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Schönborn: Franziskus in Kontinuität mit Johannes Paul II.

11. April 2016 in Weltkirche, 13 Lesermeinungen
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Kardinal Schönborn erläuterte bei Tagung des "Internationalen Theologischen Instituts" (ITI) in Trumau neues Papstschreiben "Amoris laetitia" - Ukrainischer Bischof: Papstdokument für postkommunistische Länder von hoher Bedeutung


Wien (kath.net/KAP) Die Integration und seelsorgliche Begleitung von Menschen in Lebensssituationen, die nicht zur Gänze mit der kirchlichen Norm übereinstimmen, ist für die Kirche eine Pflicht. Das hat Kardinal Christoph Schönborn in einem Vortrag bei einer Tagung des "Internationalen Theologischen Instituts" (ITI) in Trumau (Niederösterreich) betont. Schönborn erläuterte am Samstagnachmittag in seinen Ausführungen das päpstliche Schreiben "Amoris laetitia" und zeigte u.a. die Kontinuität zwischen Papst Franziskus und seinem Vorvorgänger Papst Johannes Paul II. auf. Papst Franziskus sage beispielsweise über die Integration wiederverheirateter Geschiedener im Prinzip nichts anderes als auch schon Papst Johannes Paul II., so Schönborn. Er zitierte in diesem Zusammenhang auch aus dem Apostolischen Schreiben "Familiaris consortio" aus dem Jahr 1981. Auch Menschen in "irregulären" Lebenssituatinen gehörten zur Kirche, so der Kardinal.

Der Papst wolle vor allem auch aufzeigen, dass alle Menschen der Barmherzigkeit Gottes bedürfen. Auch eine bewährte Ehe, bei der alles "stimmt", sei unterwegs. Sie müsse stetig wachsen, kenne Sünde und Versagen und brauche Versöhnung und Neubeginn bis ins hohe Alter.

Der Kardinal rief weiters zu mehr Einfühlungsvermögen im kirchlichen Sprachgebrauch auf. In der kirchlichen Rede über Ehe und Familie bestehe oft eine Tendenz, Menschen in oder aus sogenannten "irregulären" Situation abzuwerten. Das sei für die Betroffenen sehr schmerzhaft und für die Kirche eine Herausforderung, ihre Sprache zu überdenken.


Papst Franzislus begegne auch solchen Menschen mit großem Respekt. Er wolle alle ansprechen, nicht zuerst urteilen, sondern die Menschen in die Kirche einladen und seelsorglich begleiten. Der Papst rede damit aber keinem Relativismus das Wort, stellte Schönborn einmal mehr klar.

Franziskus benenne auch absolute No-Gos, wie der Kardinal ausführte. So seien beispielsweise die Aussagen des Papstes zur Homoehe eindeutig. Genauso rücke er auch keinen Milimeter von der kirchlichen Lehre über die Ehe ab. Papst Franziskus sei überzeugt, dass die christliche Sicht von Ehe und Familie auch heute eine ungebrochene Anziehungskraft hat.

Einen herausragenden Stellenwert habe für den Papst zugleich das persönliche, gebildete und verantwortete Gewissen, wenn er etwa wörtlich schreibe: "Wir sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen" Er könne gewisse Ängte verstehen, so Schönborn, das dies in einen Subjektivismus abgleiten könne. Der Papst habe aber großes Vertrauen in das Gewissen der Gläubigen.

Hinsichtlich der Fußnote, in der Papst Franziskus betont, dass bei der Begleitung und Integration von Menschen in irregulären Situationen in einigen Fällen auch die Sakramente eine Hilfe sein können, verwies Schönborn einmal mehr auf den Wiener Weg der fünf Aufmerksamkeiten.

Der Wiener Erzbischof warnte zugleich aber davor, das Schreiben des Papstes auf jene kurze Fußnote und die Frage des Kommunionempfangs für wiederverheiratete Geschiedene und Menschen in anderen irregulären Situationen zu reduzieren.Das gesamte Dokument müsse in den Blick genommen werden.

