, die Hoffnung nicht zu verlieren“.

Franziskus unterstreicht: keinem Menschen, der etwas aufrichtig bereut, kann das Sakrament der Versöhnung versagt werden, „um Versöhnung mit dem Vater zu erlangen.“ Aus diesem Grund ändert der Papst ein kirchenrechtliches Verfahren, das heißt: er weitet etwas bereits Bestehendes aus, nichts anderes.

Laut can. 1398 CIC zieht sich jemand, der eine Abtreibung vornimmt, mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu. Diese Strafe trifft als Tatstrafe außer der Mutter, die die Abtreibung veranlasst, auch alle Mittäter, „wenn ohne ihr Handeln die Straftat nicht begangen worden wäre“ (can. 1329 § 2 CIC). Wer mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt ist, steht somit nicht mehr in der Gemeinschaft der Kirche und kann daher auch keine Sakramente empfangen.

Bevor dies wieder möglich ist, muss die Exkommunikation aufgehoben werden. Aus diesem Grund kann im „Normalfall“ die Absolution nach can. 1355 § 2 CIC der Ortsordinarius und von diesem beauftragte Priester, in der sakramentalen Beichte jeder Bischof, nach can. 1357 § 1 CIC jeder andere Beichtvater im Dringlichkeitsfall nachlassen.

Papst Franziskus hat nun diesen „Dringlichkeitsfall“ grundsätzlich festgestellt und auf alle ausgeweitet, die die schwere Sünde der Abtreibung beichten wollen. So verfügt der Papst, dass jeder Priester, nicht nur die vom Bischof beauftragten, die Absolution für das schwere Vergehen der Abtreibung erteilen kann, dies unter der Voraussetzung, dass der Pönitent wirklich wieder in der Gemeinschaft der Kirche leben will. In Deutschland existiert diese Praxis bereits, so dass sich für Deutschland verfahrensmäßig nichts ändern wird.

Fazit: der Papst vereinfacht ein Verfahren für Menschen in tragischen Situationen, die nicht behindert werden sollen, ihre Reue voll zum Ausdruck zu bringen, um wieder in der Gemeinschaft der Kirche und versöhnt mit Gott zu leben. Es bleibt abzuwarten, ob diese „Sonderregelung für das Heilige Jahr“ dann bestehen bleiben wird. Da die Abtreibung für Franziskus eine Katastrophe für die Menschheit ist, ist anzunehmen, dass die besondere pastorale Fürsorge inhaltlich ausgeweitet werden wird, wie bereits in der jetzigen Verfügung angedeutet wird:

„Die Priester mögen sich auf diese große Aufgabe vorbereiten und Worte der echten Annahme mit einer Reflexion zu verbinden wissen, die hilft, die begangene Sünde zu begreifen. Ebenso sollen sie auf einen Weg echter Umkehr verweisen, um die wahrhaftige und großherzige Vergebung des Vaters verstehen zu können, der durch seine Gegenwart alles erneuert“.


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Lesermeinungen

 Smaragdos 3. September 2015 
 

Fortsetzung 4

Doch dies wirft nun die letzte Frage auf: Wird dadurch, dass während des Heiligen Jahres (und so wie ich Papst Franziskus kenne vermutlich auch danach) die Frauen bei jedem Priester die Sünde der Abtreibung beichten können, das Bewusstsein der Schwere der Sünde der Abtreibung eher erhöht oder eher herabgesetzt? Ich fürchte, dass dadurch langfristig eher eine weitere Banalisierung der Sünde der Abtreibung im Bewusstsein der säkularisierten Gesellschaft die Folge sein wird, in Übereinstimmung mit dem Geist der Welt... wodurch der gesellschaftliche Druck auf die Kirche einen dramatischen Sieg erringen würde.

Langer Rede kurzer Sinn: ich hoffe und bete, dass die sicherlich gut gemeinte Sonderregulung des Papstes für das Heilige Jahr der Sache des Lebens im Kampf gegen die Abtreibung wirklich dient und sich nicht in ihr Gegenteil verkehrt.


