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Brasilianischer Bischof: Rücktritt nach Deckung von Missbrauch

7. Juli 2016 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Papst nimmt Amtsverzicht von Erzbischof Pagotto an - Pagotto erklärte, er sei so naiv gewesen, den Tätern eine zweite Chance geben zu wollen - Berichten zufolge soll er auch selbst unziemliche sexuelle Kontakte gehabt haben


Vatikanstadt-Brasilia (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat den Amtsverzicht von Erzbischof Aldo di Cillo Pagotto (Archivfoto) von Paraiba in Brasilien angenommen. Der 66-Jährige war laut brasilianischen Medienberichten vom Mittwoch bereits vor einem Jahr suspendiert worden, weil er in seiner Diözese Priester und Seminaristen aufgenommen habe, die Minderjährige missbraucht hätten und deshalb von anderen Bischöfen verstoßen worden seien. Pagotto selbst erklärte stets, er sei Opfer seiner eigenen Naivität geworden, indem er ihnen eine zweite Chance habe geben wollen. Auch der Erzbischof selbst soll den Berichten zufolge unziemliche sexuelle Kontakte gehabt haben. Der Vatikan leitete eine interne Untersuchung ein.


In der vatikanischen Mitteilung vom Mittwoch heißt es lediglich, der Papst habe den Rücktritt Pagottos nach Kanon 401 Paragraf 2 des katholischen Kirchenrechts angenommen. Demnach ist ein Bischof "nachdrücklich gebeten", seinen Rücktritt anzubieten, wenn er wegen "angegriffener Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr recht in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen".

Nach der Beurlaubung von Erzbischof Anthony Sablan Apuron (70) von Guam wegen Anschuldigungen sexuellen Missbrauchs am 6. Juni wäre der Fall Pagotto der zweite seit einem Erlass von Papst Franziskus von Anfang Juni. Dieser sieht die Absetzung eines Bischofs vor, der sich einer schweren Sorgfaltspflichtverletzung beim Vorgehen gegen Missbrauch Minderjähriger oder schutzbedürftiger Erwachsener schuldig macht.

Solche Fälle werden als schwerer wiegend eingestuft als andere bischöfliche Amtspflichtverletzungen zum Schaden von Einzelnen oder Gemeinschaften. Dort müssen "sehr schwere" Versäumnisse nachgewiesen werden, um einen Bischof oder gleichrangigen Verantwortlichen aus dem Amt zu entfernen. Die Regelung, veröffentlicht in Form eines sogenannten Motu Proprio mit dem Titel "Come una madre amorevole" ("Wie eine liebende Mutter"), tritt am 5. September in Kraft.

Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 chiarajohanna 7. Juli 2016 
 

Hat ein Kind ein "Recht auf Unantastbarkeit + Unversehrtheit" ?

+++ Diese Frage steht im Raum +++


(mehr nicht)


0
 
 Vaticano 7. Juli 2016 
 

Und immer wieder.

Wann lernt die RKK endlich, ihre systemischen Strukturen zu überdenken?


1
 

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