Schönborn rief die Verantwortlichen des ITI auf, das päpstliche Schreiben "Amoris laetitia" in den Lehrplan zu integrieren, es aufmerksam zu studieren und zu diskutieren. Nachsatz: "Papst Franziskus wäre der letzte, der darüber keine Diskussion wollte."

Familie in postkommunistischen Staaten

Kardinal Schönborn war der Hauptreferent bei einer internationalen theologischen Familientagung in Trumau. Zu der zweitägigen Konferenz waren Bischöfe und Theologen aus zehn Ländern und vier Kontinenten ins Schloss Trumau bei Baden gekommen. Kardinal Christoph Schönborn ist Großkanzler des ITI.

Unter den Referenten war u.a. auch der Pariser griechisch-katholische Bischof Boris Gudziak, der zugleich auch Außenamtsleiter der Ukrainischen Griechisch-katholischen Kirche ist. Er betonte im "Kathpress"-Interview am Rande der Tagung, das Dokument "Amoris laetitia" gebe Hoffnung, es sei in der Tat eine Stärkung und Ermutigung für die Familien. Es werde deutlich, wie sehr Papst Franziskus in seinem ganzen Wirken auf den Heiligen Geist vertraue; "in der Kirche wie auch in den Familien".

Eine besonders wertvolle Hilfe sei das Dokument beispielsweise für die Arbeit der Kirche in den Ländern der früheren Sowjetunion. In der kommunistischen Zeit sei die traditionelle christliche Familie zerstört worden. Zwischenmenschliche Beziehungen seien von Angst und Misstrauen geprägt. Die Krise der Familie sei deshalb vor allem auch ein anthropologische Krise. Darunter würden die postsowjetischen Länder bis heute leiden. So liege etwa in der Ukraine die Scheidungsrate bei rund 50 Prozent, gab der Bischof zu bedenken.

Weitere Referenten bei der Tagung waren u.a. der Bischof von Muranga (Kenia) James Wainaina Kungu, die Ratzinger-Schülerkreismitglieder Michaela Hastetter (Heiligenkreuz) und em.Prof. P. Vincent Twomey (Irland), die Theologin Jocelyne Khoueiry (Beirut), die Psychologen/Psychoanalytiker Gintautas Vaitoska (Vilnius), Paul Vitz (Arlington) und Evelyn Vitz (New York) sowie der Judaist und Theologe Bernhard Dolna (Wien).

Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Archivfoto Kardinal Schönborn (c) Erzdiözese Wien


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Lesermeinungen

 Alpenglühen 13. April 2016 

Kontinuität

@Smaragdos
Ja, es ist unredlich, wie teilweise beim zitieren wichtige Passagen weggelassen wurden. Oder steht die Hoffnung dahinter, daß es nicht bemerkt würde?

@Ambrosios
Auch wenn in Rom Petrus, als der Fels der Kirche, ‚angesiedelt‘ ist. Es geht nicht um die „Lehre Roms“, sondern es geht um die Kirche, um die Lehre Jesu Christi! Ich wage zu bezweifeln, daß Papst JP II „AL“ genauso geschrieben hätte. Selbst wenn! er diese Befragungen hätte durchführen lassen. Deren Ergebnisse, die beiden Synoden, neue humanwissenschaftliche Erkenntnisse? Die wären eher Anlaß gewesen, zu Katechese und Unterweisung aufzufordern. Zu ermutigen u. zuzutrauen, am Ideal zu wachsen, zu reifen. Aber nicht, Ehe als aufgebürdete Last zu definieren u. schon gar nicht, in der Praxis, die wohl zumindest in D so kommen wird, das Scheitern zum Maßstab zu machen. Spekulation meinerseits? Sicher; aber von Ihrer Seite genauso! Oder haben Sie JP II direkt gefragt u. aus dem Jenseits eine Antwort erhalten?


2
 
 Ambrosios 12. April 2016 

@ Christa

Erzbischof Burger ist doch trotz der (nun durch Amoris Laetitia überholten) Ermahnung von Kardinal Müller beim Freiburger Weg geblieben. Er schließt sich da Schockenhoff an.
@Smaragdos:
Das ist nicht unredlich, sondern die Art und Weise, wie Rom seine Lehre fortschreibt. Und ich bin mir sicher, dass mit der Erfahrung der beiden Synoden und unter Berücksichtigung aller neuer humanwissenschaftlicher Erkenntnisse und der Befragung der Katholikinnen und Katholiken auch der hl. Papst Johannes Paul II. Amoris Laetitia so verfasst hätte wie unser lieber Papst Franziskus!


