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Kölner Domkapitel und Dombaumeister trennen sich einvernehmlich

8. September 2015 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Über Details der Einigung wurde Stillschweigen verabredet


Köln (kath.net/KNA) Nach Rechtsstreitigkeiten trennen sich der Kölner Dombaumeister Michael Hauck und das Domkapitel einvernehmlich. Das teilten beide Seiten am Montag in Köln mit. Die wechselseitig erhobenen Vorwürfe würden nicht mehr aufrechterhalten, betonten das Domkapitel und Hauck in jeweils eigenen Presseerklärungen und bestätigten einen Bericht des «Kölner Stadt Anzeiger». Überdies sei über den Inhalt Stillschweigen verabredet worden.

Laut Domkapitel wurde die Vereinbarung dem zuständigen Gericht zur Feststellung vorgelegt. Diese sei an diesem Montag erfolgt; der Beschluss werde den Parteien in den kommenden Tagen zugestellt.


Hauck war zum Jahresende 2014 gekündigt worden. Gründe sollen Zerwürfnisse mit der Belegschaft der Dombauhütte gewesen sein. Nach einem Beschluss des Kölner Arbeitsgerichts im April ist die Kündigung unwirksam. Für eine außerordentliche Kündigung des auf Lebenszeit angelegten beamtenähnlichen Arbeitsverhältnisses lägen keine Gründe vor, hieß es. Dagegen legte das Domkapitel Berufung beim Landesarbeitsgericht ein.

Das Domkapitel wies darauf hin, dass das Amtsgericht sein Urteil auf formale Gründe gestützt habe. Es habe dagegen offen gelassen, ob die Kündigung inhaltlich wirksam gewesen wäre. Mit dem Vergleich ende das Kündigungsschutzverfahren.

Hauck war 24 Jahre lang Dombaumeister in Passau gewesen, bevor er nach Köln wechselte. Er selbst wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als diffamierend zurück. Die fachliche Expertise des 55-Jährigen gilt als unzweifelhaft. In der Dombauhütte mit einem Jahresetat von etwa 7 Millionen Euro sind rund 90 Mitarbeiter beschäftigt.



(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Kölner Dom (c) kath.net/Petra Lorleberg


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Lesermeinungen

 Rut2007 8. September 2015 

Völlig normaler Vorgang

Im Arbeitsrecht ist es ein völlig normaler Vorgang, dass die Parteien sich in einem Vergleich einigen, der dann richterlich durch Beschluss festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis zum soundsovielten geendet hat. Auch eine Verschwiegenheitsklausel ist üblich, wo hingegen das Verfahren selbst öffentlich ist, so dass auch Presse Zugang zu den Sitzungsterminen hat.
Dass ein solcher Schritt "zwischen" zwei Instanzen gewählt wird, ist ebenfalls normal.
Zugrunde liegt meist ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis, das eine Fortsetzung unzumutbar macht. Also keine Aufregung.


3
 
 Hans1 8. September 2015 
 

Wieso (zum posting von veritasvincit) ?

Einigungen über die Beendigung von Dienstverhältnissen sind zu recht üblich. Störend finde ich lediglich, dass vorher öffentlich ausgetragene Differenzen plötzlich vor den 2.-wichtigsten Diesntherren* nun verborgen werden sollen. Wenn das Zerwürfnis vorher öffentlichkeitsrelevant war, warum nun nicht? Und wenn es ganz irrelvant war, warum vorher öffentlich? Das klingt nach Schlammschlacht mit anschl. gemeinsamer Vertuschung.
* Wichtigster Dienstherr: 1. Unser Herrgott. 2.-nächster Dienstherr: die Gläubigengemeinde 3. Dienstherr: Das Domkapitel


1
 
 Veritasvincit 8. September 2015 

Seltsame Einigung

die in einer Trennung resultiert.


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