3
 
 Smaragdos 3. September 2015 
 

Fortsetzung 3

b) «... in der sakramentalen Beichte jeder Bischof, nach can. 1357 § 1 CIC jeder andere Beichtvater im Dringlichkeitsfall.»

Hier ist es schon klarer: anscheinend reicht die Beichte bei einem Bischof bzw. einem von ihm beauftragten Priester plus Absolution, damit nicht nur die Sünde der Abtreibung vergeben, sondern gleichzeitig auch de Strafe derExkommunikation aufgehoben wird.

Weiters: «Papst Franziskus hat nun diesen „Dringlichkeitsfall“ grundsätzlich festgestellt und auf alle ausgeweitet, die die schwere Sünde der Abtreibung beichten wollen.»

Ausgeweitet wurde nicht der Dringlichkeitsfall, sondern die Befugnis, die Sünde der Abtreibung zu vergeben, und zwar auf alle Priester. Wodurch nun den Frauen der Schritt erleichtert wird - was die löbliche Absicht des Heiligen Vatesrs ist -, ihre Sünde der Abtreibung zu beichten, da sie sich an jeden Priester wenden können und nicht nur an eigens beauftragte wie im Normalfall (was sie vorher aber wohl kaum wussten).


1
 
 Smaragdos 3. September 2015 
 

Fortsetzung 2

Laut can 1323, 2. und can 1324, 9. kann eine Person allerdings nicht bestraft werden, wenn sie nicht wusste, dass sie ein Gesetz oder eine Vorschrift brach. Was müssen die Kirche, die Priester und der Papst in dem Fall tun: die Leute über die kirchenrechtlichen Konsequenzen der Abtreibung aufklären oder lieber doch nicht ?

Drittens: Welche Frau (und welcher Mann) weiß, dass im Falle der Reue über die erfolgte Abtreibung sie nicht zu irgendeinem Priester beichten gehen kann, sondern nur zum Bischof oder einem von ihm beauftragten Priester? Und wie findet sie diesen Priester?

Hier, im entscheidenden Abschnitt, ist der Text von Herrn Schwibach leider ungenau:

a) "Aus diesem Grund kann im „Normalfall“ die Absolution (sic) nach can. 1355 § 2 CIC der Ortsordinarius und von diesem beauftragte Priester... nachlassen.»

Es wird wohl nicht die «Absolution», sondern die Strafe der Exkommunikation nachgelassen! Doch wie dies genau geschieht, wird auch in can 1355§2 nicht gesagt.


1
 
 Smaragdos 3. September 2015 
 

Fortsetzung 1

...sprach der Erzbischof von Recife bekanntlich über die Mutter des neunjährigen Mädchens, die zur Abtreibung geraten hatte, und über das Ärzteteam die Exkommunikation aus, aber nicht über die neunjährige Mutter.

Nun kann man hier can 1323, 1. anwenden, da das Mädchen in der Tat minderjährig war. Doch es bleibt die Frage: wo steht schwarz auf weiß, dass eine Frau, die abtreibt bzw. abtreiben lässt, mit der Strafe der Exkommunikation belegt wird (und nicht nur der Arzt und das Personal)? Ich habe es weder im CIC noch im KKK gefunden! Aber alles im Schreiben des Papstes deutet irgendwie darauf hin, wenn man denn zwischen den Zeilen zu lesen versteht.

Zweitens: Welche Frau, die abtreibt oder eine Abtreibung in Erwägung zieht (oder auch nicht), weiß denn schon, dass sie im Falle einer Abtreibung mit der Strafe der Exkommunikation belegt wird, und zwar automatisch (latae sententiae)?

(Fortsetzung folgt)


1
 
 Smaragdos 3. September 2015 
 

Fragen über Fragen

Ich finde eine solche Klarstellung wichtig, doch leider bleiben immer noch mehrere Fragen offen.

Als erstes: Der Fall der Abtreibung und seiner komplizierten kirchenrechtlichen Folgen ist alles andere als "elementares Katechismuswissen". Für einen "Laien" scheint es sich eher um Spitzfindigkeiten für Kirchenrechtsexperten zu handeln.

