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Französischer Priester verheiratet Paar illegal ohne Standesamt

23. Juli 2016 in Familie, 13 Lesermeinungen
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Priester machte Ausnahme, da die Frau im letzten Stadium einer Krebserkrankung - In Frankreich ist religiöse Trauung ohne standesamtliche Hochzeit illegal, Geistliche können mit sechs Monaten Gefängnis bestraft werden


Paris (kth.net/KNA) Ein Priester im südfranzösischen Biarritz hat ein Paar verheiratet, obwohl es vorher nicht beim Standesamt war. Der Priester habe eine Ausnahme gemacht, weil die Frau im letzten Stadium einer Krebserkrankung war, berichtete die französische Zeitung «La Croix» vor einigen Tagen. In Frankreich ist eine religiöse Trauung ohne standesamtliche Hochzeit illegal. Geistliche können mit sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 7.500 Euro bestraft werden.


Der Priester sagte, dass er das Gefühl habe, das Richtige getan zu haben. «La Croix» zufolge ist die Ehefrau zwei Tage nach der Trauung gestorben. «In dieser außergewöhnlichen Situation und aufgrund der Dringlichkeit konnte ich nicht anders», sagte der Priester, Maurice Franc. Das Paar sei bereits mehrere Jahre zusammen gewesen und habe entschieden, zu heiraten, bevor sie von der Krankheit erfuhren.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Ehrmann 28. Juli 2016 

Es ist eine Frage der persönlichen Moral

Hier ist der Priester zu loben - er riskiert Strafe, um zu helfen. Nichts anderes hat er getan - und es scheint einen Beweis darzustellen, daß man nicht immer "dem Kaiser geben muß" - denn diese Tat ist nicht "des Kaisers". Und mit Wiederheirat hat das alles nichts zu tun. Wie kommen die Mitdiskutanten darauf?


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 SCHLEGL 24. Juli 2016 
 

@wandersmann

In dieser Frage gibt es tatsächlich Differenzen! Paulus gestattet eine Wiederheirat, nach dem Tod des ersten Ehepartners. Das macht die römische Kirche auch.
Interessanterweise orientiert sich die byzantinische Kirche am Bild der Ehe, als Abbild des unzerstörbaren Verhältnisses Christi zu seiner Kirche. Daher hat jede zweite Eheschließung, also auch nach Tod eines Partners den Charakter der Buße! Eine Krönung findet NICHT statt. Byzantinische Priester, denen die Frau stirbt, dürfen NIEMALS mehr heiraten. Da wird diese Ähnlichkeit der Ehe mit dem Verhältnis Christi zur Kirche am Deutlichsten.(Dasselbe Recht gilt auch für die griechisch katholischen Byzantiner). Msgr. Franz Schlegl


0
 
 HFischer 24. Juli 2016 

"Bis dass der Tod Euch scheidet"

@Wandersmann: Nach katholischer Lehre endet die Ehe mit dem Tod eines Ehepartners. Anders ist dies nur bei der Mormonenkirche. Hier gibt es einen extra Ritus, das sogenannte Tempelritual, welches eine "himmlische Ehe" knüpft, welche auch nach dem Tode gilt. Dies ist aber eine Sonderlehre der Mormonenkirche und im Allgemeinen nicht christliche Lehre.


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 wandersmann 23. Juli 2016 
 

Nur eine Frage

Ich denke, dass der Pfarrer richtig gehandelt hat und ich kann den Wunsch nach einer Heirat von dem Tod intuitiv auch nachvollziehen.

Aber was sagt die Kirche dazu? Haben die Ehepartner richtig gehandelt?


Meister, Mose hat gesagt: Wenn jemand ohne Kinder stirbt, so soll sein Bruder dessen Frau zur Ehe nehmen und seinem Bruder Nachkommen erwecken.
25 Nun waren bei uns sieben Brüder. Der erste heiratete und starb; ....
29 Aber Jesus antwortete und sprach zu ihnen: Ihr irrt, ...
30 Denn in der Auferstehung heiraten sie nicht, noch werden sie verheiratet, sondern sie sind wie die Engel Gottes im Himmel.

Was bleibt denn von der Ehe nach dem Tod einer der Partner noch übrig???

Sind wir im Himmel immer noch irgendwie verheiratet oder ist es so, als wäre quasi nie etwas gewesen???


3
 
 Sol 23. Juli 2016 
 

Verstoß gegen die Religionsfreiheit

Es ist eine ungeheuerliche Anmaßung des Staates, unter Strafandrohung von Heiratswilligen zu verlangen, dass sie vor einer religiösen Trauung erst standesamtlich heiraten müssen. Mit dieser Regelung wird die Religionsfreiheit eingeschränkt und gegen das Prinzip von Trennung zwischen Staat und Kirche (auf die man ja insbesondere in Frankreich soviel Wert legt) verstoßen. Nicht der Priester sondern der französische Staat gehört mit dieser Gesetzeslage auf die Anklagebank eines Gerichtes, da hier offensichtlich gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit verstoßen wird. Der französische Staat achtet sehr darauf, dass keine Religion Einfluss auf das öffentliche Leben nimmt. Er hat kein Recht seinen Bürgern vorzuschreiben, unter welchen Umständen sie die durch die Kirche gespendeten Sakramente empfangen möchten.