1
 
 Smaragdos 11. April 2016 
 

Welche Kontinuität?

Wenn Franziskus tatsächlich in Kontinuität mit Johannes Paul II. wäre, frage ich mich, weshalb er dann z.B. in Amoris Laetitia 298. den ersten Teilsatz aus Familiaris consortio (FC) zitiert »(wenn) die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können «, den zweiten Teilsatz aber gänzlich weglässt, der da lautet: "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben..." (FC 84.)!
Für mich ist Amoris laetitia vielmehr die Aushöhlung von Familiaris consortio. Das war schon im Schlussdokument der Synode so, wo Zitate aus FC bewusst gekürzt, d.h. manipuliert wurden. Das ist einfach nur unredlich!


9
 
 Smaragdos 11. April 2016 
 

@Cyprianus:

Danke für diese treffenden Zitate aus Familiaris consortio! Den WvG, die nach der Lehre der Kirche leben wollen, kann ich nur raten: Lest meinetwegen Amoris laetitia, aber handelt nach Familiaris consortio!


6
 
 SandraBorn 11. April 2016 
 

@gebsy

Geistige Kommunion ist nicht möglich für Christen, die sich bewusst dafür entscheiden in schwerer Sünde zu leben und die Umkehr ablehnen.
Geschiedene die mit einem neuen Partner Geschlechtsverkehr haben, entscheiden sich sich bewusst immer und immer wieder für die Sünde.


5
 
 gebsy 11. April 2016 

Geistige Kommunion für ALLE

löst nicht nur diese "Anlassgesetzgebung", sondern gibt dem Heiligen Geist eine Chance, anzukommen.
http://gabrieljosef.myblog.de


1
 
 wandersmann 11. April 2016 
 

Lehre gegen Pastoral ausspielen - Didaktik - Abtreibung

Ein didaktisches Beispiel:

Ich habe mich immer gewundert, was das überhaupt heisst und wie es sein könnte, dass die Lehre vollumfänglich gilt, aber in der Pastoral nicht zur Geltung kommt.

Nun habe ich es am Beispiel der Abtreibung verstanden, wie die Lehre der Postoral unterliegen kann.

Ich Deutschland ist die Abtreibung verboten. Hält man bestimmte Bedingungen ein, dann bleibt die Abtreibung verboten ist aber straffrei.

Wenn man die Menschen in Deutschland fragt, dann sind die der Auffassung, dass die Abtreibung unter bestimmten Bedingungen erlaubt!! ist.

Analog kann das postorale Geschehen (Straffreiheit) die Lehre (Verbot der Abtreibung) so dominieren, dass die Lehre ganz und gar vergessen wird und schließlich überflüssig wird.


11
 
 wandersmann 11. April 2016 
 

Enthaltsamkeit für alle, außer WvG

Ich gebe zu Bedenken, dass wir (bzw. Gott) auch Enthaltsamkeit vor und nach der Ehe fordern, es für Priester und Bischöfe fordern, es für Singles fordern und für homosexuell empfindenden Menschen.

All diese Menschen sind von der Kommunion ausgeschlossen, wenn sie keine Enthaltsamkeit für ihr Leben wollen und bejahen (wenn sie schwach geworden sind, dann müssen sie eben zur Beichte gehen).

Das war bisher auch der Stand bei den WvG. Wieso darf man Enthaltsamkeit von allen anderen genannten Gruppen verlangen, nicht aber von den WvG, die doch ZUSÄTZLICH noch ein auch Gott gegebenes Versprechen gebrochen haben?


12
 
 wandersmann 11. April 2016 
 

@Cyprianus @ SCHLEGL Kontinuität?????

Danke @Cyprianus.

@SCHLEGL
"Es nützt nichts, einige Sätze aus Lehrschreiben des früheren Papstes auszusuchen und gegen die Autorität des jetzigen Papstes zu stellen!"

