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| CDU-Politiker: Embryoadoption muss eng begrenzte Ausnahme bleiben23. März 2016 in Deutschland, keine Lesermeinung Bundestagsabgeordneter Hubert Hüppe warnt nach Stellungnahme des deutschen Ethikrats zur sogenannten Embryonenspende vor hohem Missbrauchspotential. Gesetzliche Lockerungen wertet er als indiskutabel. Berlin (kath.net/CDL) Bei Zulassung der Embryonenadoption besteht ein hohes Missbrauchspotential, etwa in der Abgrenzung zur in Deutschland verbotenen Eizellspende, die im Ausland kommerziell und unter Ausnutzung von prekären Lebenssituationen junger Frauen stattfindet. Gesetzliche Lockerungen, die etwa eine Auswahl der genetischen Eltern nach ethnischen Kriterien oder Eigenschaften wie IQ, Bildungsstand und körperlichen Vorzügen vorsehen, sind daher nicht diskutabel. Darauf wies CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Bundesvorsitzender der Christdemokraten für das Leben (CDL), in Reaktion auf die Stellungnahme des deutschen Ethikrats zur sogenannten Embryonenspende hin. Zwar sei es denkbar, dass in extrem seltenen Fällen im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Behandlung ein Embryo seiner Mutter nicht übertragen werden kann, erläuterte der Politiker weiter, das Embryonenschutzgesetz verbietet nicht, ihn einer anderen Frau zu übertragen, wenn dies die einzige Chance für sein Weiterleben ist. Doch habe bei der Embryoadoption hat das Kindeswohl absoluten Vorrang, betonte er. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen genetischen Eltern muss gewahrt bleiben, wie der Ethikrat in ähnlichem Kontext bereits in seiner Stellungnahme zu Babyklappen betont hat. Deshalb ist anonyme Embryospende auszuschließen. EWTN Reporter - Marsch für das Leben 2014 - Redebeitrag des Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe Foto Hüppe © http://www.huberthueppe.de Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuLebensschutz
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