8
 
 Christin16 23. Juli 2016 

Ich erinnere mich an eine alte Bekannte, schon lange verstorben, sie war früh verwitwet, hat dann im Alter einen neuen Lebensgefährten gehabt, ebenfalls Witwer, und die beiden haben kirchlich geheiratet. Ohne Standesamt. Das war aber schon in den 90er Jahren oder noch früher. Beide katholisch in Köln übrigens. Also muss es schon damals möglich gewesen sein.


4
 
 landpfarrer 23. Juli 2016 
 

@Schlegl

Meines Wissens geht es in Deutschland mittlerweile auch. Freüher war es von staatlicher Seite eine Ordnungswidrigkeiet und der trauende Priester konnte mit einem Bussgeld bestraft werden. Mittlerweile ist dies aufgehoben aber von kirchlicher Seite wird meines Wissens verlangt, dass der Diözesanbischof seine Zustimmung gibt, wenn keine Ziviltrauung vorausgegangen ist.
-----
@Charles X
Was Sie über den Spender des Ehesakramentes sagen (die Eheleute selbst) ist natürlich richtig. Dennoch ist es z.B. üblich vom "Traupriester" zu sprechen, so spricht das Schweizer Ehedokument vom "Traungsberechtigten Seelsorger" und was tut ein "trauungsberechtigter Seelsorger" ? Er traut ein Brautpaar.


5
 
 Kleine Blume 23. Juli 2016 
 

Die Zivilehe ist ein Kind der Französischen Revolution.

Vorher im Königreich Frankreich gab es nur die sakramentale Ehe.

Ich kann mir schon vorstellen, dass es Vertreter des Laizismus nicht mögen, wenn man sich nicht an ihre Spielregeln hält.


2
 
 SCHLEGL 23. Juli 2016 
 

Französischer Priester

Ja, der französische Priester hat richtig und verantwortungsvoll gehandelt! Man kann nur hoffen, dass die französische Justiz so viel Geist und Hirn hat, von einer Anklage abzusehen.
Ich richtig froh über die Situation in Österreich, denn hier kann eine REIN kirchliche Ehe, ohne Standesamt geschlossen werden. Die Brautleute müssen wir nur schriftlich bestätigen, dass in ihnen klar ist, dass die staatlichen Rechtsfolgen NICHT eintreten!
Ich habe dies mehrmals bei Studentenehen gemacht, damit der eine Partner nicht die Waisenrente verliert, die er bis zum 27. Lebensjahr bekommen musste. Die anderen Fälle waren Eheschließungen von Pensionisten, die natürlich nicht wollten, dass ihnen dies sauer verdiente Pension gekürzt wird.
Ich glaube in Deutschland geht das nicht so? Msgr. Franz Schlegl


6
 
 anjali 23. Juli 2016 
 

Ehe

Es scheint dass das in Belgien normal moeglich ist. In der niederlanden muss man erst standesamtlich verheiratet sein. Manchmal gehen aeltere verwitwete Katholiken dann nach Belgien om fuer die Kirche zu heiraten,ohne Schwierigkeieten fuer ihre Kinder wegen der Erbschaft und so zu bekommen.


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 dalet 23. Juli 2016 

Bewertung

Kirchliche Trauung ohne Standesamt war auch in Deutschland eine Straftat, später nur noch eine Ordnungswidrigkeit bis die zwingende Verknüpfung "erst staatlich vor kirchlich" völlig aufgegeben wurde. Die Mehrheit der Bevölkerung (auch der Katholiken) hält sich für verheiratet, wenn die Ehe am Standesamt geschlossen wurde.

Es scheint, als ob der Wert der kirchlichen Ehe im laizistischen Frankreich höher eingeschätzt wird als in Deutschland.


3
 
 Charles X. 23. Juli 2016 
 

Ein Beispiel dafür, dass...

es Taten gibt, die moralisch, aber illegal sind. Das ist für die Betroffenen nichts Lapidares. Aber ich bin sicher, dass Christus seinen Segen gibt.

"Ein Priester im südfranzösischen Biarritz hat ein Paar verheiratet".
Das stimmt allerdings nicht. Der Priester assistiert nur - das Sakrament der Ehe spenden sich die Eheleute (wenn beide getauft sind) gegenseitig.


3
 
 Ulrich Motte 23. Juli 2016 
 

Bravo, Herr Pfarrer!

Sie handeln vorbildlich!


9
 

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