Frage 1 zu: "Laut can. 1398 CIC zieht sich jemand, der eine Abtreibung vornimmt, mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu. Diese Strafe trifft als Tatstrafe außer der Mutter, die die Abtreibung veranlasst, auch alle Mittäter..."

Wo steht, dass die Strafe der Exkommunikation auch die Mutter, die die Abreibung veranlasst, trifft? Es steht weder im can 1398 CIC, noch im Katechismus (2272), der lediglich den CIC zitiert.

Im bekannten und freilich extremen Fall, der im März 2009 in Brasilien auftrat, wo ein vergewaltigtes neunjähriges Mädchen auf Betreiben seiner Mutter seine Zwillinge abtreiben ließ,

(Fortsetzung folgt)


1
 
 Stefan Fleischer 3. September 2015 

@ Rolando

Schön und gut. Aber meines Erachtens sind primär die vor Ort zuständigen Priester, unter der Leitung und Aufsicht ihres Bischofs, für die Verkündigung der Lehre, der ganzen Lehre und nichts als der Lehre der Kirche, verantwortlich und durch ihr Weiheversprechen vor Gott und den Menschen verpflichtet. Wie sollen die Gläubigen nicht in einen Auswahlglauben verfallen, wenn ihre Hirten ihnen das (und sei es nur aus Angst vor der öffentlichen Meinung) vorleben?


3
 
 Holterdipolter 3. September 2015 
 

@ Stefan Fleischer

Die Österr. Bischofskonferenz schreibt in den Antworten zu den Lineamenta-Fragen:
"Es gibt zwar mehrere, teils sehr unterschiedliche Initiativen zum Lebensschutz, aber gerade auch wegen der unterschiedlichen Zielrichtungen ist es in den letzten Jahren nicht mehr richtig gelungen, eine wirkliche breit aufgestellte Pro-Life-Bewegung zustande zu bringen. Die Frage der weitgehenden Ablehnung der Enzyklika Humanae Vitae gehört zur Wurzel dieser Problematik."

Gleichzeitig hält die ÖBK an der Mariatroster Erklärung fest, mit der Humanae Vitae relativiert wurde und die Bischöfe kritisieren öffentlich jede Regung einer Pro-Life-Bewegung.

Ich bewundere die Priester - wie in meinem Beispiel unten - die im Beichtstuhl trotzdem auf die Lehre der Kirche hinweisen und Anregungen geben, wie z.B. NER kennen zu lernen. Und das, obwohl der Ortsbischof auf die Frage eines Journalisten geantwortet hat, dass die Mariatroster Erkl. nicht widerrufen sondern weitergeschrieben gehört.


5
 
 Rolando 3. September 2015 
 

Stefan Fleischer, Holterdipolter

Exerzitien bei indischen Priestern und Ordensschwestern
P. James Manjackal
P. James Mariakumar
P. Antony Pullokaran
Sr. Margaritha Vallapilla
St. Usha
und noch Andere mehr, auch
P. Bernhard Vosicky und
P. Buob
Da ist Begegnung mit Jesus,
Da werden Sünden und Verirrungen erkannt, benannt, bekannt, besonders die, die nicht mehr als Sünden bewusst sind, da ist Vergebung, Befreiung und Heilung von Seele Geist und Körper, da werden esoterische Sünden erkannt, es gibt da viele, es wird der Glaube, die Hoffnung und die Liebe erfahrbar und gestärkt. Bei meinen ersten Exerzitien dieser Art dachte ich ich bin direkt bei den zwölf Aposteln. Da gibt's das, wonach sich das Herz sehnt, da bekommt man die Kraft für unsere Bischöfe und Priester zu beten und nicht zu brummeln.


6
 
 Stefan Fleischer 3. September 2015 

@ Holterdipolter

"Zu wem sollen wir gehen?" Das ist auch die grosse Frage für die Gläubigen von heute. Wer verkündet uns noch die Lehre der Kirche? Wer speist uns einfach mit seiner eigenen Meinung ab? Und wie viele Lehrbeauftragte der Kirche wissen selber nicht mehr, was die Kirche nun eigentlich (noch) lehrt und was nicht (mehr). Wann wird diese Kirche wieder lernen mit einer Zunge zu sprechen? Hoffentlich bevor es endgültig zu spät ist!