So macht man das aber für gewöhnlich, wenn man nachweisen möchte, dass keine Kontinuität da ist. Wie soll man den Nachweis einer Diskontinuität denn sonst erbringen?

Ich bin mal gespannt, ob und wie die polnischen Bischöfe sich dazu äußern.


12
 
 SCHLEGL 11. April 2016 
 

@Cyprianus

Dass jetzt ein Bischof der ukr. gr. kath. Kirche so positive Worte über das Lehrschreiben findet, freut mich. Die Kirchen des Ostens nehmen diese Dinge sehr genau. Es nützt nichts, einige Sätze aus Lehrschreiben des früheren Papstes auszusuchen und gegen die Autorität des jetzigen Papstes zu stellen!
Übrigens gab es die Kanones des hl.Basilius d. Gr.(†379) in welchen dieser Bischof des Ostens ("Vater der byz. Mönche") folgendes festhält: "Der Bischof solle nach dem unheilbaren Scheitern einer 1. Ehe eine 2. Ehe 10 Jahre lang beobachten und möge dann entscheiden, ob er das Paar zu den heiligen Mysterien der Kommunion zulässt." Leider ist das Original dieses Textes nicht mehr verfügbar, aber durch Sekundärzitate gut bezeugt. Die Häupter der westlichen Kirche und die Häupter der östlichen Kirche haben jedenfalls dagegen keinen Einspruch erhoben, wie auch das Konzil v. Trient die Praxis der Orthodoxen eine 2.Ehe in gewissen Fällen zu tolerieren, nicht als Häresie verurteilte.Msgr.Schlegl


4
 
 Cyprianus 11. April 2016 

"Die Lehre und Disziplin der Kirche auf diesem Gebiet sind in der Zeit nach dem Konzil ausführlich im Apostolischen Schreiben "Familiaris consortio" vorgelegt worden. Das Mahnschreiben ruft den Hirten unter anderem ins Gedächtnis, dass sie um der Liebe zur Wahrheit willen verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden; es ermahnt sie, die wiederverheirateten Geschiedenen zu ermutigen, an verschiedenen Lebensvollzügen der Kirche teilzunehmen; zugleich bekräftigt es die beständige und allgemeine »auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zur eucharistischen Kommunion zuzulassen« und gibt die Gründe dafür an. Die Struktur des Mahnschreibens und der Tenor seiner Worte zeigen klar, dass diese in verbindlicher Weise vorgelegte Praxis nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden kann." (Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, Nr. 5)


8
 
 Cyprianus 11. April 2016 

Kontinuität?

„Aber es ist die eine Kirche, die zugleich Lehrerin und Mutter ist. Deswegen hört die Kirche niemals auf, aufzurufen und zu ermutigen, die eventuellen ehelichen Schwierigkeiten zu lösen, ohne je die Wahrheit zu verfälschen oder zu beeinträchtigen...
Darum muß die konkrete pastorale Führung der Kirche stets mit ihrer Lehre verbunden sein und darf niemals von ihr getrennt werden. Ich wiederhole deshalb mit derselben Überzeugung die Worte meines Vorgängers: "In keinem Punkte Abstriche an der Heilslehre Christi zu machen, ist hohe Form seelsorglicher Liebe" (Familiaris consortio, Nr. 33; Humanae vitae, 29: AAS 60 (1968) 501)

"Daher kann das sogenannte ‚Gesetz der Gradualität‘ oder des stufenweisen Weges nicht mit einer ‚Gradualität des Gesetzes‘ selbst gleichgesetzt werden, als ob es verschiedene Grade und Arten von Gebot im göttlichen Gesetz gäbe, je nach Menschen und Situationen verschieden.“ (FC, Nr. 34)


9
 
 Christa 11. April 2016 

Ein Theologe namens Schockenhoff

sieht durch das päpstliche Schreiben den bisherigen "Freiburger Weg = deutscher Sonderstatus" bestätigt. So liess er über Radio Vatikan verkünden. Ich würde mir wünschen, dass Erzbischof Burger hier klare Worte sagt, denn ansonsten ist die Verwirrung perfekt.


13
 

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