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Vatikan verschickt Handreichung zu Eheannullierung

10. Februar 2016 in Familie, 13 Lesermeinungen
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Der Vatikan präzisiert weiter Fragen der Eheannullierung.


Vatikanstadt (kath.net/KNA) Der Vatikan präzisiert weiter Fragen der Eheannullierung. Eine Handreichung zu dem von Papst Franziskus im Herbst eingeführten Schnellverfahren werde in diesen Tagen an alle katholischen Bistümer verschickt, sagte Vatikansprecher Federico Lombardi am Dienstag vor Journalisten. Die Hinweise für die Praxis, die vom Kirchengericht Rota Romana erarbeitet wurden, waren demnach auch Thema des am Dienstag beendeten Treffens von Franziskus mit seinem engsten Beraterkreis von Kardinälen.


Bei den Beratungen ging es den Angaben zufolge auch um geplante Vatikan-Behörden für die Ressorts Laien, Familie und Leben sowie Gerechtigkeit, Frieden und Migration. Außerdem standen Reformen des vatikanischen Staatssekretariats und der Gottesdienstkongregation auf dem Programm. Mit anderthalb Tagen fielen die Beratungen kürzer aus als gewöhnlich. Grund waren laut Lombardi eine Audienz für besondere Teilnehmer des Heiligen Jahrs und der Beginn der Fastenzeit am Mittwoch.

Zu dem Beratergremium von neun Kardinälen aus allen Kontinenten gehört auch der Münchner Erzbischof Reinhard Marx. Bei dem Treffen hinter verschlossenen Türen im vatikanischen Gästehaus Santa Marta fehlte der indische Kardinal Oswald Gracias, Erzbischof von Bombay. Er habe seine Abwesenheit bereits im Dezember unter Hinweis auf gesundheitliche Gründe angekündigt, so Lombardi.

Papst Franziskus hatte per Erlass Anfang September das Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit von Ehen erheblich vereinfacht. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Ehenichtigkeitsprozess jetzt binnen einiger Wochen abgeschlossen werden. Eine solche kirchenamtliche Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe ist Voraussetzung dafür, dass Partner trotz einer früheren Verbindung katholisch heiraten dürfen.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Antigone 16. Februar 2016 
 

@Steve Acker

Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu!
Wenn Ehen scheitern, ist das tragisch, aber die nachträgliche Reinwaschung durch Annulierung ist oft (ich rede von konkreten Fällen) elend an den Haaren herbeigezogen und schlicht Augenauswischerei.


1
 
 Steve Acker 15. Februar 2016 
 

Annullierung und Scheidung sind zwar

formalrechtlich unterschiedliche Dinge,
jedoch eng miteinander verwoben.
aus 2 Gründen.
Vorraussetzung für die Anullierung ist dass die Ehe irreparabel gescheitert sein muss, demnach geschieden sein muss.

Annullierung und Scheidung haben das gleiche Ziel: den Ehepartner loszuwerden
um einen anderen heiraten zu können.

Ich seh die große Gefahr, dass wenn es durch die neuen Regelungen zu einem sprunghaften Anstieg der Annullierungen kommt,diese in der allgemeinen Wahrnehmung als "katholische Scheidung" angesehen wird.
Und da interessiert es dann nicht, ob es formalrechtlich was anderes ist.
Und dies würde die Unauflöslichkeit der Ehe aushöhlen.


3
 
 Rolando 12. Februar 2016 
 

Schlegeli

Die röm.-kath. Kirche ist durch den Hl. Geist geleitet, der durch seine Besuftragten wirkt, denn wenn man alles hätte aufschreiben wollen, würde die Bibel nicht mehr tragbar, es ist die Hl. Überlieferung und die Tradition, die durch die von Gott beauftragten Kirchenväter spricht, wir haben nicht nur die Schrift, sondern auch die Überlieferung und die Tradition, das ist sogar biblisch begründet, 2. Thess 2, 15, oder 1Kor 11, 2, und 2. Tim 3, 16, auch der Barmherzigkeitsrosenkranz steht nicht in der Bibel, ist aber ebenso wie das Vater unser direkt von Jesus uns gegeben, gelehrt.


5
 
 Theodor69 12. Februar 2016 
 

@Schlegeli

Wenn alles explizit in der Heiligen Schrift stehen muss, damit sie es annehmen, wird es interessant: wo steht etwas in der Bibel wie man einen Ablass erhält? Oder über Empfängnisverhütung? Über die Sonntagspflicht?....


5
 
 Schlegeli 11. Februar 2016 
 

Ehescheidung auf katholisch!