7
 
 landpfarrer 3. September 2015 
 

.@Mysterium ineffabile

Stimmt bezüglich der Beichte nicht gemäss dem aktuelen Kirchenrecht kann ein priester, der von seinem Bischof die Beichtvollmacht besitzt, diese auf der ganzen Welt ausüben ausser der zuständige Bischof untersagt dies ausdrücklich das heisst es gilt Widerspruchslösung nicht Zustimmungslösung.


1
 
 rappix 2. September 2015 

Lebensschützer ohne Kompromisse

war der selige Franz Jägerstetter.

https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Jägerstätter

Für seine kompromisslose Haltung zum Lebensschutz erhielt er von seinem Bischof nicht die notwendige Unterstützung. Er wusste das er auf der Strasse zum Schafott bald vor Gott dem Allmächtigen stehen wird.


4
 
 Holterdipolter 2. September 2015 
 

@Mysterium Ineffabile: Sie haben ja Recht, nur in der Praxis herrscht das pure Chaos

Ein Beispiel aus unserer Beratungspraxis: Eine Frau, 34 Jahre alt, Bäuerin, zwei Kinder, erzählt: Ich kann aufgrund der Arbeitsbelastung keine weiteren Kinder mehr verantworten, habe mit dem Pfarrer und einem Pastoralassistenten gesprochen, beide beriefen sich auf die Mariatroster Erklärung und meinten, dass die Einnahme der Pille gerechtfertigt sei. Ich war bei der Monatswallfahrt in ... und bin zur Beichte gegangen. Der Priester wollte alles wissen und sagte, dass er mir die Absolution nicht erteilen kann, solange ich die Pille nehme.

Wir erklärten ihr die Grundzüge der NER, sie staunte und sagte, dass sie einiges an ihr schon beobachtet habe aber nicht zu deuten wusste. Und sie ärgerte sich maßlos, dass sie zu Priester und PA rannte und keiner sie auf die NER verwies. Ihr Schluss-Statement: Zur Beichte gehe ich nicht mehr, bei dem Theater mache ich nicht mit!

PS: Sie hat mit ihrem Mann innerhalb weniger Zyklen NER erlernt und sie haben sich zu einem dritten Kind entschlossen.


13
 
 Mysterium Ineffabile 2. September 2015 

@Klupp

Das liegen Sie aber völlig falsch. Ein Priester kann zum Beispiel nicht einfach in einer anderen Diözese die Beichte abnehmen. Da muss er um Erlaubnis bitten. Auch kann er nicht einfach bei einer Hochzeit assistieren. Dazu muss er das Recht haben (das ihm vom Heimatpfarrer der Brautleute überlassen wird, wenn diese den Antrag stellen, nicht bei sich zuhause zu heiraten). Wenn er eine Messe mit anderen Leuten feiert, braucht er neben dem Celebret die Genehmigung des Verantwortlichen der Kirche,
Also: die Sakramente sind eine ernste Sache, die strengen Regeln unterliegen, zum Glück.

Und: mit Lateinamerika hat das tanzte gar nichts zu tun. Das ist für die universale Kirche so und durch den CIC geregelt.


8
 
 SpatzInDerHand 2. September 2015 

@Herbert Klupp:

Sie sind mit Ihrem Gedanken von vornherein auf dem Holzweg, sorry, wenn ich das ausnahmsweise so offen sage. Ein Priester ist völlig unfähig, das Weihesakrament zu spenden! Und das Firmsakrament KANN er zwar spenden, aber zunächst ist das den Bischöfen vorbehalten, wie wir alle aus der pfarrgemeindlichen Praxis schon immer wissen.


3
 
 Herbert Klupp 2. September 2015 
 

Frage

Wer Priester ist, zum Priester geweiht ist durch einen Bischof der Hl. katholischen Kirche, kann - so dachte ich bisher - alle Sakramente uneingeschränkt spenden. Nun haben wir, mindestens in Lateinamerika und mindestens beim Sakrament der Buße eine Einschränkung. Warum ? Weshalb kam das ins Kirchenrecht ? Bei welchen weiteren Sakramenten bestehen ( welche ? ) Einschränkungen ?
Für eine kompetente Antwort wäre ich ( und sicher nicht nur ich ) äußerst dankbar. Vergelts Gott!


