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| 'Auf Menschen mit Behinderung ist vor Geburt die Jagd freigegeben'22. Juli 2016 in Deutschland, keine Lesermeinung CDL: Eine schlimmere Diskriminierung behinderter Menschen als die Freigabe der vorgeburtlichen Jagd auf sie ist nicht denkbar Medizinprofessor: Unsere Gesellschaft hat ein vollständig falsches Bild von Menschen mit Down-Syndrom Konstanz (kath.net/CDL) Zur fünften Kundgebung gegen den Praenatest der Firma Life Codexx in Konstanz hatten die Christdemokraten für das Leben (CDL) Landesverband Baden-Württemberg auf den 20.7.2016 nach Konstanz eingeladen (Archivfoto). Rund 60 Personen brachten in der jährlich veranstalteten Kundgebung vor dem Firmengebäude der Firma LiveCodexx ihr Missfallen über nach Angaben der Firma Europas Anbieter Nr. 1 nicht-invasiver Praenataltests zum Ausdruck. Die Firma bietet einen Test an, mit dem Schwangere ab der neunten Woche feststellen können, ob ihr erwartetes Baby das Down-Syndrom hat. Eine Geschlechtsbestimmung ist außerdem eingeschlossen. 95 % der positiv getesteten Babys werden anschließend abgetrieben. Die Firma bemüht sich derzeit ihren Test als Regelleistung der Krankenkassen durchzusetzen. Professor Dr. Holm Schneider, Leiter der Molekularen Pädiatrie am Universitätsklinikum Erlangen, wies die Kundgebungsteilnehmer in seiner Rede eindrucksvoll auf das vollständig falsche Bild unserer Gesellschaft von Menschen mit Down-Syndrom hin. Die vom Down-Syndrom selbst betroffene Conny Albers, Angestellte bei der Verkehrspolizei in Erlangen, berichtete von ihrem eigenen Werdegang und überzeugte die Teilnehmer schlagend davon, wie liebenswürdig, und lebensfroh Menschen mit Down-Syndrom sind. Der baden-württembergische Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Josef Dichgans, führte aus, dass unser Gemeinwesen auf einen schlechten Weg geraten sei. Das durch den Staat zugelassene Unrecht sei in der Wirkung nicht weniger schlimm, als das Unrecht in einer Diktatur. Der Staat töte zwar nicht selbst, schaffe aber durch eine Gesetzeslage Verhältnisse, die das massenhafte Töten zur Folge habe, und werde so selbst schuldig. Es wurde auf die vollständige Unvereinbarkeit aller Bestrebungen der Inklusion behinderter Menschen mit der gleichzeitigen Verhinderung von deren Geburt hingewiesen. Eine schlimmere Diskriminierung behinderter Menschen als die Freigabe der Jagd auf sie vor ihrer Geburt sei nicht denkbar. Eine Sprecherin der Firma LifeCodexx meinte zum Ansehen der Firma beizutragen indem sie hervorhob, dass die meisten Frauen mit negativem Ergebnis getestet würden und darüber dann sehr beruhigt und glücklich sein. Dass dieses Glück erst vor dem Hintergrund entsteht, dass man den Frauen zunächst die später zu beruhigende Angst gemacht hatte, musste aus dem Publikum beigetragen werden. Die Firmensprecherin hob hervor, dass der große Vorzug ihres Produkts darin liege, dass es weit risikoärmer sei als die früher übliche Fruchtwasseruntersuchung, was einzuräumen ist. Allerdings hatte die Fruchtwasseruntersuchung, wenn auch in nur ganz wenigen Fällen angeblich auch einen therapeutischen Zweck und war im Übrigen wie der Bluttest der Firma aus ethischen Gründen ebenso fragwürdig. Auf die Frage, ob sie zwischen dem angebotenen Test und der Abtreibungsfolge in 95 % der positiven Testungen einen Verantwortungszusammenhang sehe, verneinte sie dies und meinte es seien ja die Frauen, die sich für die Abtreibung entscheiden würden. Von Kundgebungsteilnehmern wurde ihr entgegengehalten, dass dies aber vor dem Hintergrund der Erzeugung und Stützung eines unzutreffenden Vorurteils durch den Test erfolge. Die Konstanzer Veranstaltung kann, wenn sie wächst eine große Wirkung haben. Dies insbesondere nach dem auch im gemeinsamen Ausschuss der Krankenversicherer, der letztlich über die Aufnahme als Regelleistung der Kassen zu entscheiden hat, inzwischen Bedenken aufgetreten sind. Sogar der Deutsche Ethikrat hat sich kritisch geäußert, ebenso die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, die auf eine Unvereinbarkeit mit der UN Behindertenkonvention hingewiesen hat. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber schließlich doch erkennt, dass ein Verbot derartiger Test aus ethischen Gründen unausweichlich ist. Archivfoto: Die oben erwähnte Conny Albers (Verkehrspolizeiangestellte und Downsyndrom-Betroffene) und Josef Dichganz bei derselben Kundgebung im vergangenen Jahr Foto oben © CDL/Andreas Kobs Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuBehinderte
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