Liebe Mitchristen,

Ich kenne keine Stelle in der Heiligen Schrift, die ein derartiges Eheannullierungsverfahren vorsieht. Wäre dankbar, wenn man hier eindeutige Stellen aufzeigen würde.

Herzlichen Dank und viele Grü0ße


3
 
 carl eugen 10. Februar 2016 

@nicodemus!

Echt jetzt??? Sie fragen allen Ernstes nach dem Unterschied zwischen Annulierung und Scheidung? Das ist in der Tat ein Schlag ins Gesicht eines jeden Menschen, dessen Ehe für nichtig erklärt wurde. Grosser Gott!

@serafina!

Kinder aus einer annulierten Ehe bleiben ehelich geboren.


8
 
 Willigis 10. Februar 2016 
 

@ Luigi

Sie haben sicher Recht, der Eheprozess wird nicht angestrebt um feststellen zu lassen, dass die Ehe tatsächlich zustande gekommen ist. Dafür ist das auch zu aufwändig. Wer aber diesbezüglich Zweifel hat, für den gibt es mit der Konsenserneuerung und der Sanatio in radice ja entsprechende Möglichkeiten. Diese Verfahren setzen ja ebenfalls voraus, dass ein Nichtigkeitsgrund festgestellt wurde.


@ Serafina:
Nein, die Kinder gelten weiterhin als ehelich, c. 1137 CIC:

"Ehelich sind die in einer gültigen Ehe oder in einer Putativehe empfangenen oder geborenen Kinder."

Putativehe ist das, was vorliegt, wenn es in Wahrheit aus irgendeinem Grund nicht zu einer gültigen Eheschließung gekommen ist.


4
 
 luigi 10. Februar 2016 
 

Personenstand feststellen

@ Willigis
Sie schreiben „Seinen Personenstand feststellen zu lassen, ist das Recht jedes Gläubigen.“
Ganz so stimmt das ja wohl nicht," denn im Motu Proprio über die Reform zur Ehenichtigkeitserklärung steht:
Can. 1675. Bevor der Richter die Ehesache annimmt, muss er zur Überzeugung gelangt sein, dass die Ehe irreparabel gescheitert ist, sodass das eheliche Zusammenleben nicht wiederhergestellt werden kann."
Ob eine Ehe jemals bestanden hat -ob also das Sakrament der Ehe gespendet wurde- kann demnach nur bei einem Scheitern einer Ehe geprüft werden.
Was bleibt ist der Widerspruch, dass etwas als nie zustande gekommen erklärt wird, das vorher irreparabel gescheitert ist, also existiert haben muss sonst könnte es ja nicht scheitern.


7
 
 serafina 10. Februar 2016 
 

Eheannullierung

Wenn eine Ehe nie bestanden hat, aus dieser Verbindung aber Kinder hervorgegangen sind, welchen Status haben diese Kinder dann? Sind diese dann unehelich?


6
 
 Willigis 10. Februar 2016 
 

@ nicodemus

Eheannullierung bedeutet hier die Feststellung, dass eine Ehe nicht gültig geschlossen worden ist. Folglich ist sie auch keine Scheidung, denn es gab nichts zu scheiden.

Seinen Personenstand feststellen zu lassen, ist das Recht jedes Gläubigen.


8
 
 Theodor69 10. Februar 2016 
 

@nicodemus

Bei der Annulierung wird festgestellt, dass die Ehe nie bestanden hat - somit kann diese auch nicht geschieden werden. Grundsätzlich ist das auch sehr richtig und wichtig. Leider wird oft nicht ganz zu unrecht - wie ich meine - die Annulierung zu einer christlichen Ehescheidung.


6
 
 Joy 10. Februar 2016 
 

Unterscheidung

ad nicodemus: So simpel ist es nicht! Eine Annullierung besagt, dass die Ehe von vorne herein nicht gültig war - das ist sehr wohl etwas Anderes als eine Scheidung. Bitte keine Vergleiche, die hinken und keine schnellen Behauptungen, jemand wolle sein Kreuz nicht tragen... Das kann sehr weh tun.


9
 
 nicodemus 10. Februar 2016 
 

Kann mir einer sagen

wo der Unterschied zwischen einer sog. Ehe-Annullierung liegt und einer Scheidungsurkunde?
Ich denke, in beiden Fällen, ist der Mensch n i c h t bereit, mit seinem Kreuz Jesus nachzufolgen.

Heute beginnt die Zeit der
Grossen Fastenzeit!
Bei den 14 Kreuzwegstationen sehen wir Jesus, wie Er das Kreuz trägt - um auch uns ein Beispiel zu geben.
Herr, erbarme dich!


7
 

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