6
 
 Mysterium Ineffabile 2. September 2015 

@wedlerg

Ganz einfach: weil das in der Kompetenz der Bischöfe liegt und diese dies so beschlossen haben, wie teilweise auch in Österreich


2
 
 wedlerg 2. September 2015 
 

Eine erhellende Klarstellung!

Besten Dank!


3
 
 GerogBer 2. September 2015 

Kann mir bitte jemand erklären,

weshalb es diese Praxis in Deutschland bereits gibt? Auch gestern in den Nachrichten wurde das erwähnt.


2
 
 Hausfrau und Mutter 2. September 2015 
 

teilweise banalisiert teilweise tabuisiert: beide Situation m.E. falsch

Nicht selten hört man von der Abtreibung, sei es privat ("klar ich verstehe, Gabi muss noch studieren", "klar was sollen Katie und Fred mit einem behinderten Kind dann machen" usw.), sei es öffentlich ("es ist ein Recht", "Frauen dürfen selber entscheiden" usw), allerdings ist jede Frau, die "ihre" Entscheidung treffen soll, durch der privatem Umfeld ("wenn Du das Kind bekommst, bist du nicht mehr meine Tochter") oder durch der Gesellschaft ("naja in Ihrer Situation gibt es keine andere Möglichkeit", hörte eine Bekannte von mir bei der Beratungsstelle Caritas). Im Klartext ist es häufig keine "eigene" Entscheidung. Auf einer Seite müssen die Frauen "allein" mit den materiellen, organisatorischen usw. Folgen der Nichtabtreibung zurecht kommen, auf der anderen Seite werden sie auch noch als "egoistische, dumme, unverantwortliche" Frauen abgestempelt. Der Tabu mit der Situation lässt sich dann einfach entwickeln.

Danke Franziskus: Sie geben ANTWORTE, wo sonst LEERE ist!

H&M


7
 
 Theobald 2. September 2015 
 

Normalfall

Das Kirchenrecht wird also offiziell so ausgelegt, wie es in einem Großteil der Fälle wohl auch (aus guten Gründen!) gehandhabt wird.
Welcher Priester würde eine ernsthaft bereuende Frau wegschicken, die allen Mut aufgebracht hat, um in der Beichte diese Sünde zu bekennen?

Das wäre ein seelsorgerlicher Super-Gau (meine persönliche Meinung)


10
 
 Ebu 2. September 2015 
 

Unser Papst Franziskus nimmt die Problematik ernst.

Dafür sei ihm gedankt. Abtreibung ist u. bleibt ein Drama in unserer heutigen Welt. Leider ist es oft noch ein Tabu-Thema. Ich hoffe, durch die Worte und Absichten aus Rom kommt es doch endlich wieder ins Bewusstsein der Menschheit zurück. Allen Frauen u. allen Beteiligten, die sich durch Abtreibung die Exkommunikation zugezogen haben, möge im Jahr der Barmherzigkeit Gottes Gnade zuvorkommen, dass sie ihre Sünde erkennen u. bereuen. Vor allem die Priester werden gefordert sein, sich mit diesem Thema mehr auseinander zu setzten. Taktgefühl u. trostreiche Worte, aber auch die Klarheit der Wahrheit sind jetzt von ihnen gefordert.
Unsere Bischöfe täten gut daran, besondere Schulungen für Priester in Bezug auf diese Beichten einzufordern.
Aber - zumindest in Deutschland - ist das wohl kaum zu erwarten, da auch der Marsch f. d. Leben für unsere Oberhirten kein Thema sein wird.
Warum sonst hätte man erneut eine Bischofseinführung auf diesen Tag gelegt? Und 2016? Welcher Bischof dann?


8
 
 OStR Peter Rösch 2. September 2015 
 

Kurz gesagt.

Es handelt sich nicht um eine Aufweichung der Kirchenlehre, sondern um eine Ausweitung der Priesterrechte.


14
 

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