Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  3. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  4. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  7. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  8. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  9. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  10. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  11. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  12. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  13. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  14. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  15. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“

Tödliche Teufelsaustreibung: Anklage gegen fünf Südkoreaner

18. Juni 2016 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Staatsanwaltschaft: Sie nahmen ein Ersticken der Frau billigend in Kauf.


Frankfurt am Main (kath.net/ idea)
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen fünf Südkoreaner Anklage wegen Mordes erhoben. Sie sollen eine 41-jährige Südkoreanerin bei einem Exorzismus getötet haben. Bei den Beschuldigten handelt es sich um den 16-jährigen Sohn der Getöteten, dessen 15-jährigen Cousin sowie um die 44-jährige Cousine des Opfers, ihren 22 Jahre alten Sohn und ihre 19 Jahre alte Tochter.

Die 41-Jährige soll am 5. Dezember 2015 in einem Zimmer eines Frankfurter Hotels aus nicht geklärten Gründen angefangen haben, um sich zu schlagen und Selbstgespräche zu führen. Daraufhin hätten die Angeklagten beschlossen, bei ihr eine „Teufelsaustreibung“ durchzuführen. Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Pressemitteilung vom 16. Juni von einer „grausamen Behandlung“. Nach ihren Erkenntnissen fügten sie der Frau mindestens zwei Stunden „Schmerzen und Qualen körperlicher Art zu, die über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgingen“. Sie sollen der Frau abwechselnd die Beine festgehalten und sie zu Boden gedrückt haben.


Die beiden Jugendlichen setzten sich laut Staatsanwaltschaft auf die Beine der Frau und hielten sie fest, um ihre Gegenwehr zu unterbinden, während der 22-Jährige die Schultern des Opfers auf den Boden presste. Außerdem wirkten sie massiv auf den Brustkorb sowie Schulter- und Bauchbereich der Frau ein. Die 44-Jährige umfasste den Hals ihres Opfers und drückte ihr zunächst ein kleines Handtuch sowie später einen stoffbezogenen Kleiderbügel mehrfach in den Mund, um ihr Schreien zu unterbinden. Der 22-Jährige hielt hierzu den Kopf der Frau fest.

Es sind „Christen mit buddhistischen und schamanistischen Einflüssen“

Die Staatsanwaltschaft kommt deswegen zu dem Schluss: „Sämtliche Angeschuldigten nahmen ein Ersticken der Frau zumindest billigend in Kauf.“ Sie seien voll schuldfähig. Psychiatrische Gutachten hätten keine Hinweise auf seelische Störungen gegeben. Wie die Oberstaatsanwältin Nadja Niesen auf Nachfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mitteilte, konnte nicht geklärt werden, welcher Kirche oder Sekte die Beschuldigten angehören.

Sie hätten sich dazu nicht äußern wollen. Die Staatsanwaltschaft gehe aber aufgrund von Zeugenaussagen davon aus, dass es sich um „Christen mit buddhistischen und schamanistischen Einflüssen“ handle. Genauere Informationen seien auch von den Verwandten der Angeklagten nicht zu ermitteln gewesen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Mariatheresia 18. Juni 2016 
 

Mit Christentum

hat das Ganze sicher nichts zu tun!


8
 
 anjali 18. Juni 2016 
 

Exorzismus

Ich dachte,exorzieren darf nur ein dazu ausgebildeter Priester.Sonst ist es gefaehrlich fuer allen Betroffenen.Was man hier auch sieht! Vielleicht war die arme Frau auch gar nicht besessen aber hatte sie eine Krankheit.


6
 
 gebsy 18. Juni 2016 

Befreiungsdienst

der röm.kath. Kirche schaut aber anders aus. Vor über 20 Jahren hatte ich ein Erlebnis, das ich mit dem Heimatpfarrer erörtert habe und er von "Umsessenheit" gesprochen hat. Meine Erkenntnis daraus war, dass mir in dieser Situation eine innere Ruhe und tiefes Mitleid mit der betroffenen Person geschenkt wurde; eine gefährliche Begegnung wurde dadurch entschärft. Unser Widersacher wirkt im Verborgenen und manifestiert sich nur auf den BEFEHL GOTTES, damit uns seine Existenz vor Augen gestellt wird ...


6
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Exorzismus

  1. Jüngster der neuen Kardinäle ist auch Exorzist
  2. Einfallstore für Dämonen, vollkommene Besessenheit und die Macht Gottes
  3. Ukrainisch-Katholischer Priester betet Exorzismus für Putin
  4. Franziskus und der Exorzismus
  5. Exorzismus-Seminar erstmals für nichtkatholische Christen zugänglich
  6. Papst sanktioniert süditalienischen Exorzismus-Priester
  7. US-Hexen verfluchen neuen US-Richter Kavanaugh
  8. Moslems bitten katholischen Priester um Exorzismus
  9. Wieder Exorzisten-Kurs an Päpstlicher Hochschule in Rom
  10. Italien: Große Nachfrage nach Exorzisten, doch zu wenig Angebot







Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  4. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  5. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  6. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  7. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  8. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  9. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  10. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  11. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  12. Der Teufel sitzt im Detail
  13. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  14. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie ,The Baxters‘ sehen‘
  15. Koch: Mit Glaube an ewiges Leben verdunstet auch Menschenwürde

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz