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Irritierendes zum Lebensschutz

22. Juli 2016 in Kommentar, 8 Lesermeinungen
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Ein „Faktencheck“ des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) nährt Zweifel, ob von den C-Parteien für den Lebensschutz Ungeborener noch etwas zu erwarten ist. Gastbeitrag von Bernward Büchner


Freiburg (kath.net) Die gesetzliche Regelung zum „Schwangerschaftsabbruch“ ist inzwischen mehr als zwanzig Jahre in Kraft. Keine der im Bundestag vertretenen Parteien möchte sie noch in Frage stellen.

Die Pflicht des Gesetzgebers zu beobachten, ob sein Gesetz die erhofften Schutzwirkungen tatsächlich entfaltet oder seine praktische Durchführung Mängel offenbart, und sein Konzept gegebenenfalls nachzubessern oder zu ändern, wird schlicht ignoriert. Die in der Statistik ausgewiesene Zahl von inzwischen jährlich rund 100.000 Abtreibungen wird auf ihre Plausibilität nicht hinterfragt und offenbar für tolerabel gehalten.

Verkannt wird hierbei, dass die Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben, so das Bundesverfassungsgericht, auf das einzelne Leben bezogen ist, also nicht nur auf menschliches Leben allgemein, weshalb eine quantitative Betrachtungsweise unzureichend ist, der gebotene Schutz sich also allein statistisch nicht belegen lässt. Vielmehr setzt er das Bewusstsein vom Lebensrecht jedes einzelnen ungeborenen Kindes voraus. Deshalb heißt es in Paragraph 219 des Strafgesetzbuchs, bei ihrer Entscheidung müsse „der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat“.


Ein solches Bewusstsein kann jedoch nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt werden, gerade in einer Gesellschaft, in der – auch von Beratungsträgern wie pro familia - ein „(Menschen-) Recht auf Abtreibung“ immer penetranter propagiert wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Abtreibungsurteil von 1993 jedoch die Möglichkeit eines solches Rechts ausdrücklich verneint. Zudem hat es die Organe des Staates verpflichtet, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“. Deshalb müssten sie „erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten.“ Dies schließt aus, dass sie sich gegenüber der Propagierung eines „Rechts auf Abtreibung“ indifferent verhalten oder sie gar fördern.

Zu den schutzpflichtigen Organen des Staates gehört an erster Stelle die Bundesregierung.

Mit mehrfachen Anfragen des Verfassers an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig, an die Bundeskanzlerin und an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ist es nicht gelungen zu erfahren, welche eindeutige Position die Bundesregierung zu einem „Recht auf Abtreibung“ vertritt. Nach der Antwort des Justizministeriums „darf“ die Frau in den Fällen, in welchen ein Schwangerschaftsabbruch nach dem Gesetz gerechtfertigt oder nicht strafbar ist, einen solchen vornehmen lassen.

Die beiden angeschriebenen Bundesministerien sind SPD-geführt und das Bundeskanzleramt nach seiner Antwort angeblich nicht zuständig. Wie aber stehen die Unionsparteien zu einem „Recht auf Abtreibung“? Haben sie hierzu keine eigene Position? Ist der Lebensschutz Ungeborener für sie inzwischen so unwichtig, dass sie es schweigend hinnehmen, dass das Lebensrecht ungeborener Kinder im öffentlichen Bewusstsein immer mehr durch ein „Recht auf Abtreibung“ verdrängt wird?

In einem „Faktencheck“ zum Grundsatzprogramm der AfD hat sich allerdings jüngst der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK) zu Wort gemeldet und die Aussagen der AfD zu Abtreibung und Lebensschutz kritisiert. Die AfD wende sich „gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem Menschenrecht zu erklären“. Hier, so der EAK, würden „regelrechte ideologische ‚Pappkameraden‘ aufgebaut“.

Eine solche Kritik ist entlarvend, weil sie zeigt, dass der EAK von einem wirklichen Lebensschutz Ungeborener im Grunde nichts mehr wissen möchte. Denn was bleibt von einem solchen Schutz noch übrig, wenn Abtreibungen bagatellisiert, staatlich gefördert und zu einem Menschenrecht erklärt werden? Dass dies nicht geschieht, ist deshalb eine selbstverständliche Mindestforderung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, über die man sich innerhalb der Unionsparteien jedoch offenbar nicht mehr einig ist. Oder ist die vom EAK in seinem „Faktencheck“ vertretene Position in CDU und CSU womöglich konsensfähig? Jedenfalls lässt sie daran zweifeln, ob von den C-Parteien für den Lebensschutz noch etwas zu erwarten ist.




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Lesermeinungen

 Christophorus. 25. August 2016 

100000 Tötungen pro Jahr /2

Lesen Sie Ez. 16.1
Das Wort des Herrn erging an mich:
Menschensohn, mach Jerusalem seine Gräueltaten bewusst!
16.4
Bei deiner Geburt, als du geboren wurdest, hat man deine Nabelschnur nicht abgeschnitten. Man hat dich nicht mit Wasser abgewaschen, nicht mit Salz eingerieben, nicht in Windeln gewickelt.
Nichts von all dem hat man getan, kein Auge zeigte dir Mitleid, niemand übte Schonung an dir, sondern am Tag deiner Geburt hat man dich auf freiem Feld ausgesetzt, weil man dich verabscheute.
Da kam ich an dir vorüber und sah dich in deinem Blut zappeln; und ich sagte zu dir, als du blutverschmiert dalagst: Bleib am Leben!
Wie eine Blume auf der Wiese ließ ich dich wachsen. Und du bist herangewachsen, bist groß geworden und herrlich aufgeblüht.

So fühlt Gott !


0
 
 Katholicus 23. Juli 2016 
 

Tatsache

ist, dass keine der im Bundestag vertretenen Parteien an der derzeitigen Gesetzeslage etwas ändern will. Auch außerhalb des Bundestages gibt es keine relevante politische Gruppierung die diese Gesetzgebung ändern will. In dieser Frage wird die Haltung der christlichen Kirchen nicht im Parlament vertreten.


0
 
  23. Juli 2016 
 

@Martin Lohmann: War das mit dem "C" nicht schon immer ein politisches Problem?

#1 Schon bei der Gründung - auch und gerade in den Augen der Alliierten - war es ein Problem. Nicht zuletzt aufgrund der Rolle der Zentrumspartei 1933.

#2 Auch intern scheint mir das nicht so geklärt. Ich erinnere mich (diffus), dass es in den letzten zehn Jahren einmal eine Debatte gab, als eine dezidiert "katholische" Gruppe gegründet werden sollte. Lanciert durch die Protestanten, die eine Übernahme durch die Katholiken fürchteten (weil die CDU der Nachfolger des Zentrums ist).

#3 Wenn sich die Partei zu einem "echtem", christlichen - evt. katholischen - Konservativismus wandeln sollte, dann bekommt sie eben nicht mehr die Menge an Stimmen.

#4 Christen scheiden sich recht schnell zwischen Katholiken und Protestanten, wenn es um Wirtschaftsfragen geht.

#5 Selbstverständlich ist es politisch und juristisch ein "Pappkamerad". Denn restriktivere Regelungen laufen der Verfassung entgegen. Der konservativ-katholische Fehler ist: Kind > Mutter.


0
 
 Chris2 22. Juli 2016 
 

Lehre ändern?

@ Karlmaria "Der rechtmäßige Inhaber des Lehramtes hat das Recht die Lehre zu ändern." Sie sprechen von Bischöfen und die haben nur sehr bedingt das Recht, "die Lehre zu ändern". Sie sollen die ihnen Anvertrauten auf Christi Weide führen und nicht irgendwelche Alleingänge in wichtigen Glaubensfragen unternehmen. Im Übrigen kann selbst der Papst nicht einfach den Glauben ändern, wenn dies den Worten Jesu und 2000 Jahren Glaubenstradition widerspricht. Man kann höchstens bislang zu kurz gekommene Aspekte vertiefen, aber der Hl. Geist ist kein Geisterfahrer. Und ganz sicher nicht in Fragen der Tötung ungeborener Kinder...


1
 
 girsberg74 22. Juli 2016 
 

Was bleibt zu tun übrig?

Nicht zu wählen zu gehen, ist auch nicht richtig.

Bleibt nur übrig, ein (oder das) Schmuddelkind zu wählen, das von den etablierten Parteien gewöhnlich so gehandelt wird. Oder sind etwa die die Schmuddelkinder, die andere so handeln?

Immerhin scheinen die Etablierten etwas von Schmuddel zu verstehen, sonst könnten sie Nichtetablierten das nicht so zuschreiben.

Ich kann zwar Martin Lohmanns Wunsch nach einer neuen CDU / CSU verstehen, doch neuer Wein in alte
Schläuche?

Es sind die alten Schläuche, denen ich nicht traue. Die sind und bleiben, was sie zuletzt waren.


4
 
 Karlmaria 22. Juli 2016 

Wer die CDU wählt unterstützt die Abtreibung

Früher war es einmal so dass jeder der die Abtreibung unterstützt automatisch exkommuniziert war. Und bevor jetzt jemand meint seinen Bischof verteidigen zu müssen sage ich ganz klar dass der rechtmäßige Inhaber des Lehramtes natürlich das Recht hat die Lehre zu ändern. Auf jeden Fall hat Kardinal Schönborn einen Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten unterstützt der für die Abtreibung ist. Der rechtmäßige Inhaber des Lehramtes hat das Recht die Lehre zu ändern. Und die Gläubigen müssen die Bischöfe ehren. Aber überlegen ob es zwei Wahrheiten geben kann das dürfen die Laien. Dies ist ja nicht der einzige Punkt wo ein Kardinal so sagt und der andere so. Es wird gerade die Demokratie abgeschafft. Wie man gestern auf Kathnet lesen konnte führt Präsident Obama seine Mumpitztoiletten nicht durch ein demokratisches Gesetzgebungsverfahren ein sondern durch Drohung Gelder zu entziehen. Ähnlich läuft es vielleicht auch bei der CDU und bei der EU!


6
 
 Martin Lohmann 22. Juli 2016 
 

Danke, lieber Bernward Büchner, ...

.... für diese saubere aber doch erschreckend enttäuschende Analyse. Das "C" hat bei den "C"-Parteien offenbar ausgedient und dient vielfach nur noch als hohles Lockmittel für manche Wählerschichten. Mammon ist - wie man "selbst" bei der CSU München erfahren muss - wohl viel wichtiger als irgendein wirklicher Wert! Wir brauchen wohl dringend eine neue CDU und eine neue CSU! Denn wer beim Lebensschutz - eigentlich etwas nicht nur für Christen ganz Normales! - mit der Lupe danach sucht, sogenannte ideologische Pappkameraden zu entdecken, hat sich vom Freiheitsauftrag des Christen längst verabschiedet und ist selbst zum ideologischen Pappkameraden mutiert.


5
 
 Chris2 22. Juli 2016 
 

ob von den C-Parteien noch etwas zu erwarten ist?

Sie sie sind völlig unbestechlich und nehmen nicht einmal Vernunft an: Ständige Übergriffe auf Kinder (v.a. Bäder) und Frauen (am WE bei Volksfesten in Sinsheim und Bremen), Clankriminalität, NoGo-Areas in etlichen Städten, kaputtgesparte und polit. weichgespülte Polizei / Bundewehr (BW musste sogar die Bewachung ihrer selbst an private Sicherheitsdienste auslagern!), Übergriffe auf Flüchtlinge (teils sogar durch muslimisches Sicherheitspersonal - hoffentlich nicht das selbe wie bei der BW), grenzenlose Offenheit (jemand gehört, ob endlich an der Grenze Fingerabdrücke genommen werden?) mit womöglich hunderttausenden unregistrierten Fremden im Land, die teils falsche oder bis zu 20 "Identitäten" haben (Zweifel auch beim Attentäter von WB), islamist. Attentate (zumindest in Grafing und Würzburg), die keine sein dürfen (wahrscheinlich faselten sie von 72 Jungfrauen, also ganz klar "Verrückte"), missionierende Islamisten uvm. Und was macht die Regierung: "Rechte" bekämpfen...


5
 

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